Datum: 12.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Genehmigung der Niederschrift Nr. 114 über die Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2019
6 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
7 Interkommunale Zusammenarbeit - gemeinsamer Datenschutz- bzw. Informationssicherheitsbeauftragter
8 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau einer Zimmereihalle mit Büro und Betriebsleiterwohnung sowie Abbruch eines Geräteschuppens in Münsing, Nähe Weilbachweg 4 (Fl.Nr. 202)
9 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in Degerndorf, Windberg 8 (Fl.Nr. 657/1)
10 Informationen über Bauangelegenheiten

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5. Genehmigung der Niederschrift Nr. 114 über die Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 115. Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 5

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 114 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 22.10.2019 wird ohne Einwände genehmigt.
(Dritter Bürgermeister Grünwald während der Beschlussfassung nicht anwesend.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 115. Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 6

Sachvortrag

a) Termine:
  • Die nächste Gemeinderatssitzung findet bereits heute in einer Woche, am 19.11.2019, statt.
  • Bürgermeister Grasl erinnert noch einmal an die Informationsveranstaltung zur Vorstellung und Rückkopplung des zukünftigen Sanierungsgebietes im Ortskern von Münsing (ISEK) am Donnerstag, 28.11.2019, im Gemeindesaal.
  • Die letzte Sitzung des Jahres ist für 10.12.2019 geplant.

b) Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:
  • Einladung zur 900-Jahr Feier in Bernried am 09. und 12.07.2020
  • Schreiben des Kreisbauamts zum Waldkindergarten Waldameisen e. V. vom 23.10.2019
  • Schreiben des Landesamtes für Denkmalpflege vom 31.10.2019 zur Eintragung des Gebäudes Holzbergstraße 10 in die Denkmalliste
  • Dankschreiben von Herrn Dietrich von Boetticher vom 31.10.2019
  • Einladung des Trachtenvereins zum Münsinger Adventhoagart am 07.12.2019 um 20 Uhr
  • Ergebnisse des Vergleichsschießens vom 02.11.2019
  • Einladung zum Vortrag „Villenlandschaften Starnberger See, Wannsee und Frankfurter Vordertaunus“ am 27.11.2019 um 19.30 Uhr im alten Schulhaus in Holzhausen
  • Schreiben des Landrats vom 08.11.2019 mit der Bitte zur Unterstützung der Jugendwahl

c) Die Jugendbeauftragte Tanja Munzinger stellt dem Gemeinderat eine Aktion des Kreisjugendamtes, die Jugend-Kommunalwahl 2020 – „Der Jugend eine Stimme geben“ vor. In der Gemeinde Münsing werden ca. 300 Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren schriftlich eingeladen,  eine fiktive Onlinewahl durchzuführen. Der Gemeinderat unterstützt die Aktion und bedankt sich für das Engagement der Organisatoren.

d) GR Prof. Dr. Richter-Turtur berichtet über das Herbstkonzert der Musikkapelle Holzhausen am vergangenen Wochenende.

e) Auf Nachfrage wird erläutert, dass die Gemeindeverbindungsstraße Weipertshausen – Ammerland bis auf weiteres gesperrt bleibt. Es wurden Wegebauarbeiten durchgeführt. Damit die Straße der Belastung insbesondere durch den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr möglichst lange standhält, muss sich das eingebaute Material erst noch verfestigen.

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7. Interkommunale Zusammenarbeit - gemeinsamer Datenschutz- bzw. Informationssicherheitsbeauftragter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 115. Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 7

Sachvortrag

Seit geraumer Zeit wird im Landkreis über die Möglichkeit eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten diskutiert. Leider wurde vom Landkreis die Schaffung einer Stelle im Landratsamt abgelehnt. Nun wird von der Regierung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit das Erstellen eines Datenschutz- bzw. Informationssicherheitskonzeptes gefördert. Die Stadt Wolfratshausen bietet den umliegenden Gemeinden an, hier federführend die Antragstellung bei der Regierung von Oberbayern zu übernehmen.

Beschluss

Die Gemeinde Münsing beteiligt sich im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit. Die erforderliche Zustimmung bzw. nötige Zweckvereinbarung mit der Stadt Wolfratshausen und den weiteren beteiligten Gemeinden wird hiermit ausdrücklich befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau einer Zimmereihalle mit Büro und Betriebsleiterwohnung sowie Abbruch eines Geräteschuppens in Münsing, Nähe Weilbachweg 4 (Fl.Nr. 202)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 115. Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 8

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der rechtskräftigen 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14/MÜNSING (Weilbachweg) und ist deshalb nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Im Bebauungsplan ist ein Gewerbegebiet festgesetzt.

Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung vom 25.06.2019 mit diesem Bauantrag befasst. Seinerzeit konnte zu einem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung A) Ziffer 4 zur Streuobstwiese das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Der geplante Zugang zum Obergeschoss wurde in den Austauschplänen in einen Fußweg mit einer Breite von 1,20 m verändert. Zudem wurde der Eingriff in das Gelände reduziert. Als Kompensation für den geplanten Zugang und die Stellplätze ist nun vorgesehen, die Streuobstwiese um 170 m² nach Osten zu erweitern.

Weitere Änderungen sind den vorgelegten Austauschplänen nicht zu entnehmen.

Die gesicherte Erschließung ist inzwischen nachgewiesen und im Hinblick auf das Niederschlags- und Schmutzwasser vom Abwasserverband bestätigt. Die wegemäßige Erschließung des Baugrundstücks ist mit entsprechenden Dienstbarkeiten gesichert.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage bestätigt der anwesende Antragsteller, dass für das Vorhaben keine neue Zufahrt geplant ist.

Die Verwaltung verweist darauf, dass der Baukran nicht Inhalt des Bauantrags ist. Zudem ist derzeit keine Änderung des Bebauungsplans vorgesehen.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 28. Oktober 2019 (Austauschplanung), wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Zur beantragten Befreiung von der Festsetzung A) Ziffer 4 zur Streuobstwiese wird das gemeindliche Einvernehmen im beantragten Umfang ebenfalls erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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9. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in Degerndorf, Windberg 8 (Fl.Nr. 657/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 115. Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 9

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (14 m x 10 m / Wandhöhe 6,54 m). Die überbaute Grundfläche beträgt 140 m², zzgl. Außentreppe (6 m²) und Balkon (9,50 m²). Zusätzlich soll eine Garage (6,2 m x 6,50 m) entstehen. Das Wohnhaus erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30°. Daraus ergibt sich eine Firsthöhe von 9,31 m. Auf der Westseite ist die Errichtung eines Quergiebels vorgesehen. Dieser entspricht nicht den Gestaltungsempfehlungen des Landratsamtes zu Dachaufbauten, da er zu breit ist (max. 1/3 der Hauslänge bzw. 5 m). Die Überschreitung ist jedoch geringfügig.

Das Vorhaben fügt sich sowohl hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung als auch im Hinblick auf die übrigen Merkmale des § 34 BauGB (Art der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise) in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist nicht erkennbar. Die geplante Baumaßnahme hält sich nach den vorliegenden Unterlagen in jeder relevanten Hinsicht noch innerhalb des Rahmens, der sich aus der umliegenden Bebauung herleiten lässt.

Die Erschließung ist gesichert. Für das Vorhaben sind sechs Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Zwei davon befinden sich auf dem nördlichen Nachbargrundstück und sind mit einer Dienstbarkeit dem Baugrundstück zugeordnet. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom Oktober 2019, wird das geme indliche Einvernehmen erteilt.
  2. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 115. Sitzung des Gemeinderates 12.11.2019 ö beschließend 10

Sachvortrag

a) Zur Sanierung der Villa Föppl, verbunden mit einer zusätzlichen Bebauung wurde der Verwaltung ein Tekturantrag vorgelegt. Dieser beinhaltet eine Änderung der Höhenlage sowie die Vergrößerung der Garage auf 9 m x 7,05 m (ursprünglich 6 m x 5,50 m). Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Tekturantrag wurde am 07.11.2019 auf dem Verwaltungsweg erteilt.

b) In der Verwaltungsstreitsache Romulus Areal gegen den Freistaat Bayern hat das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 13.06.2019 die Klage auf Erteilung des Vorbescheids auf dem Grundstück Fl.Nr. 1441/7, Gem. Holzhausen, abgewiesen. Die Gemeinde Münsing war vom Gericht beigeladen, da durch die Entscheidung des Gerichts die rechtlichen Interessen als Trägerin der Planungshoheit berührt werden.

c) Das Kreisbauamt hat mit Bescheid vom 25.10.2019 die Entscheidung über den Bauantrag zur Errichtung eines Stahlgitter-Mobilfunkmastes auf dem Grundstück Fl.Nr. 417, Gem. Holzhausen, für einen Zeitraum von zwölf  Monaten ausgesetzt. Die Gemeinde hatte dies zur Sicherung ihrer Planung zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Mobilfunk beantragt.

d) Das Verwaltungsgericht hat die Gemeinde Münsing zur Verwaltungsstreitsache Stephan Lorenz gegen den Freistaat Bayern zur Erteilung eines Vorbescheids zur Neubebauung des Grundstücks Simetsbergweg 15 in Ambach beigeladen. Durch die Entscheidung des Gerichts sind die rechtlichen Interessen der Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit berührt.

Datenstand vom 11.12.2019 08:31 Uhr