Datum: 19.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
3 Sachstandsinformation über die laufenden Förderverfahren zur Breitbanderschließung sowie Beratung und ggf. Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
4 Vorstellung der Prüfungsergebnisse zur Brückenprüfung sowie Beratung und ggf. Beschlussfassung über das weitere Vorgehen
5 Beratung und Beschlussfassung über den Wasserleitungsbau 2020 sowie die Sanierung eines Hochbehälters in Weidenkam und über die Vergabe der zugehörigen Ingenieurleistungen

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2. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 116. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 2

Sachvortrag

Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:
  • Schreiben von Herrn Dr. jur. Dipl. pol Wolfgang Brückner, St. Heinrich, vom 18.11.2019 zur Absicht der Aufstellung eines Bebauungsplans in St. Heinrich am Erlenweg
  • Bewerbung einer Familie um einen P latz in einem Einheimischenmodell vom 30.10.2019
  • Sitzungskalender für das 1. Halbjahr 2020
  • Sachstandsinformation des Bürgermeisters zum Mobilfunk vom 19.11.2019

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3. Sachstandsinformation über die laufenden Förderverfahren zur Breitbanderschließung sowie Beratung und ggf. Beschlussfassung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 116. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 3

Sachvortrag

Die diesjährigen Bestrebungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sind geprägt von aufwendigen Förderverfahren, im Zuge derer die Gemeinde eine Verbesserung der Versorgung anstrebt. Im Jahr 2018 wurde ein neues Förderverfahren, das Höfeprogramm, gestartet. Ziel war die Versorgung des gesamten Gemeindegebiets mit einer Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s. Wobei davon ausgegangen wird, dass in den Ortsteilen St. Heinrich, Ambach und Degerndorf diese Bandbreiten momentan nicht zuverlässig vorhanden sind. Bei zukünftigen Projekten soll nur noch eine FTTB/H-Technik ausgeführt werden, d. h. eine Versorgung mit Glasfaser bis zum Haus bzw. Grundstück. Für die Erschließung der 330 betroffenen Adressen lag eine Kostenschätzung in Höhe von 4.079.980,00 € vor.

Da im Höfeprogramm eine maximale Fördersumme von 840.000,00 € abrufbar ist, wäre ein sehr hoher Eigenanteil durch die Gemeinde Münsing zu stemmen. Daher schlug das von der Gemeinde beauftragte Beratungsbüro vor, die Maßnahme in drei Lose zu teilen und zusätzlich eine Förderung über den Bund anzustreben. Das Förderprogramm des Bundes hat sich 2018 geändert und ist daher, im Gegensatz zu früher, auch für die Gemeinde Münsing interessant. Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 2. April 2019 entschlossen, diesen Weg zu gehen.

Im Bayerischen Förderprogramm (Höfeprogramm) soll das Verfahren für die Ortsteile St. Heinrich und Ambach weitergeführt werden. Die Ausschreibung ist über das Sommerhalbjahr erfolgt, und es liegen der Gemeinde zwei Angebote vor. Leider liegen die Angebotspreise weit über der Kostenschätzung, und der Eigenanteil der Gemeinde ist beträchtlich. Das heißt, der Gemeinderat muss nun entscheiden, ob unter diesen Umständen das Verfahren weitergeführt wird. Erst dann kann die Förderung beantragt werden. Anhand eines Gutachtens soll zudem festgestellt werden, dass die bisherige Versorgung der Ortsteile über Richtfunk keine sichere Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s darstellt.

Für das Bundesprogramm sollen der Ortsteil Degerndorf (Teilgebiet), kleinere unerschlossene Ortsteile und Gebiete wie z. B. Bruckmaier, Nördliche Seestraße in Ammerland und Ried, Außenbereiche von Münsing, Pischetsried, usw. beantragt werden. Ebenso soll ein Sonderaufruf für die Gewerbegebiete in Münsing und Degerndorf erfolgen. Da das Programm Ende 2019 endet, ist die Gemeinde im Frühsommer in das Verfahren eingestiegen und hat eine Markterkundung durchgeführt. Ein Förderantrag wurde bereits gestellt. Anders als im Bayerischen Höfeprogramm erfolgt erst die Förderzusage und dann werden Angebote bei Netzanbietern eingeholt.

Beide Verfahren sind also noch im Gange und selbst, wenn dann ein Netzanbieter beauftragt wird, kann es aufgrund der momentanen Auftragslage beim Netzausbau noch Jahre dauern, bis eine Umsetzung folgt. Die Gemeindebürger müssen daher leider in den betroffenen Ortsteilen mittelfristig noch mit den vorhandenen Bandbreiten auskommen.

Diskussionsverlauf

Herr Schuster vom Büro Corwese erläutert anhand eines Vortrags den Verfahrensstand im bayerischen Höfeprogramm. Nach Diskussion mit dem Gemeinderat soll folgendermaßen weiter verfahren werden:

  1. Auch wenn das Angebot eines Anbieters, nicht wie in der Ausschreibung gefordert, fristgerecht eingegangen ist, sollen beide Angebote vom Büro Corwese geprüft werden.
  2. Bei beiden Anbietern wird eine Verlängerung der Bindefrist um sechs Monate beantragt.
  3. In Bayern steht ab dem nächsten Jahr ein neues Förderprogramm in Aussicht, bei dem die Schwellenwerte der Bandbreiten als Fördervoraussetzung erhöht werden. Das Höfeprogramm soll erst weitergeführt werden, wenn die Förderbedingungen für das neue Programm feststehen. Dann kann besser beurteilt werden, welches Programm für die Gemeinde zweckmäßiger ist.
  4. Das Büro Corwese wird sich über das weitere Vorgehen mit der Regierung von Oberbayern, als zuständige Förderstelle, abstimmen.

Herr Schuster geht im Anschluss noch auf das Förderprogramm des Bundes ein. Dieses soll, wie beschrieben, weitergeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat befürwortet das im Diskussionsverlauf beschriebene Vorgehen für die beiden Förderverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Vorstellung der Prüfungsergebnisse zur Brückenprüfung sowie Beratung und ggf. Beschlussfassung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 116. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 4

Sachvortrag

In der Bauausschusssitzung am 2. April 2019 wurden die Ergebnisse der Brückenprüfungen für vier Holzbrücken und sieben Stahlbetonbrücken vorgestellt. Der Ausschuss hat beschlossen, die Holzbrücken komplett zu erneuern und nach Abschluss aller erforderlichen Prüfungen, im Herbst 2019 über das weitere Vorgehen zu beraten. Für die Erneuerung der Holzbrücken wurde Ende September der Auftrag erteilt. Die Arbeiten können, nicht wie geplant, bis Jahresende abgeschlossen werden, sollen aber bis spätestens Frühjahr 2020 erfolgen. Insbesondere an der Brücke zwischen Pilotyweg und Waldschmidtweg muss, aus Gründen des Baumschutzes, mit den betroffenen Eigentümern, bei einem Ortstermin Ende November, nach einer Lösung gesucht werden.

Bis Anfang November wurden alle geplanten Brückenprüfungen durchgeführt. Als prüfpflichtige Ingenieurbauwerke gelten u. a. Brücken mit einer lichten Weite >= 2,0 m (rechtwinklig zwischen den Widerlagern gemessen). Somit liegen aktuell insgesamt 22 Prüfberichte vor:

  4 St.         Holzbrücken (prüfpflichtig nach DIN 1076)
  1 St.         Metall/Naturstein-Brücke (prüfpflichtig nach DIN 1076)
12 St.         Stahlbetonbrücken (prüfpflichtig nach DIN 1076)
  1 St.         Stahlbetonbrücke-„Steinerbrückl“ (nicht prüfpflichtig)
  4 St.         Hofzufahrten aus Stahlbeton am Lüßbach in Münsing (nicht prüfpflichtig)

Das „Steinerbrückl“ über den Lüßbach am östlichen Ortseingang von Münsing wurde geprüft, da dieses u. a. von schweren landwirtschaftlichen Maschinen befahren und häufig frequentiert wird. Auch ein Teil der Hofzufahrten in Münsing wurde geprüft, um einen Überblick über den Zustand dieser zu erhalten.

Für kommunale Baulastträger ist die DIN 1076 verbindlich und sie ist das grundlegende Werk für die Erfassung des Brückenzustands. Sämtlichen Prüfberichten liegen eine Fotodokumentation und eine Bauwerksskizze bei. Bei Bedarf wurde eine Schadensskizze erstellt und zusätzlich die Unterlagen des Gemeindearchivs gesichtet.

Leider liegen nur für vier Brücken und zwei Hofzufahrten am Lüßbach in Münsing Pläne, Prüfberichte und jeweils eine statische Berechnung vor. Diese wurden im Zuge des Lüßbachausbaus in Münsing erstellt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die restlichen Brücken und Hofzufahrten im Ortsbereich von Münsing während des Bachausbaus nach gleichen Grundlagen geplant und gebaut wurden.

Für alle anderen Brücken liegen keine Unterlagen vor und es kann nicht festgestellt werden, ob die Bauwerke ingenieurmäßig bemessen und errichtet wurden. Somit kann zwar anhand der Prüfung eine Aussage über den Zustand getroffen werden, es liegen aber keine statischen Berechnungen und Angaben zur Tragfähigkeit (Brückenklasse, auf deren Grundlage eine Gesamtbelastung der Brücke nach Tonnen angegeben wird) vor. Ebenso fehlt oft eine Angabe zum Baujahr.



Der Zustand der Brücken wird nach einer Zustandsnote (vergleichbar mit Schulnoten) bewertet, die von 1,0 bis 4,0 reicht und die wie folgt beschrieben wird:

Notenbereich        Zustand
1,0 – 1,4        sehr gut
1,5 – 1,9        gut
2,0 – 2,4        befriedigend
2,5 – 2,9        ausreichend
3,0 – 3,4        nicht ausreichend
3,5 – 4,0        ungenügend

Die Prüfung für die 22 Brücken bzw. Hofeinfahrten ergab folgenden Zustand:

Notenbereich                Anzahl der Brücken
1,0 – 1,4                keine
1,5 – 1,9                2 Stück
2,0 – 2,4                5 Stück
2,5 – 2,9                6 Stück
3,0 – 3,4                5 Stück
3,5 – 4,0                4 Stück

Bevor es ein fest von der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) bzw. der RI-EBW-PRÜF (Richtlinie für die Erhaltung von Bauwerken) vorgegebenes Benotungssystem gab, war das Problem für Auftraggeber, dass die Prüfungsergebnisse bei unterschiedlichen Bauwerksprüfern, aber bei etwa gleich gearteter Schäden, mitunter vollkommen anders bewertet wurden. Das ist für Auftraggeber natürlich unbefriedigend, insbesondere, wenn diese überregional oder gar bundesweit agieren und entsprechend viele Bauwerke zu prüfen und zu unterhalten haben und infolgedessen auch mehrere Prüfer dafür benötigen.

Der Vorteil, der mit der Einführung des festen Bewertungs- bzw. Benotungssystems gegeben war, nämlich dass gleichartige Schäden weitegehend gleichartig bewertet werden, kann gleichzeitig aber auch ein nicht unerheblicher Nachteil sein: Es kann nicht dasselbe sein, wenn bei einer Fußgängerbrücke in München, die über eine mehrspurige und vielbefahrene Straße führt, auf der viele Personen auf dem Weg zu einer Veranstaltung oder auf die Wies`n gehen und die zudem vielleicht auch noch eine große Absturzhöhe hat, das Geländer fehlt oder ob dies bei einer Brücke wie bei der Brücke M18 Weipertshausen oder Amb2 Kugelmühlbach der Fall ist. Das Benotungssystem kennt für die Bedeutung des Bauwerks aber keinen Auslegungsspielraum. Bei der Bauwerksprüfung im Hochbau ist das ein wenig anders. Die Bauwerke werden hier ganz richtig nach Schadensfolgen in Schadensfolgeklassen eingeordnet. Weiterhin wird bei der Bauwerksprüfung im Hochbau auch noch unterschieden, ob das jeweilige Tragwerk „robust“ ist und sozusagen Tragreserven hat, oder ob es empfindlich ist und der Ausfall von bereits einem Bauteil einen Gesamteinsturz zur Folge haben kann. Auch diese Unterscheidung findet man bei der Bewertung der Brückenschäden nicht.

Wichtig ist aber bei der Brückenprüfung sehr wohl, dass man (u. U.) gravierende Mängel eben nicht übersieht und liegen lässt. Eine Note „4“ hat also auch den Sinn, dass die Bauherrenseite von Prüferseite auf einen Zustand aufmerksam gemacht wird, mit dem irgendwas geschehen muss. Was, sei erst mal dahingestellt. Die Note „4“ muss nicht zwingend mit einem „katastrophalen“ Bauwerkszustand zu tun haben, der „Sofortmaßnahmen“ baulich notwendig macht. Eine Sofortmaßnahme kann eben auch darin bestehen, sich ein Bild und eine Gefährdungsbeurteilung zu machen.

Für die neun Brücken mit der Zustandsnote 3,0 bis 4,0 wurde eine Gefahrenanalyse durchgeführt, da diese vordringlich betrachtet werden sollen. Eine Übersichtsliste wird dem Gemeinderat vorgestellt. Der Neubau der Holzbrücken (St4, Amb1 und H3) wurde bereits beschlossen und der Auftrag vergeben. Somit verbleiben sechs Stahlbetonbrücken in mangelhaftem oder schlechtem Zustand.
Die beiden Brücken entlang der Brunnenstraße (H1 und H2) sind vor allen Dingen durch Korrosion in Ihrer Dauerhaftigkeit gefährdet. Aufgrund des zusätzlichen Busverkehrs (Linienbus und Schulbus) besteht eine erhöhte Verkehrsbedeutung. Eine akute Gefährdung der Standsicherheit wird aufgrund der geringen Spannweiten und der daraus resultierenden Achslasten nicht gesehen. Auch ist ein Begegnungsverkehr zweier schwerer Fahrzeuge nicht möglich. Im Prüfbericht wird eine objektbezogene Schadensanalyse vorgeschlagen. Dazu soll als erstes untersucht werden, ob die korrodierten Stellen chloridbelastet sind. Eine kurzfristige Nutzungseinschränkung soll nicht erfolgen. Die Brücken werden aber durch den Bauhof zukünftig regelmäßig auf eine Verschlechterung des Zustands kontrolliert.

Die Radwegebrücke am Karniffelbadeplatz ist ebenfalls durch Korrosion in Ihrer Dauerhaftigkeit angegriffen. Durch eine auf der Südseite gelegene Sperre kann sie aber im Normalbetrieb nicht durch Kraftfahrzeuge befahren werden. Eine Gewichtsbeschränkung auf 3,5 t wird empfohlen.

Die schlechten Noten für die restlichen drei als mangelhaft oder schlecht benoteten Stahlbetonbrücken (Amb2, M1 und M18) am Kugelmühlbach und am Lüßbach im Außenbereich von Münsing resultieren insbesondere auf fehlende Geländer. Da diese Brücken nur von landwirtschaftlichem Verkehr benutzt werden, stellt sich die Frage, ob ein Geländer aufgrund der niedrigen Absturzhöhe notwendig ist.

Insgesamt besteht in naher Zukunft ein Sanierungsbedarf mehrerer Brücken. Dem Bauausschuss soll deshalb in einer der nächsten Sitzungen ein Sanierungsvorschlag nach Prioritäten vorgestellt werden.

Diskussionsverlauf

Anhand einer Liste wird der Zustand der Brücken, die mindestens eine mangelhafte Zustandsnote (Bereich ab 3,0) aufweisen, diskutiert. Da die drei Brücken ohne Geländer hauptsächlich von landwirtschaftlichen Geräten befahren werden, würde ein Geländer die Befahrung einschränken. Dies wird von Teilen des Gemeinderats, aufgrund der geringen Verkehrsbedeutung, als nicht erforderlich gesehen. GR Ramerth warnt, dass vor allen Dingen bei der Brücke nähe Kugelmühle, der Brückenrand von Radfahrern schwer erfasst werden kann und eine Absturzgefahr besteht.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Brückenprüfung zur Kenntnis und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Bei den drei Brücken mit fehlendem Geländer (Amb2, M1 und M18), wird zeitnah ein Geländer montiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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5. Beratung und Beschlussfassung über den Wasserleitungsbau 2020 sowie die Sanierung eines Hochbehälters in Weidenkam und über die Vergabe der zugehörigen Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 116. Sitzung des Gemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 5

Sachvortrag

Der Arbeitskreis Trinkwasser empfiehlt dem Gemeinderat, folgende Wasserleitungsbaumaßnahmen im Jahr 2020 durchzuführen:

  1. St. Heinrich Mitte – Neubau einer Hauptleitung
  2. Erneuerung der Wasserleitung in der TÖL 1 (in Ammerland)
  3. Erneuerung der Wasserleitung im Hauserweg / Ecke Degerndorfer Straße
  4. Hochbehälter Weidenkam – Sanierung der Wasserkammern des neueren Behälters

Die Kosten für diese vier Maßnahmen belaufen sich laut Kostenschätzung auf folgende Nettobeträge:
  1.   75.000 €
  2. 171.000 €
  3.   15.000 €
  4. 130.000 €

Das Ingenieurbüro Dr. Blasy – Dr. Øverland hat der Verwaltung zwei Angebote über die Ingenieurleistungen vorgelegt. Die Maßnahmen 1-3 sind im Honorarangebot vom 07.11.2019 enthalten, die Maßnahme 4 im Honorarangebot vom 12.11.2019. Es wurden zwei Honorarangebote vorgelegt, da die Maßnahmen in unterschiedliche Honorarzonen einzustufen sind und die Maßnahmen 1-3 zudem gemeinsam ausgeschrieben werden sollen.

Honorar Maßnahmen 1-3 (Wasserleitungsbau):
Beauftragt werden soll bei der Maßnahme 1 das volle Leistungsbild nach § 43 HOAI, Honorarzone II, Mindestsatz. Bei den Maßnahmen 2 und 3 werden für die Genehmigungsplanung 3% statt 5% angesetzt. Für die Leistungsphasen 5-9 werden die drei Maßnahmen zu einem Objekt zusammengefasst (gemeinsame Ausschreibung). Die Nebenkosten belaufen sich auf 6 %. Sofern besondere Leistungen erforderlich werden, werden diese nach den bereits bekannten Stundensätzen vergütet.

Es ergeben sich folgende Nettohonorare:
Wasserleitung St. Heinrich Mitte        – LP 1-4 =   5.297,58 €
Wasserleitungen TÖL 1 und Hauserweg        – LP 1-4 =   9.235,90 €
Maßnahmen 1-3        – LP 5-9 = 20.792,73 €
Gesamthonorar Maßnahme 1-3                            35.326,21 €


Honorar Maßnahme 4 (Hochbehälter):
Durch die Vorkenntnisse des Büros werden in den Leistungsphasen 1 und 2 nicht alle Leistungen abgefragt. Daher können die Leistungsphasen 1 und 2 pauschal mit netto 2.500,00 € angeboten werden. Für die Leistungsphasen 3 sowie 5-9 wird das volle Leistungsbild nach § 43 HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz beauftragt. Hinzu kommt ein Umbauzuschlag von 30 %. Die örtliche Bauüberwachung wird pauschal mit netto 5.500,00 € angesetzt, die Nebenkosten mit 6 %. Sollten besondere Leistungen erforderlich sein, werden diese nach den bereits bekannten Stundensätzen vergütet.

Das Gesamthonorar für die Maßnahme 4 beträgt netto 25.588,63 €.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Vorschlägen des AK-Trinkwasser zu folgen und die Ingenieurleistungen zu beauftragen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat befürwortet die Vorgehensweise, wie vom Arbeitskreis Trinkwasser empfohlen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, die im Sachvortrag genannten Maßnahmen 1 bis 3 zum Wasserleitungsbau im Jahr 2020 durchzuführen.
  2. Die Sanierung des Hochbehälters in Weidenkam (neuerer Behälter) soll ebenfalls im Jahr 2020 erfolgen.
  3. Das Ingenieurbüro Dr. Blasy – Dr. Øverland wird mit den Ingenieurleistungen für alle vier Maßnahmen beauftragt. Grundlage für die Vergütung sind die beiden Honorarangebote vom 07.11.2019 und 12.11.2019. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Verträge auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2019 08:30 Uhr