Datum: 04.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6 Genehmigung der Niederschrift Nr. 117 über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2019
7 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
8 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau einer Bergehalle mit Ballentrocknung in Münsing, Bachstr. 60 (Fl.Nr. 231)
9 Antrag auf Vorbescheid; Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen in Ambach, Nähe Waldschmidtweg (Fl.Nr. 1456)
10 Informationen über Bauangelegenheiten
11 Sportzentrum Münsing; Beratung und Beschlussfassung über den Nachtrag zur Sanierung der Fenster und Türen (Schreinerarbeiten)
12 Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zehrgeldes für die Kommunalwahl 2020
13 Vereinsmitgliedschaft Bürger für das Badehaus Waldram-Föhrenwald

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6. Genehmigung der Niederschrift Nr. 117 über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 118. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 117 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 10.12 .2019 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 118. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 7

Sachvortrag

a) Wie vom Gemeinderat in der letzten Sitzung angeregt, wurde am 17.12.2019 zum Bauvorhaben am Gestüt Ammerland (TOP. 8) ein Gespräch mit den Bauwerbern und dem Architekten geführt. Ziel dieses Gesprächs war es, die Möglichkeiten einer Reduzierung der Grundfläche bzw. der Höhe der beiden geplanten landwirtschaftlichen Lagerhallen zu prüfen. Der Gemeinderat hatte bezweifelt, dass die beantragten Hallen für den Betrieb in dieser Größe tatsächlich erforderlich sind. Diese Erforderlichkeit ist jedoch Voraussetzung für die Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB. In den beiden beigefügten Schreiben vom 19.12.2019 bzw. vom 08.01.2020 wird die Erforderlichkeit der geplanten Hallen für den Betrieb noch einmal erläutert. Um Kenntnisnahme wird gebeten.

b) Für die Breitbandversorgung außenliegender Ortsteile, hat die Gemeinde, im Rahmen des Bundesförderprogramms, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.544.875,- € erhalten.

c) Der Gemeinderat erhält in der Anlage eine Zusammenfassung des Sachstands zum Hochwasserschutz Degerndorf von Herrn Dipl.-Ing. Florian Barnerßoi, vom Büro SKI GmbH + Co KG vom 23.01.2020 zur Kenntnis. Ebenfalls angefügt ist ein Sachstandsbericht zur Entschlammung des Degerndorfer Weihers vom 23.01.2020. Um Kenntnisnahme wird auch hier gebeten.

d) Termine:
  • Am Montag, 10.02.2020 findet ab 19.00 Uhr eine interne Sondersitzung zum Bürgerhaus statt. Die nächste reguläre Gemeinderatssitzung ist für Dienstag, 18.02.2020 geplant.
  • Eine Sitzung des AK Trinkwasser findet am Dienstag, 11.02.2020 statt.
  • Die reguläre Bürgerversammlung ist erst im Herbst vorgesehen.

e) Das „Café der Begegnung“ wird in 2020 fortgeführt. Hierüber berichtet GRin Reitenhardt.

f) Für den gemeinsamen Mittagstisch werden dringend neue „Zulieferer“ für das Essen gesucht, nachdem zuletzt leider zwei Betriebe abgesprungen sind.

g) Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:
  • Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins für Musikerziehung Münsing e. V. am Montag, 09.03.2020, um 20 Uhr, im Landhotel Huber in Ambach.
  • Die Termine in 2020 für das „Café der Begegnung“ im Pfarrheim in Münsing. Nächster Termin ist der 07.03.2020.
  • Stellungnahme der Familie Gerer vom 13.01.2020 zur frühzeitigen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 31/MÜNSING (südl. der Ammerlander Hauptstraße).
  • Eine Zusammenstellung der Preisträger des Bayerischen Wohnungsbaupreises, herausgegeben vom Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

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8. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau einer Bergehalle mit Ballentrocknung in Münsing, Bachstr. 60 (Fl.Nr. 231)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 118. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 8

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

Im Norden des bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens, östlich der bestehenden Zufahrt,  soll eine neue Bergehalle mit Ballentrocknung (33,25 m x 15,80 m / Wandhöhe 6,90 m / DN 20°) errichtet werden. Es ist ein Satteldach mit Ziegeldeckung geplant. Eine sog. Rundballentrocknung zum Trocknen von Heu soll in die Halle integriert werden. Ziel der Antragsteller ist es, den Betrieb auf BIO umzustellen und im nächsten Zug dann reine Heumilch zu liefern.

Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb i. S. des § 35 Abs. 1 BauGB. An der Privilegierung des Vorhabens bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Zweifel. An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller bestehen ebenfalls keine Zweifel. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Niederschlagswasser ist derzeit noch nicht nachgewiesen. Ein positiver Sickertest liegt derzeit nicht vor. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat begrüßt grundsätzlich den Fortbestand des landwirtschaftlichen Betriebs. Fragen aus dem Gemeinderat zu den Betriebsabläufen und zur Art der angesprochenen Rundballentrocknung kann die Verwaltung nicht beantworten.

Beschluss

  1. Zum Bauantrag, nach den Plänen in der Fassung vom 17.12.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die Privilegierung gegeben und die gesicherte Erschließung nachgewiesen ist.
  2. An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller bestehen keine Zweifel.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid; Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen in Ambach, Nähe Waldschmidtweg (Fl.Nr. 1456)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 118. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 9

Sachvortrag

Auf das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung am 25.06.2019 wird verwiesen. Der Antrag wurde ohne gemeindliches Einvernehmen am 12.07.2019 an das Kreisbauamt weitergeleitet. Die Überprüfung dort ergab, dass die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens gem. § 34 BauGB vorliegt und demnach eine Baugenehmigung nicht versagt werden kann. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Schreiben des Kreisbauamtes vom 21.01.2020 (Anhörung) wird verwiesen.

Wie dem Anhörungsschreiben ebenfalls zu entnehmen ist, wurde die Fachkundige Stelle für Wasser und Boden und die Fachstelle für Naturschutz bereits beteiligt. Deren Belange werden in den Vorbescheid aufgenommen und sind im anschließenden Bauantragsverfahren zu beachten. Somit soll der unveränderte Fortbestand des Kugelmühlbaches und der zugehörigen Vegetation sichergestellt werden.

Inwiefern Auflagen im Baugenehmigungsbescheid den unveränderten Fortbestand des Kugelmühlbaches und der zugehörigen Vegetation in geeigneter Weise sicherstellen können, stellt der Gemeinderat infrage.

Die Gemeinde übernimmt keinerlei Haftung bei Sach- oder Personenschäden im Zusammenhang mit Hochwasserereignissen. Der Abstand der geplanten Baukörper zum Kugelmühlbach ist aus Sicht der Gemein de nicht ausreichend um Schäden auszuschließen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat ist erstaunt, dass das Kreisbauamt die beantragte Bebauung in unmittelbarer Nähe des Kugelmühlbaches zulassen möchte. Bilder von der derzeitigen Situation dort zeigen, dass das Grundstück für eine Bebauung nicht geeignet ist. Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben zu einem starken Anstieg des Wassersstands im Bach geführt. Die Bilder sollen der Stellungnahme zum Vorhaben beigefügt werden, damit das Kreisbauamt Kenntnis von der aktuellen Lage erhält.

Aus Sicht des Gemeinderats wäre die Erteilung der Baugenehmigung grob fahrlässig. Neben der zu erwartenden Schäden an Gebäuden und Freiflächen wird der künftig erforderliche Gewässerunterhalt, für den im Übrigen die Gemeinde verantwortlich ist, unnötig erschwert.

Zudem wird die beengte Situation am Waldschmidtweg angesprochen. Inwiefern die wegemäßige Erschließung des Baugrundstücks sichergestellt ist, wird angezweifelt. Auf den Widerspruch des Vorhabens zur Darstellung im Flächennutzungsplan verweist GRin Mair.

Beschluss

  1. Zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid, nach den Plänen in der Fassung vom Juni 2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Die Gemeinde übernimmt keinerlei Haftung bei Sach- oder Personenschäden im Zusammenhang mit Hochwasserereignissen. Der Abstand der geplanten Baukörper zum Kugelmühlbach ist aus Sicht der Gemeinde nicht ausreichend um Schäden auszuschließen.
(Somit ist das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

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10. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 118. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 10

Sachvortrag

a) Am 10.12.2019 ist ein Bauantrag zur geringfügigen Erweiterung eines bestehenden Wintergartens in Seeheim, Seeleitn 23 (Fl.Nr. 856/4) eingegangen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde am 19.12.2019 auf dem Verwaltungsweg erteilt.

b) Zum Bauantrag zum Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung in Münsing, Am Schlichtfeld 9 (Fl.Nr. 2061/2), hat das Kreisbauamt einen Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB für die geplante zweite Zufahrt sowie einen Freiflächenplan gefordert. Am 23.01.2020 wurde hierzu das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt. Das Vorhaben wurde vom Gemeinderat bereits in der Sitzung am 22.10.2019 grundsätzlich befürwortet.

c) Zur Errichtung einer Dachgaube und eines Balkons an ein Bestandsgebäude in Degerndorf, Petersberg 4 (Fl.Nr. 89/1) wurde das gemeindliche Einvernehmen am 23.01.2020 auf dem Verwaltungsweg behandelt.

d) Der Ablehnungsbescheid des Kreisbauamtes zum beantragten Ausbau und Verlängerung der bestehenden Maschinenhalle in St. Heinrich, Seeshaupter Str. 33 (Fl.Nr.1704) ist zwischenzeitlich rechtskräftig, da die Klage vom Antragsteller zurückgenommen wurde.

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11. Sportzentrum Münsing; Beratung und Beschlussfassung über den Nachtrag zur Sanierung der Fenster und Türen (Schreinerarbeiten)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 118. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 11

Sachvortrag

Die Firma Schreinerei Will führt die Schreinerarbeiten zur Sanierung der Fenster und Türen am Vereinsheim in Münsing durch und hat für zusätzliche Leistungen ein Nachtragsangebot eingereicht. Die Kosten beziehen sich hauptsächlich auf Arbeiten zum Tausch eines kompletten Fenster- und Türelements für die neu vermietete Hausmeisterwohnung, eine Sanierung musste aufgrund des schlechten Zustandes abgebrochen werden. Einige Fensterelemente wurden, entgegen der ursprünglichen Planung, incl. Lackierung besorgt, diese Kosten sind dafür bei den Malerarbeiten entfallen. Im Bereich der Gaststätte wurden, aufgrund der hohen Belastung, Türen zur Terrasse mit neuen und zusätzlichen Türbändern versehen.  Die Angebotssumme beträgt 9.987,67 € (brutto). Die Preise wurden vom Planungsbüro HP-Ingenieure geprüft, als ortsüblich bezeichnet und sind nicht zu beanstanden.
Die Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen und wurden im Zuge der Sanierungsarbeiten im Herbst 2019 ausgeführt. In Kürze wird noch das Fenster-Türelement für die Hausmeisterwohnung getauscht.

Aufgrund der langen Lieferzeit für das genannte Element wurde der Auftrag für den Nachtrag von der Verwaltung bereits am 9. Dezember erteilt. Der Haushaltsansatz für die Sanierungsarbeiten an den Türen und Fenstern wird  nicht überschritten, da dafür Reservemittel eingeplant wurden. Somit wird dem Gemeinderat empfohlen, dem Nachtrag zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem geprüften Nachtrag in Höhe von 9.987,67 € (brutto) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zehrgeldes für die Kommunalwahl 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 118. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 12

Sachvortrag

Wie üblich muss auch bei der Kommunalwahl 2020 am 15.03.2020 auf Wahlhelfer zurückgegriffen werden, um die Arbeit in den neun Wahllokalen ordnungsgemäß durchführen zu können.
Bei der Berufung als Wahlhelfer handelt es sich um ein Ehrenamt, welches nicht vergütet wird. Um den finanziellen Mehraufwand (Verpflegung, Fahrtkosten) der Helfer auszugleichen, wird üblicherweise als Aufwandserstattung ein sog. „Zehrgeld“ gewährt.

Beschluss

Bei der Kommunalwahl 2020 wird für ehrenamtliche Wahlhelfer der neun Wahllokale ein Zehrgeld in Höhe von 50,00 € gewährt.


Bei einer evtl. Stichwahl wird für ehrenamtliche Wahlhelfer der neun Wahllokale ein Zehrgeld in Höhe von 30,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Vereinsmitgliedschaft Bürger für das Badehaus Waldram-Föhrenwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 118. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö informativ 13

Sachvortrag

Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass die Verwaltung auf Anregung des Vereins „Bürger für das Badehaus Waldram-Föhrenwald“ die Mitgliedschaft für juristische Personen befürwortet. Nachdem die Kommunen Geretsried, Wolfratshausen, Dietramszell und Icking Mitglied sind, sollte auch die Gemeinde Münsing hier ihren Beitrag zur Unterstützung und Wertschätzung der jahrelangen ehrenamtlichen Aufbauarbeit für diese bedeutende Gedenkstätte leisten. Der Beitrag beträgt 150,- €/Jahr.

Auch wenn jede Mitgliedschaft mit Verpflichtungen oder Erwartungen verbunden ist, was die Teilnahme an Veranstaltungen angeht, ist dies eine wichtige Geste in der heutigen Zeit des Verdrängens der Verfolgung, Tötung und Vertreibung insbesondere von Millionen Juden und anderen vom NS-Regime v erfolgten Bevölkerungsgruppen.

Die Gemeinde ist Mitglied in etwa 15 Vereinen und Verbänden. Neben Naturschutzverbänden Bund Naturschutz und LbV oder Arbeitsgemeinschaften der Verwaltung sind hier insbesondere der Planungsverband, der Abwasserverband, die Freunde der Kreisklinik, der Gemeindetag, der Kommunale Arbeitgeberverband, die LEADER-Aktionsgruppe, die Verkehrswacht, der Erholungsflächenverband, das Deutsche Museum, die Waldbesitzervereinigung und die Tourismusorganisationen in Tölz und Starnberg zu nennen.

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag ausdrücklich zu. Die Verwaltung wird die Beitrittserklärung abgeben.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2020 09:28 Uhr