Datum: 18.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Genehmigung der Niederschrift Nr. 118 über die Sitzung des Gemeinderates vom 04.02.2020
5 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
6 Bürgerhaus Münsing; Beratung und Beschlussfassung über Qualitäten und technische Standards sowie der sich daraus ergebenden Einsparpotenziale auf Grundlage des Vorentwurfs
7 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten zum Wasserleitungsbau in Ammerland, Münsing und St. Heinrich
8 Rahmenvertrag zu Tiefbauarbeiten für Rohrbrüche und Hausanschlüsse der gemeindlichen Wasserversorgung; Beratung und Beschlussfassung
9 Antrag auf Baugenehmigung (2. Tektur); Neubau von zwei Doppelhäusern mit vier Wohneinheiten sowie eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage in St. Heinrich, Erlenweg 1 (Fl.Nr. 1754)
10 Antrag auf Baugenehmigung; Herstellung von temporären Bus-Stellplätzen in Degerndorf, Angerbreite (Fl.Nrn. 363/5 u. 363/4)
11 Antrag auf Vorbescheid; Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses und Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit im Dachgeschoss in Münsing, Bachstr. 37 (Fl.Nr. 243)
12 Informationen über Bauangelegenheiten
13 Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreters der freiwilligen Feuerwehr St. Heinrich

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4. Genehmigung der Niederschrift Nr. 118 über die Sitzung des Gemeinderates vom 04.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 120. Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 118 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 04.02.2020  wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 120. Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 5

Sachvortrag

a) Im Anhang erhält der Gemeinderat Kenntnis vom Inhalt des Pachtvertrages mit dem Burschenverein Degerndorf zum Sportplatz am Windberg in Degerndorf aus dem Jahr 1976. Wie diesem zu entnehmen ist, ist es allen sportinteressierten Gruppen möglich, den Sportplatz zu nutzen.

b) Termine:
  • Im März sind folgende Sitzungen geplant:
    Dienstag, 03.03.2020, Finanzausschuss
Dienstag, 10.03.2020, Bauausschuss
Dienstag, 17.03.2020, Gemeinderat

c) Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:
  • Antrag Bürgerliste und GR Schreiner vom 10.02.2020 zu Tempo 30 auf der Hauptstraße in Münsing wegen Lärmschutz
  • Positionspapier der IHK-Regionalausschusses zu den Kommunalwahlen
  • Schreiben der Degerndorfer Blasmusik vom 17.02.2020 zur Optimierung der akustischen Raumverhältnisse im neuen Probenraum im Schulhaus
  • Information zum neuen Standort für den öffentlichen Büchertauschschrank an der Schule in Münsing

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6. Bürgerhaus Münsing; Beratung und Beschlussfassung über Qualitäten und technische Standards sowie der sich daraus ergebenden Einsparpotenziale auf Grundlage des Vorentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 120. Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 6

Sachvortrag

Zunächst wird auf die Erläuterungen durch die Planer und die anschließenden Beratungen in der Sondersitzung zum Bürgerhaus erinnert. Im Nachgang der Sitzung ging der angefügte Antrag von 3. Bürgermeister Ernst Grünwald auf Reduzierung der Saalkapazität im neuen Bürgerhaus (maximal 200 Personen) in der Verwaltung ein.

Vor einer Entscheidung über diesen Antrag bzw. über die Reduzierung der Gebäudelänge um eine Achse, wie sie in der Sondersitzung dargestellt wurde, soll die Höhe der Fördermittel durch die Städtebauförderung konkretisiert werden. Hierzu findet am 19.02.2020 ein Besprechungstermin in der Regierung von Oberbayern statt. Erst danach ist es möglich, die durch den Neubau entstehende tatsächliche Belastung für den gemeindlichen Haushalt, zu ermitteln. Die Entscheidung über diese beiden Punkte soll deshalb erst in der nächsten Sitzung getroffen werden.

Unabhängig davon kann aus Sicht der Verwaltung über die nachfolgenden Punkte entschieden werden. Auf die Erläuterungen zu den Einsparpotenzialen in der angefügten Tabelle wird verwiesen. In der Sondersitzung wurden die Optionen von den Planern bereits ausführlich erläutert.

Diskussionsverlauf

In seiner kurzen Einführung weist Bürgermeister Grasl auf die allgemeine Kostenentwicklung in der Baubranche hin. Wie überall zu beobachten ist, sind die Baupreise in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich angestiegen. Alle Planer und Fachplaner hatten nun den Auftrag, Einsparoptionen der Gemeinde aufzuzeigen. Natürlich darf sich keine wesentliche Einschränkung bei der Funktionalität des Gebäudes ergeben. D. h., bei der technischen Ausstattung gibt es wenig Möglichkeiten Kosten zu sparen.

Erst nach den nun anstehenden Entscheidungen kann die qualifizierte Kostenschätzung erstellt und die Zahlen veröffentlicht werden. Bürgermeister Grasl bittet diesbezüglich noch um etwas Geduld.

Sodann werden die einzelnen Positionen von Herrn Limm anhand der dem Gemeinderat vorliegenden Tabelle erläutert.

Beschluss 1

Hochbau/Statik
Zu Pos. 1: Es ist zu prüfen, ob eine Rückverankerung des Baugrubenverbaus im südöstlichen Bereich (Grundstück Kirche) vorgenommen werden kann. Hierzu ist bei Bedarf eine Vereinbarung mit dem betroffenen Nachbarn zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Hochbau/Statik
Zu Pos. 4: Die Tragkonstruktion über dem Bürgersaal soll als Holzkonstruktion ausgeführt werden. Dadurch reduziert sich die lichte Raumhöhe im Saal von 4,70 m auf 4,20 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Hochbau/Statik
Zu Pos. 5: Nach aktuellem Planungsstand soll eine Holz-Akustikdecke über dem Bürgersaal nicht entfallen. Neben den Auswirkungen auf die Akustik sprechen auch optische Gründe für diese Decke.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Hochbau/Statik
Zu Pos. 7: Die flexiblen Bühnenelemente sollen nicht entfallen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 5

Hochbau/Statik
Zu den weiteren Positionen:
  • Der „Sicherheits“-Ansatz beim Bodenaustausch im Bereich Gründungssole kann in der Kostenschätzung entfallen.
  • Die „grüne Wand“ im Foyer soll entfallen.
  • Die einseitige Holzbekleidung im Flur der Verwaltung soll ebenfalls entfallen.
  • Die Lüftungsöffnungen beim Oberlicht können reduziert werden.
  • Das Gründach auf dem Nebengebäude soll beibehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 6

HLS
Zu Pos. 14: Die Kühlung im Bürgersaal soll nicht entfallen, da sonst die Nutzung bei hohen Außentemperaturen stark eingeschränkt wäre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 7

HLS
Zu den weiteren Positionen:
  • Auf einen Fettabscheider kann nicht verzichtet werden.
  • Das notwendige Retentionsvolumen für das Regenwasser soll nicht in einem offenen Graben nachgewiesen werden. Es verbleibt beim bisherigen Konzept (sog. Pufferung des Normalregens in unterirdischen Hohlkörpern).
  • Die Lüftung im Ratssaal kann nicht entfallen.
  • Einzelne Teile des Bürgersaals müssen getrennt gelüftet werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 8

ELT
Es kann lediglich auf das Übertragungssystem für Hörbehinderte verzichtet werden. Hier handelt es sich um keine Standardausstattung. Für die Schrankenanlage bzw. für die Zufahrtskontrolle soll eine kostengünstigere Lösung gefunden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 9

Außenanlagen
Zu Pos. 24: Der neue Schulweg soll nach derzeitigem Kenntnisstand erhalten bleiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 10

Außenanlagen
Zu den weiteren Positionen:
  • Eine generelle Optimierung der Außenanlagen mit dem Ziel der Kosteneinsparung ist vorzunehmen.
  • Auf Ausbildung der Platz Intarsie auf der Nordseite des Bürgerhauses soll verzichtet werden.
  • Bei untergeordneten Flächen im Außenbereich kann auf einen Natursteinbelag verzichtet werden.
  • Es ist davon auszugehen, dass die Erschließungsstraße Am Labbach nach der Baumaßnahme zumindest eine neue Asphaltdeckschicht benötigt.
  • Ob die Entwicklungspflege vergeben werden soll, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten zum Wasserleitungsbau in Ammerland, Münsing und St. Heinrich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 120. Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 7

Sachvortrag

Wie in der Gemeinderatssitzung am 19. November 2019 beschlossen, sollen im Jahr 2020 drei Baumaßnahmen im Wasserleitungsbau durchgeführt werden:
  • Ammerland: WL-Erneuerung in der Ammerlander Hauptstraße (TÖL 1)
  • Münsing: WL-Erneuerung Hauserweg im Bereich der TÖL 20
  • St. Heinrich: WL-Bau Seeshaupter Straße (St. Heinrich „mitte“)

Der Ingenieurvertrag mit dem Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland ist geschlossen und die jeweiligen Entwurfsplanungen liegen vor. Die Leistungsverzeichnisse wurden noch vor Weihnachten 2019 verschickt. Im Rahmen der vorliegenden, beschränkten Ausschreibung nach VOB/A wurden 10 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Ende Januar lagen 5 Angebote (Bruttopreise) vor:
Fa. Haseitl, Schongau
310.048,17
Fa. …, Degerndorf
335.077,64
Fa. …, Bad Tölz
399.257,32
Fa. …, Mindelheim
442.483,06
Fa. …, Wolfratshausen
445.836,14

Die Kostenberechnung für die ausgeschriebenen Leistungen liegt bei 322.490,- € brutto. Das an erster Stelle liegende Angebot liegt 3,9 % unter der Kostenberechnung. Das an zweiter Stelle liegende Angebot liegt 3,9 % über der Kostenberechnung. Die übrigen Angebote liegen mehr als 20% über der Kostenberechnung. Im Angebot der Fa. Haseitl fielen ungewöhnlich niedrige bzw. hohe Einheitspreise auf. Daher wurde dieser Bieter um Aufklärung dieser ungewöhnlichen Einheitspreise mit Fristsetzung bis zum 04.02.2020 gebeten. Mit Schreiben vom 30.01.2020 wurden die angebotenen Einheitspreise fristgerecht und vollumfänglich bestätigt und die fehlenden Unterlagen der Fa. Haseitl vollständig nachgereicht. Das an zweiter Stelle liegende Angebot weist keine auffälligen Einheitspreise auf. Insgesamt ist auch dieses Angebot wirtschaftlich und auskömmlich kalkuliert. Die übrigen Angebote kommen nicht in die engere Wahl, da diese mehr als 20 % über der Kostenberechnung liegen. Es musste kein Angebot ausgeschlossen werden.

Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und ausreichende technische und wirtschaftliche Situation der Bieter der engeren Wahl wurde bei der Auswahl der Bieter geprüft und ergibt keine Beanstandungen. Es wurden keine Nebenangebote oder Nachlässe angeboten. Nach Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, den Auftrag an die Firma Haseitl aus Schongau zu vergeben.

Dem Arbeitskreis Trinkwasser wurde in seiner Sitzung am 11. Februar das Ergebnis der Ausschreibung vorgestellt. Er empfiehlt einstimmig der Firma Haseitl den Auftrag zu erteilen.

Beschluss

Der Auftrag für die vorgenannten Wasserleitungsbauarbeiten wird zu einem Angebotspreis in Höhe von 310.048,17 € (brutto)  an die Firma Haseitl Bau-GmbH und Co. KG aus Schongau vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Rahmenvertrag zu Tiefbauarbeiten für Rohrbrüche und Hausanschlüsse der gemeindlichen Wasserversorgung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 120. Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 8

Sachvortrag

Im Jahr 2018 wurden die Tiefbauarbeiten, die im Zuge von Wasserleitungsbaumaßnahmen im Versorgungsgebiet der Gemeinde Münsing anfallen, an die Firma Holzer aus Degerndorf in einem Rahmenvertrag vergeben. Der Vertrag endet zum 30.04.2020. Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen Erdarbeiten zu Rohrbrüchen, Hausanschlüssen und Austausch von Armaturen und Hydranten.

Die Firma Holzer war bei Bedarf zuverlässig am Einsatzort und hat bei Rohrbrüchen kurzfristig reagiert. Daher empfehlen das Wasserwerk und die Verwaltung den Vertrag zu verlängern. Ansonsten müssten die Arbeiten sehr kurzfristig neu a usgeschrieben werden. Aufgrund der momentan angespannten Marktsituation sind keine wirtschaftlicheren Preise als bisher zu erwarten.

Die Firma Holzer hat das Angebot aus 2018 neu kalkuliert und bietet der Gemeinde Münsing eine Verlängerung für 1 oder 2 Jahre an. Das Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland hat die Angebote geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:

Angebot Vertragsverlängerung bis 30.04.2021:
  • geprüfte Angebotsendsumme: 158.508,14 € (netto);
  • Kostensteigerung gegenüber Auftrag aus 2018: 5,8 %.

Angebot Vertragsverlängerung bis 30.04.2022:
  •  geprüfte Angebotsendsumme: 161.321,91 € (netto);
  •  Kostensteigerung gegenüber Auftrag aus 2018: 7,7 %.

Die Preisentwicklung im Tiefbau liegt gemäß statistischem Bundesamt im Zeitraum von 2 Jahren (Ende 2017 bis Ende 2019) > 10 %.

Der Arbeitskreis Trinkwasser hat sich mit der Thematik in seiner Sitzung am 11. Februar befasst und empfiehlt dem Gemeinderat, den Rahmenvertrag um zwei Jahre zu verlängern.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Verlängerung des Rahmenvertrags bis 30.04.2022, für Tiefbauarbeiten der gemeindlichen Wasserversorgung, zu den oben genannten Konditionen, an die Firma Holzer aus Degerndorf zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung (2. Tektur); Neubau von zwei Doppelhäusern mit vier Wohneinheiten sowie eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage in St. Heinrich, Erlenweg 1 (Fl.Nr. 1754)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 120. Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 9

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 Abs. 1 BauGB). Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als WA dargestellt.

Das Vorhaben wurde schon mehrfach im Gemeinderat behandelt, zuletzt in der Sitzung vom 09.05.2017. Antragsinhalt war seinerzeit neben den zwei Doppelhäusern, die Errichtung eines Reihenhauses mit drei Wohneinheiten. Als laufende Angelegenheit wurde später auch das Einvernehmen zu einem dritten Doppelhaus, statt des Reihenhauses, im Rahmen der 1. Tektur erteilt.

Die nun vorliegende Planung zum Bauantrag beinhaltet die Errichtung von insgesamt neun Wohneinheiten (zwei Doppelhäuser und ein Mehrfamilienhaus mit 5 WE) mit Tiefgarage und acht oberirdischen Stellplätzen. Die Erschließung erfolgt ausschließlich über den Erlenweg. Die GR für die Wohngebäude beträgt insgesamt 474 m². Die Wandhöhe beträgt max. 6,67 m, die Dachneigung 31 ˚. Es sind Dachaufbauten vorgesehen. Da auf die Errichtung von Garagen und umfangreichen Erschließungswegen durch Errichtung der Tiefgarage verzichtet wird, ist die insgesamt versiegelte Fläche aus Sicht der Verwaltung gerade noch vertretbar.

Dieses Vorhaben fügt sich aus Sicht der Verwaltung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gerade noch in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Auch im Hinblick auf die übrigen Merkmale des § 34 BauGB (Art der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise) fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die geplante Baumaßnahme hält sich, nach den vorliegenden Unterlagen, in jeder relevanten Hinsicht noch innerhalb des Rahmens, der sich aus der umliegenden Bebauung herleiten lässt.

Mit dem den Bauvorlagen beigefügten Freiflächengestaltungsplan wird der Erhalt der wertvollen Bäume im nördlichen Grundstücksteil belegt. Zudem ist der Erhalt des Altbaumbestandes mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit gesichert.

Die Erschließung des Baugrundstücks ist gesichert. Die erforderlichen 22 Stellplätze sind nachgewiesen. 14 in der Tiefgarage und acht oberirdische Stellplätze. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Den Bauvorlagen liegt ein Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung bei. Um die geplanten Gebäude vor dem Verkehrslärm zu schützen, soll entlang der Seeshaupter Straße eine Lärmschutzwand errichtet werden. Wie in den Unterlagen dargestellt, soll die Einfriedung aus doppelt beplankten geschlossenen Holzelementen im Wechsel mit transparenten Plexiglas-Feldern errichtet werden. Die Elemente haben eine Höhe von 1,20  m, stehen jedoch auf einer Böschung von 0,80 m. Die Böschung soll mit bodendeckenden Pflanzen begrünt werden. Zusätzlich soll die Böschung mit einer Ligusterhecke bepflanzt werden. Aus Sicht der Verwaltung wird eine Buchenhecke bevorzugt.

Mit der beantragten Schallschutzmaßnahme wird eine Verbesserung um 5,0 dB(A) erreicht. Den Unterlagen liegt eine Schallschutzuntersuchung bei.

Auf die Pflichten in Art. 48 Abs. 1 BayBO zum barrierefreien Bauen wird verwiesen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass sich das Vorhaben in das dörfliche Umfeld in St. Heinrich nicht einfügt. Auch die in den Bauvorlagen dargestellte Schallschutzwand wird sehr kritisch bewertet, da sie das Ortsbild negativ verändert und eine Bezugsfallwirkung auslösen würde.

Beschluss 1

Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 28.08.2016, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
(Das gemeindliche Einvernehmen ist somit nicht erteilt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 15

Beschluss 2

Zum Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung wird im beantragten Umfang das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
(Das gemeindliche Einvernehmen ist somit nicht erteilt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

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10. Antrag auf Baugenehmigung; Herstellung von temporären Bus-Stellplätzen in Degerndorf, Angerbreite (Fl.Nrn. 363/5 u. 363/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 120. Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 10

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist der Grundstücksteil als Gewerbegebiet dargestellt.

Wie in der Sitzung des Gemeinderats vom 12.11.2019 bereits angekündigt, beabsichtigt der Antragsteller die Errichtung von drei Bus-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 363/5 und 353/4, westlich der Kreisstraße TÖL 20 (Angerbreite) befristet für 24 Monate. Wie den Bauvorlagen zu entnehmen ist, sollen Zufahrt, Wendeplatz und Stellplätze als Kiesfläche hergestellt werden.

Eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung wurde durch das Büro U-Plan in Mooseurach durchgeführt. Die naturschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen sind im Freiflächengestaltungsplan dargestellt.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine befristete Baugenehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben vorstellbar. Öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt, wenn sichergestellt werden kann, dass die Bus-Stellplätze samt Wendeplatz und Zufahrt nach Ablauf von 24 Monaten vollständig zurückgebaut werden.

Die Erschließung ist gesichert.

Im weiteren Genehmigungsverfahren sind die Untere Naturschutzbehörde und, wegen der Anbauverbotszone,  das Staatliche Bauamt in Weilheim zu beteiligen.

Diskussionsverlauf

Der Umfang der in den Bauvorlagen dargestellten befestigten Flächen wird kritisiert. Eine negative Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes wird durch das Vorhaben ausgelöst.

Beschluss

1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 11.02.2020, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Es ist in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Bus-Stellplätze samt Wendeplatz und Zufahrt nach Ablauf der Baugenehmigung in zwei Jahren vollständig zurückgebaut werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

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11. Antrag auf Vorbescheid; Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses und Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit im Dachgeschoss in Münsing, Bachstr. 37 (Fl.Nr. 243)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 120. Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 11

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als MI dargestellt.

Der Antragsteller beantragt die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses um 2,03 m sowie die Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit im Dachgeschoss. Insgesamt sind im Gebäude künftig drei Wohneinheiten vorhanden. Die überbaute Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt unverändert 192,79 m² (incl. Balkone), die maximale Wandhöhe erhöht sich auf 8,32 m und die Dachneigung wird auf 22° reduziert. Daraus ergibt sich eine Firsthöhe von 10,46 m. Es verbleibt bei einem Satteldach. Auf Dachaufbauten wird verzichtet.

Die Bestandsgebäude im näheren Umgriff des Baugrundstücks haben nach den vorliegenden Planunterlagen Wandhöhen bis zu 8,22 m.

Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gerade noch in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Auch im Hinblick auf die übrigen Merkmale des § 34 BauGB (Art der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise) fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die geplante Baumaßnahme hält sich nach den vorliegenden Unterlagen in jeder relevanten Hinsicht noch innerhalb des Rahmens, der sich aus der umliegenden Bebauung herleiten lässt.

Die Erschließung des Baugrundstücks ist weiterhin gesichert. Es sind acht Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Auf die Pflichten in Art. 48 Abs. 1 BayBO zum barrierefreien Bauen wird verwiesen.

Diskussionsverlauf

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die umliegende Bebauung im Hinblick auf die Höhenentwicklung bzw. die Geschossigkeit werden im Gemeinderat thematisiert. Andererseits ist es sicher sinnvoll, die Versiegelung von Flächen im Außenbereich zur Schaffung von Wohnraum zu begrenzen. Da ein entsprechender Wohnraumbedarf u. a. auch für die einheimische Bevölkerung gegeben ist, bleibt nur die bauliche Entwicklung in die Höhe.

Beschluss

1. Zum Antrag auf Vorbescheid, nach den Plänen in der Fassung vom 10.12.2019 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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12. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 120. Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 12

Sachvortrag

a) Das Kreisbauamt hat zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Ateliergebäude, Tiefgarage und Glasverbindungsbau in Ambach, Seeleitn 60 (Fl.Nr. 1348) mit Datum vom 05.02.2020 die Baugenehmigung erteilt und gleichzeitig das fehlende gemeindliche Einvernehmen ersetzt.

b) Zum Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Sanierung der bestehenden denkmalgeschützten Villa und deren Teilunterkellerung sowie die Errichtung einer Tiefgarage mit zwei Kfz.-Stellplätzen in Ambach, Seeuferstr. 26 (Fl.Nr. 1390/2) wurde das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg am 17.02.2020 erteilt. An der bauplanungsrechtlichen Beurteilung hat sich seit der Baugenehmigung nichts geändert.

c) Auch zum Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 07.06.2016 zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Seeleitn 58 in Ambach (Fl.Nr. 1349/4) wurde das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg am 17.02.2020 erteilt. Die Sach- und Rechtslage ist nach unserem Kenntnisstand unverändert.

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13. Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreters der freiwilligen Feuerwehr St. Heinrich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 120. Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 13

Sachvortrag

Am 31. Januar 2020 sind in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr St. Heinrich Herr Bernhard Block zum Feuerwehrkommandanten bestätigt worden und Herr Florian Schöffmann zum Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten gewählt worden. Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG sind diese im Benehmen mit dem Kreisbrandrat von der Gemeinde zu bestätigen.
Herr Kreisbrandrat Alfred Schmeide hat sein Einvernehmen erklärt.

Beschluss

Herr Bernhard Block und Herr Florian Schöffmann erfüllen die Eignungsvoraussetzungen gem. Art. 8 Abs. 3 BayFwG i.V. mit § 7 Abs. 1 AVBayFwG. Versagungsgründe nach Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG sind nicht bekannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2020 09:42 Uhr