Datum: 17.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Weiteres Vorgehen bei der Breitbanderschließung - Vorstellung der neuen Gigabitrichtlinie
2 Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung im Straßenbeleuchtungsnetz
3 Wasserleitungsbau in Ambach - Seeleitn: Vergabe der Ingenieurleistung und Beratung über die mögliche Umsetzung im Herbst 2020
4 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen für ein Rigolen- und Drainagensystem für das Vereinsheim am Hartlweg
5 Erläuterungen zum geplanten barrierefreien Zugang am alten Friedhof in Münsing über eine Rampe zum östlichen Eingang

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1. Weiteres Vorgehen bei der Breitbanderschließung - Vorstellung der neuen Gigabitrichtlinie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 121. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2020 ö beschließend 1

Sachvortrag

Das Büro Corwese hat sich aufgrund der Corona-Pandemie für die Sitzung entschuldigt. Die geplante Präsentation, erstellt von Herrn Schuster, Projektmanager bei Corwese, wird deshalb von Herrn Limm vorgetragen.

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 19. November wurde über den derzeitigen Stand bei den laufenden Förderverfahren berichtet. Die grundlegenden Fakten dazu werden nochmals vorgestellt. Im Bayerischen Förderprogramm (Höfebonus) wurden die beiden Anbieter, für einen Ausbau der Ortsteile Ambach und St. Heinrich, um eine Verlängerung der Bindefrist ihrer Angebote gebeten. Die Deutsche Telekom und DSLmobil haben einer Fristverlängerung bis Ende Juni 2020 zugestimmt. Das Breitbandzentrum Amberg hat eine Plausibilitätskontrolle für die beiden Angebote durchgeführt. Der Eigenanteil für den Ausbau liegt mit ca. 1 Million Euro sehr hoch. Die Gemeinde Münsing hat das Verfahren daraufhin ruhen lassen, um die Richtlinien für ein angekündigtes neues Förderprogramm abzuwarten.

Die Förderkonditionen für das neue bayerische Förderprogramm „Bayerische Gigabitrichtlinie“ liegen seit Anfang März vor. Die Aufgreifschwellen für eine Förderfähigkeit wurden mit 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit symmetrisch für Gewerbeanschlüsse deutlich erhöht. Somit könnten auch Objekte versorgt werden, die bereits mit einer Mindestgeschwindigkeit von 30 Mbit ausgebaut wurden. Der Fördersatz liegt bei 90 % und max. 6 Millionen Euro, wobei jede Adresse mit 5000,- € gefördert wird. Dadurch würde sich für die beiden Ortsteile im Höfeprogramm der Eigenanteil der Gemeinde verringern, und zusätzlich könnten weitere Gebiete mit höherwertigen Glasfaseranschlüssen ausgebaut werden. Als erste Maßnahme müssten dazu die förderfähigen Adressen ermittelt werden.

Im Förderverfahren des Bundes, für den Ausbau außenliegender kleinerer Ortsteile, wurde vom Büro Corwese eine Investitionssumme in Höhe von ca. 3 Millionen Euro ermittelt. Im Dezember hat die Gemeinde Münsing vom Bund, bei einer Förderquote von 50%, eine Förderzusage von ca. 1,5 Millionen Euro erhalten, wobei das Land Bayern weitere 30% zuschießt. Somit verbleibt für die Gemeinde ein Eigenanteil von ca. 620.000,- Euro. Zurzeit werden die Unterlagen für eine Ausschreibung zur Suche eines Anbieters vorbereitet. Es wird angestrebt, die Ausschreibung bis zum Sommer 2020 abzuschließen .
 

Diskussionsverlauf

Nach Ansicht des Bauausschusses, soll das Bundesprogramm weitergeführt werden. Dazu sollte die Ausschreibung zeitnah erfolgen. Der Ausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, dass die Gemeinde Münsing zusätzlich in die neue „Gigabitrichtlinie Bayern“ einsteigt. Das Büro Corwese soll für die erforderlichen Beratungsleistungen ein Angebot erstellen.
 

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2. Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung im Straßenbeleuchtungsnetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 121. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2020 ö beschließend 2

Sachvortrag

Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde wird laufend modernisiert und erweitert. Von den im Jahr 2019 beschlossenen und beauftragten Maßnahmen wurden leider, bis auf die neue Beleuchtung für die Erschließungsstraße Am Labbach, keine weiteren umgesetzt. Die Bayernwerk AG verweist auf die Engpässe im Tiefbau und sagte zu, die Bauarbeiten im Frühjahr 2020 durchzuführen. Es handelt sich dabei um:

-        Neue Leuchte an der Höhenrainer Straße gegenüber der Einfahrt zum Kellererberg
-          Verlegung der Leuchte an der Einfahrt zum Dörfel in Holzhausen
-        Montage von zwei Leuchten am Geh- und Radweg in St. Heinrich Nähe Parkplatz Fischerrosl

  1. Entlang der Höhenrainer Straße wird eine Freileitung durch ein Erdkabel ersetzt und zugehörige Dachständer werden entfernt. Es entfällt daher ein Holzmast, auf dem eine Straßenleuchte montiert ist. Diese soll durch einen neuen Leuchtenmast an gleicher Stelle ersetzt werden. Da die Bayernwerk AG ohnehin Erdkabel verlegt, kann kostengünstig ein neues Kabel für die Straßenbeleuchtung auf einer Länge von 70 m mitverlegt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3.327,57 €. Die Maßnahme ergänzt sich mit der bereits beauftragten neuen Leuchtstelle an der Einfahrt zum Kellererberg (s.o.).

  1. Bei der letzten Bürgerversammlung wurde von einem Anlieger darum gebeten, die Straßenbeleuchtung an der Lothgasse und der Grondlergasse zu verbessern und für eine bessere Verkehrssicherheit die Leuchtenanzahl zu erhöhen. Bisher befinden sich Straßenleuchten nur in den jeweiligen Kreuzungsbereichen.

In der Grondlergasse ist bereits in weiten Teilen ein Erdkabel für die Straßenbeleuchtung vorhanden, es müssten lediglich zwei Masten gesetzt und mit Leuchten bestückt werden. Die Angebotssumme dafür beläuft sich auf 4.048,09 €.

Entlang der Lothgasse ist der Aufwand bedeutend höher, da auf einer Länge von ca. 100 m Erdkabel verlegt werden müssen und dementsprechend Arbeiten im Asphalt anfallen. Es sind drei neue Leuchtstellen geplant, eine zwischen der Bachstraße und der Grondlergasse und zwei zwischen Bach- und Hauptstraße. Die Bayernwerk AG bietet die Leistung für eine Summe in Höhe von 13.522,66 € an.

  1. Durch Umbauarbeiten am Schullandheim in Seeheim muss eine Freileitung abgebaut werden. Dadurch entfällt die Versorgung für die Straßenleuchte am südlich gelegenen gemeindlichen Badeplatz. Auf die Leuchte sollte nach Meinung der Verwaltung auf keinen Fall verzichtet werden. Ebenso bietet sich im Zuge der Baumaßnahme an, am Schullandheim eine zusätzliche Leuchte zu installieren. An beiden Stellen kreuzen viele Besucher die Straße. Sie sollen auch bei Nacht gesehen werden. Die Kabel können weitgehend im Bankettbereich verlegt werden. Daher fallen keine aufwendigen Asphaltarbeiten an. Die Kosten für die Kabelverlegung über ca. 60 m und zwei neue Leuchten belaufen sich auf 6.449,16 €.
   

Diskussionsverlauf

Dem Bauausschuss werden die einzelnen Maßnahmen anhand von Plänen vorgestellt. Insbesondere zur besseren Ausleuchtung der Loth- und Grondlergasse besteht größerer Diskussionsbedarf über die Anzahl der erforderlichen Leuchten. Sodann ergehen folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Die,  durch die Demontage eines Holzmastes an der Höhenrainer Straße entfallende Straßenleuchte soll durch eine neue Mastleuchte ersetzt werden. Die erforderliche Kabelverlegung wird mit beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Straßenbeleuchtung für die Grondlergasse wird erweitert. Anstatt der zwei geplanten Leuchten soll nur eine neue Leuchte montiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Straßenbeleuchtung für die Lothgasse wird ebenso erweitert. Anstatt der zwei geplanten Leuchten, wird mittig davon nur eine neue Leuchte montiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

Beschluss 4

Die Straßenbeleuchtung in Seeheim im Bereich des Schullandheimes und des Badeplatzes wird wie angeboten erweitert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Wasserleitungsbau in Ambach - Seeleitn: Vergabe der Ingenieurleistung und Beratung über die mögliche Umsetzung im Herbst 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 121. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2020 ö beschließend 3

Sachvortrag

Im Arbeitskreis Trinkwasser am 11. Februar wurde der Sachverhalt bereits erläutert:

Bereits im Jahr 2010, als entlang der Seeuferstraße die Wasserleitung erneuert wurde, gab es Überlegungen dieses Teilstück ebenso neu zu verlegen. Von den ca. 330 m Leitung befinden sich ca. 300 m auf Privatgrund. Es handelt sich, wie bekannt, um eine Asbest-Zement-Leitung, die ihr Lebensende erreicht hat. Es ist zu befürchten, dass weitere Rohrbrüche Schäden an Privathäusern anrichten können und zudem die Leitung für Reparaturen sehr schwer zugänglich ist. Aus Kapazitäts- und Kostengründen wurde im Jahr 2010 auf die Maßnahme verzichtet, diese sollte aber nun sehr zeitnah erfolgen. Herr Spicker vom Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland hat die Kostenschätzung, auf Grundlage der damaligen Vorplanung, aktualisiert und kommt jetzt auf eine Investitionssumme von ca. 200.000,- € netto. Die Planungen für eine Realisierung im Jahr 2021 werden dringend empfohlen.“

In der Zwischenzeit hat sich die Situation verschärft. Nachdem bereits im Dezember zwei massive Rohrbrüche im beschriebenen Bereich aufgetreten sind, kam Mitte Februar der nächste Rohrbruch dazu. Nachdem diese drei Brüche den öffentlichen Bereich betrafen, ist jetzt zu befürchten, dass die nächsten Schäden in Privatgrundstücken auftreten. Daher empfehlen das Wasserwerk und die Verwaltung, die Planungen für die Erneuerung der Leitung, incl. Verlegung in die öffentliche Straße, schnellst möglich zu beginnen und die Maßnahme auszuschreiben. Im Idealfall könnte der Leitungsbau noch im Herbst 2020 erfolgen. Das Ingenieurbüro Dr. Blasy – Dr. Øverland hat kurzfristig ein Honorarangebot für die Ingenieurleistungen erstellt. Das Honorar beträgt 26.797,54 € (netto). Die Vergütung erfolgt nach HOAI 2013, Honorarzone II, Mindestsatz. Dies entspricht dem Kostenansatz aller zuletzt mit dem Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland geschlossenen Verträge.

Beschluss

Das Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland erhält den Planungsauftrag für die Maßnahme zur Erneuerung der Hauptwasserleitung in Ambach, Seeleitn. Die Auftragssumme beträgt 26.797,54 € (netto).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen für ein Rigolen- und Drainagensystem für das Vereinsheim am Hartlweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 121. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2020 ö beschließend 4

Sachvortrag

Das vom Büro SKI GmbH + Co. KG, München/Landshut, erarbeitete Entwässerungskonzept für den Einzugsbereich Am Labbach wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Abwasserverband am 27. November 2019 diskutiert. Über das Grobkonzept herrscht weitgehend Einigkeit. Nun soll die Planung weiter konkretisiert werden. Einen Baustein bilden dabei der Schutz des Vereinsheims vor eindringendem Wasser durch ein Drainagen-System sowie die Erweiterung der Rigolen-Anlage für den Hartplatz und die angrenzenden Sportplätze. Das Büro SKI wurde gebeten, für die erforderlichen Ingenieurleistungen ein Honorarangebot zu erstellen. Die Ingenieurleistung wird mit einem Betrag von 28.358,08 € (brutto) angeboten.

Die Planungsleistung umfasst folgende Maßnahmen, die bereits im Grobkonzept vorgestellt wurden:
  • Abbruch der Rohrrigole südlich des Hartplatzes und Neubau einer leistungsfähigeren neuen Rigole
  • Neubau einer Ringdrainage um das Sportheim, um hohe Grundwasserstände zu verhindern
  • Herstellung eines neuen Pumpenschachtes zur Ableitung des Sickerwassers aus der neuen Ringdrainage
  • Herstellung einer Rohrleitung entlang des Fußballplatzes zur Ableitung
  • Herstellung einer neuen leistungsfähigen Rohrrigole zur Versickerung des abgeleiteten Wassers

Diskussionsverlauf

GR Strauß regt an, im Zuge der Planungen zu prüfen, ob das Speichervolumen der Zisterne für die Bewässerung der Sportplätze erweitert werden kann.

Beschluss

Das Büro SKI GmbH + Co. KG wird mit den o. g. Planungsleistungen beauftragt. Das Honorar beträgt 28.358,08 € (brutto).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Erläuterungen zum geplanten barrierefreien Zugang am alten Friedhof in Münsing über eine Rampe zum östlichen Eingang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 121. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2020 ö beschließend 5

Sachvortrag

Der Bauausschuss erhält einige Schaubilder, die den Verlauf der geplanten Rampe entlang der Friedhofsmauer des alten Friedhofs in Münsing zeigen. Die Rampe soll zukünftig den barrierefreien Zugang zur Pfarrkirche und zum Friedhof gewährleisten.

Gestalterisches Ziel ist, dass die Seitenfläche der Rampe sowie das Geländer vollständig begrünt werden (Efeu o. ä.). Damit sollte das Bauwerk am unauffälligsten wirken. Die Ausführungsplanung ist zu gegebener Zeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen.

Die Schaubilder wurden der Gemeinde von Herrn Architekt Martin Spaenle aus München zur Verfügung gestellt. Herr Spaenle ist im Auftrag der Kirche tätig.

Die Beratung und ggf. Beschlussfassung für die Maßnahme ist in der Gemeinderatssitzung am 24.03.2020 vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Grasl stellt den Lösungsvorschlag der Kirche anhand der Schaubilder vor. Die Planung findet im Bauausschuss keine uneingeschränkte Zustimmung. Nach Ansicht von GR Prof. Dr. Richter-Turtur wäre ein Plattformlift am westlichen Aufgang die bessere und preiswertere Lösung. GR Schmid fordert, dass die Wegefläche für die Bewirtschaftung des Friedhofs, z. B. befahrbar für kleine Bagger, ausgelegt werden soll. Dritter Bürgermeister Grünwald würde anstatt der hohen „Grünen Wand“ ein Geländer entlang des Weges bevorzugen.

Datenstand vom 22.04.2020 09:44 Uhr