Datum: 12.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindesaal
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Genehmigung der Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung des Gemeinderates vom 05.05.2020
6 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
7 Beratung und Beschlussfassung über den Einbau einer Holzpelletheizung im Bauhof in Degerndorf
8 Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat 2020 - 2026
8.1 Antrag der Grünen zur Geschäftsordnung; Einwohnerfragerunde
9 Bestätigung weiterer Referenten und Vertreter in die Gremien bzw. Übertragung von Aufgaben an Gemeinderatsmitglieder
10 Beratung und ggf. Beschlussfassung über die formlose Anfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/MÜNSING für Grundstücke an der Hauptstraße bzw. am Biberweg in Münsing (Fl.Nrn. 198 und 198/1)
11 Beratung und ggf. Beschlussfassung über die formlose Anfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 6/MÜNSING für ein Grundstück an der Höhenrainer Straße (Fl.Nr. 1986/18)
12 Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges "Gehweg am Bergkramer Hof"
13 Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldweges "Lochweg"
14 Informationen über Bauangelegenheiten

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5. Genehmigung der Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung des Gemeinderates vom 05.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 1 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 05.05 .2020 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 6

Sachvortrag

a) Termine:
  • Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet voraussichtlich am 26.05.2020 im Gemeindesaal statt. Nach den Pfingstferien ist eine Sitzung am 16.06.2020 geplant.
  • Die interne Klausurtagung des Gemeinderats ist für Samstag, 06.06.2020, voraussichtlich von 9.00 bis 15.00 Uhr im Gemeindesaal geplant.

b) Dritte Bürgermeisterin Regina Reitenhardt bedankt sich für die Spenden und den Arbeitseinsatz im Zusammenhang mit der Herstellung der Mund- und Nasenmasken. Die Resonanz auf den  öffentlichen Aufruf war einmal mehr überwältigend.

c) Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:
  • E-Mail der VR Bank München Land eG über eine Geldspende zum Kauf eines Elektrofahrzeugs v. 06.05.2020
  • E-Mail der Regierung von Oberbayern zum Sachstand über den Beitritt zum Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum v. 07.05.2020
  • Information des Bürgermeisters zur Öffnung der Rathäuser
  • Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 07.05.2020 über ergänzende Hinweise zur Durchführung von Gemeinderats-, Kreistags- und Bezirkstagssitzungen sowie den jeweiligen Ausschusssitzungen

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7. Beratung und Beschlussfassung über den Einbau einer Holzpelletheizung im Bauhof in Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 7

Sachvortrag

Die Gemeinde betreibt am Bauhof in Degerndorf eine 30 Jahre alte Ölheizung mit einer Leistung von 68 kW und einem jährlichen Ölverbrauch von ca. 12.000 l im Jahr. Die Heizung versorgt den Bauhof, die Feuerwehr Degerndorf und zwei Mietwohnungen der Gemeinde.

Der Bauausschuss hat sich bereits am 18. Oktober 2016 mit der Erneuerung der Heizanlage beschäftigt. Das Büro InSys GbR, Rosenheim, hatte dazu mehrere Varianten untersucht. Ein Anschluss an das Nahwärmenetz der Firma Holzer wurde geprüft, aber aufgrund der langen Zubringerleitung als unwirtschaftlich eingestuft. Eine Heizung mit Hackschnitzeln ist baulich zu aufwändig, und eine Heizung mit Flüssiggas wurde abgelehnt, da auf einen regenerativen Energieträger gesetzt werden soll. Der Bauausschuss hat deshalb beschlossen, eine Pelletheizung einzubauen. Der vom Ausschuss angestrebte Austauschtermin für 2017 oder 2018 konnte aus Kapazitätsgründen nicht gehalten werden. Der Ölkessel ging letzten Winter mehrmals in Störung, arbeitet nicht mehr zuverlässig und hat offensichtlich sein Lebensende erreicht.

Nach aktueller Kostenberechnung fallen für den Umbau der Heizung Bruttokosten in Höhe von ca. 126.000,- € an. Die Anlagenkosten für die Heizungsanlage, Wärmedämmung und Regelung belaufen sich dabei auf ca. 63.000,- €. Die Nebenkosten werden ca. 63.000,- betragen. Bei den Nebenkosten sind als kostenträchtige Posten z. B. die Kaminsanierung, die Umbauarbeiten für die Einrichtung des Pellet-Lagers sowie die Planungskosten enthalten.

Seit 12. März dieses Jahres besteht die Möglichkeit, die Maßnahme durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördern zu lassen. Gefördert werden die Anschaffungskosten des Wärmeerzeugers, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen incl. der Planungsleistungen. Der Fördersatz beträgt 45% und somit ca. 57.000,- €. Die Prüfung der Förderfähigkeit läuft derzeit. Nach EnEV (Energieeinsparverordnung) darf die jetzige Anlage nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden und ist somit nur noch dieses Jahr förderfähig. D. h., die notwendigen Arbeiten müssen sehr zeitnah beauftragt werden.

Für den Einbau einer Pelletheizung und Erstellung der Hydraulik wurden fünf Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Für die Arbeiten wurde nur ein Angebot eingereicht. Die Prüfung durch das Büro InSys GbR ergab, dass das Angebot gewertet werden kann.

1. Höger GmbH und Co. KG, Egling                63.574,48 € (brutto)

Die Kostenberechnung für dieses Gewerk liegt bei 55.393,85 € (brutto), der Ansatz wird somit um 14,77 % überschritten. An der Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters bestehen keine Zweifel. Die Eignung wurde nachgewiesen. Die Firma Höger war in jüngster Vergangenheit bereits im Vereinsheim Degerndorf, beim sozialen Wohnungsbau in der Hauptstraße 25 und im neuen Heizwerk für die Gemeinde tätig.

Die Verwaltung schließt sich dem Vergabevorschlag des Büros InSys GbR an und empfiehlt, den Auftrag die Fa. Höger GmbH & Co. KG aus Egling zu vergeben.

Beschluss

Sobald die Förderzugsage vorliegt, wird der Auftrag für die Erneuerung der Heizanlage für den Bauhof zu einer Angebotssumme von 63.574,48 € (brutto) an die Firma Höger GmbH & Co. KG aus Egling vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat 2020 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 8

Sachvortrag

Bürgermeister Grasl verweist auf den mit der Sitzungsladung verteilten Entwurf der Geschäftsordnung und erinnert an die Beratungen hierzu in der konstituierenden Sitzung am 05.05.2020. Die Anfrage bezüglich der Möglichkeiten, Entscheidungen im sog. Umlaufverfahren herbeizuführen, wurde in Abstimmung mit dem Gemeindetag geprüft. Auf die Präsenzpflicht und den Grundsatz der Öffentlichkeit wurde in diesem Zusammenhang hingewiesen. Eine entsprechende Ergänzung der Geschäftsordnung scheidet somit aus.

Beschluss

Die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Geschäftsordnung wird mit den eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 12.05.2020 genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8.1. Antrag der Grünen zur Geschäftsordnung; Einwohnerfragerunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 8.1

Sachvortrag

Mit Antrag vom 07.05.2020 regen die Gemeinderatsmitglieder Christine Mair, Anja Ruhdorfer, Prof. Dr. Matthias Richter-Turtur und der Kreisrat Klaus Mair die Ergänzung des § 25 der Geschäftsordnung um eine Einwohnerfragerunde an. Auf den Antrag wird verwiesen.

Nach eingehender Prüfung des Antrages und einer Umfrage bei den Landkreisgemeinden sowie im Landratsamt gibt die Verwaltung folgendes zu bedenken:

Zunächst zur kommunalrechtlichen Auffassung des Landratsamtes als Rechtsaufsichtsbehörde:

„Bürgerfragestunden während der Sitzung, die Bestandteil der Tagesordnung sind, sieht die Gemeindeordnung nicht vor. Gleiches gilt auch für den Kreistag.

Beschließt der Gemeinderat eine evtl. zeitlich begrenzte Fragestunde, so ist dies rechtssicher nur vor Beginn der Sitzung oder eventuell nach der öffentlichen Sitzung möglich.

Es ist darauf zu achten, dass die Fragestunde nicht fließend in die Sitzung übergeht, sondern eine gebührende Pause erkennbar ist.“

Der erste Bürgermeister und die Verwaltung sind täglich für Fragen mit Terminvereinbarung persönlich, per Mail und telefonisch erreichbar. Es gibt keine Begrenzung auf bestimmte Tage. Antworten auf Anfragen erfolgen zeitnah. Die Öffentlichkeitsarbeit speziell im Mitteilungsblatt bezieht sich in einem eigenen kommunalen Teil vorne auf Beschlüsse, die in nicht öffentlicher Sitzung gefasst wurden und für deren Geheimhaltung die Gründe weggefallen sind. Ein Amtsblatt unterhält die Gemeinde nicht. E s werden alle Bekanntmachungen an den amtlichen Tafeln, wie vom Gemeinderat nach wie vor gewünscht und erst am 5. Mai bestätigt, vorschriftsmäßig veröffentlicht (ortsüblich). Zusätzlich arbeitet der Bürgermeister proaktiv mit eigenen Pressemitteilungen.

Bürger oder Planer erhalten in Münsing vom Gemeinderat seit jeher per Beschluss in der Regel das Wort, wenn dies für diesen Tagesordnungspunkt sachdienlich ist (Bauanträge).

Der Antrag der Grünen in der Formulierung des Abs. 3 geht vor Eröffnung der Sitzung von dieser Einwohnerfragestunde aus, führt aber in Satz 3 aus, diese Fragerunde sei Bestandteil der öffentlichen Sitzung. Dies bedeutet eine Präsenz des Gemeinderates um 19.10 Uhr, sollten die Sitzungen um 19.30 Uhr beginnen. Ober es wird dieses Zeitfenster nach Schluss der Tagesordnung vor dem internen Teil festgelegt.

Dass der Bürgermeister die Fragestunde beenden kann, ergibt sich schon aus seiner Funktion als Verantwortlicher für den Geschäftsgang nach Art. 45 ff. der GO und bedarf in einer GeschO keiner Wiederholung. Eine Zuleitung der Fragen drei Arbeitstage vor der Sitzung erscheint eher theoretisch und erfolgt auch in den anderen Kommunen nicht. Dies würde auch nicht zur im Antrag zitierten Vereinfachung der Arbeit führen, da die Verwaltung zusätzlich zur Bewältigung der Tagesordnung noch weitere Punkte aufzubereiten hat.

Der Antrag wurde im Vorfeld der Sitzung zurückgenommen. Eine Beratung und Beschlussfassung erfolgt deshalb nicht.

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9. Bestätigung weiterer Referenten und Vertreter in die Gremien bzw. Übertragung von Aufgaben an Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 9

Sachvortrag

Zunächst wird auf die Beratung und Beschlussfassung zu TOP 12 der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats verwiesen.

Der Bürgermeister erinnert daran, dass sich für die Ämter Jugend- bzw. Familienbeauftragter bisher leider niemand beworben hat. Auch als Sozialreferentin ist bisher keine geeignete Person gefunden worden.

Da sich für das Amt des Seniorenbeauftragten erfreulicherweise gleich  zwei Personen bewerben, soll hier eine geheime Wahl durch den Gemeinderat erfolgen. Bevor die Wahl durchgeführt wird, haben beide Bewerber, zunächst Frau Mechthild Felsch und dann Herr Nikolaus Bahle, Gelegenheit, sich noch einmal dem Gemeinderat und der anwesenden Öffentlichkeit vorzustellen. Beide Bewerber haben langjährige Erfahrung im ehrenamtlichen Bereich und bei der Betreuung von Senioren.

Die anschließende Wahl ergibt folgendes Ergebnis:

Herr Nikolaus Bahle erhält 11 Stimmen.
Frau Mechthild Felsch erhält 6 Stimmen.

Herr Bahle nimmt die Wahl an und bedankt sich für das Vertrauen. Bürgermeister Grasl und der Gemeinderat gratulieren zur Wahl und wünschen viel Erfolg.

Somit ist Herr Nikolaus Bahle zum Seniorenbeauftragten der Gemeinde Münsing ernannt.

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10. Beratung und ggf. Beschlussfassung über die formlose Anfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/MÜNSING für Grundstücke an der Hauptstraße bzw. am Biberweg in Münsing (Fl.Nrn. 198 und 198/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 10

Sachvortrag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Schreiben der Grundstückseigentümer vom
16. bzw. 17.02.2020.

Die Bauwerber streben die Änderung des Bebauungsplans an. Ziel ist es, auf den o. g. Grundstücken zwei Wohngebäude mit einer GR von jeweils 112,50 m² und einer Wandhöhe von 6 m sowie drei Garagen errichten zu können. Dem Schreiben der Bauwerber ist ein Lageplan beigefügt, indem eine mögliche Situierung der Gebäude dargestellt ist.

Die Grundstücke Fl.Nrn. 198 u. 198/1 liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 14/MÜNSING. Die betroffene Fläche östlich des Biberweges ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Ferner ist die südliche Teilfläche der Fl.Nr.  198 als private Grünfläche dargestellt.

Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1981. Die dort festgesetzten Baugrenzen lassen aktuell keine Bebauung im südlichen bzw. nördlichen Grundstücksbereich zu.

Sofern die Gemeinde nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit (§ 1 BauGB) und Angemessenheit (§ 11 BauGB) den Bebauungsplan ändert, könnten die Flächen auf dieser Grundlage baulich entwickelt werden. Die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplans liegen hier aus Sicht der Verwaltung vor, da die von den Bauwerbern angestrebte Nachverdichtung angemessen erscheint, soweit dies aus den vorgelegten Unterlagen zu erkennen ist. Eine zu starke und den örtlichen Bedingungen nicht angemessene Verdichtung ist jedoch auszuschließen. Dies ist im Zuge der konkreten Ortsplanung noch näher zu prüfen. Die Bebauungsplanänderung müsste eine verträgliche Innenentwicklung sicherstellen. D. h., der ländliche Charakter und die dörflichen Strukturen müssen berücksichtigt und gewahrt werden. Auf die weiteren Ziele und Grundsätze aus dem gemeindlichen Leitbild insbesondere zum Themenfeld Siedlung wird verwiesen. Diese sind in geeigneter Weise in die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu übertragen.

Sofern die Antragsteller bereit sind, zur Nutzungssicherung der Objekte eine Einheimischenbindung mit dinglicher Sicherung gemäß den gemeindlichen Richtlinien zum Einheimischenmodell anzuerkennen, kann aus Sicht der Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplans in Aussicht gestellt werden.

Mit der üblichen Kostenübernahmevereinbarung sind die Kosten des Verfahrens den Antragstellern aufzuerlegen.

Die Straßenbauverwaltung hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Bebauung des Flurstücks Nr. 198. Es gilt hier kein Anbauverbot, da sich das Grundstück innerhalb der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt der St 2371 befindet.

Diskussionsverlauf

Vor einer Entscheidung über die Änderung des Bebauungsplans soll die Situation im südlichen Grundstücksteil mit einem Phantomgerüst dargestellt werden. Der Gemeinderat möchte sich bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung ein Bild von den Auswirkungen des von den Bauwerbern in der Anfrage dargestellten Baukörper auf das Ortsbild machen.

Die Bebauung im nördlichen Bereich hat eine geringere Wirkung auf das Ortsbild und muss deshalb nicht mit einem Phantomgerüst verdeutlicht werden.

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11. Beratung und ggf. Beschlussfassung über die formlose Anfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 6/MÜNSING für ein Grundstück an der Höhenrainer Straße (Fl.Nr. 1986/18)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 11

Sachvortrag

Der Gemeinderat nahm im Vorfeld Kenntnis von den Erläuterungen in der der Sitzungsvorlage angefügten Anfrage. Der Anfrage ist eine Präsentation des Planungskonzeptes beigefügt.

Die Antragsteller streben die Änderung des Bebauungsplans an. Ziel ist es, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1986/18 ein zusätzliches Baufenster für ein kleines Wohnhaus mit einer GR von 96 m² sowie einer Wandhöhe von 6 m festzusetzen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 6/MÜNSING (Höhenrainer Straße). Die betroffene Fläche nördlich der Höhenrainer Straße in Münsing ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellt.

Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1983 lässt keine Bebauung zu. Auf dem Grundstück sind keine entsprechenden Baugrenzen festgesetzt. Wenn der Gemeinderat dies ändern möchte, kann er das nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit (§ 1 BauGB) und Angemessenheit (§ 11 BauGB) durch die Änderung des Bebauungsplans tun.

Aus Sicht der Verwaltung ist an dieser Stelle jedoch keine verträgliche und angemessene Nachverdichtung möglich. Das Grundstück ist im Hinblick auf die Topografie und den Grundstückszuschnitt für eine Bebauung leider nicht geeignet. Die Grundstücksbreite beträgt max. 13,80 m. Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse können hier nicht gewährleistet werden. Hier ist insbesondere auf ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung zu achten.

In diesem Zusammenhang muss auch auf die Ziele und Grundsätze aus dem gemeindlichen Leitbild insbesondere zum Themenfeld Siedlung verwiesen werden. Es muss bezweifelt werden, dass mit dem vorgelegten oder einem anderen Planungskonzept der ländliche Charakter und die dörflichen Strukturen gewahrt werden können. Hier ist zu beachten, dass eine solche Nachverdichtung natürlich beispielgebend für Münsing und alle anderen Ortsteile wäre. Der über lange Zeit gewachsene Charakter der Ortsteile würde sich zum Nachteil verändern. Dies war bisher aus ortplanerischen Gründen nicht gewünscht. Die Begrenzung der Überbauung und Versiegelung der Grundstücke war der Gemeinde bisher immer ein wichtiges Anliegen. An anderer Stelle wurde im Gemeinderat bereits häufiger diskutiert, inwiefern die Versiegelung der Grundstücke im unbeplanten Innenbereich mittels Bauleitplanung verhindert werden kann.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Nachverdichtung auf Grundlage der Innenentwicklung und die hierfür erforderliche Bebauungsplanänderung aus Sicht der Bauverwaltung an dieser Stelle leider nicht in Aussicht gestellt werden kann.

Abschließend wird auf die Einschätzung des Kreisbaumeisters, die der Sitzungsvorlage beigefügt war, verwiesen.

Die Anfrage wurde aus persönlichen Gründen zurückgenommen. Eine Behandlung in der Sitzung erfolgt deshalb nicht.

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12. Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges "Gehweg am Bergkramer Hof"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 12

Sachvortrag

Mit Beschluss vom 05.02.2019 hat der Gemeinderat die Absicht der Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges „Gehweg am Bergkramer Hof“ erklärt, da der Weg seine Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Straße ist im Bestandsverzeichnis für die beschränkt-öffentlichen Wege unter Blatt Nr. 1 erfasst und trägt die Straßenzugnummer 1.

Die Einziehung war drei Monate vorher anzukündigen. Nachdem innerhalb der Frist keine Einwände zur Einziehung eingingen, kann die Einziehung des Weges erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges „Gehweg am Bergkramer Hof“ gem. Art. 8 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldweges "Lochweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 13

Sachvortrag

Mit Beschluss vom 05.02.2019 hat der Gemeinderat die Absicht der Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges „Lochweg“ (Nahe Brunnenstraße am Ortseingang von Holzhausen ) erklärt, da sich der Verlauf des Weges geändert und das Teilstück somit seine Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Straße ist im Bestandsverzeichnis für die öffentlichen Feld- und Waldwege unter Blatt Nr. 167 erfasst und trägt die Straßenzugnummer 167.

Die Einziehung war drei Monate vorher anzukündigen. Nachdem innerhalb der Frist keine Einwände zur Einziehung eingingen, kann die Einziehung des Weges erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges „Lochweg“ gem. Art. 8 Bayer. Straßen- und Wegegesetz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 14

Sachvortrag

a) Im Zuge der Brandschadensanierung an einem Einfamilienhaus in Degerndorf, Sonderhamer Weg 1, Fl.Nr. 1, Gemarkung Degerndorf, wurde ein Bauantrag zur Erneuerung der Dachkonstruktion vorgelegt. Das gemeindliche Einvernehmen hierzu wurde am 21.04.2020 auf dem Verwaltungsweg erteilt.

b) Derzeit laufen folgende Klageverfahren mit Beteiligung der Gemeinde als Kläger Beklagter oder als beigeladene Partei:
  • Verwaltungsstreitsache Michael Heilingbrunner gegen den Freistaat Bayern gegen den Ablehnungsbescheid des Kreisbauamtes zum Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung einer Schwimmhalle mit Nebenräumen zur Wohnnutzung in Ammerland, Südl. Seestraße 19
  • Verwaltungsstreitsache Prof. Dr. Uwe Sunde und Martina Sunde gegen den Freistaat Bayern gegen den Ablehnungsbescheid des Kreisbauamtes zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Zweifamilienhauses in Ammerland, Elzerberg
  • Verwaltungsstreitsache Dieter Wiedemann gegen den Freistaat Bayern gegen den Ablehnungsbescheid des Kreisbauamtes zum Antrag auf Vorbescheid zur energetischen Sanierung und Umnutzung eines bestehenden Gebäudes in Ambach, Simetsbergweg 7
  • Verwaltungsstreitsache Dietlind von Laßberg gegen den Freistaat Bayern gegen den Ablehnungsbescheid des Kreisbauamtes zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Wimpasing, Kloiberweg
  • Verwaltungsstreitsache Susanne Scheer-Donno gegen den Freistaat Bayern gegen den Ablehungsbescheid des Kreisbauamtes zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Ambach, Seeuferstr., Nähe Hs.Nr. 14
  • Verwaltungsstreitsache Ammerland Verwaltungsgesellschaft bR gegen den Freistaat Bayern gegen den Ablehnungsbescheid des Kreisbauamtes zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses als Ersatzbau in Ammerland, Nördl. Seestr. 94
  • Verwaltungsstreitsache Stephan Lorenz gegen den Freistaat Bayern gegen den Ablehnungsbescheid des Kreisbauamtes zum Antrag auf Vorbescheid zur Neubebauung des Grundstücks Simetsbergweg 15 in Ambach
  • Verwaltungsstreitsache Gemeinde Münsing gegen den Freistaat Bayern gegen die Baugenehmigung des Kreisbauamtes zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Ateliergebäude, Tiefgarage und Glasverbindungsbau in Ambach, Seeleitn 60
  • Verwaltungsstreitsache Dr. Ing. Urs Peter Brunner gegen den Freistaat Bayern gegen den Ablehnungsbescheid des Kreisbauamtes zum Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes sowie Ersatzbau einer Garage mit behindertengerechten Erschließung über die Seeleitn in Seeheim, Seeleitn 39
  • Verwaltungsstreitsache Castringius Vermögensverw. KG gegen die Gemeinde Münsing wegen Klärung der wasserrechtlichen Unterhaltungslast für ein Teilstück des Kugelmühlbachs in Ambach

Datenstand vom 18.06.2020 13:16 Uhr