Datum: 12.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindesaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift Nr. 40 über die Sitzung des Gemeinderates vom 21.06.2022
2 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
3 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Arbeiten zum Straßenbau im Herbst 2022
4 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Elektroarbeiten im neuen Bürgerhaus Münsing
5 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistungen für den Bau einer neuen Wasserleitung im östlichen Teil der Bachstraße in Münsing sowie die Sanierung der zugehörigen Straße
6 Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 225, Gem. Münsing; Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
7 Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 365, Gem. Degerndorf; Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
8 Antrag auf Baugenehmigung; Abbruch eines Klinikgebäudes und Neuerrichtung eines Seniorenwohnstiftes in Massiv- und Holzbauweise mit 78 Appartements, Schwimmbad, Veranstaltungssaal und Tiefgarage. Sanierung und Umbau eines bestehenden Gebäudes ("Schlössl") zu Restaurant- und Verwaltungsgebäude in Ambach, Simetsbergweg 9-11, Pilotyweg 10 (Fl.Nr. 1457/8 und 1457/6)
9 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einer Garage in Münsing, Schechen 1 (Fl.Nr. 1886/1)
10 Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterhauses mit Altenteilerwohnung, zwei Ferienwohnungen und einer PKW-Garage in Münsing, Biberweg (Fl.Nr. 2054)
11 Antrag auf Baugenehmigung; Bau einer Betriebsleiterwohnung in Holzhausen, Brunnenstraße 1 (Fl.Nr.29)
12 Antrag auf Vorbescheid; Erweiterung eines bestehenden Pferde-Zuchtbetriebes, Errichtung eines Stallgebäudes mit 4 Boxen für Zuchtstuten, sowie Überdachung der vorhandenen Mistlagerstätte und Errichtung einer Pferdebewegungsfläche in Wimpasing, Kloiberweg 22 (Fl.Nr. 3040/2)
13 Informationen über Bauangelegenheiten

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift Nr. 40 über die Sitzung des Gemeinderates vom 21.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 40 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 21.06.2022 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 2

Sachvortrag

  1. Termine 
  • Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 26.07.2022 im Gemeindesaal statt.
  • Die für 19.07.2022 geplante Sitzung des Bauausschusses kann entfallen.

  1. Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis: 
  • Protokoll zum Thema Krippen- und Kindergartenplätze in der Gemeinde Münsing – Informativer Austausch zwischen Bürgermeister Grasl und Bürgerinnen.
  • E-Mail-Verkehr zwischen Bürgermeister Grasl und Frau Smolka (Gaststätte zum Fischmeister) bezüglich des aktuell hohen Verkehrsaufkommens an der Seeuferstraße.

c) Es wird an die Fortbildung für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.07. von 10 – 14 Uhr erinnert. Die Veranstaltung findet im Schulungsraum im Münsinger Feuerwehrgerätehaus statt.

zum Seitenanfang

3. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Arbeiten zum Straßenbau im Herbst 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 3

Sachvortrag

Die Gemeinde hat vier Maßnahmen zum Straßenbau ausgeschrieben, deren Ausführung im Herbst 2022 erfolgen soll.

Bau eines Gehwegs im Ortszentrum von Münsing:
Ein bestehender Gehweg wird entlang der Straße „Am Kirchberg“ verlängert. Da es sich um eine Kreisstraße handelt, geschieht die Maßnahme in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim. Die gesamte Abwicklung sowie Abrechnung erfolgt über die Gemeinde Münsing. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2021 in einer Grundsatzentscheidung der Schaffung des Gehwegs an der Höhenrainer Straße entlang des Neubaus der VR-Bank München Land eG bereits zugestimmt.

Südliche Ortseinfahrt Weipertshausen:
Die südliche Ortseinfahrt des Ortsteils Weipertshausen wird neu asphaltiert. In diesem Fall wird über die vorhandene Straße eine neue Deckschicht aufgebracht. Der Bestand wird am Anfang und am Ende über ein kurzes Stück abgefräst um einen geeigneten Übergang zu schaffen. An ein paar Stellen wird die Straße vorab ausgebessert.

Kirchberg Degerndorf:
Die Zufahrt zur Kirche in Degerndorf und zum Kindergarten soll saniert werden. Bereits 2020 wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt um den Straßenzustand festzustellen.

Ortsteil Bruckmaier:
Ein Teil der Äußeren Beuerberger Straße, in Nachbarschaft zur Stadt Wolfratshausen, soll saniert werden. Auch hier liegt ein Bodengutachten vor.

Die o. g. Maßnahmen wurden beschränkt ausgeschrieben. Acht Firmen wurden um Angebotsabgabe gebeten. Es gingen fünf Angebote ein, wovon keines aus formellen Gründen ausgeschlossen werden muss. Nach Prüfung der Angebote durch das Büro BauPlan Traudisch, Wolfratshausen, ergab sich folgende Bieterreihenfolge (Summen brutto):

1. Fa. Holzer, Degerndorf        187.947,84 €
2.        205.818,03 €
3.        214.897,15 € (Nachlass von 5 % ist bereits berücksichtigt)
4.        219.817,75 €
5.        233.540,18 €

Das Angebot der Firma Holzer liegt 9,8 % unter der Kostenberechnung des Büros BauPlan (208.392,21 €) vom 24.05.2022.

Die geforderte Sach- und Fachkenntnis ist bei allen Firmen gegeben. Es wird vorgeschlagen, den Auftrag für die o. g. Straßenbaumaßnahmen an die Firma Holzer GmbH, Degerndorf, zu vergeben. Die Firma ist der Gemeinde als leistungsfähiges Unternehmen bekannt, das seine Aufträge zuverlässig ausführt.
Die Mittel für die Maßnahmen sind im Haushalt 2022 eingeplant.

Beschluss

Der Auftrag für die Straßenbaumaßnahmen 2022 (sog. Straßenprogramm) wird zu einer Angebotssumme in Höhe von 187.947,84 € brutto an die Firma Holzer GmbH aus Degerndorf vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Elektroarbeiten im neuen Bürgerhaus Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 4

Sachvortrag

Die Elektroinstallation für das neue Bürgerhaus wurde EU-weit ausgeschrieben. Bei Ablauf der Angebotsfrist lagen drei Angebote vor, wovon keines aus formellen Gründen ausgeschlossen werden muss.

Die Angebote wurden inzwischen vom Elektroplaner geprüft. Es ergibt sich folgendes Preisbild (brutto):

1. Elektro Will, Münsing        872.226,74 €
2.        933.858,20 €
3.        995.552,42 €

Das Angebot der Firma Will liegt um 0,01 % unter der Kostenberechnung (872.280,84 € brutto). Die Prüfung des Angebotes ergab keine Auffälligkeiten. Fehlende Unterlagen wurden vom Erstbieter nachgefordert. Die Firma Will ist der Gemeinde als zuverlässige Firma bekannt. An der Fachkunde und Leistungsfähigkeit bestehen keine Zweifel.

Nachdem die Angebotsprüfung aufgrund eines Krankheitsfalles beim Planungsbüro länger gedauert hat als erwartet, konnten auch die Informationsschreiben an die weiteren Bieter nach § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) noch nicht versandt werden. Daher wird vorgeschlagen – wie bereits schon für andere Gewerke dieses Bauvorhabens praktiziert – die Auftragsvergabe an die Firma Will vorbehaltlich etwaiger Einsprüche der Mitbieter zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Elektroinstallation im Bürgerhaus Münsing, vorbehaltlich etwaiger Einsprüche der Mitbieter innerhalb der Frist nach § 134 GWB, an die Firma Elektro Will aus Münsing zu einer Auftragssumme in Höhe von 872.226,74 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Planungsleistungen für den Bau einer neuen Wasserleitung im östlichen Teil der Bachstraße in Münsing sowie die Sanierung der zugehörigen Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 5

Sachvortrag

Der Arbeitskreis Trinkwasser hat sich in seiner Sitzung Ende 2021 darauf verständigt, dass als eine der nächsten Maßnahmen zum Wasserleitungsbau die Hauptleitung im östlichen Bereich der Bachstraße sowie in einem Teilstück entlang des Lindenweges erneuert werden soll. In seiner Sitzung vom 05.04.2022 schlug der Arbeitskreis vor, mit dem Bau erst 2023 zu beginnen. Vorher ist eine gründliche Planung erforderlich, die evtl. eine Komplettsanierung der Bachstraße mit einschließt. Weitere Erschließungsmaßnahmen, z. B. Breitbandversorgung und evtl. eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung sollen in diese Überlegungen mit einfließen.

Das Ingenieurbüro Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH wurde daher vom Arbeitskreis gebeten, zusätzlich zum Honorarangebot für den Wasserleitungsbau vom 07.03.2022 ein Honorarangebot für den Straßenbau vorzulegen. Das Büro ist der Bitte nachgekommen.

1. Honorar Wasserleitungsbau:
Die Baumaßnahme entspricht gem. Anlage 12, Ziffer 12.1 einem Ingenieurbauwerk der Honorarzone II der HOAI 2021. Angeboten wird der Basiswert (früher Mindestsatz). Das Büro soll, bis auf einige Teilleistungen in der Leistungsphase 2, das gesamte Leistungsbild nach § 43 HOAI 2021 erbringen. Zudem soll das Büro die örtliche Bauüberwachung erbringen, die mit 2,9 % der anrechenbaren Kosten veranschlagt wird. Dabei handelt es ich um einen üblichen Satz für derartige Maßnahmen. Die Nebenkosten werden mit 6 % angeboten.

Bei geschätzten, anrechenbaren Kosten in Höhe von 212.000,00 € netto, ergibt sich ein Gesamthonorar in Höhe von 28.075,98 € netto. Abgerechnet wird auf Basis der Kostenberechnung.

Sofern besondere Leistungen benötigt werden, sollen diese nach Zeitaufwand vergütet werden. Die angebotenen Stundensätze sind angemessen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH, Zweigstelle Baldham, mit den Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI 2021 für den Wasserleitungsbau zu beauftragen.


2. Honorar Straßenbau:
Angeboten wird für diese Leistungen der Basishonorarsatz der HOAI 2021 zzgl. 50 % (früher Mittelsatz). Für diese Maßnahme sollen die Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 gem. § 47 HOAI 2021 in vollem Umfang erbracht werden. Die Sätze für die örtliche Bauüberwachung und die Nebenkosten betragen 2,9 % bzw. 6 %.

Als besondere Leistung wird eine Vermessung benötigt. Das Honorar hierfür wird nach Zeitaufwand vergütet. Sofern weitere besondere Leistungen benötigt werden, werden diese ebenfalls nach Zeitaufwand vergütet. Die angebotenen Stundensätze sind angemessen.



Bei geschätzten, anrechenbaren Kosten in Höhe von 125.000,00 € netto, ergibt sich ein Gesamthonorar (incl. des geschätzten Aufwands für die Vermessung) in Höhe von 21.556,85 € netto. Abgerechnet wird auf Basis der Kostenberechnung.

Die Verwaltung schlägt vor, die Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH, Zweigstelle Baldham, auch mit den Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI 2021 für den Straßenbau in der Bachstraße zu beauftragen.

Beschluss

Zu 1. Der Gemeinderat vergibt die Ingenieurleistungen für den Wasserleitungsbau in der östlichen Bachstraße und einem Teil entlang des Lindenweges an das Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH.

Zu 2. Der Gemeinderat vergibt die Ingenieurleistungen für den Straßenbau in der östlichen Bachstraße an das Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 225, Gem. Münsing; Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 6

Sachvortrag

Auf die Anlage wird verwiesen. Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit ca. 2,5 MW auf dem Grundstück Fl.Nr. 225, Gem. Münsing. Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und hat eine Größe von 2,7 ha. Die Anschlussstelle Wolfratshausen/Münsing der BAB 95 ist ca. 200 m entfernt.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlagen, die im Außenbereich errichtet werden sollen, erfordert generell eine gemeindliche Bauleitplanung. D.h., grundsätzlich ist die Aufstellung eines Bebauungsplans und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Bei der Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen und gesetzlich notwendigen Ausgleichsflächen sind insbesondere die Belange der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist auch bei PV-Freiflächenanlagen eine Umweltprüfung durchzuführen.

Diese formlose Anfrage wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 08.03.2022 zur Kenntnis gegeben. Eine Beschlussfassung erfolgte seinerzeit nicht. Jedoch wurde ein „Standortkonzept“ gefordert, um nach eindeutigen und nachvollziehbaren fachlichen Kriterien geeignete Bereiche bzw. mögliche Standorte innerhalb des Gemeindegebiets festlegen zu können.

In der Sitzung des Gemeinderats am 17.05.2022 wurden Leitlinien zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Münsing beschlossen. Die hier im Abschnitt Handlungsleitfaden beschriebenen Parameter, die als Entscheidungsgrundlage für die Standortwahl dienen sollen, werden vom Vorhabenträger wie folgt bewertet:

Orts- und Landschaftsbild sowie Einsichtigkeit:
Wie bereits in unserem Februar-Schreiben aufgeführt, halten wir den Standort, aufgrund des entsprechenden Abstands zur nächsten Wohnbebauung (siehe auch separater Punkt Siedlungsentwicklung) sowie somit eingeschränkter Einsehbarkeit, für gut geeignet.
Darüber hinaus ist die Fläche mit 2,7 ha. nicht „überdimensioniert“ und somit nicht prägend für das Orts- und Landschaftsbild. 
Auch der im Osten der Fläche angrenzende Wald wird die Wahrnehmbarkeit der Freiflächen-Photovoltaikanlage entsprechend verringern.

Schutzgebiete und Naturhaushalt:
Das Grundstück befindet sich nicht in einem naturschutzfachlichen besonders wertvollen Gebiet, z.B. werden Naturpark, Landschafts- oder Vogelschutzgebiete sowie geschützte Biotope nicht tangiert.

Biodiversität:
Diverse Studien belegen, dass durch eine Freiflächen-Photovoltaikanlage die Biodiversität erhöht wird. 
In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wird sowohl ein ggf. erforderlicher Sichtschutz durch Strauch- und Heckenpflanzung sowie die Eingrünung innerhalb des eingezäunten Bereiches mit entsprechenden heimischen Gräsern etc. abgesprochen. 
Durch die extensive Bewirtschaftung der Fläche (max. zwei-malige Mahd ab Juli) sowie dem vollständigen Verzicht auf Düngemittel etc. ergibt sich hier eine sehr gute Konstellation zur Ausbreitung von Flora und Fauna und trägt somit zum Erhalt der Artenvielfalt bei.
Gute Erfahrungen haben wir auch mit der Beweidung durch Schafe gemacht. Sollte ein Schäfer hier Interesse haben, so sind wir gerne zur Zusammenarbeit bereit.

Vorbelastung:
Die Fläche befindet sich mit einem Abstand von 150-180 Metern im Nahbereich der Autobahn A95. Dadurch fällt ein Teil des Grundstücks in den im EEG beschriebenen „200-Meter-Förderbereich entlang von Auto- und Eisenbahnen“.
Unabhängig davon hat der Freistaat Bayern von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und u.a. auch das Gemeindegebiet Münsing als sog. „benachteiligtes landwirtschaftliches Gebiet“ ausgewiesen. In diesen Gebieten besteht die Möglichkeit mit Acker- und Grünlandflächen ebenfalls eine EEG-Förderung über die Bundesnetzagentur zu erhalten.

Siedlungsentwicklung und Abstand zur Wohnbebauung:
Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt ca. 450 Meter (Aussiedlerhof Bachstraße).
Bis zum östlichen Ortsrand von Münsing sind es ca. 770 Meter.

Somit befindet sich die Fläche nicht im Nahbereich von Siedlungen und steht der weiteren Siedlungsentwicklung im Wohnbaubereich nicht im Wege.

Bürgerbeteiligungsmodell:
Zur Steigerung der Akzeptanz vor Ort und der Wertschöpfung innerhalb der Region ist ein Bürgerbeteiligungsmodell für uns denkbar und wurde bereits mehrfach umgesetzt.

Diskussionsverlauf

Herr Martin Neher von der Firma actensys GmbH aus Ellzee stellt zunächst die Firma und im Anschluss das konkrete Vorhaben dem Gemeinderat vor. Eine Niederlassung der Firma befindet sich in Weilheim. Auf Nachfrage bestätigt Herr Neher, dass ein Beteiligungsmodell für Gemeindebürger am Solarpark möglich ist und verweist auf das Beispiel in Wolfratshausen. Die Regelungen hierzu sind im Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu vereinbaren. Unabhängig hiervon bietet der Anlagenbetreiber der Gemeinde jährlich 0,20 Cent pro Kilowattstunde (kWh) eingespeisten Strom. Dies ist inzwischen rechtssicher möglich und kann die Akzeptanz der Anlage steigern.

Für die jeweilige Anlage wird eine Betreibergesellschaft gegründet.

Herr Neher verweist in seinen Ausführungen auch auf den nahegelegenen Netzverknüpfungspunkt, der sich östlich der Autobahn befindet.

Eine Eingrünung der Anlage im Norden ist aus Sicht des Gemeinderats zum Schutz des Landschaftsbildes zwingend notwendig. Generell soll der eventuell zusätzlich notwendige naturschutzfachliche Ausgleich im Geltungsbereich des Bebauungsplans erfolgen.

Beschluss

  1. Ein Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird in Aussicht gestellt.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger und die Aufstellungsbeschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

7. Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 365, Gem. Degerndorf; Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 7

Sachvortrag

Auf die Anlage wird verwiesen. Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit ca. 4,8 MW auf dem Grundstück Fl.Nr. 365, Gem. Degerndorf. Das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und hat eine Größe von ca. 4,95 ha. Das Betriebsgelände der Firma Agrobs ist ca. 200 - 250 m entfernt.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlagen, die im Außenbereich errichtet werden sollen, erfordert generell eine gemeindliche Bauleitplanung. D.h., grundsätzlich ist die Aufstellung eines Bebauungsplans und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Bei der Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen und gesetzlich notwendigen Ausgleichsflächen sind insbesondere die Belange der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist auch bei PV-Freiflächenanlagen eine Umweltprüfung durchzuführen.

In der Sitzung des Gemeinderats am 17.05.2022 wurden Leitlinien zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Münsing beschlossen. Die hier im Abschnitt Handlungsleitfaden beschriebenen Parameter, die als Entscheidungsgrundlage für die Standortwahl dienen sollen, werden vom Vorhabenträger wie folgt bewertet:

Orts- und Landschaftsbild sowie Einsehbarkeit: 
Der Standort hat topographisch bedingt eine geringe Einsehbarkeit, die Fläche ist lediglich von den direkten landwirtschaftlichen Gehöften und kurzzeitig von dem Feldweg zwischen Münsing und Attenkam aus einsehbar. Eine Fernwirkung ist nicht gegeben. Wichtige Sichtbeziehungen z. B. auf den See, Kirchen bzw. der Bergblick sind nicht betroffen.

Schutzgebiete und Naturhaushalt: 
Die bestehenden Gehölzstrukturen südlich außerhalb des Vorhabengebietes sind biotopkartiert und werden erhalten. An diesem Standort werden keine Schutzgebiete des Naturschutzes tangiert. Weitere Schutzgebiete bezüglich Wasser, Denkmal usw. sind nicht bekannt.

Biodiversität: 
Die Ackerfläche wird in Folge der Freiflächen-Photovoltaikanlage hin zu einem extensiven Grünland mit einer 2-maligen Mahd jährlich entwickelt, es erfolgt kein Eintrag aus Düngung oder Pflanzenschutzmitteln. Der Bodenhaushalt kann sich regenerieren. Während der 30-jährigen Laufzeit der Anlage wird sich ein magerer und artenreicher Grünlandstandort mit einem großen potenzial für Insekten und Brutvögel entwickeln. Zur Förderung der Biodiversität wird ein Modul-Reihenabstand von mindestens 3 Metern eingehalten und der Zaun wird einen Abstand vom Boden von ca. 15 cm aufweisen, so dass Kleintiere jederzeit in die Photovoltaikfläche wechseln können. Der naturschutzfachliche Wert der Fläche sowie die Biodiversität werden sich nachweislich steigern.

Vorbelastung: 
Bei dem Standort handelt es sich nicht um versiegelte Flächen, eine Konversion oder Flächen im Nahbereich der Autobahn. Jedoch ist das gesamte Münsinger Gemeindegebiet als landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet ausgewiesen und daher vom Gesetzgeber bevorzugt für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. 

Siedlungsentwicklung und Abstand zu Wohnbebauung: 
Der Standort schließt direkt an einen Landwirtschaftsbetrieb inkl. Gewerbebetrieb mit einem hohen Stromverbrauch an. Gemäß dem Eigentümer kommt es zu keinen Konflikten mit der betrieblichen Entwicklung. Eine Siedlungsentwicklung ist an dem Standort ausgeschlossen.

Gesamtumfang und Verteilung: 
An diesem Standort ist eine Anlage auf ca. 5 ha mit einer Leistung von ca. 4,8 MW vorgesehen. Angesichts des einzigen bislang noch bekannten Vorhabens in der Gemeinde Münsing ist die Verteilung im Gemeindegebiet ausgewogen.

Bürgerbeteiligungsmodell: 
Das Vorhaben wird von ortsansässigen Eigentümern geplant und betrieben und ist nicht zur Veräußerung an einen fremden Investor geplant. Die gewerblichen Einnahmen verbleiben daher zu 100 % bei der Gemeinde. Die Möglichkeit einer jährlichen Ertragsbeteiligung der Kommune gem. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird zu gegebener Zeit geprüft.

Diskussionsverlauf

Dieses Vorhaben wird dem Gemeinderat von Herrn Bruce Dünker, Geschäftsführer der Greenvest Solar GmbH in Starnberg erläutert. Der von Bayernwerk zugewiesene Netzverknüpfungspunkt befindet sich in unmittelbarer Nähe südöstlich der geplanten Anlage. Der Standort schließt direkt an einen Gewerbebetrieb mit einem hohen Stromverbrauch an. Somit fördert die Gemeinde mit Aufstellung des Bebauungsplans eine dezentrale Stromversorgung.

Eine Beteiligungsmöglichkeit für Gemeindebürger an der Anlage, wird vom Gemeinderat gewünscht.

Beschluss

  1. Ein Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird in Aussicht gestellt.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger und die Aufstellungsbeschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans vorzubereiten.
(GR Berger gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

8. Antrag auf Baugenehmigung; Abbruch eines Klinikgebäudes und Neuerrichtung eines Seniorenwohnstiftes in Massiv- und Holzbauweise mit 78 Appartements, Schwimmbad, Veranstaltungssaal und Tiefgarage. Sanierung und Umbau eines bestehenden Gebäudes ("Schlössl") zu Restaurant- und Verwaltungsgebäude in Ambach, Simetsbergweg 9-11, Pilotyweg 10 (Fl.Nr. 1457/8 und 1457/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 8

Sachvortrag

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. VEP01/HOLZHAUSEN (Seniorenwohnstift Ambach). Der Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet Seniorenwohnen fest.

Das Planungskonzept ist dem Gemeinderat bekannt.

Nach Beseitigung der alten Klinikgebäude ist die Errichtung eines Seniorenwohnstifts mit insgesamt 78 Wohnungen geplant. Zudem sollen ein Schwimmbad, ein Veranstaltungssaal und eine Tiefgarage entstehen. Ein Teil der Bestandsbebauung, die als „Schlössl“ bezeichnet wird, soll saniert und zu einem Restaurant- und Verwaltungsgebäude umgebaut werden. Unter dem Restaurant befindet sich zukünftig die Tagespflege.

Die Grundfläche nach § 19 Abs. 2 und Abs. 4 BauNVO beträgt 4.681 m².

Beim Veranstaltungssaal handelt es sich um keine Versammlungsstätte nach VStättV. Der Saal ist für 180 Besucher ausgelegt.

Ausnahmen bzw. Befreiungen nach § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht beantragt.

Den Bauvorlagen liegt ein Baumbestandsplan sowie Freiflächengestaltungspläne bei.

Die gesicherte Erschließung ist nachgewiesen.

Die erforderlichen 83 Stellplätze sind nachgewiesen. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Die Barrierefreiheit gem. Art. 48 Abs. 1 BayBO wird eingehalten. 75 Wohnungen sind barrierefrei erreichbar.

Diskussionsverlauf

GR Prof. Dr. Richter-Turtur kritisiert, dass ihm die Einsicht in die Bauvorlagen verwehrt wurde. Der Bürgermeister verweist auf § 3 Abs. 5 Satz 2 der GeschO, wonach sich das Recht zur Einsicht auf die entscheidungserheblichen Unterlagen beschränkt. Die Baubeschreibung ist aus Sicht der Verwaltung nicht entscheidungserheblich. Dass die Baubeschreibung noch in keinem Fall den Gemeinderatsmitgliedern zur Einsicht vorgelegt wurde, bekräftigt diese Rechtsauslegung. Auf die konkrete Anfrage von GR Prof. Dr. Richter-Turtur zur überbauten Grundfläche wurde im Sachvortrag ausführlich eingegangen.

GR Prof. Dr. Richter-Turtur weist darauf hin, dass die in den Bauvorlagen angegebene Grundfläche mit 4.681 m² seiner Ansicht nach nicht korrekt ist. Vielmehr beträgt die überbaute Grundfläche über 6.400 m².

Dem Antrag zur Geschäftsordnung von GR Holzheu, auf sofortige Abstimmung, wird mit 13 : 2 Stimmen zugestimmt.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 13.05.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

9. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einer Garage in Münsing, Schechen 1 (Fl.Nr. 1886/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 9

Sachvortrag

Wir erinnern an die Ergebnisse der Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeinderats vom 23. März 2021. Der Antragsteller beabsichtigte ebenfalls den Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einer Garage. Hier konnte aufgrund der Außenbereichssituation (§ 35 BauGB) das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Der Antrag auf Baugenehmigung wurde bereits am 14.07.2021 durch das Kreisbauamt abgelehnt.

Nun wird beabsichtigt, südöstlich der bestehenden Hofstelle ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten (11,24 m x 15,49 m / Wandhöhe 5,84 m / DN 20°) und einer Garage (6,49 m x 13,75 m / Wandhöhe 3 m / DN 20°) zu errichten. Daraus ergeben sich Firsthöhen von 7,74 m (Wohnhaus) bzw. 4,04 m (Garage). Es ist ein Satteldach ohne Dachaufbauten vorgesehen.

Aus den Bauvorlagen ist zu entnehmen, dass das beantragte Vorhaben die bestehende Hofstelle (GR 178 m²) ersetzen soll. Ferner ist die Beseitigung weiterer baulicher Anlagen auf dem Baugrundstück vorgesehen. Eine Flächenbilanz zeigt, dass sich bei Umsetzung des Vorhabens eine Reduzierung versiegelter Flächen von ca. 235 m² bei den Gebäuden ergibt. Auf die Ausführungen des Architekten und des Antragstellers in den beiden Erläuterungsschreiben wird verwiesen. Im nachgereichten Außenanlagenplan ist anstelle der alten Hofstelle eine Streuobstwiese mit 730 m² vorgesehen.

Die Errichtung eines Ersatzbaus ist zulässig, sofern die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB vorliegen. Insbesondere muss das vorhandene Wohngebäude Missstände oder Mängel aufweisen und vom Eigentümer seit längerer Zeit (ca. 4 Jahre) selbst genutzt werden. Ferner muss die Legalität des Bestandes nachgewiesen werden, und Tatsachen müssen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf genutzt wird.

Die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit Nr. 5 BauGB liegen aus Sicht der Verwaltung vor. Die im Wohnteil der alten Hofstelle ermittelte Wohnfläche beträgt ca. 195 m². Die Wohnfläche der beiden Wohneinheiten im Ersatzbau beträgt 117 m² bzw. 127 m². Die Erweiterung der Wohnfläche beträgt 25 %. Die beiden Wohneinheiten sollen künftig von vier Generationen bzw. sieben Personen bewohnt werden. Die Angemessenheit der Erweiterung sowohl im Hinblick auf den Bestand als auch im Hinblick auf die Wohnbedürfnisse der Eigentümer ist gegeben.

Auch die weiteren Voraussetzungen liegen vor. Das Gebäude wurde in der Vergangenheit zulässigerweise errichtet und Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass die beiden Wohneinheiten vom bisherigen Eigentümer und seiner Familie genutzt werden.

Die Gründe für den Ersatzbau an anderer Stelle können den Erläuterungen im Schreiben des Architekten vom 17.05.2022 entnommen werden. Im Wesentlichen sind dies:

  • Aufwertung des Erscheinungsbildes
  • Bebauung wird kompakter; keine weitere Zersiedelung
  • Verbesserung der Verkehrssicherheit bzw. der Ausfahrtssituation
  • Positive Flächenbilanz (- 235 m² versiegelte Fläche)

Öffentliche Belange sind aus Sicht der Verwaltung nicht beeinträchtigt.

Eine Genehmigung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit Nr. 5 BauGB kann deshalb befürwortet werden.

Mit einer Verpflichtungserklärung der Grundstückseigentümer bzw. des Antragstellers ist sicherzustellen, dass das Bestandsgebäude nach Bezugsfertigkeit des Neubaus tatsächlich beseitigt wird.

Da in Schechen kein öffentlicher Kanal vorhanden ist, unterliegt dieses Bauvorhaben nicht der Prüfungskompetenz des Abwasserverbands Starnberger See. Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Schmutz- und Niederschlagswasser beurteilt somit im weiteren Genehmigungsverfahren die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt. Das anfallende Niederschlagswasser soll in einer flächenhaften Versickerungsanlage versickert werden. Die weitere Erschließung ist gesichert.

Es werden vier Stellplätze nachgewiesen.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 17.05.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann.
  2. Es ist in geeigneter Weise sicherzustellen, dass das Bestandsgebäude (alte Hofstelle) nach Bezugsfertigkeit des Neubaus beseitigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterhauses mit Altenteilerwohnung, zwei Ferienwohnungen und einer PKW-Garage in Münsing, Biberweg (Fl.Nr. 2054)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 10

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19/MÜNSING (Freiraum nördlich von Münsing). Im Bebauungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Zudem setzt der Bebauungsplan eine Bauzone für die Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe fest.

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses (17,99 m x 13 m), Wandhöhe: 6,76 m, Firsthöhe: 9,65 m), mit Altenteilerwohnung, zwei Ferienwohnungen und einer Garage (6,50 x 12,72 m) südlich des bestehenden Stallgebäudes. Das Gebäude erhält ein Satteldach (Dachneigung 24º); ein Quergiebel ist geplant.

Das Vorhaben dient vermutlich einem landwirtschaftlichen Betrieb i. S. des § 35 Abs. 1 BauGB. Es wird davon ausgegangen, dass das Vorhaben dem Betrieb zugeordnet und die Privilegierung gegeben ist. Im weiteren Genehmigungsverfahren wird das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nach Anforderung des Kreisbauamtes hierzu Stellung nehmen.

An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller bestehen keine Zweifel. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen.

Nach den vorliegenden Plänen befindet sich das Bauvorhaben innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Bauzone. Somit entspricht es den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf Schmutz- und Niederschlagswasser ist derzeit noch nicht nachgewiesen. Die wegemäßige Erschließung ist gesichert.

Es sind acht Stellplätze erforderlich und nachgewiesen.

Beschluss

  1. Zum Bauantrag, nach den Plänen in der Fassung vom 09.06.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die Privilegierung gegeben ist und die gesicherte Erschließung nachgewiesen ist.
  2. An der Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller bestehen keine Zweifel.
  3. Die Nutzung der Ferienwohnungen für touristische Zwecke (Urlaub auf dem Bauernhof) ist dinglich abzusichern.
(GR Schurz gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Antrag auf Baugenehmigung; Bau einer Betriebsleiterwohnung in Holzhausen, Brunnenstraße 1 (Fl.Nr.29)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 11

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt.

Aus den Bauvorlagen zum Bauantrag ist ersichtlich, dass im Dachgeschoss des Bestandsgebäudes eine dritte Wohneinheit für den Betriebsleiter (Wohnfläche 229 m²) errichtet werden soll. Hierfür muss das Dach um 1,78 m angehoben werden. Die maximale Wandhöhe beträgt max. 7,86 m, die neue Firsthöhe 12,70 m. Die überbaute Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt unverändert 287m², die Dachneigung beträgt 30 °. Auf Dachaufbauten wird verzichtet.

Die Bestandsgebäude im näheren Umgriff des Baugrundstücks haben nach den vorgelegten Planunterlagen Wandhöhen bis zu 8 m. Die Firsthöhen erreichen Werte bis max. 12,15 m. Auf die Ausführungen des Architekten zur Gebäudehöhe in der E-Mail vom 06.07.2022 wird verwiesen.

Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gerade noch in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Auch im Hinblick auf die übrigen Merkmale des § 34 BauGB (Art der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise) fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die geplante Baumaßnahme hält sich nach den vorliegenden Unterlagen in jeder relevanten Hinsicht noch innerhalb des Rahmens, der sich aus der umliegenden Bebauung herleiten lässt.

Die Erschließung des Baugrundstücks ist weiterhin gesichert. Durch das Vorhaben ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen.

Es sind insgesamt 14 Stellplätze erforderlich. Nachgewiesen werden 16 Stellplätze. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Auf die Pflichten in Art. 48 Abs. 1 BayBO zum barrierefreien Bauen wird verwiesen.

Beschluss

1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 13.05.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Antrag auf Vorbescheid; Erweiterung eines bestehenden Pferde-Zuchtbetriebes, Errichtung eines Stallgebäudes mit 4 Boxen für Zuchtstuten, sowie Überdachung der vorhandenen Mistlagerstätte und Errichtung einer Pferdebewegungsfläche in Wimpasing, Kloiberweg 22 (Fl.Nr. 3040/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 12

Sachvortrag

Wir erinnern an die Gemeinderatssitzung vom 20. April 2021. Beabsichtigt ist die Errichtung eines neuen Stallgebäudes mit vier Boxen und Heulager. Zusätzlich soll die Mistlagerstätte überdacht und Allwetter-Ausläufe errichtet werden.

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

In der Sitzung vom 20. April 2021 wurde, aufgrund der Aussagen des Antragstellers, die notwendige Privilegierung angezweifelt. Das gemeindliche Einvernehmen konnte nicht erteilt werden.

Im Zuge des weiteren Verfahrens ist nun eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung und Landwirtschaft (AELF) erfolgt (siehe Anlage). Darin wurden sowohl die Person des Antragstellers, insbesondere seine erworbenen Fachkenntnisse, die betrieblichen Verhältnisse als auch das Bauvorhaben und die Planung landwirtschaftsfachlich beurteilt mit dem Ergebnis, dass eine Landwirtschaft im Sinne des § 201 BauGB bejaht wird. Nach Ansicht des AELF ist das Bauvorhaben sinnvoll, zweckmäßig und dient dem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Folglich ist die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB gegeben.

Die Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller kann von gemeindlicher Seite nicht beurteilt werden.

Das Landratsamt Bad Tölz – Wolfratshausen bittet deshalb im Rahmen der Anhörung der Gemeinde um erneute gemeindliche Stellungnahme.

Es wird angeregt, dass im Baugenehmigungsbescheid eine Rückbauverpflichtung bei dauerhafter Aufgabe der beantragten Nutzung aufgenommen wird.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Niederschlagswasser wurde bislang noch nicht nachgewiesen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat zeigt sich verwundert über das Ergebnis der Stellungnahme des Amtes für Ernährung und Landwirtschaft zur Privilegierung des Vorhabens. Insbesondere die Nachhaltigkeit der Betriebsführung ist für den Gemeinderat nicht erkennbar.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Vorbescheid, nach den Plänen in der Fassung vom 25.02.2021 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann.
  2. Die Nachhaltigkeit der Betriebsführung durch den Antragsteller kann von gemeindlicher Seite nicht beurteilt werden.
  3. Im Baugenehmigungsbescheid ist eine Rückbauverpflichtung bei dauerhafter Aufgabe der beantragten Nutzung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

13. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 13

Sachvortrag

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 106/1, Gemarkung Degerndorf, Schulstraße 13, wurde erneut ein Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung gestellt. Hierbei handelt sich lediglich um eine Vermaßungslinienkorrektur. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 263/13, Gemarkung Münsing, Hauserweg 27, wurde die Verlängerung zum Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage vom Kreisbauamt Bad Tölz - Wolfratshausen bewilligt. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß Art. 67 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ersetzt.

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 916/3, Gemarkung Holzhausen, Reichenkam 1, wurde erneut ein Bauantrag zur Wiedererrichtung und Renovierung des alten Hofgebäudes (1. Tektur) gestellt. Hierbei handelt sich um die Anpassung der Größe an den Bestand. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 1523/2, Gemarkung Holzhausen, Lasseweg 6 wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens die Bauvorlagen zur Errichtung eines Einfamilienhauses vorgelegt. Mit dem Vorhaben darf begonnen werden, da die Monatsfrist bereits abgelaufen ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2/HOLZHAUSEN (Ambach II) entspricht.

  1. Die Deutsche Funkturm GmbH hat gegen den Ablehnungsbescheid des Kreisbauamtes vom 02.05.2022 zum Bauantrag für die Errichtung eines Stahlgitter-Mobilfunkmastes in Holzhausen (Fl.Nr. 417) Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht München eingereicht. Die Gemeinde Münsing wurde vom Verwaltungsgericht beigeladen, da durch die Entscheidung des Gerichts die rechtlichen Interessen als Trägerin der Planungshoheit berührt werden.

Datenstand vom 28.07.2022 18:54 Uhr