Datum: 26.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindesaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift Nr. 41 über die Sitzung des Gemeinderates vom 12.07.2022
2 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
3 Vorstellung eines eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus in der Gemeinde Münsing durch die Firma UGG (Unsere Grüne Glasfaser).
4 Beratung und ggf. Beschlussfassung über die formlose Anfrage zur Aufstellung eines Bebauungsplans für Grundstücke an der Höhenbühlstraße in Degerndorf (Fl.Nrn. 656 und 659/6)
5 Formlose Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Münsing, Schwabbrucker Straße 6 (Fl.Nr. 102); Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 6/MÜNSING (östlich der Schwabbrucker Straße)
6 Antrag auf Baugenehmigung (Tektur); Energetische Sanierung und Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses in Ambach, Seeleitn 55 (Fl.Nr. 838)
7 Informationen über Bauangelegenheiten
8 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Planungsleistungen für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung von Bebauungsplänen für zwei Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Münsing bzw. in Degerndorf
9 Sachstandsinformation sowie Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen bei Entschlammung des Degerndorfer Weihers
10 Sachstandsinformation über die Sanierung der Dammanlage sowie die festgestellten Schäden im Damm des Degerndorfer Weihers
11 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Zimmererarbeiten II (Vorhangfassade) am neuen Bürgerhaus
12 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zum Bau einer neuen Hebeanlage, inkl. Schachtbauwerke am Bauhof in Degerndorf
13 Bestellung einer neuen Kindergartenleitung

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1. Genehmigung der Niederschrift Nr. 41 über die Sitzung des Gemeinderates vom 12.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 41 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 12.07.2022 wird mit der Maßgabe genehmigt, dass der Sachvortrag zu TOP. 8 wie folgt ergänzt wird: „GR Prof. Dr. Richter-Turtur weist darauf hin, dass die in den Bauvorlagen und in der Sitzungsvorlage angegebene Grundfläche mit 4.681 m² nicht korrekt ist. Vielmehr beträgt die seiner Ansicht nach maßgeblich überbaute Grundfläche über 6.400 m².“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

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2. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 2

Sachvortrag

  1. Termine
  • Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 30.08.2022 im Gemeindesaal statt.

  1. Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:

  • Schreiben der Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen zum Sparkassen-Nachhaltigkeitspreis 2022. 

  • Sachstandsbericht zur Mittagsbetreuung zum nächsten Schuljahr. Belegung MB Münsing zum Schuljahr 2022-23.

  • Schreiben des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen zum Vorhaben „Instandhaltung und Instandsetzung eines bestehenden denkmalgeschützten Landhauses (Villa Max) gemäß Art. 4 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG). 

  • Erinnerung an die Klausur des Gemeinderates am 16.9.2022 in den Räumen von Wort des Lebens.

  • Informationen über die Preisverleihung am 25. Juli 2022 an die Münsinger Schulleiterin Angret Pauli

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3. Vorstellung eines eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaus in der Gemeinde Münsing durch die Firma UGG (Unsere Grüne Glasfaser).

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 3

Sachvortrag

Bürgermeister Grasl begrüßt die Vertreter der Firma UGG, die Herren Gerhard Kaiser und Andreas Kindsvater sowie Herrn Karl Baumann vom Büro Corwese, und übergibt das Wort an Herrn Josef Limm. Herr Limm erinnert kurz an den Stand des Ausbaus mit Glasfaser im Gemeindegebiet und wie weit die laufenden Förderprogramme fortgeschritten sind. In der Gemeinderatssitzung vom 31.05.2022 wurde letztmals über die Ausbausituation berichtet und das Angebot der UGG dem Gemeinderat vorgelegt.

Anhand einer umfangreichen Präsentation, die der Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 31.05.2022 zur Kenntnis erhalten hat, stellen die Vertreter der UGG dem Gemeinderat die Firma vor. Sitz ist in Ismaning. Die Firma beschäftigt derzeit ca. 150 Mitarbeiter. Die UGG konzentriert sich auf den Glasfaserausbau in ländlichen Gemeinden.

Die Zusammenarbeit der UGG mit dem Mobilfunkanbieter O2 erfordert momentan einen Vertragsabschluss des Anschlussnehmers mit diesem Anbieter. Die UGG ist jedoch bestrebt, bis Jahresende mindestens mit einem weiteren regionalen und einem überregionalen Anbieter eine Vereinbarung zu schließen. Diese stehen dann als zusätzliche Provider zur Verfügung.

Von Seiten der Gemeinde ist bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau keine Kostenbeteiligung vorgesehen. Es entsteht auch kein Vertragsverhältnis zwischen der UGG und der Gemeinde Münsing. Erforderlich ist lediglich eine Absichtserklärung der Gemeinde, wonach sich UGG und Gemeinde gegenseitig beim Ausbau und Akquise unterstützen.

Nach Abschluss dieser Absichtserklärung erfolgt unmittelbar die Projektplanung. Ziel ist es, nach ca. sechs Monaten mit den Bauarbeiten zu beginnen. Nach weiteren zwölf Monaten könnte die Maßnahme abgeschlossen sein. Hierfür hat sich die UGG die Dienste von zehn Tiefbaufirmen gesichert.

Der Ausbau erfolgt in enger Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung. Der interne Arbeitsaufwand bei der Gemeinde während der Planungs- und Bauphase darf nicht unterschätzt werden. Auch wenn die UGG verspricht bestrebt zu sein, diesen so gering wie möglich zu halten.

Das Glasfasernetz soll über Trassen auf öffentlichen Grund erfolgen, soweit möglich jedoch nicht in der Straße selbst, sondern in Geh- und Radwegen oder in den Banketten. Hierzu werden Baumethode und Trasse vor Baubeginn mit der Gemeinde abgestimmt.

Die UGG benötigt ferner Grundstücke, die für die Errichtung der Verteilstationen (sog. PoP) angemietet werden.

Auf Nachfrage erläutern die Vertreter der UGG die Kosten für den Hausanschluss für den Anschlussnehmer. Der Anschluss alleine, ohne Abschluss eines Internetanbieter-Vertrages kostet 636,65 €, bei einer Anschlusslänge von bis 10 m. Sofern ein Internetanbieter-Vertrag geschlossen wird, kann möglicherweise der Hausanschluss, zumindest während der Angebotsphase, ohne zusätzlichen Kosten erstellt werden.

Der Bürgermeister bedankt sich für die Ausführungen. Die Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung.

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4. Beratung und ggf. Beschlussfassung über die formlose Anfrage zur Aufstellung eines Bebauungsplans für Grundstücke an der Höhenbühlstraße in Degerndorf (Fl.Nrn. 656 und 659/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 4

Sachvortrag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Schreiben der Antragsteller bzw. Bauwerber vom 19.07.2022 und 20.07.2022. In diesen Schreiben wird der eigene dringende Wohnbedarf der Eigentümer bzw. Bauwerber ausführlich dargelegt.

Die betroffene Fläche (Fl.Nrn. 656 und 659/6) nördlich der Höhenbühlstraße in Degerndorf ist im Flächennutzungsplan zum überwiegenden Teil als Dorfgebiet bzw. als Wohnbaufläche dargestellt. Lediglich der nordöstliche Teil des geplanten Baugebiets ist dort als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Unabhängig davon sind die unbebauten Grundstücksteile nördlich der bestehenden Bebauung aktuell dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung freizuhalten ist.

Aus Unterlagen, die die Antragsteller der Bauverwaltung vorgelegt haben, ist ersichtlich, dass der Gemeinderat bereits in der Sitzung am 13.08.1996 zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses im nördlichen Teil des Grundstücks 659/6 das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat. Die Baugenehmigung wurde vom Kreisbauamt am 17.12.1997 erteilt. Von der Genehmigung wurde jedoch kein Gebrauch gemacht. Da keine Verlängerungsanträge gestellt wurden, ist die Genehmigung nach vier Jahren erloschen. Die Bauvorlagen zu dieser Genehmigung erhält der Gemeinderat als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zur Kenntnis.

Sofern die Gemeinde nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit (§ 1 BauGB) und Angemessenheit (§ 11 BauGB) einen Bebauungsplan aufstellt, könnten die Flächen auf dieser Grundlage baulich entwickelt werden. Die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans liegen hier aus Sicht der Verwaltung vor, da die von den Bauwerbern angestrebte Nachverdichtung angemessen erscheint, soweit dies aus den vorgelegten Unterlagen zu erkennen ist. Die Bebauung muss jedoch der vorhandenen Topografie angepasst werden und eine ausreichende Ortsrandeingrünung ist vorzusehen.

Eine zu starke und den örtlichen Bedingungen nicht angemessene Verdichtung ist jedoch auszuschließen. Dies ist im Zuge der konkreten Ortsplanung noch näher zu prüfen. Die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans müssten eine verträgliche Innenentwicklung sicherstellen. D. h., der ländliche Charakter und die dörflichen Strukturen müssen berücksichtigt und gewahrt werden. Auf die weiteren Ziele und Grundsätze aus dem gemeindlichen Leitbild, insbesondere zum Themenfeld Siedlung, wird verwiesen. Diese sind in geeigneter Weise in die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu übertragen.

Sofern die Antragsteller bereit sind, zur Nutzungssicherung der Objekte eine Einheimischenbindung mit dinglicher Sicherung gemäß den gemeindlichen Richtlinien zum Einheimischenmodell anzuerkennen, kann die Aufstellung eines Bebauungsplans in Aussicht gestellt werden.

Mit der üblichen Kostenübernahmevereinbarung sind die Kosten des Verfahrens den Antragstellern aufzuerlegen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat bewertet das Planungskonzept, das Franz Demmel vom Ingenieur- und Planungsbüro Demmel aus Schönrain dem Gemeinderat vorstellt, grundsätzlich positiv. Auch die Ausführungen des Planers zur nachhaltigen Bauweise und zu einem Energiekonzept für das Baugebiet werden sehr begrüßt.

Zu Überlegungen die Baudichte zu erhöhen, verweist Herr Demmel auf den vorhandenen wertvollen Baumbestand. Jedoch besteht aus Sicht des Planers durchaus die Möglichkeit, auf der Parzelle für das Einheimischenmodell der Gemeinde, Festsetzungen für ein Doppelhaus zu treffen. Ferner müssen sicherlich aus immissionsschutzfachlichen Gründen, ausreichende Abstände der künftigen Wohnnutzung zur bestehenden Gewerbenutzung entsprechend der rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Die Versiegelung der Flächen ist möglichst gering zu halten. So sollten die Erschließungsflächen wasserdurchlässig ausgeführt werden.

Beschluss

  1. Die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke Fl.Nrn. 656 und 659/6, Gem. Degerndorf, nördlich der Höhenbühlstraße in Degerndorf wird in Aussicht gestellt, sofern eine Nutzungssicherung gemäß den gemeindlichen Richtlinien zum Einheimischenmodell notariell beurkundet und dinglich gesichert wird.
  2. Der Gemeinderat setzt weiter voraus, dass die Antragsteller sämtliche Kosten des Verfahrens anteilig tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Formlose Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Münsing, Schwabbrucker Straße 6 (Fl.Nr. 102); Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 6/MÜNSING (östlich der Schwabbrucker Straße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 5

Sachvortrag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Schreiben der Grundstückseigentümerin vom 07.02.2022. Der konkrete Bauwunsch wird im Schreiben der Architektin vom 20.01.2022 erläutert.

Die Bauwerber streben die Änderung des Bebauungsplans an. Ziel ist es, auf dem Grundstück Fl.Nr. 102 ein Wohngebäude ggf. mit Einliegerwohnung errichten zu können. Den Schreiben sind ein Lageplan sowie weitere Bauvorlagen beigefügt. Diesen Unterlagen ist eine mögliche Situierung des Gebäudes sowie die Höhenentwicklung zu entnehmen.

Das Grundstück Fl.Nr. 102 liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 6/MÜNSING. Die betroffene Fläche östlich der Schwabbrucker Straße ist im Flächennutzungsplan als WA dargestellt. Die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung im Bebauungsplan entspricht dieser Darstellung. Der Bebauungsplan (5. Änderung) stammt aus dem Jahr 2009. Die dort festgesetzten Baugrenzen lassen aktuell keine Bebauung im südlichen Grundstücksbereich zu.

Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 6 (5. Änderung)

Sofern die Gemeinde nach den Grundsätzen der Erforderlichkeit (§ 1 BauGB) und Angemessenheit (§ 11 BauGB) den Bebauungsplan ändert, könnten die Flächen auf dieser Grundlage baulich entwickelt werden. Die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplans liegen hier aus Sicht der Verwaltung vor, da die von den Bauwerbern angestrebte Nachverdichtung angemessen erscheint, soweit dies aus den vorgelegten Unterlagen zu erkennen ist. Eine zu starke und den örtlichen Bedingungen nicht angemessene Verdichtung ist jedoch auszuschließen. Dies ist im Zuge der konkreten Ortsplanung noch näher zu prüfen. Die Bebauungsplanänderung müsste eine verträgliche Innenentwicklung sicherstellen. D. h., der ländliche Charakter und die dörflichen Strukturen müssen berücksichtigt und gewahrt werden. Auf die weiteren Ziele und Grundsätze aus dem gemeindlichen Leitbild, insbesondere zum Themenfeld Siedlung, wird verwiesen. Diese sind in geeigneter Weise in die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu übertragen.

Sofern die Antragstellerin bereit ist, zur Nutzungssicherung der Objekte eine Einheimischenbindung mit dinglicher Sicherung gemäß den gemeindlichen Richtlinien zum Einheimischenmodell anzuerkennen, kann aus Sicht der Verwaltung die Änderung des Bebauungsplans in Aussicht gestellt werden.

Mit der üblichen Kostenübernahmevereinbarung sind die Kosten des Verfahrens den Antragstellern aufzuerlegen.

Diskussionsverlauf

Der Eingriff in das bestehende Gelände ist möglichst gering zu halten.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat spricht sich für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 6/MÜNSING für ein Grundstück an der Schwabbrucker Straße (Fl.Nr. 102) aus.
  2. Eine Nutzungssicherung, die gemäß den gemeindlichen Richtlinien zum Einheimischenmodell notariell beurkundet und dinglich gesichert wird, ist zu fordern.
  3. Der Gemeinderat setzt weiter voraus, dass die Antragstellerin sämtliche Kosten des Verfahrens trägt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung (Tektur); Energetische Sanierung und Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses in Ambach, Seeleitn 55 (Fl.Nr. 838)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 6

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Ferner befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des Rahmenplanes für das Seeufer. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als private Grünfläche mit dichtem Baumbestand dargestellt.

Auf das beiliegende Erläuterungsschreiben des Architekten vom 13.07.2022 wird verwiesen. Daraus sind die Überlegungen der Bauherrin im Zusammengang mit der geplanten Baumaßnahme zu entnehmen.

Als sonstiges Vorhaben ist unter Umständen die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen zulässig (§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB). Voraussetzung hierfür ist u. a., dass die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen ist. Bei den geplanten Umbaumaßnahmen zur Erweiterung des Bestandsgebäudes sind die Gestaltungsempfehlungen aus der Rahmenplanung für das Seeufer nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Im Jahr 2021 wurde zu einem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt. Die Baugenehmigung vom 05.11.2021 beinhaltet die energetische Sanierung sowie eine geringfügige Erweiterung.

Die nun zu bewertende Tektur sieht eine Wohnflächenerweiterung vor. Zudem ist ein Anbau für „Heizung/Technik“ vorgesehen. Die Angemessenheit dieser Erweiterung ist aus Sicht der Verwaltung noch nicht ausreichend dargelegt.

Bezüglich der Garagenerweiterung sowie der Errichtung von zwei Stegen bzw. Brücken im OG ist aus Sicht der Verwaltung eine Umplanung vorzunehmen, da diese Maßnahmen nicht außenbereichsverträglich erscheinen. Im Zusammenhang mit der Zugänglichkeit über diese Anbauten, muss von Geländeveränderungen ausgegangen werden, die ebenfalls kritisch bewertet werden.

Zudem steht die Planung im Konflikt mit den Gestaltungsempfehlungen aus der Rahmenplanung. Der versetzte First ist hiernach unzulässig, da ein symmetrisches Satteldach vorgeschrieben ist.

Das Vorhaben ist aus Sicht der Verwaltung nicht außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB. Die Belange „Natur- und Landschaftsschutz“ und „natürliche Eigenart der Landschaft“ werden durch das Vorhaben tangiert (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB). Da das Vorhaben zudem die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt, sind nach § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB öffentliche Belange mehrfach beeinträchtigt.

Im Übrigen wäre, bei – rechtswidriger – Zulassung des Vorhabens, die Bezugsfallwirkung enorm.

Aus Sicht der Verwaltung ist davon auszugehen, dass insbesondere durch die geplante Errichtung der Brücke bzw. des Stegs und der damit verbundenen Eingriffe in das Gelände öffentliche Belange berührt sind.
Die gesicherte Erschließung ist nachgewiesen.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung (1. Tektur), nach den Plänen in der Fassung vom 07.06.2022 kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 7

Sachvortrag

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 216/5, Gemarkung Münsing, Lindenweg 3, wurde ein Antrag auf Tektur zum Neubau eines Doppelhauses mit Carports gestellt. Hierbei handelt es sich um die Verbreiterung des gesamten Bauvorhabens in Nord-Süd Ausrichtung um 22,5 cm, da die Kommunwand zwischen den beiden Häusern für die ausführende Firma in der ursprünglich im Eingabeplan vorgesehenen Breite technisch nicht umsetzbar ist. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.  

  1.        Für das Grundstück Fl.Nr. 71, Gemarkung Degerndorf, Kirchberg 6, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Wohnung im Obergeschoss, zur Erweiterung des Heinrich-Obermaier-Kindergartens (4. Gruppe) eingereicht. Die notwendigen Umbaumaßnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf die Errichtung eines 2. WC´s und Installation einer kleinen Küchenzeile. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt. 

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 134, Gemarkung Holzhausen, Kirchbergstraße 13, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der Räume des Kindergartens und Einbau einer Außentreppe als 2. Rettungsweg eingereicht. Der Antrag wurde mit gemeindlichem Einvernehmen am 22.07.2022 an die Genehmigungsbehörde weitergereicht. Aus dem alten Schulsaal im Erdgeschoss wird ein Multifunktions- bzw. Bewegungsraum. Die Nutzung als Veranstaltungsraum für Vereine bleibt möglich. Der ehemalige Bewegungsraum im Kellergeschoss wird in einen Gruppen- und einen Ruheraum umgewandelt. 

  1. Ein Vorhaben in der Nördlichen Seestraße 18a in Ammerland (Flur Nr. 3160/11, Gemarkung Münsing) zur energetischen Sanierung/Umbau eines Einfamilienhauses wurde am 12.11.2014 vom Kreisbauamt genehmigt. Da mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde und die Genehmigung zum 01.06.2022 abläuft hat der Antragsteller am 23.05.2022 einen Verlängerungsantrag gestellt. Das gemeindliche Einvernehmen zur 3. Verlängerung wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt, da sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat.

  1. In der Verwaltungsstreitsache gegen den Freistaat Bayern wegen Vorbescheid zum Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit Garagen in Wimpasing, am Wallgraben 30 (Flur Nr. 3021/13, Gemarkung Münsing), fand am 21.07.2022 der Augenscheintermin mit anschließender mündlicher Verhandlung statt. Hier hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts München die Klage abgewiesen. 

Die Klage gegen den Ablehnungsbescheid vom 22.04.2021 zum Vorbescheidsantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf demselben Grundstück wurde ebenfalls abgewiesen.

  1. In der Verwaltungsstreitsache gegen den Freistaat Bayern wegen Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes sowie Ersatzbau einer Garage mit behindertengerechter Erschließung über die Seeleitn in Seeheim, Seeleitn 39 (Flur Nr. 844/2 und 844/8, Gemarkung Holzhausen), fand am 21.07.2022 der Augenscheintermin mit anschließender mündlicher Verhandlung statt. Auch hier hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts München die Klage abgewiesen.

  1. In der Verwaltungsstreitsache gegen den Freistaat Bayern wegen Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Seeuferstraße Nähe Haus Nr. 14 in Ambach (Flur Nr. 1385/5, Gemarkung Holzhausen), fand am 21.07.2022 der Augenscheintermin mit anschließender mündlicher Verhandlung statt. Hier hat das Gericht entschieden, dass der Ablehnungsbescheid vom Kreisbauamt vom 14.03.2019 aufzuheben sowie der beantragte Vorbescheid zu erteilen ist. Abweichend von der Einschätzung der Gemeinde und der Genehmigungsbehörde, ordnete das Gericht das Baugrundstück dem planungsrechtlichen Innenbereich zu.

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8. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Planungsleistungen für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung von Bebauungsplänen für zwei Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Münsing bzw. in Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 8

Sachvortrag

a) Das Büro Terrabiota, Starnberg, hat der Gemeinde mit Schreiben vom 18.07.2022 ein Honorarangebot für die Erstellung der Bauleitplanung, zur Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Flurstück Nr. 225 östlich von Münsing, vorgelegt. Das Angebot umfasst zusätzlich die hierfür erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Münsing. Der Umgriff der Planung beläuft sich auf ca. 2,7 ha. Die Planung wird in Anlehnung an die HOAI, §§ 21 und 29, Honorarzone I Basissatz angeboten. Bei einer gemeinsamen Beauftragung von Bebauungsplan und Grünordnungsplan werden ca. 30 % Nachlass auf das Honorar für die Grünordnungsplanung gewährt. Aufgrund der mittleren Bedeutung des Grundstücks für das Landschaftsbild wird der Umweltbericht mit 1.500 € netto angeboten.

Bei einer gleichzeitigen Beauftragung mit der Bauleitplanung für die Freiflächen-Photovoltaikanlage im Nordwesten von Degerndorf werden 25 % Nachlass gewährt, so dass sich das Bruttohonorar auf 18.935,28 € beläuft.

In den darin enthaltenen Nebenkosten (4 %) sind alle bürointernen Kosten sowie alle Fahrtkosten zum Planungsgebiet sowie zu drei Terminen enthalten.

Zusätzliche Termine werden zu folgenden Stundensätzen abgerechnet:

Geschäftsführer        100 €
Mitarbeiter         85 €

Vor der schriftlichen Auftragsvergabe ist eine Kostenübernahmevereinbarung mit dem Vorhabenträger abzuschließen.


b) Das Büro Terrabiota, Starnberg, hat der Gemeinde mit Schreiben vom 18.07.2022 ein Honorarangebot für die Erstellung der Bauleitplanung, zur Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Flurstück Nr. 365 nordwestlich von Degerndorf, vorgelegt. Das Angebot umfasst zusätzlich die hierfür erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Münsing. Der Umgriff der Planung beläuft sich auf ca. 4,95 ha im nördlichen Teilbereich des Grundstücks. Die Planung wird in Anlehnung an die HOAI, §§ 21 und 29, Honorarzone I Basissatz angeboten. Bei einer gemeinsamen Beauftragung von Bebauungsplan und Grünordnungsplan werden ca. 30 % Nachlass auf das Honorar für die Grünordnungsplanung gewährt. Aufgrund der mittleren Bedeutung des Grundstücks für das Landschaftsbild wird der Umweltbericht mit 1.200 € netto angeboten.

Bei einer gleichzeitigen Beauftragung mit der Bauleitplanung für die Freiflächen-Photovoltaikanlage im Osten von Münsing werden 25 % Nachlass gewährt, so dass sich das Bruttohonorar auf 25.479,09 € beläuft.

In den darin enthaltenen Nebenkosten (4 %) sind alle bürointernen Kosten sowie alle Fahrtkosten zum Planungsgebiet sowie zu drei Terminen enthalten.

Zusätzliche Termine werden zu folgenden Stundensätzen abgerechnet:

Geschäftsführer        100 €
Mitarbeiter         85 €

Vor der schriftlichen Auftragsvergabe ist eine Kostenübernahmevereinbarung mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Beschluss

Zu a) Der Gemeinderat beauftragt das Büro Terrabiota aus Starnberg mit der Erstellung der Bauleitplanung zur Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Münsing auf dem Grundstück Fl.Nr. 225. Grundlage ist das Honorarangebot vom 18.07.2022.

Zu b) Der Gemeinderat beauftragt das Büro Terrabiota aus Starnberg mit der Erstellung der Bauleitplanung zur Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Degerndorf auf dem Grundstück Fl.Nr. 365. Grundlage ist das Honorarangebot vom 18.07.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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9. Sachstandsinformation sowie Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen bei Entschlammung des Degerndorfer Weihers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 9

Sachvortrag

Nachfolgend wird zusammengefasst, welche Erkenntnisse sich seit der letzten Sachstandsinformation am 15.06.2021 ergeben haben:

  • Ortseinsicht mit der Fa. amodes, die mittels Schlammabsaugung und Entwässerung vor Ort arbeitet. Dabei werden Polymere eingesetzt. Die GR Berger und Resenberger waren eingebunden.

  • Abstimmung mit dem WWA Weilheim per Videokonferenz (13.01.2022) über die Zulässigkeit des o. g. Verfahrens. Dieses ist nicht möglich, da die eingesetzten Polymere nicht mehr zugelassen sind. Sie sind nicht biologisch abbaubar. Ergebnis: Die Gemeinde soll als ersten Schritt die Unterhaltsmaßnahme beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen anzeigen.

  • Anzeige der Unterhaltsmaßnahme vom 21.02.2022 beim Sachgebiet Wasserrecht. Dieses koordiniert und hat die Untere Naturschutzbehörde (UNB) um Stellungnahme gebeten.

  • Stellungnahme (Entwurf) UNB vom 29.05.2022 mit zahlreichen, jedoch bis auf einen Punkt, moderaten Auflagen. Die erste Auflage, einen Damm zur Zwischenhälterung der geschützten Arten in den Weiher einzubringen, ist für die Gemeinde nicht akzeptabel. Der Damm könnte nur mittels „Vor Kopf“ Arbeiten erstellt werden, das heißt, es ist mit erheblichen Kosten zu rechnen. Zudem würde der Damm das bestehende Biotop deutlich durchschneiden.

  • Da Herr Kaschek von der UNB nach Versand der Stellungnahme länger in Urlaub war, fand am 29.06.2022 eine Videokonferenz mit dem LRA - Frau Breiter, dem WWA - Herrn Plörer, dem Ingenieurbüro SKI und Frau Öttl statt. Ergebnis: Die Auflage „Damm“ ist keinesfalls akzeptabel. Das WWA sieht ebenfalls keine Notwendigkeit für die Unterhaltung. Eine Gemeinde dürfe nicht anders behandelt werden, wie ein privater Teichwirt. Der Wasserstand ist weiterhin niedrig zu halten, auch, wenn dadurch ggf. die Unterwasserzugänge der Biberburg trockenfallen. Hochwasserschutz geht hier vor Naturschutz.

  • Videokonferenz am 11.07.2022 mit folgendem Ergebnis: Die Gemeinde ergänzt mit einem Schreiben ihre Unterhaltsanzeige vom 21.02.2022. Auf die Anlage zur Sitzungsvorlage (Protokoll vom 18.07.2022) wird verwiesen.

  • Ein Abstau des Weihers war aufgrund oben ausgeführter Punkte ursprünglich für September 2022 geplant. Die Ortseinsicht am 20.07.2022 (siehe Protokoll in der Anlage – Punkt 5) hat aber gezeigt, dass aufgrund der momentanen Lage, das Ablassen des Weihers bald möglichst erfolgen muss. Es besteht die Gefahr eines Umkippens des Gewässers, einhergehend mit einem Fischsterben, wegen Sauerstoffmangel. Es werden nun umgehend Schritte eingeleitet, um die Maßnahme zeitnah durchführen zu können. Die naturschutzrechtliche Stellungnahme zur Entschlammung (incl. Ablassen) des Weihers liegt seit 21.07.2022 vor und muss noch geprüft werden. Den erforderlichen Bescheid erwartet die Gemeinde am 22.07.2022. Erst wenn die Auflagen des Bescheids bekannt sind, kann das Ablassen des Weihers konkret geplant und umgesetzt werden.  

  • Nach Ansicht des Ingenieurbüros SKI und der Verwaltung soll, trotz evtl. vieler Zuläufe, eine Trockenentschlammung noch nicht ausgeschlossen werden. Dazu würde der Schlamm zunächst auf Mieten aufgehäuft. Erst, wenn er ausreichend getrocknet ist, kann eine Beprobung durchgeführt werden, die den Entsorgungsweg endgültig vorgibt. Sollte sich herausstellen, dass eine Trockenentschlammung nicht möglich ist, muss neu entschieden werden, ob die alternative, kostenintensivere Entschlammung überhaupt durchgeführt werden soll.

Sofern der Gemeinderat mit der vorbeschriebenen Vorgehensweise einverstanden ist, wird das Ingenieurbüro SKI GmbH & Co. KG ein Honorarangebot für die Planung und Ausschreibung der Entschlammung vorlegen. Die Beratung und Beschlussfassung darüber ist für die Sitzung am 30.08.2022 vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Der Lauf des Lüßbachs innerhalb des Weihers wird nach derzeitigem Kenntnisstand der Verwaltung für die Entschlammung nicht verlegt.

GR Schurz führt, als Mitglied des Fischereivereins Ammerland e. V. aus, dass der undichte Mönch das Hauptproblem für die Regulierung des Wasserstandes sei. Der Mönch wurde zwar provisorisch durch den Verein abgedichtet und es geht vermutlich weniger Wasser verloren, jedoch soll eine Reparatur baldmöglichst vorgenommen werden (ggf. durch Unterwassersanierung), sofern sich die Kosten dafür im Rahmen halten.

Seitens des Vereins wird gebeten, mit dem Ablassen nun doch noch bis Herbst zu warten. Ein Abfischen im Sommer ist der schlechteste Zeitpunkt für die Fische. Es besteht die Gefahr, dass viele Tiere verenden. Durch die Regenfälle der vergangenen Nacht ist der Wasserspiegel um ca. 10-12 cm gestiegen, was die Situation vorübergehend entspannt. Sollte noch eine Trockenperiode auftreten, gibt es die Möglichkeit, Sauerstoff in den Weiher einzubringen, um das Abfischen etwas hinaus zu zögern. Die Entnahme der Muscheln und Pflanzen kann der Verein nicht alleine leisten, wird jedoch tatkräftig mithelfen.

Die Gemeinde erwartet Unterstützung von den Fachbehörden und wird weiter darauf hinwirken, dass die Auflagen möglichst geringgehalten werden. Praktische Erfahrungen im Umgang mit der Gewässerpflege sollen in die Überlegungen mit einfließen.

Die Unterhaltungsarbeiten der Folgejahre sind mit dem jetzigen Aufwand nicht vergleichbar. Im Weiher hat sich über Jahrzehnte Schlamm aus verschiedenen Bereichen/Gewässern abgelagert. Wenn dieser nun im großen Stil entfernt wird, werden die Unterhaltungsarbeiten der Folgejahre deutlich geringer ausfallen und damit auch kostengünstiger sein.

Die Verwaltung wird gebeten, die nächsten Schritte für eine Trockenentschlammung einzuleiten.

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10. Sachstandsinformation über die Sanierung der Dammanlage sowie die festgestellten Schäden im Damm des Degerndorfer Weihers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 10

Sachvortrag

Das Ingenieurbüro SKI GmbH & Co. KG stimmt derzeit die Antragsunterlagen für die wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim (WWA) ab (Vorabzug). Es sollen möglichst einfache, aber wirkungsvolle Maßnahmen umgesetzt werden.

Diese sind:

  • Entfernen des Baumbewuchses auf der Dammkrone (Vorgabe gem. DWA-M522; DWA = Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.). „Bewuchs mit Gehölzen, wie Bäume und Sträucher, ist auf kleinen Staudämmen nicht zulässig.“

  • Abflachen der wasserseitigen Dammböschung zur Reduktion des Windwellenlaufes und der Reduktion des damit notwendigen Freibords. Eine flachere Böschung nimmt den Windwellen Kraft, d. h. die Intensität des an den Damm drückenden Wassers nimmt ab.

  • Herstellung einer Freibordsicherung auf der Wasserseite der Dammkrone in Form einer Stahlbetonwand mit ca. 0,40 m über der Straßenoberkante.

  • Erhöhung der Abflussleistungsfähigkeit der Hochwasserentlastung durch den teilweisen Abbruch der vorhandenen Stauwand aus Beton und die Errichtung eines Einlaufbeckens aus Stahlbeton.

Auf den, mit der Sitzungsvorlage verteilten Auszug aus dem Vorabzug vom 20.06.2022 wird verwiesen. Grundstücke Dritter werden durch diese Maßnahmen nicht beeinträchtigt.

Die Vorgabe des WWA, den Wasserspiegel auf 0,5 m unterhalb der Hochwasserentlastung abzusenken, wurde bisher eingehalten. Da der Wasserspiegel jedoch durch die Trockenheit der vergangenen Wochen noch weiter abgesunken ist, wurden auf der Wasserseite des Damms Unterspülungen / Bibergänge sichtbar. Am Mittwoch, 20.07.2022, wurden diese Unterspülungen / Bibergänge im Beisein von WWA, SKI und der Gemeinde, unterstützt durch eine Kamerabefahrung der Firma Holzer GmbH, Degerndorf, untersucht. Dabei wurden noch zusätzlich Ausspülungen an der Hochwasserentlastung festgestellt. Die Gefährdung wurde durch eine erste Einschätzung von SKI und dem WWA bewertet (siehe Protokoll zum Ortstermin am 20.07.2022 als Anlage zu TOP 9).

Diese Erkenntnisse wirken sich natürlich auch auf die weitere Planung, insbesondere die Tragwerksplanung des Büros SKI aus und es kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob die eingangs genannten Maßnahmen überhaupt in der Form ausreichen, die Dammanlage standsicher zu machen.

Die Verwaltung wird den Gemeinderat regelmäßig über die weiteren Schritte informieren.

Diskussionsverlauf

GRin Mair begrüßt die Entfernung des Dammbewuchses. Im Hinblick auf den Sturm der vergangenen Nacht besteht die Sorge, dass der Bewuchs bei einem der künftigen Stürme entwurzelt wird und große Schäden an der Dammanlage verursacht.

Bzgl. der Entfernung des Bewuchses besteht Uneinigkeit, jedoch wird sich die Gemeinde der Anordnung des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim und den technischen Regeln beugen müssen (s. oben, 1. Punkt). Die Fahrbahn der Straße Am Weiher ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht von der Sanierung betroffen.

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11. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Zimmererarbeiten II (Vorhangfassade) am neuen Bürgerhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 11

Sachvortrag

Der zweite Teil der Zimmererarbeiten (u. a. Balkone, Fluchttreppen, Sonnenschutzanlage) wurde europaweit in einem offenen Verfahren ausgeschrieben. Zur Angebotseröffnung am 04.07.2022 lag ein Angebot vor und zwar das, der Firma Zimmerei Thomas Schurz GmbH aus Münsing.

Das Angebot wurde durch die Peck.Daam Architekten GmbH geprüft. Formale Ausschlussgründe lagen nicht vor. Die nachgeforderte Erklärung „BMWSB“, in der versichert wird, dass kein Bezug zu Russland besteht, ging fristgerecht ein.

Die geprüfte Angebotssumme beträgt 754.890,34 € brutto. Damit liegt das Angebot um 16,7 % über den Plankosten (646.788,45 € brutto). Bei den Plankosten handelt es sich um eine Art fortgeschriebene Kostenberechnung. In manchen Fällen haben Umbuchungen von einem Gewerk ins andere stattgefunden, sodass die Kostenberechnung hier nicht mehr herangezogen werden kann. Daher wird künftig auf die Plankosten verwiesen.

Aufgrund der immer noch hohen Preise für Holz Dämmmaterial und der deutlichen Preisanstiege, die durch den Ukraine-Krieg und die Lieferschwierigkeiten entstanden sind, ist das o. g. Angebot insgesamt noch als wirtschaftlich zu bezeichnen. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma Zimmerei Thomas Schurz GmbH aus Münsing zu vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Zimmererarbeiten II an die Zimmerei Thomas Schurz GmbH aus Münsing zu einer Auftragssumme in Höhe von 754.890,34 € brutto.

(GR Schurz gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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12. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zum Bau einer neuen Hebeanlage, inkl. Schachtbauwerke am Bauhof in Degerndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 12

Sachvortrag

Dem Bauausschuss wurde in seiner Sitzung am 10. Mai 2022 die Planung zur Sanierung der Entwässerungsanlage am gemeindlichen Bauhof vorgestellt. Die ursprüngliche Planung, die Sanierung als eine Maßnahme auszuschreiben, konnte nicht verwirklicht werden. Es bestand noch Klärungsbedarf für die Planungen des Waschplatzes und die Gestaltung der Tankanlage. Für die Tankanlage musste zusätzlich ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Es musste ein komplett neuer Entwässerungsplan für den gesamten Bauhof beim Abwasserverband Starnberger See zur Genehmigung eingereicht werden. Mit Bescheid vom 21.07.2022 hat der Verband der Planung und der damit verbundenen Baumaßnahme zugestimmt.

Beim Bau einer neuen Hebeanlage für das Schmutzwasser besteht allerdings dringender Handlungsbedarf, da die Anlage in so schlechtem Zustand ist, dass jederzeit ein Ausfall droht. Daher wurde die Ausschreibung dieses Anlagenteils vorgezogen, so dass der Bau noch im Herbst stattfinden kann. Dazu müssen zusätzlich zur Pumpenanlage zwei Schächte (Pumpenschacht und Revisionsschacht) erneuert werden. Die Schmutzwasserleitungen werden teilweise erneuert und die Oberflächen wiederhergestellt. Grob ausgedrückt, handelt es sich dabei um den Teil der Entwässerungsanlage, der sich westlich des Bauhofs, der Straße am Windberg zugewandt, befindet.

Die Ausschreibung für die Entwässerungsanlage im Innenhof incl. Waschplatz, Tankanlage und neuem Ölabscheider soll in Kürze auf den Markt gehen. Diese Vergabe soll noch im Herbst erfolgen, der Bau dieses Anlagenteils wird aber hauptsächlich in 2023 stattfinden.

Die o. g. Maßnahmen wurden beschränkt ausgeschrieben. Acht Firmen wurden um Angebotsabgabe gebeten. Es gingen drei Angebote ein, wovon keines aus formellen Gründen ausgeschlossen werden muss. Nach Prüfung der Angebote durch das Ingenieurbüro Holzer, Münsing, ergab sich folgende Bieterreihenfolge (Summen brutto):

1. Fa. Holzer, Degerndorf        63.560,57 €
2.        72.891,11 €
3.        85.926,69 €

Das Angebot der Firma Holzer liegt 25,9 % unter der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Holzer (85.749,78 €) vom 30.06.2022. Die Preise sind auskömmlich und es liegt kein Unterangebot vor.

Die geforderte Sach- und Fachkenntnis ist bei allen Firmen gegeben. Es wird vorgeschlagen, den Auftrag für die o. g. Baumaßnahmen an die Firma Holzer GmbH, Degerndorf, zu vergeben. Die Firma ist der Gemeinde als leistungsfähiges Unternehmen bekannt, das seine Aufträge zuverlässig ausführt.

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung wird gebeten, einen Wartungsvertrag für die Anlage zu vereinbaren. Die Wartung soll einmal jährlich durchgeführt werden.

Beschluss

Der Auftrag für die Baumaßnahmen zum Bau einer Hebeanlage am Bauhof in Degerndorf wird zu einer Angebotssumme in Höhe von 63.560,57 € brutto an die Firma Holzer GmbH aus Degerndorf vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Bestellung einer neuen Kindergartenleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 42. Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 13

Sachvortrag

Die derzeitige Leiterin des Heinrich-Obermaier-Kindergartens in Degerndorf, Frau Marion Ulbrich, geht zum 31. August 2022 in den wohlverdienten Vorruhestand. Sie hat das Arbeitsverhältnis fristgerecht am 12.01.2022 nach 16 Jahren gekündigt.

Die Gruppenleiterin der Igelgruppe, Frau Birgit Koschnick, ist bereits seit November 2013 im Heinrich-Obermaier-Kindergarten als staatlich anerkannte Erzieherin tätig. Sie hat in der Zeit von November 2018 bis Januar 2020 die Weiterbildung zur „Qualifizierten KiTa-Leiterin (IBB) mit Erfolg absolviert. Eine Einarbeitung zur Übernahme der Kindergartenleitung erfolgte bereits die letzten Monate durch Frau Ulbrich, wodurch eine reibungslose Stabübergabe gewährleistet wird. Fach-, Sozial- und Führungskompetenz sind unbestritten, weshalb vorgeschlagen wird, Frau Koschnick zum 01.09.2022 zur Leiterin des Heinrich-Obermaier-Kindergartens in Degerndorf zu bestellen. Gleichzeitig wird die wöchentliche Arbeitszeit von 30 auf 35 Std. erhöht.

Beschluss

Frau Birgit Koschnik wird zum 01.09.2022 zur Leiterin des Heinrich-Obermaier-Kindergartens bestellt und die wöchentliche Arbeitszeit wird auf 35 Std. erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.08.2022 08:27 Uhr