Datum: 30.08.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindesaal
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Genehmigung der Niederschrift Nr. 42 über die Sitzung des Gemeinderates vom 26.07.2022
6 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
7 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Schulungsraum sowie Errichtung eines Luftgewehr-Schießstands und einer Hausmeisterwohnung im Obergeschoss in Ammerland, Nähe Kapellenweg (Fl.Nr. 1470/14); Billigung der Planung sowie Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen
8 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen in Ammerland, Nördliche Seestraße 25, (Fl.Nr.: 3172/5, Gemarkung Münsing)
9 Antrag auf Vorbescheid; Betriebserweiterung des landwirtschaftlichen Lagerhauses Johann Graf GmbH; Errichtung einer Lagerhalle für Streusalz in Münsing, Degerndorfer Straße 38 (Fl.Nr. 312/1)
10 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen in Münsing, Ammerlander Straße 16 (Flur Nr. 1594); Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
11 Antrag auf Baugenehmigung; Teilabbruch, Umbau, energetische Ertüchtigung und Erweiterung des Wohnhauses zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit und Räumen für die Imkerei in Weidenkam, Stroblmühle 2 (Flur Nr. 1273/1)
12 Informationen über Bauangelegenheiten
13 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Gebäudeautomation und CO-Warnanlage im neuen Bürgerhaus Münsing
14 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Kanalbauarbeiten für das neue Bürgerhaus Münsing
15 Beratung und Beschlussfassung über die Auftagsvergabe der Pfosten-Riegel-Fassade und der Fenster für das neue Bürgerhaus Münsing

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5. Genehmigung der Niederschrift Nr. 42 über die Sitzung des Gemeinderates vom 26.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 42 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 26.07.2022 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 6

Sachvortrag

  1. Termine
  • Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 20.09.2022 im Gemeindesaal statt.

  • Der Bürgermeister erinnert an die nicht öffentliche Gemeinderatssitzung am Freitag, 16.09.2022, von 13.°° bis 19.°° Uhr im Jugendschloss von Wort des Lebens.

  • Die diesjährige Bürgerversammlung findet am Donnerstag, 29.09.2022, ab 19.30 Uhr im Gemeindesaal statt.

  • Eine Besichtigung der Baustelle Bürgerhaus Münsing ist am Freitag, 28.10.2022, ab 14.00 Uhr geplant.

  1. Wie in der Sitzung am 26.07.2022 angekündigt, liegt das Honorarangebot des Ingenieurbüros SKI GmbH & Co. KG, München, zur Entschlammung des Degerndorfer Weihers inzwischen vor. Der Auftrag wurde am 25.08.2022 vom Ersten Bürgermeister in eigener Zuständigkeit erteilt.

  1. Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:

  • Ein Schreiben der Regierung von Oberbayern bezüglich Sitzungszwang und Sitzungsöffentlichkeit für Gemeinderäte.

  • Amtliche Bekanntmachung zur Bürgerversammlung am 29.09.2022 um 19:30 Uhr.

  • Bekanntmachung der Stellenausschreibung „stellv. Geschäftsleiter“ zum 01.07.2023. 

  • Rückäußerung des Kreisbauamtes zum Schreiben von Herrn Prof. Dr. med. Richter-Turtur, zum Vorhaben „Abbruch eines Klinikgebäudes und Neuerrichtung eines Seniorenwohnstiftes in Massiv- und Holzbauweise mit 78 App, Schwimmbad, Veranstaltungssaal und TG. Sanierung und Umbau eines bestehenden Gebäudes („Schlössl“) zu Restaurant- und Verwaltungsgebäude.

  • Es liegen verschiedene Einladungen vor.

  1. Über die aktuelle Flüchtlingssituation berichtet Dritte Bürgermeisterin Reitenhardt. Derzeit sind 20 Frauen und 15 Kinder aus der Ukraine in Münsing bzw. St. Heinrich untergebracht. Das „Café der Begegnung“ wurde viermal organisiert. Die Anzahl der Besucher nahm stetig ab. Es ist noch offen, inwiefern es weiterhin stattfinden kann.

  1. Die Aufforstungen im letzten Herbst und im Frühjahr dieses Jahres waren sehr erfolgreich. Zweiter Bürgermeister Strobl berichtet, dass die gepflanzten Bäume alle gut angewachsen sind. Leider hat der Sturm im August auch im Gemeindewald Schaden verursacht. 60 Festmeter wurden von einem Unternehmen aus Dorfen bearbeitet.

  1. Laut GRin Mair soll noch im September mit den Baumaßnahmen zur Entwässerung der Autobahn an der Anschlussstelle Wolfratshausen begonnen werden. Die Fertigstellung ist noch in diesem Jahr vorgesehen.

  1. Ebenfalls erfreulich ist die Umsetzung des Nahverkehrsplans durch den Landkreis. GRin Mair informiert, dass u. a. die Linie 373 verstärkt wird. Samstags sowie an Sonn- und Feiertagen wird zwischen 8 und 19 Uhr ein 120 Minuten-Takt eingerichtet. Wichtig wäre natürlich, dass das Angebot gut angenommen wird.

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7. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Schulungsraum sowie Errichtung eines Luftgewehr-Schießstands und einer Hausmeisterwohnung im Obergeschoss in Ammerland, Nähe Kapellenweg (Fl.Nr. 1470/14); Billigung der Planung sowie Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 7

Sachvortrag

Dem Bauausschuss wurde das Planungskonzept in der Sitzung vom 10.05.2022 vorgestellt. Auf Anregung des Bauausschusses hat das Büro Michael Bruckmeir die Wohnfläche der Wohnung auf ca. 74 m² erhöht und gleichzeitig einen zusätzlichen Wohnraum mit ca. 10 m² vorgesehen. Zudem wurde das Einsparpotential bei Entfall der Glasfassade im Westen vom Planfertiger geprüft. In der Genehmigungsplanung ist die Glasfassade weiterhin enthalten.

Die vorliegende Genehmigungsplanung wird dem Gemeinderat in der Sitzung vom Planfertiger erläutert. Im Anschluss werden Fragen aus dem Gemeinderat beantwortet.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 31/MÜNSING (südl. der Ammerlander Hauptstraße). Das Vorhaben ist somit nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Im Bebauungsplan ist eine maximale Grundfläche von 320 m² festgesetzt (A. Ziffer 4.1). Die Grundfläche des geplanten Hauptbaukörpers, incl. Außenaufgang beträgt 337,15 m². Die Überschreitung resultiert aus der für den erforderlichen zweiten Rettungsweg geplanten Außentreppe und ist mit 5,36 % geringfügig.

Ferner ist im Bebauungsplan unter Ziffer 9.2 festgesetzt, dass Satteldächer symmetrisch ausgebildet werden müssen. Das Gebäude soll ostseitig einen Anbau (2,76 m x 14,03 m) erhalten. Hierfür soll das Satteldach in diesem Bereich abgeschleppt werden. Für die geplante Nutzung im Obergeschoss ist diese Abschleppung unumgänglich.

Beide Abweichungen sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung. Ferner sind sie städtebaulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Auch eine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ist nicht erkennbar.

Die Erschließung ist gesichert.

Die erforderlichen 16 Stellplätze sind nachgewiesen. Die Zuwegung und die offenen Stellplätze werden in wasserdurchlässiger Form hergestellt.

Es ist davon auszugehen, dass im weiteren Genehmigungsverfahren die untere Immissionsschutzbehörde beteiligt wird.

Diskussionsverlauf

GRin Mair verweist auf die Nutzungseinschränkungen, die sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Immissionsschutz ergeben.

In Bezug auf die zusätzlichen Nutzflächen, die für den Schützenverein benötigt werden, ist anzumerken, dass der umbaute Raum des Gebäudes bei Wegfall dieser Nutzung nur geringfügig reduziert werden könnte. Das Planungskonzept sieht vor, im ansonsten ungenutzten Luftraum über der Fahrzeughalle, den Schießstand zu errichten.

Dass der Schießstättenbau vom Freistaat Bayern gefördert wird, dürfte dem Gemeinderat bekannt sein.

Auf die Glasfassade im Eingangsbereich auf der Westseite soll keinesfalls verzichtet werden. Das Einsparpotenzial rechtfertigt es nicht, auf dieses moderne architektonische Gestaltungselement zu verzichten.

Beschluss

1. Der Gemeinderat billigt die vorliegende und von Herrn Michael Bruckmeir erläuterte Genehmigungsplanung (Stand: 22.07.2022).
2. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 22.07.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
3. Zu den Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen A) Ziff. 4.1 (Grundfläche) und Ziff. 9.2 (symmetrisches Satteldach) wird das gemeindliche Einvernehmen im beantragten Umfang ebenfalls erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen in Ammerland, Nördliche Seestraße 25, (Fl.Nr.: 3172/5, Gemarkung Münsing)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 8

Sachvortrag

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7/MÜNSING (Nördl. Seestraße, südl des Riedweges). Ferner liegt das Baugrundstück innerhalb des Geltungsbereichs des Rahmenplanes für das Seeufer und im Landschaftsschutzgebiet für das Ostufer des Starnberger Sees. Im Flächennutzungsplan ist der Grundstücksteil als private Grünfläche mit wertvollem Baumbestand dargestellt.

Der Antragsteller beabsichtigt, das Bestandsgebäude zu beseitigen und durch ein Einfamilienhaus mit einer GR von 293,28 m² mit zwei Garagen zu ersetzen. Auf die beiliegenden Bauvorlagen wird verwiesen.

Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Im Bebauungsplan sind im straßennahen Bereich zwei Baufenster festgesetzt. Zum Maß der baulichen Nutzung setzt der Bebauungsplan eine maximal zulässige Geschossfläche von jeweils 250 m² fest.

Die Voraussetzungen für die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB liegen hier aus Sicht der Verwaltung nicht vor, da natürlich die Grundzüge der Planung berührt werden. Die Abweichungen sind zu umfangreich und widersprechen der planerischen Zielsetzung. Sie sind nicht städtebaulich vertretbar und auch nicht mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Auf die Bezugsfallwirkung einer eventuellen Befreiung wird hingewiesen.

An dieser Stelle wird auf die Ziele der Rahmenplanung für das Seeufer verwiesen, die eine bauliche Verdichtung entlang der Seestraße nach Möglichkeit ausschließen. Zudem soll zum Erhalt der Garten- und Parkanlagen in Denkmalnähe eine Bebauung sowie zusätzliche Versiegelung unbedingt vermieden werden.

Das beantragte Vorhaben widerspricht zudem in vielerlei Punkten den Gestaltungsempfehlungen aus der Rahmenplanung. Hier ist für den hier ausnahmeweise zulässigen villenhaft geprägten Bautypus u. a. eine max. Baukörperlänge von 16 m und die giebelseitige Ausrichtung zum See gefordert. Zudem ist eine ruhige Fassadengliederung, ein symmetrisches Dach, keine stehenden Dachaufbauten und kein störendes Nebeneinander verschiedener Dachelemente gefordert.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Niederschlags- und Schmutzwasser ist nachgewiesen. Es sind drei Stellplätze erforderlich und nachgewiesen.

Im weiteren Genehmigungsverfahren ist die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Nach der Schutzgebietsverordnung bedarf die Errichtung baulicher Anlagen der Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde.

Diskussionsverlauf

GRin Mair regt an, eine energieeffiziente und zukunftsweisende Planung vorzulegen.

Beschluss

  1. Zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 12.07.2022, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.
  2. Im weiteren Genehmigungsverfahren ist die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid; Betriebserweiterung des landwirtschaftlichen Lagerhauses Johann Graf GmbH; Errichtung einer Lagerhalle für Streusalz in Münsing, Degerndorfer Straße 38 (Fl.Nr. 312/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 9

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Die Verwaltung erinnert auch an das Ergebnis der Beratung im Gemeinderat in der Sitzung vom 24.01.2012. Demnach kommt die Ausweisung einer Gewerbefläche mittels Bauleitplanung am bestehenden Standort nicht in Frage, da eine solche Planung den Erfordernissen der Raumordnung entgegenstehen würde (Anbindungsgebot).

Eine Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs. 1 BauGB liegt hier nicht vor. Inwiefern eine Erweiterung des bestehenden Gewerbebetriebes als „sonstiges Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 6 BauGB hängt davon ab, ob die geplante Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Diese Vorschrift begünstigt Vorhaben, die letztlich der Aufrechterhaltung von im Außenbereich vorhandenen gewerblichen Betrieben dienen.

Aus den eingereichten Bauvorlagen ist zu entnehmen, dass die geplante Halle (11 m x 16 m / Wandhöhe ca. 5,50 m / Dachneigung 30 ˚) zur Lagerung von Streusalz benötigt wird. Auf die Ausführungen im Erläuterungsschreiben vom 26.07.2022 wird verwiesen.

Die geplante Erweiterung erhöht die Nutzfläche des Gewerbebetriebs auf dem Baugrundstück um ca. 9 %. Aus der ebenfalls beiliegenden chronologischen Auflistung (Anlage 2) ist die Betriebsentwicklung seit Gründung im Jahr 1986 zu entnehmen.

Aus Sicht der Verwaltung kann von der Angemessenheit der Erweiterung i. S. von § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB ausgegangen werden. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt, da das Vorhaben in flächensparender und den Außenbereich schonender Weise ausgeführt wird.

Es wird jedoch dringend angeregt, dass im weiteren Genehmigungsverfahren eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau der baulichen Anlagen bei dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung eingefordert wird. Zudem ist davon auszugehen, dass weitere Erweiterungen wegen Platzmangel ausscheiden.

Im späteren Baugenehmigungsverfahren ist ein Stellplatznachweis vorzulegen. Die Erschließung des Baugrundstücks ist weiterhin gesichert.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Vorbescheid, nach den Plänen in der Fassung vom Juli 2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Nach Realisierung dieses Erweiterungsbaus wird die bauliche Entwicklung des Betriebes als abgeschlossen betrachtet.
  3. Der Gemeinderat fordert, dass im Baugenehmigungsbescheid eine Rückbauverpflichtung bei dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung aufgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen in Münsing, Ammerlander Straße 16 (Flur Nr. 1594); Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 10

Sachvortrag

Die Verwaltung erinnert an das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung vom 26. April 2022. Zum geplanten Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen konnte das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Auf die bauplanungsrechtliche Bewertung im Sachvortrag wird verwiesen.

Das Landratsamt hat den Antrag zwischenzeitlich geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Genehmigung für das gegenständliche Vorhaben nicht versagt werden kann. Siehe hierzu die Ausführungen des Kreisbauamtes vom 05.08.2022.

Die vom Planfertiger berechnete Grundfläche und aus den Bauvorlagen entnommene Grundfläche ohne Nebenanlagen (§ 19 Abs. 2 BauNVO) beträgt 310,72 m². Das Kreisbauamt hat eine „oberirdische“ Grundfläche von lediglich ca. 81 m² (ohne Garage) ermittelt. Bei einer in der Umgebung maximal vorhandenen Grundfläche von ca. 245 m², geht das Kreisbauamt somit davon aus, dass sich das Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB einfügt.

Aufgrund des vorhandenen Geländeverlaufs auf dem Baugrundstück sowie der reduzierten Gebäudekubatur im Erdgeschoss und Obergeschoss, ist die Ermittlung der überbauten Grundfläche tatsächlich anspruchsvoll.

Die Verträglichkeit der geplanten baulichen Anlagen im Außenbereich wird weiterhin angezweifelt.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 30.06.2022 bzw. vom 14.07.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
(Somit ist das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

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11. Antrag auf Baugenehmigung; Teilabbruch, Umbau, energetische Ertüchtigung und Erweiterung des Wohnhauses zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit und Räumen für die Imkerei in Weidenkam, Stroblmühle 2 (Flur Nr. 1273/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 11

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Münsing ist die Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

An das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag auf Vorbescheid wird erinnert. Das Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.04.2021 behandelt. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Teilabbruch des Bestandsgebäudes; Umbau und Erweiterung zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit sowie Räumen für die Imkerei erteilt. Mit Vorbescheid des Kreisbauamts vom 12.04.2022 wurde die Wohnflächenerweiterung von 59,1 m² für zulässig erklärt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgte nach § 35 Abs. 4 Ziff. 5 BauGB (Außenbereich). Die bauplanungsrechtliche Bewertung des oben beschriebenen Bauvorhabens ist damit rechtsverbindlich geklärt worden.

Die dem nun vorliegenden Bauantrag zugrundeliegenden Bauvorlagen ist zu entnehmen, dass die Erweiterung der Vorbescheidsplanung entspricht. Der Anbau (Wandhöhe max. 6,21 m) erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 26,3°, daraus ergibt sich eine max. Firsthöhe von 8,5 m. Dachaufbauten sind nicht vorgesehen. 

Den Bauunterlagen liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung bei, da die östliche Abstandsfläche im geringen Umfang nicht auf dem Baugrundstück zu liegen kommt. 

Da in der Stroblmühle kein öffentlicher Kanal vorhanden ist, unterliegt dieses Bauvorhaben nicht der Prüfungskompetenz des Abwasserverbands Starnberger See. Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Schmutz- und Niederschlagswasser beurteilt somit im weiteren Genehmigungsverfahren die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt. Das Niederschlagswasser soll in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden, da kein sickerfähiger Untergrund vorhanden ist. Die weitere Erschließung ist gesichert. Die notwendigen Leitungs- und Wegerechte sind nachgewiesen. 

Erforderlich sind vier Stellplätze. Im Bestand sind bereits fünf Stellplätze vorhanden. 

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung nach den Plänen in der Fassung vom 03.08.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 12

Sachvortrag

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 107, Gemarkung Degerndorf, Bachweg 9, wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens die Bauvorlagen zum Abbruch des landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes und Errichtung einer Wohneinheit im Erdgeschoss und einer Büroeinheit im Obergeschoss, als Ersatzbau vorgelegt. Mit dem Vorhaben darf begonnen werden, da die Monatsfrist bereits abgelaufen ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7/DEGERNDORF entspricht.

  1. Ein Vorhaben an der Seeleitn 79a in Ambach (Flur Nr. 1442/8, Gemarkung Holzhausen) zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Ateliergebäude und Garage wurde am 08.10.2012 vom Kreisbauamt genehmigt (einschließlich etwaiger Tekturgenehmigungen). Da mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde und die Genehmigung zum 18.09.2022 abläuft, hat der Antragsteller am 09.08.2022 einen Verlängerungsantrag gestellt. Das gemeindliche Einvernehmen zur 4. Verlängerung wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt, da sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat.

  1. Aufgrund von Anforderungen des Brandschutzes, musste der Grundriss im Untergeschoss der beiden Wohn- und Geschäftsgebäude am Kirchberg 16 in Münsing, Fl.Nr. 105, angepasst werden. Die bauplanungsrechtliche Bewertung bleibt davon unverändert. Zum 2. Tekturantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt. 

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 1456, Gemarkung Holzhausen, Waldschmidtweg 2, wurde ein Antrag auf Neubau zweier Flachdachgaragen (extensive Flachdachbegrünung) gestellt. Die Garagen halten den erforderlichen Abstand zum Kugelmühlbach (5 m) ein. Die Zufahrt wird mit einem wasserdurchlässigen Belag hergestellt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt. 

  1. Für das Vorhaben auf dem Grundstück Fl.Nr. 1986/13, Gemarkung Münsing, Kellererberg 15, zum Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und Anbau eines Außenaufganges zur Errichtung einer separaten Wohneinheit im Obergeschoss, wurden nachgeforderte Unterlagen eingereicht. Es handelt sich um eine Umplanung, die eine deutlich geringfügigere Überschreitung der GRZ und GFZ aufweist. Ferner wird eine Befreiung von der festgesetzten Baugrenze beantragt. Beide Abweichungen sind geringfügig. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt. 

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 3176/1, Gemarkung Münsing, Nördliche Seestraße 26, wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum und Schuppen eingereicht. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt. 
  2. Zum Antrag auf Vorbescheid für einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, zur Errichtung einer zweiten Wohneinheit am Hartlweg 25 in Münsing, Fl.Nr. 1342 wurde das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt. Nach einer Umplanung der Antragsteller, ist die Angemessenheit im Sinne des §35 Abs. 4 Ziff. 5 nun gegeben. Die Wohnflächenerweiterung beträgt 26%. 

 

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13. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Gebäudeautomation und CO-Warnanlage im neuen Bürgerhaus Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 13

Sachvortrag

Die Gebäudeautomation (MSR-Technik = messen, steuern, regeln) für Heizung, Lüftung, Sanitär und Klima sowie die in der Tiefgarage vorgeschriebene CO-Warnanlage für das neue Bürgerhaus Münsing wurden beschränkt ausgeschrieben.

Sieben Firmen wurden beteiligt, vier gaben ein Angebot ab. Die Angebote wurden vom Büro Bloos Däumling Huber geprüft. Bei keinem Angebot lagen Ausschlussgründe vor. Die beim Erstbieter nachgeforderten Unterlagen gingen form- und fristgerecht bei der Verwaltung ein.

Es ergibt sich daher folgende Bieterreihenfolge (Bruttobeträge):

1. Fa. wbe fm GmbH, Ismaning        321.108,22 €
2.         358.340,80 €
3.         382.373,57 €
4.         417.772,79 €

Das Angebot der wbe fm liegt rd. 16,2 %, also 44.725,98 €, über den Plankosten (276.382,24 €). Bei den Plankosten handelt es sich um fortgeschriebene Kosten im Projekt, die sich aus den bepreisten Leistungsverzeichnissen der Büros und aus Umbuchungen innerhalb des Projektes ergeben.

Die Kostenberechnung vom 14.12.2020 sah für dieses Gewerk 256.382,24 € (25,25 % Differenz zum Angebot) vor.

Die Überschreitung ist aus der Sicht des Ingenieurbüros und der Verwaltung vertretbar. Die, aufgrund der Lieferprobleme und des Ukraine Krieges rapide angestiegenen Preise haben sich noch nicht erholt.

An der fachlichen Eignung und der Zuverlässigkeit der Firma bestehen keine Zweifel. Daher wird dem Gemeinderat empfohlen, den Auftrag für die o. g. Arbeiten an die wbe fm GmbH, Ismaning, zu vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Gebäudeautomation und die CO-Warnanlage für das neue Bürgerhaus Münsing zu einer Auftragssumme von 321.108,22 € brutto an die Firma wbe fm GmbH aus Ismaning.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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14. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Kanalbauarbeiten für das neue Bürgerhaus Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 14

Sachvortrag

Die Kanalarbeiten (incl. Rigolensystem und Fettabscheideranlage) für das neue Bürgerhaus Münsing wurden beschränkt ausgeschrieben. Sieben Firmen wurden beteiligt, drei gaben ein Angebot ab. Die Angebote wurden vom Büro Bloos Däumling Huber geprüft. Bei keinem Angebot lagen Ausschlussgründe vor. Die beim Erstbieter nachgeforderten Unterlagen gingen form- und fristgerecht bei der Verwaltung ein.

Es ergibt sich daher folgende Bieterreihenfolge (Bruttobeträge):

1. Fa. Holzer GmbH, Degerndorf        328.630,48 €
2.         428.405,05 €
3.         465.052,02 €

Das Angebot der Firma Holzer liegt 4,45 %, also 15.330,52 €, unterhalb der Plankosten (343.961,00 €). In diesem Fall entsprechen die Plankosten der Kostenberechnung. Die angebotenen Preise sind auskömmlich, d. h. es liegt kein Unterangebot vor.

Die Firma ist als schlagkräftig und zuverlässig bekannt. An der fachlichen Eignung bestehen seitens der Verwaltung keine Zweifel. Daher wird dem Gemeinderat empfohlen, den Auftrag für die o. g. Arbeiten an die Firma Holzer GmbH, Degerndorf, zu vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Kanalarbeiten im Rahmen des neuen Bürgerhauses Münsing zu einer Auftragssumme von 328.630,48 € brutto an die Firma Holzer GmbH aus Degerndorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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15. Beratung und Beschlussfassung über die Auftagsvergabe der Pfosten-Riegel-Fassade und der Fenster für das neue Bürgerhaus Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Sitzung des Gemeinderates 30.08.2022 ö beschließend 15

Sachvortrag

Im neuen Bürgerhaus wird die Fassade in Holz-Pfosten-Riegelbauweise ausgeführt. Diese Leistungen wurden europaweit ausgeschrieben. Ebenso in der Ausschreibung enthalten waren die Holzfenster und Außentüren. Es gingen drei Angebote ein.

Das Büro Peck.Daam Architekten hat die Angebote geprüft. Bei keinem Angebot lagen Ausschlussgründe vor. Die beim Erstbieter nachgeforderten Unterlagen gingen form- und fristgerecht bei der Verwaltung ein.

Es ergibt sich folgende Bieterreihenfolge (Bruttobeträge):

1. Fa. wipfler fenster + fassaden gmbh, Zusmarshausen           789.053,00 €
2.         1.203.342,28 €
3.         1.496.411,32 €

Abzüglich der Wartungskosten (die Wartung soll zunächst nicht beauftragt werden) i. H. v. 7.140,00 € liegt das Angebot der wipfler fenster + fassaden bei 781.913,30 €, also 0,03 % bzw. 260,01 €, unter den Plankosten (782.173,31 €). Bei den Plankosten handelt es sich um fortgeschriebene Kosten im Projekt, die sich aus den bepreisten Leistungsverzeichnissen der Büros und aus Umbuchungen innerhalb des Projektes ergeben.

Die Kostenberechnung vom 14.12.2020 sah für dieses Gewerk 945.026,01 € (16,51 % Differenz zum Angebot) vor.

An der fachlichen Eignung und der Zuverlässigkeit der Firma bestehen keine Zweifel. Daher wird dem Gemeinderat empfohlen, den Auftrag für die o. g. Arbeiten an die Firma wipfler fenster + fassaden gmbh, vorbehaltlich etwaiger Einsprüche der Mitbieter, zu vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Holz-Pfosten-Riegelfassade incl. Holzfenster und Außentüren für das neue Bürgerhaus Münsing, vorbehaltlich etwaiger Einsprüche der Mitbieter innerhalb der Frist nach § 134 GWB, an die Firma wipfler fenster + fassaden gmbh aus Zusmarshausen, OT Wörleschwang, zu einer Auftragssumme von 781.913,30 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2022 10:02 Uhr