Datum: 20.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindesaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift Nr. 43 über die Sitzung des Gemeinderates vom 30.08.2022
2 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
3 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Münsing, Hauptstraße 29 (Flur Nr. 174)
4 Antrag auf Baugenehmigung; Anbau an das bestehende Einfamilienhaus als Erweiterung mit 2 Wohneinheiten in Ambach, Seeleitn 83a (Fl.Nr. 1446/1)
5 Antrag auf Baugenehmigung; Aufstockung eines bestehenden Wohngebäudes mit drei Wohneinheiten und einer Ladeneinheit, zur Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit im Dachgeschoss in Holzhausen, Brunnenstraße 14 (Flur Nr. 8)
6 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses für den Betriebsleiter in Münsing, Am Kirchberg 7a (Fl.Nr. 92/3)
7 Informationen über Bauangelegenheiten

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1. Genehmigung der Niederschrift Nr. 43 über die Sitzung des Gemeinderates vom 30.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 43 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 30.08.2022 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 2

Sachvortrag

  1. Termine
  • Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 04.10.2022 im Gemeindesaal statt.

  • Erinnerung an den Arbeitskreis Trinkwasser am 27.09.2022 im Gemeindesaal

  • Die diesjährige Bürgerversammlung findet am Donnerstag, 29.09.2022, ab 19.30 Uhr im Gemeindesaal statt.

  1. GR Berger informiert, dass die Sanierungsarbeiten an der Sommerstockbahn am Degerndorfer Sportplatz inzwischen abgeschlossen sind und der Betrieb bereits wieder aufgenommen wurde. Sehr erfreulich ist auch, dass sich eine Damenmannschaft gebildet hat, die die Bahn mit Begeisterung nutzt.
  2. Dritte Bürgermeisterin erinnert an den Vorbereitungstermin für die diesjährige Rechnungsprüfung am Mittwoch, 28.09.2022, im Sitzungssaal des Rathauses. Beginn ist um 19.30 Uhr.
  3. Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:
  • Eine Übersicht über die Planungskosten für den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplans für das Seniorenwohnstift in Ambach.
  • Eine formlose Anfrage zu einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlage in Münsing.

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3. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in Münsing, Hauptstraße 29 (Flur Nr. 174)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 3

Sachvortrag

Die Verwaltung erinnert an das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung vom 21.06.2022. Die nun vorliegende Genehmigungsplanung entspricht inhaltlich dem damals vorgestellten Konzept. Die Antragstellerin beabsichtigt die Beseitigung der Bestandsgebäude und die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern (Grundfläche 488 m² bzw. 245 m² / Wandhöhe 6,50 m / Dachneigung 33°) mit Tiefgarage. Es ergeben sich Firsthöhen von 11,51 m bzw. 10,26 m. Für die Belichtung der Dachgeschosse sind Dachgauben geplant. Im Erdgeschoss des Querbaus von Haus 1 ist ein Ladengeschäft mit einer Verkaufsfläche von 94,56 m², zuzüglich der Nebenräume vorgesehen.

Die Planung entspricht im Wesentlichen den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans.

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Da der Bebauungsplan noch nicht rechtsverbindlich ist, ist das Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet (MI) dargestellt.

Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Bestandsgebäude im näheren Umgriff des Baugrundstücks haben in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung vergleichbare Werte. Auch im Hinblick auf die übrigen Merkmale des § 34 BauGB (Art der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise) fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die geplante Baumaßnahme hält sich nach den vorliegenden Unterlagen in jeder relevanten Hinsicht innerhalb des Rahmens, der sich aus der umliegenden Bebauung herleiten lässt.

Die Erschließung des Baugrundstücks ist weiterhin gesichert.

Es sind insgesamt 36 Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Hiervon befinden sich 26 in der Tiefgarage. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Auf die Pflichten in Art. 48 Abs. 1 BayBO zum barrierefreien Bauen wird verwiesen.

Diskussionsverlauf

GR Schurz kritisiert die Gestaltung der Dachgauben. Ferner bittet er um Prüfung, inwiefern das Baugrundstück mit einer Abstandsflächenübernahme für die östlich angrenzenden Grundstücke belastet ist.

Beschluss

1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 20.07.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4. Antrag auf Baugenehmigung; Anbau an das bestehende Einfamilienhaus als Erweiterung mit 2 Wohneinheiten in Ambach, Seeleitn 83a (Fl.Nr. 1446/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 4

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als reines Wohngebiet (WR) dargestellt.

Die Antragsteller beabsichtigen, das Bestandsgebäude (83m² Grundfläche) mit einem Anbau um zwei Wohneinheiten zu erweitern. Die Grundfläche erhöht sich durch die Anbauten um 60,14 m². Die maximale Wandhöhe von 6,37 m, gemessen vom tiefsten Geländepunkt, bleibt unter dem Traufpunkt des Zeltdaches, des bestehenden Gebäudes. Durch die Wahl eines Flachdaches für den Anbau ist beabsichtigt, die Silhouette des bestehenden Gebäudes mit dem Zeltdach vollständig zu erhalten und den Anbau „untergeordnet“ erscheinen zu lassen. Auf die Erläuterungen des Architekten wird verwiesen.

Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Vergleichbare Werte sind in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhanden. Auch im Hinblick auf die übrigen Merkmale des § 34 BauGB (Art der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise) fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die geplante Baumaßnahme hält sich nach den vorliegenden Unterlagen in jeder relevanten Hinsicht noch innerhalb des Rahmens, der sich aus der umliegenden Bebauung herleiten lässt.

Die Erschließung des Baugrundstücks ist im Hinblick auf das Trinkwasser sowie Schmutz- und Niederschlagswasser weiterhin gesichert. Durch das beschriebene Vorhaben ergeben sich diesbezüglich keine relevanten Änderungen. Die wegemäßige Erschließung ist durch die Lage an der Seeleitn bauplanungsrechtlich gegeben.

Es sind fünf Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Auf die Pflichten in Art. 48 Abs. 1 BayBO zum barrierefreien Bauen wird verwiesen.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung nach den Plänen in der Fassung vom 19.07.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
  2. Die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung; Aufstockung eines bestehenden Wohngebäudes mit drei Wohneinheiten und einer Ladeneinheit, zur Schaffung einer zusätzlichen Wohneinheit im Dachgeschoss in Holzhausen, Brunnenstraße 14 (Flur Nr. 8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 5

Sachvortrag

An das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag auf Vorbescheid wird erinnert. Das Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 19.10.2021 behandelt. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung eines Bestandsgebäudes erteilt. Der Vorbescheid des Kreisbauamts wurde am 23.12.2021 erteilt. Die bauplanungsrechtliche Bewertung des Bauvorhabens ist damit rechtsverbindlich geklärt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung vom 11.09.1982 und ist damit nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke im nördlichen Bereich als Allgemeines Wohngebiet im südlichen Bereich als Grünfläche dargestellt.

Der Antragsteller beabsichtigt, das bestehende Wohngebäude aufzustocken, um so eine zusätzliche Wohnung im Dachgeschoss zu schaffen (künftig vier Wohneinheiten). Die bauplanungsrechtliche Bewertung in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung ist mit dem genehmigten Vorbescheid rechtsverbindlich geklärt.

Zur Belichtung der Wohnung im Dachgeschoss sind zwei Quergiebel geplant.

Auch im Hinblick auf die übrigen Merkmale des § 34 BauGB (Art der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise) fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die geplante Baumaßnahme hält sich nach den vorliegenden Unterlagen in jeder relevanten Hinsicht noch innerhalb des Rahmens, der sich aus der umliegenden Bebauung herleiten lässt.

Das Bauvorhaben bedarf auf der Nordseite einer Abstandsflächenübernahme um bis zu 0,88 m. Diese liegt den Bauvorlagen bei.

In Bezug auf die gesicherte Erschließung ergeben sich durch das beantragte Vorhaben keine wesentlichen Veränderungen.

Für das Gesamtgrundstück sind dreizehn Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Auf die Regelungen in Art. 48 BayBO zum barrierefreien Bauen wird verwiesen.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 12.08.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
  2. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses für den Betriebsleiter in Münsing, Am Kirchberg 7a (Fl.Nr. 92/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 6

Sachvortrag

An das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag auf Vorbescheid wird erinnert. Das Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 18.05.2021 behandelt. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses erteilt. Der Vorbescheid des Kreisbauamts wurde am 02.09.2021 erteilt. Die bauplanungsrechtliche Bewertung des Bauvorhabens ist damit rechtsverbindlich geklärt.

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt.

Aus den Bauvorlagen zum Bauantrag ist ersichtlich, dass ein Einfamilienhaus (1 Wohneinheit) für den Betriebsleiter (Wohnfläche 192,34 m² / Grundfläche 108 m²) errichtet werden soll. Die maximale Wandhöhe beträgt 6,17 m, die Firsthöhe 8,03 m. Die Dachneigung beträgt 22°. Das Wohnhaus erhält ein Satteldach. Für die Belichtung des Dachgeschosses ist ein Zwerchgiebel geplant. 

Die nun vorliegende Genehmigungsplanung entspricht inhaltlich der Vorbescheidsplanung.

Die Erschließung des Baugrundstücks ist gesichert.

Es sind insgesamt drei Stellplätze erforderlich. Auf dem Gesamtgrundstück werden zehn nachgewiesen. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Beschluss

1. Zum Antrag auf Baugenehmigung nach den Plänen in der Fassung vom 05.09.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö beschließend 7

Sachvortrag

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung (2. Tektur) zur Aufstockung und Umbau eines Wohnhauses in Ammerland, Kapellenweg 1 (Fl.Nr. 3126/2) wurde das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt. Neben Grundrissänderungen soll die Anzahl der Wohneinheiten auf vier erhöht werden. Zusätzlich ist der Einbau einer Außentreppe, einer Notleiter sowie von Panoramafenstern vorgesehen. Die erforderlichen Stellplätze wurden nachgewiesen. Auf die Pflichten in Art. 48 Abs. 1 BayBO zum barrierefreien Bauen wird verwiesen.

  1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Carports (fünf Stellplätze) in der Höhenbühlstraße 15 (Fl.Nr. 659/3) wurde ebenfalls erteilt. Wegen der Nähe des Gebäudes zur Kreisstraße TÖL17 ist im weiteren Genehmigungsverfahren das staatliche Bauamt in Weilheim zu beteiligen. Gegebenenfalls muss ein größerer Abstand zur Straße gewählt werden.


Datenstand vom 26.10.2022 09:39 Uhr