Datum: 25.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindesaal
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Genehmigung der Niederschrift Nr. 44 über die Sitzung des Gemeinderates vom 20.09.2022
5 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
6 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Absichtserklärung für einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Firma Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG (UGG)
7 Neubau Feuerwehrhaus Ammerland; Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung und den Brandschutznachweis
8 Sachstandsbericht und Informationen zum Neubau eines Bürgerhauses mit Tiefgarage und Versammlungsstätte durch die Fachberatung Peter Hacker Bauconsulting
9 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36/MÜNSING (Freiflächen-Photovoltaik Münsing); Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Planentwurfs, über die Aufstellung sowie über die frühzeitige Auslegung und Behördenbeteiligung
10 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9/DEGERNDORF (Freiflächen-Photovoltaik Degerndorf); Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Planentwurfs, über die Aufstellung sowie über die frühzeitige Auslegung und Behördenbeteiligung
11 Formlose Anfrage; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/MÜNSING Weilbachweg; Errichtung eines Wohngebäudes in Münsing, Weilbachweg (Fl.Nr. 202/9)
12 Antrag auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung der bestehenden Bootswerkstatt (Gewerberäume) in eine KFZ-Werkstatt in Holzhausen, Schechen 1 (Fl.Nr. 1886/1)
13 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Keller in Wimpasing, Höhenweg 8, Gemarkung Münsing (Fl.Nr. 3069/1)
14 Informationen über Bauangelegenheiten
15 Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021
16 Beschaffung eines e-Fahrzeuges für den Bauhof
17 Aufstockung des gemeindlichen Zuschusses für die Sportplatzpflege
18 Zuwendungszusage zum barrierefreien Friedhofszugang Münsing

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4. Genehmigung der Niederschrift Nr. 44 über die Sitzung des Gemeinderates vom 20.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 44 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 20.09.2022 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 5

Sachvortrag

  1. Termine
  • Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 15.11.2022 im Gemeindesaal statt.

  • Die Besichtigung der Baustelle Bürgerhaus Münsing für den Gemeinderat findet am Freitag, 28.10.2022, um 14.00 Uhr statt.

  • Das Richtfest auf der Baustelle zum Bürgerhaus Münsing findet am Mittwoch, 07.12.2022, um 16.00 Uhr statt.


  1. Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:

  • Stellungnahme Terrabiota Starnberg zum Baumgutachten des Baumpflegers Burges/Aßling, zur geplanten Baumfällung durch die KWA, auf dem Gelände des Seniorenwohnstifts Ambach.

  • Email vom 11.10.2022 von Christine Mair an Christian Schauer (Die Autobahn GmbH des Bundes), betreffend A 95 - Ertüchtigung der Entwässerung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.

  • Dritte Bürgermeisterin Reitenhardt gibt die Termine für das „Café der Begegnung“ bekannt: jeweils samstags 29.10., 26.11., 17.12. und 28.01.2023, immer von 16.00 – 18.00 Uhr, im Münsinger Pfarrheim.

  • Der Gartenbauverein Münsing hat für seinen Gemeinschaftsgarten die Zertifizierung als „Naturgarten“ erhalten.

  • Am Donnerstag, 10.11.2022, um 19.00 Uhr findet eine Informationsveranstaltung der Energiewende Münsing (EWM) im Gemeindesaal statt. Die Energiewende Oberland (Energiemanager Andreas Scharlie) und die EWM berichten über den Stand der Energiewende in der Gemeinde Münsing bzw. im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.

  • Gemeinderat Sebald informiert über einen Besprechungstermin mit der Geschäftsleitung der Kommunalen Verkehrsüberwachung zur Parksituation und deren Ahndung in Ammerland, am 10.11.2022, in Bad Tölz.

  • Die Freiwillige Feuerwehr Ammerland hat die Stufen zum Kreuzweg in Ammerland ausgetauscht. Die Kosten hat die Gemeinde übernommen. Wer künftig die Pflege übernimmt, ist noch nicht abschließend geregelt. In der Vergangenheit erfolgte dies durch Gemeinde, Ammerlander Bürger und Vereine sowie Mitglieder des Gartenbauvereins.

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6. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Absichtserklärung für einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch die Firma Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG (UGG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 6

Sachvortrag

Dem Gemeinderat wurde in der Sitzung am 26. Juli 2022 durch die UGG (Unsere Grüne Glasfaser) das Angebot zum eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau in der Gemeinde Münsing vorgestellt. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Ausbaupläne der UGG mit Nachdruck zu verfolgen. Dazu wird, mit einer gemeinsam unterzeichneten Absichtserklärung, die Unterstützung der UGG durch die Gemeinde, bei Planung und Ausbau des Netzes vereinbart. Diese Absichtserklärung (MOU – Memorandum Of Understanding) wurde der Gemeinde durch die UGG vorgelegt und im Auftrag der Gemeinde durch die Anwaltskanzlei Döring-Spieß geprüft und angepasst.

Die Gemeinde ist zur Wahrung der wettbewerbsrechtlichen Neutralität verpflichtet, was bedeutet, dass sie neben der UGG auch jedem Konkurrenzunternehmen wettbewerbsrechtlich neutral gegenübertreten muss. Die Gemeinde hat alle Anbieter gleich zu behandeln, damit der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Unter diesem Gesichtspunkt musste die Erklärung durch die Kanzlei angepasst werden. Die dem Gemeinderat nun vorgelegte Version kann nach Auskunft der Kanzlei Döring-Spieß in dieser Fassung bedenkenlos unterzeichnet werden.

Diskussionsverlauf

In der Diskussion wird die Sorge geäußert, dass die Zusammenarbeit mit der UGG bzw. mit den vor Ort tätigen Tiefbaufirmen nicht reibungslos funktioniert. Von gemeindlicher Seite ist beabsichtigt, dass die Arbeiten von einem geeigneten Ingenieurbüro begleitet bzw. beaufsichtigt werden. Dadurch sollte eine sorgfältige Arbeit weitestgehend sichergestellt werden können. Durch das technische Bauamt kann diese Begleitung wegen fehlender Kapazitäten nicht geleistet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der gemeinsamen Absichtserklärung zum eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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7. Neubau Feuerwehrhaus Ammerland; Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung und den Brandschutznachweis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 7

Sachvortrag

Die Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 6, Grundlagenermittlung bis Vorbereitung der Vergabe, sollen vom Ingenieurbüro Robert Buxbaum aus Wolfratshausen erbracht werden. Herr Buxbaum hat der Gemeinde mit Schreiben vom 27.09.2022 ein Honorarangebot unterbreitet.

In Anlehnung an die HOAI 2013, der Einordnung in die Honorarzone III -  Mindestsatz, hat das Büro ein Angebot erstellt. Inkludiert sind die Lph. 1-6 in Umfang der erforderlichen Teilleistungen. Dabei ergibt sich ein Honorar in Höhe von 37.500,16 € (brutto).

Für die Erstellung des Brandschutznachweises wird die AHO zur Ermittlung des Honorars herangezogen. Die Grundleistungen nach Lph. 1-5 ergeben ein Honorar in Höhe von 5.470,83 € (brutto).

Bei gemeinsamer Beauftragung der Tragwerks- und Brandschutzplanung bietet das Büro Buxbaum beide Planungen für pauschal 39.270,- € (brutto) an.

Nebenkosten in Höhe von 3% sind in der Pauschalsumme nicht enthalten und müssen noch der Summe zugeschlagen werden. Die Bewehrungsabnahmen werden bei Bedarf zusätzlich pauschal mit 100,- (netto) pro Abnahme verrechnet. Besondere Leistungen werden als Zeithonorar mit Stundensätzen in Höhe von 75,- bis 95,- € (netto) abgerechnet.

Das Büro Buxbaum hat bereits beim Bau des neuen Heizwerks Am Labbach und dem Neubau an der Hauptstraße 25 in Münsing die Tragwerks- und Brandschutzplanung, im Auftrag der Gemeinde Münsing, übernommen und zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.

In der Kostenschätzung vom 28.04.2022, zum Neubau des Gebäudes, sind für beide Planungsleistungen Kosten in Höhe von ca. 65.000,- € (brutto) angesetzt. Es handelt sich beim Angebot des Büros Buxbaum demnach um einen äußerst fairen Preis.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Angebot des Ingenieurbüros Robert Buxbaum vom 27.09.2022 für die Tragwerks- und Brandschutzplanung für das Gebäude an. Die Leistungen werden pauschal mit 39.270,- € (brutto / ohne Nebenkosten) vergütet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Sachstandsbericht und Informationen zum Neubau eines Bürgerhauses mit Tiefgarage und Versammlungsstätte durch die Fachberatung Peter Hacker Bauconsulting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 8

Sachvortrag

Der letzte Bericht von Herrn Peter Hacker erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 21.06.2022.

Herr Hacker informiert anhand von Bildern über den Stand der Arbeiten auf der Baustelle. Inzwischen ist der Betonbau durch die Fa. Krämmel komplett abgeschlossen. Auch die Zimmererarbeiten I durch die Firma Fleischmann sind mit der Aufstellung der sog. 3-Gelenk-Rahmen und Deckung des Daches weit fortgeschritten. In diesem Leistungspaket erfolgt zurzeit der Stahlbau im Nordteil incl. der zugehörigen Decken und Wände.

Die Flachdachabdichtung des östlichen Anbaus wird bis Ende der Woche erledigt sein. Die Firmen Schurz und Wendt haben mit den Dachdecker- und Spenglerarbeiten am Südteil des Bauhauptkörpers begonnen.

Die Elektroarbeiten werden in der 44. Kalenderwoche beginnen. Die Kanalbauarbeiten im Außenbereich werden im November und Dezember durchgeführt. Teilweise werden auch noch Fenster und Glaselemente in diesem Jahr gesetzt und die zugehörige Pfosten-Riegelkonstruktion errichtet.

Der Bauablauf entspricht somit den Daten im Rahmenterminplan. Im Südteil werden voraussichtlich bis Weihnachten die Dachziegel verlegt sein. Das Ziel, die Fassade und das Dach noch vor dem Winter zu schließen, kann vermutlich erreicht werden. Über das Winterhalbjahr werden dann die Ausbauarbeiten ausgeführt.

Herr Hacker geht in seinem Bericht auf folgende Punkte ein, die hier stichpunktartig wiedergegeben werden:

Stand Ausschreibungen und Vergaben:

  • Nächste Woche finden die Submissionen für die Brandmeldeanlage, die Medientechnik, die PV-Anlage und den Plattformlift statt.
  • Am 03.11.2022 werden Ausschreibungsunterlagen für Außenanlagen auf der Vergabeplattform veröffentlicht.
  • Die Submissionen für die ausgeschriebenen Trockenbauarbeiten sowie für die Estricharbeiten sind für den 10.11.2022 terminiert.
  • Die Ausschreibungsunterlagen für die Schlosserarbeiten werden am 10.11.2022 auf der Vergabeplattform veröffentlich.


Kostenplanung und –Kostenentwicklung aktueller Stand:

Inzwischen sind 51 % der Bauleistungen entweder ausgeführt oder weitestgehend fortgeschritten. Bei 29 % liegen bereits Submissionsergebnisse vor. Soweit besteht also Kostensicherheit. Lediglich für die restlichen Arbeiten/Leistungen kann noch keine verbindliche Aussage zu den Kosten getroffen werden. Alle Aussagen werden natürlich mit der Einschränkung getroffen, dass nichts Unvorhergesehenes geschehen darf. Vom Bauherren verursachte Umplanungen würden die Kosten ebenfalls erhöhen.

Herr Hacker geht aktuell davon aus, dass der Kostenrahmen in Höhe von 22 Mio. Euro eingehalten werden kann.


Technische Besonderheiten / Baubetrieb:

Dieses Mal erläutert Herr Hacker dem Gemeinderat technische Details zu den verschiedenen Holzbauteilen, die z. B. in der Dachkonstruktion, im Laubengang oder im Oberlicht verbaut werden.

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9. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36/MÜNSING (Freiflächen-Photovoltaik Münsing); Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Planentwurfs, über die Aufstellung sowie über die frühzeitige Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 9

Sachvortrag

Zunächst wird an das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung vom 12.07.2022 erinnert. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde unter gewissen Voraussetzungen in Aussicht gestellt.

Die Inhalte des Durchführungsvertrages werden aktuell mit dem Vorhabenträger abgestimmt und zu gegebener Zeit, dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

In der Einleitung verweist Bürgermeister Grasl auf das Schreiben des Ostuferschutzverbandes, das den Gemeinderatsmitgliedern vor der Sitzung zuging. Ebenfalls vor der Sitzung hat der Gemeinderat die Stellungnahme der GRin Ruhdorfer zu diesem Schreiben erhalten. In diesem Zusammenhang verweist der Bürgermeister auf diverse Presseartikel aus den vergangenen Monaten. Jedem Interessenten bzw. jedem Grundstückseigentümer war es somit möglich, sich ebenfalls um eine Bauleitplanung für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage an den Gemeinderat zu wenden.

Der nun vorliegende Planentwurf wird in der Gemeinderatssitzung von Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Christian Ufer und der Bauverwaltung erläutert.

Diskussionsverlauf

Da der Entwurf zur Begründung nicht mit der Sitzungsladung verteilt werden konnte, regt GRin Mair an, die Beschlussfassung noch zurückzustellen. Auf Nachfrage erläutern die Verwaltung, dass ein Beteiligungsmodell für Gemeindebürger ggf. im Rahmen des Durchführungsvertrages geregelt werden könnte.

Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt nach Maßgabe des vorstehenden Sachvortrags für das Grundstück Fl.Nr. 225, Gemarkung Münsing, im Osten von Münsing einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der künftige Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan M 1 : 500, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, schwarz umrandet dargestellt.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Stand: 25.10.2022).
3. Die Verwaltung wird gebeten, diesen Aufstellungsbeschluss einschließlich des auszufertigenden Lageplanes mit der Wiedergabe des Geltungsbereichs möglichst umgehend ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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10. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9/DEGERNDORF (Freiflächen-Photovoltaik Degerndorf); Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Planentwurfs, über die Aufstellung sowie über die frühzeitige Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 10

Sachvortrag

Zunächst wird an das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung vom 12.07.2022 erinnert. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde unter gewissen Voraussetzungen in Aussicht gestellt.

Der nun vorliegende und mit dem Vorhabenträger abgestimmte Planentwurf wird in der Gemeinderatssitzung von Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Christian Ufer und der Bauverwaltung erläutert.

Die Inhalte des Durchführungsvertrages werden aktuell mit dem Vorhabenträger abgestimmt und zu gegebener Zeit, dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Diskussionsverlauf

In der Diskussion wird die Höhe der Module mit 3,8 m (Festsetzung C) Ziff. 2.2) kritisch hinterfragt. Zudem wird die Frage aufgeworfen, inwiefern zwischen der Anlage und der Bestandsbebauung südlich des künftigen Geltungsbereichs eine Baulücke und somit Baurecht nach § 34 BauGB entsteht. Hierzu erläutert die Verwaltung, dass die Fläche südlich des Geltungsbereichs und nördlich der Bestandsbebauung, auch nach Inkrafttreten des Bebauungsplans, weiterhin dem planungsrechtlichen Außenbereich zugerechnet werden muss. Somit kann keine Baulücke entstehen.

GR Berger, der wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnimmt, erhält als Vertreter des Vorhabenträgers mit 14 : 0 Stimmen das Wort und beantwortet Fragen zur geplanten Anlage bzw. zur Vorhabenplanung.

Der Antrag zur Geschäftsordnung von GRin Mair, die Beschlussfassung zurückzustellen, wird mit 3 : 10 Stimmen abgelehnt.

Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt nach Maßgabe des vorstehenden Sachvortrags für das Grundstück Fl.Nr. 365 (Teil), Gemarkung Degerndorf, im Nordwesten von Degerndorf, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der künftige Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan M 1 : 1.000, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, schwarz umrandet dargestellt.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Stand: 25.10.2022).
3. Die Verwaltung wird gebeten, diesen Aufstellungsbeschluss einschließlich des auszufertigenden Lageplanes, mit der Wiedergabe des Geltungsbereichs, möglichst umgehend ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
(GR Berger gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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11. Formlose Anfrage; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/MÜNSING Weilbachweg; Errichtung eines Wohngebäudes in Münsing, Weilbachweg (Fl.Nr. 202/9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 11

Sachvortrag

Die Verwaltung erinnert an das Ergebnis der Beratung in der Gemeinderatssitzung vom 31.05.2022. Der entsprechende Auszug aus der Sitzungsniederschrift ist dieser Sitzungsvorlage angefügt. Diesem ist zu entnehmen, dass der Gemeinderat eine Änderung des Bebauungsplans unter Einbeziehung des Grundstücks Fl.Nr. 202/9 nicht in Aussicht stellen konnte. Eine Beschlussfassung in dieser (nichtöffentlichen) Sitzung erfolgte nicht.

Ferner erhält der Gemeinderat mit dieser Sitzungsvorlage ein Schreiben der Bauwerberin vom 06.10.2022 sowie eine baurechtliche Stellungnahme vom 29.09.2022 die Rechtsanwalt Karl Schwab für die Bauwerberin verfasst hat.

Diskussionsverlauf

Die Beratung und Beschlussfassung zu dieser Anfrage wird vertagt.

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12. Antrag auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung der bestehenden Bootswerkstatt (Gewerberäume) in eine KFZ-Werkstatt in Holzhausen, Schechen 1 (Fl.Nr. 1886/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 12

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Die bisher als Bootswerkstatt genutzten Gewerberäume der ehemaligen Hofstelle, soll künftig als KFZ-Werkstatt genutzt werden. Die gewerbliche Nutzfläche, incl. Aufenthaltsraum und Nebenräume, beträgt 374 m².

Eine Nutzungsänderung von landwirtschaftlich privilegierten Gebäuden im Außenbereich ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zulässig, wenn die hierzu festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt nach den vorliegenden Plänen im Wesentlichen gewahrt. Das Vorhaben dient der zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz.

Auch die weiteren Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB liegen aus Sicht der Verwaltung vor. Zudem sind öffentliche Belange durch das Vorhaben nicht berührt.

Durch diese Nutzungsänderung sind sechs Stellplätze erforderlich, nachgewiesen werden sieben. Der Stellplatznachweis für das Gesamtgrundstück muss noch nachgereicht werden. Zusätzlich erforderliche Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Da in Schechen kein öffentlicher Kanal vorhanden ist, unterliegt dieses Bauvorhaben nicht der Prüfungskompetenz des Abwasserverbands Starnberger See. Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Schmutz- und Niederschlagswasser beurteilt somit im weiteren Genehmigungsverfahren die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt. Die weitere Erschließung ist gesichert.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 22.09.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann.
  2. Zusätzlich erforderliche Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Keller in Wimpasing, Höhenweg 8, Gemarkung Münsing (Fl.Nr. 3069/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 13

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplan Nr. 3/MÜNSING (Wimpasing). Das Vorhaben ist somit nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses (10,10 m x 11,30 m). Es ist zusätzlich ein Carport vorgesehen (5,84 m x 2,84 m), im Kellergeschoss des Wohnhauses eine Doppelgarage. Die Grundfläche des Gebäudes beträgt 114,13 m², die max. Wandhöhe beträgt 8,87 m, die Firsthöhe 10,91 m. Die Dachneigung ist mit 22° angegeben. Die im Bebauungsplan festgesetzte Firsthöhe NN 629,90 m wurde voll ausgeschöpft. Auf Dachaufbauten wird verzichtet.

Der Bebauungsplan sieht unter Ziffer 3.4 der textlichen Festsetzungen vor, dass die maximal zulässige Grundfläche (hier: 130 m²) u. a. für Dachüberstände ausnahmsweise um bis zu 25 % überschritten werden darf. Im vorliegenden Antrag auf Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB ist eine Überschreitung durch den giebelseitigen Dachüberstand um 5,37 %, das entspricht 6,98 m².

Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden, soweit erkennbar, beachtet.

Die umfangreichen Abgrabungen über die gesamte Gebäudelänge und die daraus resultierende Höhenentwicklung an der Südfassade werden aus Sicht der Verwaltung sehr kritisch bewertet. Ein entsprechender Hinweis führte jedoch zu keiner Planänderung.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Schmutzwasser ist derzeit noch nicht nachgewiesen. Das erforderliche Leitungsrecht wurde dem Abwasserverband Starnberg bzw. der Gemeinde Münsing noch nicht vorgelegt. Die sonstige Erschließung ist hingegen gesichert. Die erforderlichen drei Stellplätze sind nachgewiesen. Der offene Stellplatz und die Garagenzufahrt sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 21.07.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann. 
  2. Zu der beantragten Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB von der Festsetzung A) Ziff. 3.4 des Bebauungsplans Nr. 3/MÜNSING wird das gemeindliche Einvernehmen im beantragten Umfang ebenfalls erteilt.
  3. Der offene Stellplatz und die Garagenzufahrt sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.
  4. Es wird ausdrücklich angeregt, den Geländeeingriff auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

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14. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 14

Sachvortrag

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung (Tektur 1) zur Errichtung eines 3-Familienhauses mit Parkautomat in Münsing, Sterzenweg 27 (Fl.Nr. 3066) musste das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg vorsorglich verweigert werden. Dadurch wurde sichergestellt, dass die Einvernehmensfiktion nicht eintritt. Die eingereichten bzw. nachgereichten Unterlagen waren nicht aussagekräftig. Eine bauplanungsrechtliche Bewertung war somit nicht möglich.

  1. An das Wohngebäude Fichtenhöh 1, Flur Nr. 1470/13, Gemarkung Münsing, soll ein Wintergarten (18,06 m²) mit einer Größe von 6 m x 3 m, WH 3,25 m, mit Pultdach angebaut werden. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Fichtenhöh vom 22.12.2014. Der Wintergarten überschreitet in vollem Umfang die westliche Baugrenze. Die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB liegen aus Sicht der Verwaltung vor. Das Bauvorhaben bedarf zudem auf der SW-Seite einer Abstandsflächenübernahme um bis zu 1,12 m. Diese liegt den Bauvorlagen bei.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag sowie zum Befreiungsantrag wird auf dem Verwaltungsweg erteilt.

  1. Das bestehende Wohngebäude in Wimpasing, Lerchenweg 7 (Fl.Nr. 3037/4), mit einer Grundfläche von 127 m² soll saniert werden. Neben einer Überarbeitung der technischen Anlagen, inkl. der Heizungsanlage, sind kleinere Umstrukturierungen geplant. Es ist u. a. beabsichtigt, ein notwendiges Kinderbad (8,3 m²) sowie einen Heizungs-/Lagerraum für Pellets innerhalb des bestehenden Wirtschaftshofs im Untergeschoss zu schaffen. Die Wohnfläche erhöht sich durch die Anbauten um lediglich 12 m². Das gemeindliche Einvernehmen wird auf dem Verwaltungsweg erteilt.

  1. Baumkontrolleur Stephan Burges aus Aßling hat in einer baumfachlichen Stellungnahme vom 27.09.2022 die Stand- und Bruchsicherheit von fünf Bäumen auf dem Gelände des künftigen Seniorenwohnstifts in Ambach geprüft. Vier dieser Bäume sind im Bebauungsplan als „zu erhalten“ festgesetzt. Aus der geplanten Bebauung bzw. aus der künftigen Nutzung des Areals ergibt sich die berechtigte Sicherheitserwartung „hoch“, gemäß der Baumkontrollrichtlinien zur Überprüfung der Verkehrssicherheit.

Es handelt sich um einen Spitzahorn, eine Eiche, ein Feldahorn, eine Robinie und ein Silber-Ahorn. Der Baumkontrolleur kommt zum Ergebnis, dass entweder die Stand- und/oder Bruchsicherheit der Bäume nicht gegeben ist oder die Bäume aufgrund der Bautätigkeit nicht überlebensfähig sind.

Das Büro Terrabiota aus Starnberg hat im Auftrag der Bauverwaltung die baumfachliche Stellungnahme geprüft und bestätigt die Ergebnisse. In der isolierten Befreiung wird die Gemeinde in den Auflagen adäquate Nachplanzungen fordern. Hier werden auf Grundlage des Babauungsplans Neupflanzungen mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm, 1. bzw. 2. Wuchsordnung von Herrn Ufer empfohlen.

  1. Das Kreisbauamt hat der Gemeinde zwei Anträge auf Befreiungen von Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 01/HOLZHAUSEN (Seniorenwohnstift Ambach) vorgelegt. Die Abweichungen betreffen eine Überschreitung der Baugrenzen für Außentreppen und für einen Aufzug (Festsetzungen A) Ziff. 5.10, 5.11 und 5.12 des Bebauungsplans). Die Abweichung betragen 5,7 m² (Außentreppe), 4,9 m² (Außentreppe) bzw. 0,5 m² (Aufzug).

Für ein geplantes Mülltonnenhäuschen wird der Bauraum um 4,3 m² überschritten.

Die Überschreitungen sind allesamt geringfügig.

Ferner wird eine Ausnahme von der Festsetzung A) Ziff. 7.5 für bestehende Gauben, Zwerchgiebel im Bauraum 7a (Schlössl) beantragt.

Das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen bzw. zur beantragten Ausnahme wird im beantragten Umfang auf dem Verwaltungsweg erteilt.

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15. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 15

Sachvortrag

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 fand gem. Art. 103 GO am 11. und 12.10.2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Rathaus statt. Der Prüfungsbericht der Jahresrechnung 2021 konnte im Rathaus eingesehen werden, worauf in der Sitzungsladung hingewiesen wurde. GR Holzheu, der im Ausschuss die erkrankte Vorsitzende vertreten hat, gibt dazu eine kurze Stellungnahme über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung. Diese ist Anlage zu dieser Niederschrift. Wegen des enormen Umfangs konnte sich die Prüfung nur auf stichprobenartige Überprüfungen beziehen. Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Gemeinderat die Jahresrechnung festzustellen und die Entastung zu beschließen.

  1. Das Ergebnis der örtlichen Prüfung (Art. 103 GO) durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurde zur Kenntnis gegeben. Die in § 77 Abs. 2 KommHV-Kameralistik genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung einbezogen.

Sodann wird die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und § 79 Abs. 3 KommHV-Kameralistik festgestellt, sie schließt wie folgt ab:








Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamtergebnis

EINNAHMEN
EUR
EUR
EUR

Soll-Einnahmen
1)
11.365.978
 
2.706.341
 
14.072.319

+ Neue Haushaltseinnahmereste
 
0

0

0

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
 
0
 
0
 
0

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
 
858
 
0
 
858

Summe bereinigte Soll-Einnahmen
 
11.365.120
 
2.706.341
 
14.071.461

AUSGABEN
 




Soll-Ausgaben
 
11.365.120
 2)
2.706.341
 2)
14.071.461

+ Neue Haushaltsausgabereste
 
0

0

0

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
 
0
 
0
 
0

./. Abgang alter Kassenausgabereste
 
0
 
0
 
-3

Summe bereinigte Soll Ausgaben
 
11.365.120
 
2.706.341
 
14.071.461

Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen
./. bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag)
 
0
 
0
 
0

1) darin enthalten: Zuführungen zum Vermögenshaushalt:

2.024.353 €


2) darin enthalten: Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV: 
2.394.239 €


Entnahme aus der allgem. Rücklage: 



30.561 €



Erinnerungen gegen die Kassenführung sind nicht veranlasst.
(1. Bürgermeister Grasl gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

  1. Gleichzeitig ist vom Gemeinderat die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO festzustellen, soweit Unstimmigkeiten nicht festzustellen waren oder geklärt werden konnten.

Beschluss 1

1. Das Ergebnis der örtlichen Prüfung (Art. 103 GO) durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurde zur Kenntnis gegeben. Die in § 77 Abs. 2 KommHV-Kameralistik genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung einbezogen.

Sodann wird die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und § 79 Abs. 3 KommHV-Kameralistik, wie im Sachvortrag dargestellt, festgestellt.

Erinnerungen gegen die Kassenführung sind nicht veranlasst.
(Erster Bürgermeister Grasl gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO. Unstimmigkeiten waren nicht festzustellen.
(Erster Bürgermeister Grasl gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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16. Beschaffung eines e-Fahrzeuges für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 16

Sachvortrag

Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.04.2022 wurden 30.000 € für die Beschaffung eines weiteren Fahrzeugs für das Wasserwerk im Haushalt bereitgestellt. Beabsichtigt war, einen Renault Kangoo e-Tech Maxi zu erwerben. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOB/A wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. 2 Firmen gaben ein Angebot ab. Das Fahrzeug mit dem langen Radstand L2 ist frühestens im Frühjahr 2023 lieferbar, deshalb wurde alternativ das Fahrzeug der 3. Generation mit einem kürzeren Radstand L1 angeboten. Beim günstigsten Bieter (RRG Deutschland GmbH, NL München) des Elektrofahrzeugs ist der Preis nun netto 31.803,53 €. Das nächste Angebot liegt bei netto 36.170 €.

Das günstigste alternative Angebot (Fa. Bolzmacher, Allmannshausen) für eine Dieselversion (dCi115) liegt bei 21.535,87 €. 

Diskussionsverlauf

In der Diskussion wird die Frage aufgeworfen, inwiefern ein Diesel-Fahrzeug für Kurzstrecken, die überwiegend zurückgelegt werden, geeignet ist.

Beschluss

Aufgrund des günstigsten Angebots soll ein Renault Kangoo e-Tech L1 11kW zum Nettopreis von 31.803,53 € von der Fa. RRG Deutschland GmbH NL München erworben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

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17. Aufstockung des gemeindlichen Zuschusses für die Sportplatzpflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 17

Sachvortrag

Der Sportverein Münsing-Ammerland rechnet auf Grund des künftigen Wegfalls ehrenamtlicher Platzwarte im bisherigen Umfang mit zu vergebenden Fremdleistungen insgesamt in Höhe von ca. 9.000,- €/Jahr. 4000,- € davon würde der Verein tragen. 5000,- € würden zusätzlich auf die Gemeinde entfallen.

Daher ist der Verein auf den Bürgermeister mit der Bitte zugekommen, die jährliche Summe für die Sportplatzpflege (einschließlich Düngemittel und Spezialgeräte von bisher etwa 10.000,- €) um weitere 5.000,- €/Jahr aufzustocken. Dies sei dem immer intensiveren Pflegebedarf geschuldet, was sich insbesondere in sehr trockenen Perioden noch stärker auswirkt.


Mit dem 1. Vereinsvorsitzenden, dem Kämmerer und den stellvertretenden Bürgermeistern ist dieser Vorschlag abgestimmt, vorbehaltlich der Haushaltsplanaufstellung 2023. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem erhöhten Pflegebedarf für die Pflege der Sportplätze in Eigenleistung des Vereins bzw. dem über die ehrenamtliche Leistung hinausgehenden Bedarf für externe Fachfirmen zu und erhöht den jährlichen Haushaltsansatz um 5.000,- € auf insgesamt 15.000,- €, wirksam ab dem Haushaltsjahr 2023. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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18. Zuwendungszusage zum barrierefreien Friedhofszugang Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 18

Sachvortrag

Die Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Münsing beabsichtigt zum alten Friedhof einen barrierefreien Zugang zu errichten. Finanziert werden soll die Maßnahme über eigene und Mittel der Erzdiözese sowie durch öffentliche Zuwendungen. Um mit der Maßnahme beginnen zu können, will das Erzbischöfliche Ordinariat eine garantierte Förderzusage der Gemeinde. Im Haushalt 2022 sind bereits 50.000 € und im Finanzplan 2023 sind 55.000 € als Zuwendung vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Ob und in welcher Höhe die Erzdiözese München-Freising für diese Baumaßnahme Fördermittel zur Verfügung stellt, kann von der Verwaltung nicht beantwortet werden.

Beschluss

Die Gemeinde Münsing bestätigt hiermit, der Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Münsing zum Bau eines barrierefreien Zugangs zum alten Friedhof an der Kirche einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 105.000 € zu gewähren. Die Gemeinde hält sich an die Zuwendungszusage bis zum 31.12.2025 gebunden, soweit bis dahin die Baumaßnahme abgeschlossen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Datenstand vom 16.11.2022 09:54 Uhr