Datum: 15.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindesaal
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Genehmigung der Niederschrift Nr. 46 über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.10.2022
5 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
6 Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Autohauses mit Personalwohnung und Tiefgarage in Münsing, Hauptstraße 45, Weilbachweg 1,3 (Fl.Nr. 201)
7 Antrag auf Baugenehmigung; Ersatzbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes mit Nutzungsänderung zu drei Wohneinheiten in Münsing, Weipertshausener Straße 40 (Flur Nr. 1634)
8 Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses in Wimpasing, Madeggerweg 9 (Fl.Nr. 3056/2), Gemarkung Münsing
9 Formlose Anfrage; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/MÜNSING Weilbachweg; Errichtung eines Wohngebäudes in Münsing, Weilbachweg (Fl.Nr. 202/9)
10 Informationen über Bauangelegenheiten

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4. Genehmigung der Niederschrift Nr. 46 über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 46 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 25.10.2022 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 5

Sachvortrag


  • Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 29.11.2022, im Gemeindesaal statt.

  • Das Richtfest auf der Baustelle zum Bürgerhaus Münsing findet am Mittwoch, 07.12.2022, um 16.00 Uhr statt.


Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:

  • Urkunde zum 16. Münsinger Vergleichsschießen vom 05.11.2022

  • Einladung zur Kommunalpolitischen Studientagung 25./26.11.2022

  • Email Robert Müller/Michael Grasl vom 26.10.2022, bezüglich Beschluss zum
    barrierefreien Zugang.

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6. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Autohauses mit Personalwohnung und Tiefgarage in Münsing, Hauptstraße 45, Weilbachweg 1,3 (Fl.Nr. 201)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 6

Sachvortrag

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 14/MÜNSING samt 2. Änderung. Das Vorhaben ist somit nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses (15 m x 17,10 m bzw. 12,10 m / Firsthöhe 8,08 m) mit Tiefgarage (10 Stellplätze) sowie eines Werkstattparkplatzes. Im Erdgeschoss ist eine Ausstell- und Verkaufsfläche vorgesehen. Drei Wohnungen sollen im Obergeschoss entstehen.

Der Bebauungsplan setzt ein Mischgebiet fest. Zudem sind in der Festsetzung A) I. Ziff. 5 in Verbindung mit der zeichnerischen Festsetzung in der 2. Änderung zum Bebauungsplan Baugrenzen definiert. Die südliche Baugrenze wird in der gesamten Länge um 6,10 m überschritten. Abweichend von der Festsetzung A) II. Ziff. 5 in Verbindung mit der zeichnerischen Festsetzung in der 2. Änderung befinden sich Nebenanlagen (Rampe und Zufahrt) nicht im Bauraum für Nebenanlagen und Garagen.

Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden, soweit im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid bereits erkennbar, beachtet.

Die Verwaltung erinnert an das Ergebnis der Beratung im Gemeinderat in der Sitzung vom 30.08.2011. Damals wurde beschlossen, dass auf das für dieses Baugrundstück nach dem Bebauungsplan zulässige Maß der baulichen Nutzung, die Geschossfläche des sog. Weilbachhauses (Hauptstr. 45) in Höhe von 152 m² vollständig angerechnet werden muss. Somit verbleibt bei einer GFZ von 0,35 eine noch nicht ausgeschöpfte Geschossfläche von 454 m². Im Zusammenhang mit dem Verzicht auf die im Bebauungsplan festgesetzte Beseitigung des Weilbachhauses wurde seinerzeit mit dem Bauwerber auch vereinbart, nur noch einen weiteren Baukörper auf dem Grundstück Fl.Nr. 201 zuzulassen. Wie den Bauvorlagen zu entnehmen ist, ergibt sich für den Neubau eine Geschossfläche von 438 m².

Weshalb aus Sicht des Antragstellers die Überschreitung der Baugrenze die logische Konsequenz aus der Beschlussfassung vom 30.08.2011 ist, wird in der Begründung zum Antrag auf Befreiung erläutert.

Da durch die beantragten Abweichungen, aus Sicht der Verwaltung, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann zu den entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen A) I. Ziff. 5 (Baugrenzen) und A) II. Ziff. 5 (Bauraum für Nebenanlagen und Garagen) des Bebauungsplanes Nr. 14/MÜNSING samt 2. Änderung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Die Abweichungen sind städtebaulich noch vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Auch eine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ist nicht erkennbar.

Im späteren Baugenehmigungsverfahren ist ein Stellplatznachweis für die Grundstücke Fl.Nrn. 201 und 202/8 vorzulegen. Die Erschließung des Baugrundstücks ist gesichert.

Unabhängig von der baurechtlichen Bewertung sichert das Vorhaben aus Sicht der Verwaltung den Fortbestand eines einheimischen Gewerbebetriebs.

Diskussionsverlauf

Bei der Gestaltung der Stellplätze ist darauf zu achten, dass der Weilbachweg auch nach Realisierung des Vorhabens weiterhin uneingeschränkt befahren werden kann. Die Verwaltung geht davon aus, dass die untere Immissionsschutzbehörde spätestens im Baugenehmigungsverfahren vom Kreisbauamt beteiligt wird.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Vorbescheid, nach den Plänen in der Fassung vom 26.08.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Zu den beantragten Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzung A) I. Ziff. 5 und A) II. Ziff. 5 des Bebauungsplans Nr. 14/MÜNSING samt 2. Änderung wird das gemeindliche Einvernehmen im beantragten Umfang ebenfalls erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung; Ersatzbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes mit Nutzungsänderung zu drei Wohneinheiten in Münsing, Weipertshausener Straße 40 (Flur Nr. 1634)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 7

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

An das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag auf Vorbescheid wird erinnert. Das Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.01.2022 behandelt. Hier konnte das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung wegen der fehlenden Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Ziff. 1 BauGB nicht erteilt werden.

Die Überprüfung des Bauantrags im Kreisbauamt ergab jedoch, dass eine Privilegierung nach § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB hinsichtlich des Wirtschaftsteils, für das die Nutzungsänderung angestrebt wird, vorliegt. Diese Privilegierung setzt u. a. voraus, dass das ursprüngliche Gebäude vom äußeren Erscheinungsbild auch zur Wahrung der Kulturlandschaft erhaltenswert ist. Das gesamte Gebäude ist aus Sicht des Kreisbauamtes wegen seiner städtebaulichen Lage in der Topographie für die Wahrung der Kulturlandschaft erhaltenswert. Es entspricht in Gestalt und Proportion dem klassischen, autochthonen Einfirsthof des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Zu beachten ist zudem, dass höchstens fünf weitere Wohnungen je Hofstelle zulässig sind. Die äußere Gestalt des Gebäudes muss im Wesentlichen gewahrt bleiben.

Der Antragsteller beabsichtigt, den Wirtschaftsteil des Bestandsgebäudes durch einen Neubau (11,30 m x 24,89 m / max. WH von 6,66 / Grundfläche von 281 m²) zu ersetzen. Neben den zwei bestehenden Wohnungen im Haupthaus sollen drei weitere Wohnungen entstehen. Die Wohnfläche im Ersatzbau beträgt 380 m².

Da am Baugrundstück kein öffentlicher Kanal vorhanden ist, unterliegt dieses Bauvorhaben nicht der Prüfungskompetenz des Abwasserverbands Starnberger See. Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Schmutz- und Niederschlagswasser beurteilt somit im weiteren Genehmigungsverfahren die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt. In Bezug auf die weitere gesicherte Erschließung ergeben sich durch das beantragte Vorhaben keine wesentlichen Veränderungen.

Sieben Stellplätze sind für den Ersatzbau nachzuweisen. Für das Gesamtgrundstück sind elf Stellplätze erforderlich. Nachgewiesen werden 13 Stellplätze. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Auf die Regelungen in Art. 48 BayBO zum barrierefreien Bauen wird verwiesen.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der enormen Bezugsfallwirkung dieser Entscheidung, sollte aus Sicht von GR Grünwald die baurechtliche Bewertung des Kreisbauamtes von einem Fachanwalt geprüft werden. In der weiteren Beratung wird deutlich, dass der Gemeinderat die Bedeutung des Bestandsgebäudes für die Kulturlandschaft nicht erkennen kann. Es wird der Wunsch geäußert, dass das Kreisbauamt diese Einschätzung dem Gemeinderat möglichst in einer Sitzung erläutert und ggf. für Fragen zur Verfügung steht.

Sofern es trotz der gemeindlichen Bedenken zu einer Baugenehmigung kommen sollte, ist der Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal zu fordern.

Beschluss

1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 01.09.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann.
2. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.
3. Es wird dringend angeregt, dass das Gebäude an den öffentlichen Kanal angeschlossen wird.
(Somit ist das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 14

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8. Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses in Wimpasing, Madeggerweg 9 (Fl.Nr. 3056/2), Gemarkung Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 8

Sachvortrag

An das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag auf Vorbescheid wird erinnert. Das Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 31.05.2022 behandelt. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage erteilt. Der Vorbescheid des Kreisbauamts wurde bisher nicht erteilt.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2/MÜNSING aus dem Jahre 1987. Die maßgebende 1. Änderung zum Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1988. Das Vorhaben ist somit nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Der Antragsteller hat nun auf Anregung des Kreisbauamtes die Grundfläche des geplanten Neubaus auf 133,5 m² (bisher: 135,8 m²) reduziert. Dies entspricht einer GRZ von 0,165. Aus den Bauvorlagen ergibt sich eine GFZ von 0,275. Das Einfamilienhaus (11,19 m x 11,92 m / max. Traufhöhe 5,29 m / Traufhöhe im Mittel 4,80 m) erhält ost- und westseitig einen Zwerchgiebel.

Der Bebauungsplan sieht eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,25 vor. Das festgesetzte Baufenster hat eine Abmessung von 12 m x 13 m. Die zulässige Traufhöhe beträgt im Mittel 4,80 m. Dachaufbauten werden durch den Bebauungsplan nicht ausgeschlossen.

Da durch die beantragten Abweichungen, aus Sicht der Verwaltung, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann zu den entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen A) II. Ziff. 2.1 (GRZ) und A) II. Ziff. 2.2 (GFZ) des Bebauungsplanes Nr. 2/MÜNSING samt 1. Änderung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Die Abweichungen sind städtebaulich noch vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Auch eine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ist nicht erkennbar.

Die gesicherte Erschließung ist weiterhin nachgewiesen.

Für das Vorhaben sind drei Stellplätze erforderlich und nachgewiesen. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Aufgrund nachbarlicher Bedenken wurde die Lage eines offenen Stellplatzes im südöstlichen Grundstücksbereich verändert. Der Grundriss für das Erdgeschoss in der Fassung vom 11.11.2022 wird dem Gemeinderat in der Sitzung vorgelegt.

Beschluss

1. Zum Antrag auf Baugenehmigung nach den Plänen in der Fassung vom 14.10.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen A) II. Ziff. 2.1 (GRZ) und A) II. Ziff. 2.2 (GFZ) des Bebauungsplanes Nr. 2/MÜNSING wird das gemeindliche Einvernehmen im beantragten Umfang ebenfalls erteilt.
3. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Formlose Anfrage; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/MÜNSING Weilbachweg; Errichtung eines Wohngebäudes in Münsing, Weilbachweg (Fl.Nr. 202/9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 9

Sachvortrag

Die Verwaltung erinnert an das Ergebnis der Beratung in der Gemeinderatssitzung vom 31.05.2022. Der entsprechende Auszug aus der Sitzungsniederschrift ist dieser Sitzungsvorlage angefügt. Diesem ist zu entnehmen, dass der Gemeinderat eine Änderung des Bebauungsplans unter Einbeziehung des Grundstücks Fl.Nr. 202/9 nicht in Aussicht stellen konnte. Eine Beschlussfassung in dieser (nichtöffentlichen) Sitzung erfolgte nicht.

Der Gemeinderat folgte hierbei der bauplanungsrechtlichen Einschätzung der Bauverwaltung, wonach die Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/MÜNSING mit einer Ausdehnung des Geltungsbereichs nach Osten im Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans stünde.

Zu den Unterlagen, die der Gemeinderat bereits mit den Sitzungsvorlagen zur Sitzung am 25.10.2022 erhalten hat, liegt dieser Sitzungsvorlage eine weitere baurechtliche Stellungnahme vom 07.11.2022 bei, die Rechtsanwalt Karl Schwab für die Bauwerberin verfasst hat.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat erkennt hier die Möglichkeit, das Ziel des Gesetzgebers, kurzfristig Wohnraum zu schaffen, in geeigneter Weise umzusetzen. Die geplante Bebauung stelle keine Ausuferung in den Außenbereich dar, sondern die Fortentwicklung der bereits vorhandenen Bebauung nach Osten. Die Voraussetzungen des § 13 b BauGB liegen aus Sicht des Gemeinderats vor. Demnach ist die Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB im Rahmen der angestrebten Bebauungsplanänderung durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, möglich.

Vorrangiges Ziel der Baulandentwicklung ist auch die Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung. Im Zuge der Einzelfallbetrachtung muss kein Bezug zu vergangenen und künftigen Entscheidungen hergestellt werden, soweit nicht gleiche Rahmenbedingungen zugrunde gelegt werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 14/MÜNSING zu ändern und das Grundstück Fl.Nr. 202/9, Gem. Münsing, in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufzunehmen. Ziel der Planung ist es, die baurechtliche Zulässigkeit für ein Einfamilienhaus auf diesem Grundstück zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

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10. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 10

Sachvortrag

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 3137/5, Gemarkung Münsing, Ammerlander Hauptstraße 18, wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens die Bauvorlagen zum Umbau eines Wohnhauses im Erdgeschoss vorgelegt. Mit dem Vorhaben darf begonnen werden, da die Monatsfrist bereits abgelaufen ist. Die Veränderungen sind mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 9/MÜNSING vereinbar.

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Wohngebäudes mit drei Wohneinheiten und einer Ladeneinheit, zur Schaffung einer zusätzlichen Wohnung im Dachgeschoss, Fl.Nr. 8, Gemarkung Holzhausen, Brunnenstraße 14 wurde in der Sitzung am 20.09.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zu diesem Vorhaben wurde nun ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften nachgereicht.  Die Abweichung wegen Unterschreitung der erforderlichen Abstandsflächentiefe betrifft den Balkonbereich, das gegenüberliegende Werkstattgebäude und die Straße im Norden. Das gemeindliche Einvernehmen wird auf dem Verwaltungsweg erteilt.

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück 3062/3, Gemarkung Münsing, Sterzenweg 11 wurde ein Tekturantrag (T1) vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Veränderung der Garagenlänge. Statt der bereits genehmigten 7,61 m x 4,99 m verändert sich die Größe in 7,65 m x 5,86 m. Das gemeindliche Einvernehmen wird auf dem Verwaltungsweg erteilt.

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Kellers mit Hobbyraum (11,26 m x 4,80 m) auf dem Grundstück 1457/10, Gemarkung Holzhausen, Pilotyweg 9 wurde ein Tekturantrag (T1) vorgelegt. Bisher war in der Genehmigungsplanung kein Keller vorgesehen. Auf die ortsplanerische Bewertung hat dies keinen Einfluss. Das gemeindliche Einvernehmen wird auf dem Verwaltungsweg erteilt.

Datenstand vom 30.11.2022 14:02 Uhr