Datum: 29.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gemeindesaal
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Genehmigung der Niederschrift Nr. 47 über die Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2022 und Genehmigung der Niederschrift Nr. 45 über die Sitzung des Bauausschusses vom 18.10.2022
6 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
7 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Trockenbauarbeiten für das Bürgerhaus Münsing
8 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Medientechnik für das Bürgerhaus Münsing
9 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Photovoltaik-Anlage für das Bürgerhaus Münsing
10 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Brandmeldeanlage für das Bürgerhaus Münsing
11 Neubau Hochbehälter Weidenkam; Beratung und Beschlussfassung zur Billigung der Planung sowie über das gemeindliche Einvernehmen (Fl.Nr. 1305/1, Gemarkung Holzhausen)

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5. Genehmigung der Niederschrift Nr. 47 über die Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2022 und Genehmigung der Niederschrift Nr. 45 über die Sitzung des Bauausschusses vom 18.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 29.11.2022 ö beschließend 5

Beschluss 1

Die Niederschrift Nr. 45 über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 18.10.2022 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift Nr. 47 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 15.11.2022 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 29.11.2022 ö beschließend 6

Sachvortrag

  1. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 13.12.2022. Die erste Sitzung im neuen Jahr ist für den 24.01.2023 geplant. 


  1. In den nächsten Tagen wird im Ratsinformationssystem der neue Sitzungskalender für das erste Halbjahr 2023 veröffentlicht. 

  1. Herr GR Sebald berichtet über ein Treffen mit dem „Zweckverband Kommunale Dienste Oberland“ (ehemals KVÜ) am heutigen Tag. Mit dabei waren der Natur-Ranger Herr Wendler und Frau Braun (Öffentliche Sicherheit und Ordnung) von der Gemeinde Münsing. Thema war die Möglichkeit, einer Optimierung der Verkehrsüberwachung in den Orten entlang des Seeufers der Gemeinde. Der Zweckverband ist gerne bereit, sich dem Gemeinderat in einer Sitzung vorzustellen und Lösungsvorschläge zu diskutieren. Frau GRin Scriba regt an, hier ihre Verbesserungsvorschläge einbringen zu dürfen. Für die Seestraße ist aber nach wie vor der Landkreis zuständig. 

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7. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Trockenbauarbeiten für das Bürgerhaus Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 29.11.2022 ö beschließend 7

Sachvortrag

Die Trockenbauarbeiten wurden EU-weit ausgeschrieben. Von zehn interessierten Firmen gaben vier ein Angebot ab. Keine Firma musste aus formellen Gründen ausgeschlossen werden. Nach Prüfung der Angebote durch das Büro Peck.Daam Architekten GmbH ergibt sich folgende Bieterreihenfolge (Bruttopreise):

1. WM Thermo-Akustik GmbH, Gilching        376.586,27 €
2.        394.218,65 €
3.        424.819,11 €
4.        543.890,69 €

Die Kostenberechnung vom Dezember 2020 für dieses Gewerk schließt mit 280.816,20 € brutto ab. Das bepreiste Leistungsverzeichnis, das die Architekten mit den Ausschreibungsunterlagen vorbereiten, schließt mit 396.931,16 € brutto ab.

Somit liegt das Angebot der Fa. WM Thermo-Akustik GmbH zwar um 34,10 % über der Kostenberechnung aus 2020. Das bepreiste LV sowie die weiteren Angebote machen jedoch deutlich, dass das Angebot des Erstbieters den aktuellen Marktpreisen entspricht. Die Kostenmehrung kommt nur teilweise aus allgemein gestiegenen Baupreisen zustande. Bedeutend sind Mehrungen aus bauphysikalischen Gründen, die sich in der Konkretisierung der Planung ergeben haben. 

Das Büro Peck.Daam verweist darauf, dass die bauphysikalischen Nachweise zur LPH 5 auf Grundlage der Genehmigung und im Zuge der tiefer detaillierten Ausführungsplanung fortgeschrieben werden mussten. Dies betrifft insbesondere das Thema Schallschutz im Bürotrakt und den Schallschutznachweis der Außenbauteile.

Die Planer und unser Fachberater Herr Hacker werden versuchen, die Standards, in Abstimmung mit dem Büro für Bauphysik, so anzupassen, dass nicht alle Schallschutzmaßnahmen vollumfänglich erforderlich werden und noch eine deutliche Kostenersparnis bei der Ausführung der Trockenbauarbeiten möglich ist.

Das Unternehmen ist den Architekten aus anderen Projekten bekannt. Zudem hat die Firma die Trockenbauarbeiten im Mehrfamilienhaus Hauptstraße 25 erbracht. Es wird daher vorgeschlagen, den Auftrag für die Trockenbauarbeiten an die Firma WM Thermo-Akustik GmbH aus Gilching, vorbehaltlich etwaiger Einsprüche der Mitbieter, zu vergeben.

Diskussionsverlauf

Frau Scriba und Herr Strauß bitten um eine genaue Prüfung, sollten Vorgaben durch die Bauphysik und daraus resultierende Standards verändert werden. Beim Schallschutz sollte nicht an der falschen Stelle gespart werden.
Herr Schurz sieht auf jeden Fall Einsparmöglichkeiten beim geplanten Schallschutz an den Decken der Büros im OG, da durch die Änderung des Dämmstoffes auf Holzfaserplatten in der Dachkonstruktion von Haus aus über das Dach der Immissionsschutz verbessert wurde.
 

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Trockenbauarbeiten im neuen Bürgerhaus zu einer Auftragssumme von 376.586,27 € brutto, vorbehaltlich etwaiger Einsprüche der Mitbieter innerhalb der Frist nach § 134 GWB, an die Firma WM Thermo-Akustik GmbH aus Gilching.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Medientechnik für das Bürgerhaus Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 29.11.2022 ö beschließend 8

Sachvortrag

Die Leistungen für die Medientechnik wurden beschränkt ausgeschrieben. Von acht ausgewählten Firmen bekundeten sieben Firmen ihr Interesse. Drei davon gaben ein Angebot ab. Zwei Firmen mussten aus formellen Gründen ausgeschlossen werden.

Das Büro PEG GmbH, Gilching, hat das verbleibende Angebot der Firma ComPeri GmbH aus Karlsfeld geprüft und empfiehlt, die Leistungen zu einer Angebotssumme von 265.438,85 € brutto zu vergeben. Die Firma ist der PEG GmbH von anderen Baustellen her bekannt. (Die beiden, aus formellen Gründen, ausgeschlossenen Firmen liegen bei Angebotspreisen in Höhe von 280.481,44 € bzw. 287.181,22 € brutto)

Die Kostenberechnung für dieses Gewerk schließt mit 121.737,00 € brutto ab. Das bepreiste Leistungsverzeichnis, das die PEG GmbH mit den Ausschreibungsunterlagen vorbereitet hat, schließt mit 228.300,00 € brutto ab.

Die Kostensteigerung lässt sich wie folgt erklären:
  • Es wurden Traversen für die Bühnenbeleuchtung und -technik mit ausgeschrieben. Die zugehörige Summe in Höhe von ca. 22.300,00 € brutto war ursprünglich in der Kostenberechnung für die Kostenstelle „Bühnenausstattung“ vorgesehen und entfällt an dieser Stelle.
  • Bei Vorgesprächen zur Ausschreibung wurden, zusätzlich zur Entwurfsplanung, weitere Komponenten mit ausgeschrieben. Dies betrifft die Präsentationstechnik im Sitzungssaal und in den Mehrzweckräumen, sowie die Beschallung im Bürgersaal u.a. durch Verwendung von Monitorlautsprechern für die Bühne. Die Kosten dafür betragen ca. 43.600,00 € brutto. 
  • Für Installationsmaterial und erforderliche Messungen fallen ca. 11.500,00 € brutto an. Diese wurden teilweise aus dem Bereich Elektroinstallation übernommen.
  • Insgesamt sind zur Kostenberechnung aus 2020 Kostensteigerungen in Höhe von ca. 42 % zu verzeichnen. Dies hat vor allen Dingen damit zu tun, dass insbesondere in der Audio- und Videotechnik, die meisten Komponenten aus dem asiatischen Raum kommen und diese einer enormen Preissteigerung unterliegen.  

Aus den o. g. Gründen wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Medientechnik an die Firma ComPeri GmbH aus Karlsfeld zu vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Firma ComPeri GmbH aus Karlsfeld mit den Leistungen für die Medientechnik im neuen Bürgerhaus zu einer Auftragssumme i. H. v. 265.438,85 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Photovoltaik-Anlage für das Bürgerhaus Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 29.11.2022 ö beschließend 9

Sachvortrag

Die Photovoltaik-Anlage für das Bürgerhaus wurde beschränkt ausgeschrieben. Von acht ausgewählten Firmen bekundeten sechs Firmen ihr Interesse. Drei Firmen gaben ein Angebot ab. Eine Firma musste aus formellen Gründen ausgeschlossen werden. Nach Prüfung der Angebote durch das Büro PEG GmbH ergibt sich folgende Bieterreihenfolge (Bruttopreise):

1. Fa. Will Elektro, Münsing        126.626,10 €
2.        127.033,36 €

Die Kostenberechnung für dieses Gewerk schließt mit 104.720,00 € brutto ab. Das bepreiste Leistungsverzeichnis, das die PEG GmbH mit den Ausschreibungsunterlagen vorbereitet hat, schließt mit 113.987,01 € brutto ab.

Somit liegt das Angebot der Fa. Will um 20,92 % über der Kostenberechnung und 11,09 % über dem bepreisten LV.


Vor Vergabe sind noch zwei Punkte zu entscheiden:

1. Generatorleistung
Der Gemeinderat hat bisher großen Wert darauf gelegt, dass möglichst viel Dachfläche für die PV-Anlage zur Verfügung gestellt wird. Daher resultiert auch die ausgeschriebene Generatorleistung von ca. 80 kW. Insbesondere durch den Überbau des Aufzugs ist aber keine gleichmäßige Anordnung der Modulflächen auf der Westseite mehr möglich. Daher empfiehlt das Architekturbüro auf zwei geplante Teilflächen an der Nordwest- und der Südwestseite zu verzichten und auf der Westseite die Fläche auf den Bereich unterhalb der Dachlaterne zu beschränken. Dadurch würde sich die Generatorleistung auf ca. 70 kW verringern.

Das Büro Peck.Daam nimmt dazu folgendermaßen Stellung:
„Während die Ostseite weniger einsehbar bzw. weniger Fernwirkung entwickelt, wird insbesondere die Westseite die Schauseite des neuen Gemeindehauses darstellen. Daher haben wir auch bei unserem Vorschlag auf der Ostseite ein Maximum an Flächen für die Photovoltaik zu erzielen versucht. Die Westseite ist in dieser Hinsicht wesentlich empfindlicher zu sehen. Bei dem uns nunmehr vorgelegten Vorschlag entsteht genau das, was bei der Platzierung einer Photovoltaikanlage generell vermieden werden soll: ein unruhiges und insbesondere an der Nord-West-Ecke des Daches - oberhalb des Ratssaals - geradezu chaotisches Erscheinungsbild. Wir lehnen diesen Vorschlag mit aller Entschiedenheit ab! Um an der Westseite ein geordnetes Bild entstehen zu lassen, empfehlen wird dringend, aus gestalterischen Gründen, die beiden jeweils letzten Felder im Norden und Süden entfallen zu lassen.“

2. Nebenangebot
Der Zweitbieter hat ein wertbares Nebenangebot abgegeben. Grundlage sind andere Solarmodule und Wechselrichter. Das würde zu einer Kostenminderung von 13.308,20 € (brutto) führen. Das Büro PEG und die Bauverwaltung empfehlen aus folgenden Gründen, das Nebenangebot nicht anzunehmen:
  • Aus Qualitätsgründen wurden bewusst Solarmodule in „Glas-Glas-Technik“ ausgeschrieben. D. h., die Solarzellen sind von Ober- und Unterseite durch eine Glasscheibe geschützt und sind somit robuster gegen Witterungs- und Umwelteinflüsse. Doppelglas-Module reagieren beispielsweise bei Durchbiegung des Moduls bei Transport, Montage und Wind- oder Schneelasten weniger anfällig auf Zug- und Druckspannungen, die zu Mikrorissen in den Zellen führen könnten. Durch das Rückseitenglas wird kein Wasserdampf, Sauerstoff oder andere Gase durchgelassen und können, anders als bei Glas-Folien-Modulen, die empfindlichen Solarzellen nicht beschädigen. Dadurch sind Glas-Glas-Module in der Regel langlebiger.
Beim Nebenangebot werden „Glas-Folien-Module“ angeboten, d. h. die Unterseite des Moduls hat keinen zusätzlichen Schutz durch eine Glasscheibe und bietet daher nicht die dargelegten Vorteile.
  • Im Nebenangebot werden Wechselrichter angeboten, die nicht die gleiche Spezifikation haben wie die Wechselrichter im Hauptangebot (z.B. keine Verschattungsanalyse).
  • Bei den Hauptangeboten werden mit Solarwatt und SMA deutsche Firmen angeboten. Beim Nebenangebot kommen Firmen aus dem asiatischen Raum (QCells/Südkorea und Sungrow/China) zum Einsatz.

Die Firma Will Elektro ist der Gemeinde als leistungsfähige und zuverlässige Firma bekannt. Es wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Photovoltaikanlage an die Firma Will Elektro aus Münsing zu vergeben.

Diskussionsverlauf

Bei der Entscheidung, ob bei der Gestaltung des Solargenerators mehr Wert auf die Erzielung der max. Leistung oder auf die gestalterischen Empfehlungen des Architekturbüros gelegt werden soll, konnte im Gemeinderat, trotz intensiver Diskussion, kein einheitliches Meinungsbild erzielt werden. Soll die Gemeinde, im Zuge der Energiewende, als Vorbild möglichst viel Dachfläche mit Solarmodulen belegen oder wird dadurch die Ästhetik des Gebäudes empfindlich gestört?

Auch bei der Diskussion, ob das Nebenangebot angenommen werden soll, sprechen sich einzelne Mitglieder des Gemeinderats dafür aus. Sie sehen keinen merklichen Qualitätsunterschied bei den angebotenen Komponenten und wollen das Einsparpotential nutzen.    

Beschluss 1

Der Empfehlung des Architekturbüros wird gefolgt und die Generatorleistung wird auf ca. 70 kW verringert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Beschluss 2

Das Nebenangebot des Zweitbieters wird nicht angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Beschluss 3

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Photovoltaikanlage für das Bürgerhaus zu einer Auftragssumme i. H. v. 126.626,10 € brutto an die Firma Will Elektro, Münsing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Brandmeldeanlage für das Bürgerhaus Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 29.11.2022 ö beschließend 10

Sachvortrag

Die Brandmeldeanlage für das Bürgerhaus wurde beschränkt ausgeschrieben. Alle sieben interessierten Firmen gaben ein Angebot ab. Drei Firmen mussten aus formellen Gründen ausgeschlossen werden. Nach Prüfung der Angebote durch das Büro PEG GmbH ergibt sich folgende Bieterreihenfolge (Bruttopreise):

1. Fa. Kapfelsperger GmbH, Teising        58.565,89 €
2.        58.828,41 €
3.        60.066,38 €
4.        67.417,26 €

Die Kostenberechnung für dieses Gewerk schließt mit 80.143,47 € brutto ab. Das bepreiste Leistungsverzeichnis, das die PEG GmbH mit den Ausschreibungsunterlagen vorbereitet hat, schließt mit 74.426,24 € brutto ab.

Somit liegt das Angebot der Fa. Kapfelsperger GmbH um 26,92 % unter der Kostenberechnung und 21,31 % unter dem bepreisten LV. Ein Unterangebot liegt nicht vor.

Das Unternehmen ist der PEG GmbH aus anderen Projekten bekannt. Es wird daher vorgeschlagen, den Auftrag für die Brandmeldeanlage an die Firma Kapfelsperger GmbH aus Teising zu vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zur Brandmeldeanlage für das Bürgerhaus an die Firma Kapfelsperger GmbH, Teising, zu einer Auftragssumme von 58.565,89 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Neubau Hochbehälter Weidenkam; Beratung und Beschlussfassung zur Billigung der Planung sowie über das gemeindliche Einvernehmen (Fl.Nr. 1305/1, Gemarkung Holzhausen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 29.11.2022 ö beschließend 11

Sachvortrag

Dem Arbeitskreis Trinkwasser wurde das Planungskonzept in der Sitzung vom 27.09.2022 vorgestellt. Die vorliegende Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird dem Gemeinderat in der Sitzung durch das Bauamt nochmals erläutert. Der Entwurf hat sich seit Ende September nur in Details verändert. Zusätzlich liegen nun auch die Ansichten der Anlage vor.

Im November 2021 wurde dem Arbeitskreis eine qualifizierte Kostenschätzung vorgestellt. Einschließlich der Baunebenkosten ergaben sich Baukosten in Höhe von ca. 1.200.000,- € (netto). Mit der vorliegenden Entwurfsplanung wurde eine Kostenberechnung, auf Grundlage des momentanen Kostenniveaus am Bau, erstellt. Diese Berechnung schließt mit einer Summe von ca. 1.400.000,- € (netto). Die Mehrkosten ergeben sich fast ausschließlich durch Kostensteigerungen aufgrund der Ukrainekrise und sind in einer Höhe von ca. 17 % angemessen.

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zu beurteilen.

Die Bauverwaltung geht davon aus, dass eine Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB gegeben ist. Der Neubau des Hochbehälters dient als Teil der gemeindlichen Wasserversorgung der öffentlichen Versorgung mit Trinkwasser. Die bestehenden zwei Hochbehälter werden ersetzt. Die Notwendigkeit der Baumaßnahme für die gemeindliche Wasserversorgung ist dem Gemeinderat bzw. dem AK Trinkwasser vom planenden Ingenieurbüro dargelegt worden. Einzelheiten sind dem beiliegenden Erläuterungsbericht zu entnehmen.

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen.

Die ausreichende Erschließung ist gesichert. Die wegemäßige Erschließung erfolgt über bestehende Feld- und Waldwege. Die Regenwasserableitung erfolgt frei in das umliegende Waldgebiet.

Beschluss

1. Der Gemeinderat billigt die vorliegende und im Arbeitskreis Trinkwasser erläuterte Genehmigungsplanung (Stand: 23.11.2022).
2. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 23.11.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2022 09:23 Uhr