Datum: 13.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Genehmigung der Niederschrift Nr. 48 über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.11.2022
6 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
7 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Estricharbeiten für das Bürgerhaus Münsing
8 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Plattformlifts für das Bürgerhaus Münsing
9 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe zur Erneuerung der Entwässerungsanlage und Anpassung der Außenanlagen am Bauhof
10 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Erneuerung der Zubringerleitungen für den neuen Hochbehälter Weidenkam
11 Bebauungsplan Nr. 14/MÜNSING; Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung für Flächen östlich des Weilbachweges in Münsing (Fl.Nrn. 202/1 (Teil), 202/4, 202/5 u. 202/9)
12 Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung eines Freilaufstalles mit Güllegrube in Münsing, Am Kirchberg 7 (Fl.Nr. 92)
13 Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgaragen - Gebäude A in Ammerland, Hoffischerweg (Flur Nr. 3161/18)
14 Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Gebäude B in Ammerland, Hoffischerweg (Flur Nr. 3161/18)
15 Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Gebäude C in Ammerland, Hoffischerweg (Flur Nr. 3161/18; 3161/0)
16 Informationen über Bauangelegenheiten
17 Genehmigung zum Abschluss eines Stromlieferungsvertrages im vereinfachten Vergabeverfahren und Beteiligung an der Strom-Bündelausschreibung der Fa. KUBUS für 2024-2026
18 Zustimmung zur Bauherrngemeinschaft Gemeinde Münsing/Schützengesellschaft Edelweiß Ammerland e.V.
19 Überlassungsvertrag Schützengesellschaft Edelweiß Ammerland e.V.
20 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis mit Kostenverzeichnis
21 Kündigung der Beratertätigkeit des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes und Neuvergabe der Beratertätigkeit an eine kommunalerfahrene Steuerkanzlei

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5. Genehmigung der Niederschrift Nr. 48 über die Sitzung des Gemeinderates vom 29.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 48 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 29.11.2022 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 6

Sachvortrag

a) Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 24.01.2023 im Sitzungssaal statt. 

b) Die Entschlammung des Degerndorfer Weihers wird nächste Woche ausgeschrieben. Submission und Vergabeentscheidung erfolgen voraussichtlich im Februar 2023. Bis dahin ist es von Vorteil, wenn der Weiher weiter ausfriert.

c) GRin Ruhdorfer kündigt eine Änderung des Baugesetzbuchs an. Demnach sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Autobahnen künftig im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert sein.

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7. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Estricharbeiten für das Bürgerhaus Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 7

Sachvortrag

Die Estricharbeiten für das neue Bürgerhaus wurden europaweit ausgeschrieben. Von den 13 interessierten Firmen gaben 11 ein Angebot ab. Drei Bieter mussten aus formalen Gründen ausgeschlossen werden (161.467,82 € brutto, 169.022,25 € und 169.936,03 €, jew. brutto).

Zum günstigen Angebot des Mindestbieters (133.363,37 €) wurden Unterlagen nachgefordert, die vollständig und fristgerecht eingereicht wurden. Die Einladung zur Aufklärung des Angebotsinhaltes ließ der Bieter jedoch unbeantwortet. Er erschien auch nicht zum Gesprächstermin. Das Angebot ist daher nach § 15EU Abs.2 VOB/A zwingend auszuschließen.

Nach Prüfung und Wertung der verbliebenen Angebote ergibt sich folgende Bieterreihenfolge (Bruttopreise incl. berücksichtigter Nachlässe):

1. HG Bau GmbH, Halle/Saale        164.665,30 €
2.        172.046,58 €
3.        173.176,77 €
4.        179.115,23 €
5.        183.722,74 €
6.        204.429,23 €
7.        213.598,48 €

Alle Unterlagen der Fa. HG Bau wurden bereits mit dem Angebot eingereicht, sodass keine Nachforderung mehr zu tätigen war. Fragen zum Angebotsinhalt der Firma konnten in einem Aufklärungsgespräch am 06.12.2022 beantwortet werden. Die Firma ist u. a. viel im süddeutschen Raum tätig (z. B. München), sodass die Verfügbarkeit auf der Baustelle gewährleistet ist.

Die Kostenberechnung vom Dezember 2020 für dieses Gewerk schließt mit 198.827,87 € brutto ab. Das bepreiste Leistungsverzeichnis, das die Architekten mit den Ausschreibungsunterlagen vorbereiten, liegt bei 256.351,59 € brutto. Somit liegt das Angebot der HG Bau GmbH 17,18 % unter der Kostenberechnung sowie 37,94 % unter dem bepreisten LV. Das geprüfte Submissionsergebnis lässt jedoch den Schluss zu, dass es sich bei den Preisen der Fa. HG Bau GmbH um marktübliche Preise handelt. Ein Unterangebot liegt nicht vor.

Das Architekturbüro Peck.Daam Architekten empfiehlt, den Auftrag für die Estricharbeiten an die Firma HG Bau GmbH aus Halle an der Saale zu erteilen. Die Informationsschreiben an die Mitbieter nach § 134 GWB wurden am 12.12.2022 über die Vergabeplattform versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Estricharbeiten, vorbehaltlich etwaiger Einsprüche der Mitbieter innerhalb der Frist nach § 134 GWB, an die Firma HG Bau GmbH aus Halle an der Saale zu einer Auftragssumme in Höhe von 164.665,30 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Plattformlifts für das Bürgerhaus Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 8

Sachvortrag

Der Plattformlift im Bühnenbereich des neuen Bürgerhaues wurde beschränkt ausgeschrieben. Von den fünf angefragten Firmen bekundeten drei ihr Interesse. Zum Submissionstermin, Donnerstag, 03.11.2022, lag lediglich das Angebot der Firma Cibes Lift Deutschland GmbH vor.

Das Angebot der GS-Aufzüge Cibes GmbH aus Österreich ging erst am Montag, 07.11.2022, und damit verspätet ein, sodass es ausgeschlossen werden muss. Dem Bieter wurde der Ausschluss bereits mitgeteilt.

Einer Bindefristverlängerung bis 30.12.2022 wurde seitens Cibes Lift Deutschland GmbH gewährt. Nach Prüfung des Angebotes der Cibes Lift Deutschland GmbH durch das Planungsbüro PEG ergibt sich ein Angebotspreis in Höhe von 34.846,41 € brutto.

Die Kostenberechnung für den Lift liegt bei 25.823 € brutto. Das bepreiste LV schließt mit 20.825 € brutto ab. Damit liegt das Angebot der Cibes Lift Deutschland GmbH 34,94 % über der Kostenberechnung und 67,33 % über dem bepreisten LV.

Die PEG GmbH schlägt vor, den Auftrag zu vergeben. Die Abweichung ist jedoch aus Sicht der Verwaltung zu hoch, um noch als wirtschaftlich betrachtet zu werden. Es wird daher vorgeschlagen, den Vorschlag der PEG GmbH nicht anzunehmen und die Ausschreibung gem. §17 Abs. 1 Ziffer 3 VOB/A aufzuheben.

Diskussionsverlauf

In der Diskussion wird angeregt, den Behindertenbeauftragten des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen, Herrn Ralf Seifert, in die weiteren Überlegungen mit einzubeziehen.

Beschluss

  1. Die Ausschreibung für den Plattformlift im Bühnenbereich des Bürgerhauses wird gem. § 17 Abs. 1 Ziffer 3 VOB/A aufgehoben. Ein neues Vergabeverfahren ist nicht vorgesehen.
  2. Die Aufhebung ist der Firma Cibes Lift Deutschland GmbH umgehend mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe zur Erneuerung der Entwässerungsanlage und Anpassung der Außenanlagen am Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 9

Sachvortrag

Dem Bauausschuss wurde in seiner Sitzung am 10. Mai 2022, die Planung zur Sanierung der Entwässerungsanlage am gemeindlichen Bauhof vorgestellt. Die ursprüngliche Planung, die Sanierung als eine Maßnahme auszuschreiben, konnte nicht verwirklicht werden. In einem ersten Schritt wurde die Hebeanlage erneuert. Den Auftrag dazu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 26.07.2022 erteilt. Die Arbeiten dafür sind in der Zwischenzeit abgeschlossen und die neue Hebeanlage ist in Betrieb.

Die Ausschreibung für die Entwässerungsanlage im Innenhof, incl. Waschplatz, Tankanlage und neuem Ölabscheider, ist im Spätherbst erfolgt und das Ergebnis liegt geprüft vor. Die Ausführung der Arbeiten ist für den Frühsommer 2023 vorgesehen.

Die o. g. Maßnahmen wurden beschränkt ausgeschrieben. Acht Firmen wurden um Angebotsabgabe gebeten. Es gingen drei Angebote ein, wovon keines aus formellen Gründen ausgeschlossen werden muss. Nach Prüfung der Angebote durch das Ingenieurbüro Holzer, Münsing, ergab sich folgende Bieterreihenfolge (Summen brutto):

1. Fa. Holzer Tiefbau, Degerndorf                258.268,12 €
2.                324.016,64 €
3.                412.505,99 €

Das Angebot der Firma Holzer liegt 7,04 % unter der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Holzer (277.812,24 €) vom 07.10.2022. Die Preise sind auskömmlich und es liegt kein Unterangebot vor.

Beschluss

Der Auftrag für die Baumaßnahmen zur Erneuerung der Entwässerungsanlage, incl. Sanierung der Hoffläche am Bauhof in Degerndorf, wird zu einer Angebotssumme in Höhe von 258.268,12 € brutto, an die Firma Holzer GmbH aus Degerndorf vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Erneuerung der Zubringerleitungen für den neuen Hochbehälter Weidenkam

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 10

Sachvortrag

Vor dem Neubau des Hochbehälters in Weidenkam sollen die Zubringer- und Entnahmeleitungen für den Behälter, auf einer Länge von ca. 500 m, erneuert werden. Dies wurde vom Arbeitskreis Trinkwasser empfohlen und durch den Bauausschuss am 18. Oktober beschlossen. Für die notwendigen Planungsleistungen hat das Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland am 29.11.2022 ein Honorarangebot erstellt.

Die Baumaßnahme entspricht gem. Anlage 12, Ziffer 12.1 einem Ingenieurbauwerk der Honorarzone II der HOAI 2021. Angeboten wird der Basiswert (früher Mindestsatz). Das Büro soll, bis auf einige Teilleistungen in der Leistungsphase 2, das gesamte Leistungsbild nach § 43 HOAI 2021 erbringen. Zudem soll das Büro die örtliche Bauüberwachung übernehmen, die mit 2,9 % der anrechenbaren Kosten veranschlagt wird. Dabei handelt es ich um einen üblichen Satz für derartige Maßnahmen. Die Nebenkosten werden mit 6 % angeboten.

Bei anrechenbaren Kosten in Höhe von 192.000,00 € netto (Berechnung vom 23.11.2022), ergibt sich ein Gesamthonorar in Höhe von 25.893,61 € netto. Abgerechnet wird auf Basis der Kostenberechnung.

Sofern besondere Leistungen benötigt werden, sollen diese nach Zeitaufwand vergütet werden. Die angebotenen Stundensätze sind angemessen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH, Zweigstelle Baldham, mit den Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI 2021 für den Wasserleitungsbau am Hochbehälter zu beauftragen.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die Ingenieurleistungen für den Wasserleitungsbau am neuen Hochbehälter Weidenkam an das Büro Dr. Blasy – Dr. Øverland Ingenieure GmbH.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Bebauungsplan Nr. 14/MÜNSING; Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung für Flächen östlich des Weilbachweges in Münsing (Fl.Nrn. 202/1 (Teil), 202/4, 202/5 u. 202/9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 11

Sachvortrag

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.11.2022 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/MÜNSING beschlossen. Ziel der Planung ist es, das Grundstück Fl.Nr. 202/9, Gem. Münsing, in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufzunehmen und damit die baurechtliche Zulässigkeit für ein Einfamilienhaus auf diesem Grundstück zu schaffen.

Der Gemeinderat erkennt hier die Möglichkeit, das Ziel des Gesetzgebers, kurzfristig Wohnraum zu schaffen, in geeigneter Weise umzusetzen. Die geplante Bebauung stelle keine Ausuferung in den Außenbereich dar, sondern die Fortentwicklung der bereits vorhandenen Bebauung nach Osten. Die Voraussetzungen des § 13 b BauGB liegen aus Sicht des Gemeinderats vor. Demnach ist die Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB im Rahmen der angestrebten Bebauungsplanänderung durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, möglich. Vorrangiges Ziel der Baulandentwicklung ist auch die Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung.

Am östlichen Ortsrand von Münsing soll die Planung für eine Fläche zwischen zwei Bebauungsplangebieten eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen, die die spezifischen Gegebenheiten des Planbereichs berücksichtigt. Planungsziel ist eine der Lage angemessene Nutzungsdichte und eine abschließende Formulierung der gestalterischen Ortsrandsituation. Dabei soll im Sinne der Nachverdichtung und des Flächensparens eine aufgrund der bestehenden Topographie geeignete Potenzialfläche genutzt werden. Ferner ist der Übergang zur freien Landschaft durch eine ausreichende Ortsrandeingrünung sicherzustellen. Hierfür werden heimische Pflanzenarten (Bäume und Sträucher) festgesetzt.

Im Rahmen der Ausgestaltung der Bebauungsplanänderung ist das Augenmerk im Besonderen auf die ortsplanerische Anbindung an die bestehende Bebauung sowie die Einbindung in die umgebende Landschaft zu richten. Zugleich sind aufgrund der südlich angrenzenden gewerblichen Nutzung der Schallschutz zu beleuchten sowie aufgrund bestehender Gebäude und Bäume der Artenschutz.

Eine Überprüfung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 14/MÜNSING ergab, dass die Höhenfestsetzung aufgrund des Gebots der Normenklarheit im Sinne einer Bestimmtheit umformuliert werden sollte. Dabei ist, im Nachgang einer noch durchzuführenden Bestandsvermessung, der Bezugspunkt für die Höhenlage der Gebäude auf Normalnull (NN) festzulegen.

Diskussionsverlauf

In der anschließenden Diskussion wird an die bauplanungsrechtliche Bewertung der Bauverwaltung erinnert.

Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt nach Maßgabe des vorstehenden Sachvortrags den Bebauungsplan Nr. 14/MÜNSING zu ändern. Die 7. Änderung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 202/4, 202/5, 202/9 und 202/1 (Teilfläche), Gemarkung Münsing, am Weilbachweg in Münsing. Der künftige Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan M 1 : 500, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, schwarz umrandet dargestellt. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB.
2. Die Verwaltung wird gebeten, diesen Aufstellungsbeschluss einschließlich des auszufertigenden Lageplanes mit der Wiedergabe des Geltungsbereichs möglichst umgehend, jedoch zwingend vor dem 31.12.2022, ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

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12. Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung eines Freilaufstalles mit Güllegrube in Münsing, Am Kirchberg 7 (Fl.Nr. 92)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 12

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Lediglich ein Streifen entlang der nördlichen Grundstücksgrenze mit ca. 20 m Breite ist als private Grünfläche im Flächennutzungsplan dargestellt. 

An das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag auf Vorbescheid wird erinnert. Das Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.10.2020 behandelt. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Freilaufstalles mit Güllegrube erteilt. Der Vorbescheid wurde am 01.02.2021 durch das Kreisbauamt erteilt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Die bauplanungsrechtliche Bewertung des oben beschriebenen Bauvorhabens ist damit rechtsverbindlich geklärt worden. 

Die dem nun vorliegenden Bauantrag zugrundeliegenden Bauvorlagen ist zu entnehmen, dass die Errichtung eines Freilaufstalles nach Osten offen (20 m x 15 m, Traufhöhe: 3,19 m) sowie eines geschlossenen Güllebehälters (ca. 452 m³ - dies entspricht dem Stand der Technik) nördlich des bestehenden Stalles der Vorbescheidsplanung entspricht. Das Gebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 25 °. Die Firsthöhe wurde mit 8,21 m angegeben und die maximale Wandhöhe beträgt 4,55 m.
 
Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb i. S. des § 35 Abs. 1 BauGB. Die Privilegierung ist gegeben. Die Prüfung der Erschließungssicherheit der Güllegrube wird durch die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft durchgeführt. 

Es ist zu befürchten, dass sich das Vorhaben im Hinblick auf die zu erwartenden Emissionen negativ auf das geplante Wohnbaugebiet nördlich des Baugrundstücks und westlich des Angerweges auswirkt, daher wird die Planung zur Erstellung eines Geruchsgutachtens an den Gutachter weitergereicht. 
Die Beteiligung der unteren Immissionsschutzbehörde erfolgt sicherlich im weiteren Baugenehmigungsverfahren. 

Die ausreichende Erschließung ist nachgewiesen. 

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 20.10.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgaragen - Gebäude A in Ammerland, Hoffischerweg (Flur Nr. 3161/18)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 13

Sachvortrag

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 18/MÜNSING (Hoffischerweg in Ammerland). Das Vorhaben ist somit nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Doppelhauses (Grundfläche 150 m² bzw. 176 m² / Wandhöhe 6 m) mit Garage (4 Stellplätze). In den Bauvorlagen werden zwei Varianten dargestellt. Auf die beiliegenden Bauvorlagen wird verwiesen. Ebenfalls angefügt ist ein Schreiben der Rechtsanwältin Dr. Lea Herrmann-Reichold vom 30.09.2022.

Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist im Bereich des Baugrundstücks eine „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt (Festsetzung A) Ziffer 2.3).

Die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans liegen hier aus Sicht der Verwaltung nicht vor, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Die Abweichungen sind zu umfangreich und widersprechen der planerischen Zielsetzung. Sie sind städtebaulich nicht vertretbar und auch nicht mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Ob das Gebäude als Einzelhaus oder Doppelhaus ausgeführt wird, hat auf die bauplanungsrechtliche Bewertung keinerlei Einfluss.

Diskussionsverlauf

Auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage sieht der Gemeinderat keine Möglichkeit zum beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Es wird jedoch von einzelnen Mitgliedern die Option diskutiert, im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplans eine Bebauung östlich der Bestandsbebauung zu ermöglichen. Hierfür bedarf es allerdings einer schlüssigen Planungskonzeption und einer gesonderten Entscheidung des Gemeinderates, die auf aktueller Grundlage nicht zu erwarten ist. Die vorliegende Planung lässt dieses Konzept leider vermissen. In diesem Zusammenhang wird auf den Inhalt der Absichtserklärung zur Ausweisung von Bauland des Gemeinderats vom 16.06.2009 verwiesen.

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid (Gebäude A), nach den Plänen in der Fassung vom 04.11.2022, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Gebäude B in Ammerland, Hoffischerweg (Flur Nr. 3161/18)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 14

Sachvortrag

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 18/MÜNSING (Hoffischerweg in Ammerland). Das Vorhaben ist somit nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienhauses (Grundfläche 150 m² bzw. 176 m² / Wandhöhe 6 m) mit Doppelgarage (2 Stellplätze). In den Bauvorlagen werden zwei Varianten dargestellt. Auf die beiliegenden Bauvorlagen wird verwiesen. Ebenfalls angefügt ist ein Schreiben der Rechtsanwältin Dr. Lea Herrmann-Reichold vom 30.09.2022.

Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist im Bereich des Baugrundstücks eine „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt (Festsetzung A) Ziffer 2.3).

Die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans liegen hier aus Sicht der Verwaltung nicht vor, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Die Abweichungen sind zu umfangreich und widersprechen der planerischen Zielsetzung. Sie sind städtebaulich nicht vertretbar und auch nicht mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Ob das Gebäude als Einzelhaus oder Doppelhaus ausgeführt wird, hat auf die bauplanungsrechtliche Bewertung keinerlei Einfluss.

Diskussionsverlauf

Auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage sieht der Gemeinderat keine Möglichkeit zum beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Es wird jedoch von einzelnen Mitgliedern die Option diskutiert, im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplans eine Bebauung östlich der Bestandsbebauung zu ermöglichen. Hierfür bedarf es allerdings einer schlüssigen Planungskonzeption und einer gesonderten Entscheidung des Gemeinderates, die auf aktueller Grundlage nicht zu erwarten ist. Die vorliegende Planung lässt dieses Konzept leider vermissen. In diesem Zusammenhang wird auf den Inhalt der Absichtserklärung zur Ausweisung von Bauland des Gemeinderats vom 16.06.2009 verwiesen.

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid (Gebäude B), nach den Plänen in der Fassung vom 04.11.2022, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Gebäude C in Ammerland, Hoffischerweg (Flur Nr. 3161/18; 3161/0)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 15

Sachvortrag

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 18/MÜNSING (Hoffischerweg in Ammerland). Das Vorhaben ist somit nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienhauses (Grundfläche 150 m² bzw. 176 m² / Wandhöhe 6 m) mit Doppelgarage (2 Stellplätze). In den Bauvorlagen werden zwei Varianten dargestellt. Auf die beiliegenden Bauvorlagen wird verwiesen. Ebenfalls angefügt ist ein Schreiben der Rechtsanwältin Dr. Lea Herrmann-Reichold vom 30.09.2022.

Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist im Bereich des Baugrundstücks eine „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt (Festsetzung A) Ziffer 2.3).

Die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans liegen hier aus Sicht der Verwaltung nicht vor, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Die Abweichungen sind zu umfangreich und widersprechen der planerischen Zielsetzung. Sie sind städtebaulich nicht vertretbar und auch nicht mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Ob das Gebäude als Einzelhaus oder Doppelhaus ausgeführt wird, hat auf die bauplanungsrechtliche Bewertung keinerlei Einfluss.

Diskussionsverlauf

Auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage sieht der Gemeinderat keine Möglichkeit zum beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Es wird jedoch von einzelnen Mitgliedern die Option diskutiert, im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplans eine Bebauung östlich der Bestandsbebauung zu ermöglichen. Hierfür bedarf es allerdings einer schlüssigen Planungskonzeption und einer gesonderten Entscheidung des Gemeinderates, die auf aktueller Grundlage nicht zu erwarten ist. Die vorliegende Planung lässt dieses Konzept leider vermissen. In diesem Zusammenhang wird auf den Inhalt der Absichtserklärung zur Ausweisung von Bauland des Gemeinderats vom 16.06.2009 verwiesen.

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid (Gebäude C), nach den Plänen in der Fassung vom 04.11.2022, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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16. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 16

Sachvortrag

  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 882/2, Gemarkung Degerndorf, Hochbreite 7, wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens die Bauvorlagen zur Errichtung einer Außentreppe zu einer bestehenden Wohneinheit vorgelegt. Mit dem Vorhaben darf begonnen werden, da die Monatsfrist bereits abgelaufen ist. Die Veränderungen sind mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2/DEGERNDORF-Ost vereinbar.

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17. Genehmigung zum Abschluss eines Stromlieferungsvertrages im vereinfachten Vergabeverfahren und Beteiligung an der Strom-Bündelausschreibung der Fa. KUBUS für 2024-2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 17

Sachvortrag

Die ursprüngliche Stromausschreibung über den Gemeindetag und der Fa. KUBUS beinhaltete die Stromlieferungen für die Jahre 2023 bis 2025. Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit wurde kein Zuschlag erteilt. Für maximal 3 Monate übernimmt der Grundversorger die Stromlieferung. Zur Überbrückung soll nun nur Strom für das Jahr 2023 vertraglich geregelt werden. Die Gemeinde Münsing beteiligt sich für die Stromlieferungen für 2024 und 2025 an der nächsten KUBUS-Ausschreibung, die außerplanmäßig angeboten wird.
Daher muss zunächst ein Anbieter gefunden werden, der der Gemeinde Münsing Strom liefert. In der momentanen Lage gestaltet sich dies als sehr schwierig. Derzeit gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Anbietern, die sich bereit erklären, uns jeweils ein Angebot zu unterbreiten. Dies bedeutet noch keine Lieferzusage. Zudem ist zu beachten, dass tagesaktuelle Preise hierfür an der Strombörse aufgerufen werden und hier meist innerhalb weniger Stunden der Zuschlag erteilt werden muss. Eine etwaige Höhe der Preise kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Der Bayrische Gemeindetag schätzt eine Vervierfachung der Bruttopreise. Wir werden selbstverständlich den Markt kurzfristig beobachten und das günstigste Angebot sichern. Zudem sind wir auf der Suche nach weiteren Anbietern, um eine höhere Vergleichbarkeit der Preise zu haben.
Unter diesen sehr schweren Bedingungen ist eine Ausschreibung in der gewohnten Form nicht möglich.
Aus diesem Grund sieht das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in seinem Rundschreiben vom 13.04.2022 (IB6 – 206-000#010) mehrere Möglichkeiten zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren vor, die in Gefahren- und Dringlichkeitslagen – wie vorliegend der Fall – zur Anwendung kommen können. Darin heißt es unter anderem: „In der aktuellen Lage in Reaktion auf den russischen Angriffskrieg können Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 199 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 4, 17 Vergabeverordnung (VgV) beschafft werden. Dieses Verfahren kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV bzw. § 3a EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A angewandt werden, wenn 
  1. Ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegt,
  2. Äußerst dringliche und zwingende Gründe bestehen, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen,
  3. Ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit besteht, die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten“. Ein Zusammenhang besteht nach Ansicht des Ministeriums u. a. dann, soweit die Beschaffung angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs, insbesondere der Versorgungssicherheit (einschließlich Energieversorgung und Reaktion auf gestörte Lieferketten) dient. Die Sicherstellung einer funktionierenden Wasserversorgung erfüllt ohne Weiteres diese Voraussetzungen.
Daher bitten wir um Genehmigung, die Stromlieferungen als Interimslösung kurzfristig aufgrund mehrerer Angebote im vereinfachten Vergabeverfahren (ohne Einhaltung der üblichen Fristen und ohne Teilnehmerwettbewerb) an den Anbieter mit dem günstigsten Preis vergeben zu dürfen.

Für die Stromlieferungsverträge 2024-2026 führt die Fa. KUBUS wieder eine Ausschreibungsrunde durch. Es wird vom Bayer. Gemeindetag empfohlen sich an dieser Ausschreibung zu beteiligen, da so günstigere Preise erwartet werden. 

Beschluss

  1. Die Stromlieferungen für 2023 dürfen kurzfristig aufgrund mehrerer Angebote im vereinfachten Vergabeverfahren an den Anbieter mit dem günstigsten Angebot vergeben werden.

  1. Für die Stromlieferungen 2024-2026 beteiligt sich die Gemeinde Münsing an der Kommunalen Strombündelausschreibung Bayern Ökostrom II für öffentliche Auftraggeber 2024-2026 der Fa. KUBUS, analog der Ausschreibung 2023-2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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18. Zustimmung zur Bauherrngemeinschaft Gemeinde Münsing/Schützengesellschaft Edelweiß Ammerland e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 18

Sachvortrag

Damit die Schützengesellschaft Edelweiß Ammerland e.V. über die Breitensportförderung in den Genuss des staatlichen Zuschusses kommt, ist es Voraussetzung, dass die Schützengesellschaft Mitbauherr ist. Es sollte wie in den bereits abgeschlossenen Verfahren bei den Schützen Münsing und Degerndorf gleich gehandhabt werden.

Beschluss

Bei dem Neubau des Feuerwehrhauses mit einem Sportschützenbereich wird zwischen der Gemeinde Münsing und der Schützengesellschaft Edelweiß Ammerland e.V. eine Bauherrngemeinschaft eingegangen. Die übliche Vereinbarung (s.Anlage) ist dabei abzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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19. Überlassungsvertrag Schützengesellschaft Edelweiß Ammerland e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 19

Sachvortrag

Damit die Schützengesellschaft Edelweiß Ammerland e.V. in den Genuss des staatlichen Zuschusses für den Breitensport erhält, will der Zuwendungsgeber (Regierung von Oberbayern) die Sicherheit, dass die Nutzung der Anlage dem Verein auch langfristig gesichert ist. Es ist deshalb ein entsprechender Überlassungsvertrag abzuschließen. Der als Anlage beigefügte Vertrag entspricht den Verträgen mit den Schützen Degerndorf und Münsing und wurde jeweils für 30 Jahre abgeschlossen.

Beschluss

Der in der Anlage beigefügte Überlassungsvertrag mit der Schützengesellschaft Edelweiß Ammerland e.V. abzuschließen. Dem BSSB ist eine Ausfertigung zum Antrag auf Fördermittel für Schießstättenbau zuzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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20. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis mit Kostenverzeichnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 20

Sachvortrag

Die bestehende Kostensatzung mit Kostenverzeichnis ist seit 2002 gültig und sollte angepasst werden. Die vorliegende Kostensatzung bzw. Kostenverzeichnis entspricht überwiegend den gesetzlichen Mustern. Bei den Preisen für die Seestraßengenehmigungen sowie beim Bauwesen wurde sich an dem Muster der Gemeinde Berg orientiert und entsprechend eingearbeitet.

Beschluss

Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis sowie das entsprechende Kostenverzeichnis hierzu wird zum 01.01.2023 neu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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21. Kündigung der Beratertätigkeit des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes und Neuvergabe der Beratertätigkeit an eine kommunalerfahrene Steuerkanzlei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 21

Sachvortrag

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat viele Jahre die Gemeinde in allen Steuerangelegenheiten bei Wasserwerk, Photovoltaik, Heizwerk, Gaststätte und eTankstelle beraten. Mit dem bisherigen Steuerberater des Verbandes war auch eine rege, kompetente und zeitnahe Steuerberatung und die Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse gegeben. Leider hat der Verband aufgrund von Personalengpässen eine hausinterne Umstrukturierung vorgenommen und uns eine andere Steuerberaterin zugeteilt. Die Zusammenarbeit ist daraufhin fast gänzlich erloschen. Der Jahresabschluss 2020 ist erheblich verspätet erstellt worden. Mit dem Abschluss 2021 wurde noch nicht einmal begonnen. Monatelange Versuche die Steuerberaterin telefonisch zu erreichen blieben ohne Erfolg. Auf mehrmaliges Nachfragen beim Abteilungsleiter kann uns wegen der Personalsituation auch kein/e andere/r Berater/in zugeteilt werden. Eine Verbesserung der Situation ist auch nicht abzusehen. 
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen die Beratertätigkeit beim Bayer. Kommunalen Prüfungsverband zum 31.12.2022 zu kündigen und eine andere Kanzlei mit dem steuerlichen Jahresabschluss und der Bilanzerstellung ab 2021 zu beauftragen. Es wurden bereits mehrere Kanzleien angefragt, die auch Erfahrung mit der Kameralistik nachweisen können und von umliegenden Gemeinden empfohlen wurden. Leider begrenzt sich dadurch die Auswahl zusätzlich, da viele Kanzleien ebenfalls mit der enormen Auslastung und Personalproblemen zu kämpfen haben. 

Beschluss

  1. Die Beratertätigkeit des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes für die steuerpflichtigen Betriebe gewerblicher Art (BgA) der Gemeinde Münsing soll zum 31.12.2022 gekündigt werden.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt die Beratung und Erstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen ab 2021 der steuerpflichtigen Betriebe gewerblicher Art einer neuen Steuerkanzlei zu übertragen. Es ist dabei darauf zu achten, dass die Kanzlei entsprechende Erfahrung in der Kameralistik nachweisen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2023 09:16 Uhr