Datum: 24.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Genehmigung der Niederschrift Nr. 49 über die Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2022
5 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
6 Vorabstimmung über die Nachnutzung des jetzigen Rathauses; weiteres Vorgehen und grober Fahrplan einschließlich ggf. Einsetzung einer Arbeitsgruppe
7 Darlehen und Förderung der neuen Schießanlage der Schützengesellschaft Ammerland
8 Genehmigung der Bedarfsmitteilung 2023 Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt"
9 Antrag auf Baugenehmigung; Aufstellen eines Bauwagens für einen Waldkindergarten und eines Klo-Häuschens in Ried, Hinterfeld nahe Riedweg 15 (Fl.Nr. 3192)
10 Antrag auf Vorbescheid; Wohnhaus mit Tiefgarage in Münsing, Südliche Seestraße 17 (Fl.Nr. 3130/5)
11 Antrag auf Vorbescheid; Errichtung eines Gartenhauses mit Stellplatzüberdachung Carport in Münsing, auf dem Grundstück Hauserweg 20 (Fl.Nr. 53/1)
12 Informationen über Bauangelegenheiten
13 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Außenanlagen für das Bürgerhaus
14 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Schlosserarbeiten im Bürgerhaus
15 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Architektenleistungen der Leistungsphasen 5-9 zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Schießstand in Ammerland

zum Seitenanfang

4. Genehmigung der Niederschrift Nr. 49 über die Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 49 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 13.12.2022 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 5

Sachvortrag

a) Termine:
  • Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 14.02.2023 im Sitzungssaal statt.

b) Folgende Dokumente werden dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme eingestellt:

  • Stellungnahme des Elternbeirates der Grundschule Münsing zum „Haus des Kindes“ in den alten Rathausräumen.

  • Stellungnahme vom 16.12.2022 zur Nutzung der Räumlichkeiten des „alten“ Rathauses aus Sicht der Schule.

c) Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:

  • Stellungnahme/Email von Johann Strobl vom 08.01.2023, zu den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (TÖB) Nr. 9/DEGERNDORF und Nr. 36/MÜNSING, Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 8.

  • Einladung des Schutzverbandes für das Ostufer des Starnberger Sees e.V. zum Thema Freiflächen-Photovoltaik für Bürger. Einladung zum Vortrag am Donnerstag, 16.02.2023.

d) GR Prof. Dr. Richter-Turtur verweist im Namen des Vorstands des Ostuferschutzverbandes auf die Einladung zum Vortrag „Freiflächen-Photovoltaik für Bürger“, die in der Umlaufmappe liegt. Die Veranstaltung findet im Pfarrheim in Münsing statt und beginnt um 19.30 Uhr.

zum Seitenanfang

6. Vorabstimmung über die Nachnutzung des jetzigen Rathauses; weiteres Vorgehen und grober Fahrplan einschließlich ggf. Einsetzung einer Arbeitsgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 6

Sachvortrag

Zunächst berichtet Geschäftsleiter und Kämmerer Hubert Kühn über die bekannten rechtlichen Vorgaben im Schulwesen bzw. für die Kinderbetreuung. Derzeit ist der Bedarf an Kindergartenplätzen mit dem bestehenden Angebot gedeckt. Ein steigender Bedarf wird vielmehr bei den Krippenplätzen erwartet, da dieser sukzessive steigt.

Zudem haben ab September 2026 alle Grundschüler der 1. Jahrgangsstufe einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Einführung der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

Herr Kühn geht davon aus, dass die Eltern von ca. 80 % der Grundschulkinder das Betreuungsangebot nutzen werden. Im Kindergartenbereich sind es bereits 100 %. Soweit sich dieser Trend fortsetzt ist langfristig damit zu rechnen, dass auch im Krippenbereich bis zu ca. 80 Kinder betreut werden müssen. Wenn max. zwölf Kinder in einer Krippe betreut werden dürfen, ist der Raumbedarf somit relativ einfach zu ermitteln. Aus Sicht der Verwaltung muss demnach möglichst 2024 mit den Umbauarbeiten für das „Haus des Kindes“ begonnen werden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollten demnach bis spätestens Ende Juni vorliegen.

Die Schaffung von Betreuungsplätzen wird auf unterschiedlichste Weise vom Freistaat Bayern gefördert und differenziert, sehr stark in der pädagogischen Ausrichtung und Qualität.

Diskussionsverlauf

GR Strauß fürchtet weitere Fahrzeugbewegungen im Bereich der Grundschule und verweist auf die bisher schon bestehende, bedenkliche Verkehrssituation. Durch die Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze im künftigen „Haus des Kindes“ würde dieser Zustand noch verschärft. Deshalb sollten alle Optionen, auch an den Kindergärten in Degerndorf und Holzhausen ergebnisoffen geprüft werden.

Im Gemeinderat besteht Einigkeit, dass planerische Überlegungen erst in einem zweiten Schritt, nachdem die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorliegen, vorgenommen werden sollen. Die Mitwirkung eines Planungsbüros in der Arbeitsgruppe ist deshalb vorerst nicht notwendig.

Beschluss

1. Der Gemeinderat setzt eine Arbeitsgruppe ein.
2. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe
a) den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in der Gemeinde Münsing zu ermitteln,
b) einen Vorschlag für die - für die Gemeinde Münsing geeignete - Form der Kindertagesbetreuung bzw. der Art der Kindertageseinrichtung zu erarbeiten sowie
c) ggf. eine Empfehlung für ein am Bedarf orientiertes pädagogisches Konzept (z. B. Inklusion) auszusprechen.
3. In die Arbeitsgruppe wird berufen: Erster Bürgermeister Michael Grasl, dritte Bürgermeisterin Regina Reitenhardt, die Gemeinderatsmitglieder Stefan Holzheu, Christine Mair und Helge Strauß, Geschäftsleiter Hubert Kühn, die Schulleiterin Angret Pauli, die Kindergartenleiterin Birgit Koschnick, Herr Fritz Meixner vom Kinder- und Jugendförderverein Wolfratshausen e.V. sowie die Familienbeauftragte Judith Huber. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Darlehen und Förderung der neuen Schießanlage der Schützengesellschaft Ammerland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 7

Sachvortrag

Die Schützengesellschaft baut im Zuge des Feuerwehrhaus-Neubaus in Ammerland eine Schießanlage, mit sechs Schießständen und den dazugehörigen Sanitär- und Funktionsräumen. Die Gesamtkosten des Schützenbereichs werden rund 813.000 € betragen. Ein nicht unwesentlicher Anteil der Gesamtkosten wird durch Fördermittel des Freistaats abgedeckt. Wie hoch diese Förderung ausfällt, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. 41.300 € wollen die Schützen in Eigenleistung (Arbeit und Eigenkapital) erbringen. Da für die staatliche Förderung auch hier eine 10 % Eigenbeteiligung vom Schützenverein erwartet wird, besteht ein Delta von ca. 40.000 €. Für dieses Delta wird der Schützengesellschaft ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von max. 50.000 € gewährt, das in max. 50 gleichbleibenden Raten ab 2025 getilgt wird. Der Baukostenanteil abzüglich der Eigenleistung (Arbeit, Eigenkapital und Darlehen) und der staatlichen Fördersumme, wird als kommunale Breitensportförderung gewährt. Außerdem beantragt der Verein, bis zur Auszahlung der staatlichen Zuwendung, ein zinsloses Darlehen über die Fördersumme.

Derartige Darlehen und Kostenregelungen wurden üblicherweise auch schon bei anderen Projekten (Vereinsheim Degerndorf, SV Münsing, Musikkapelle Holzhausen, Schützen Münsing) praktiziert.

Beschluss

  1. Der Schützengesellschaft Ammerland wird ab Baubeginn, bis zur Auszahlung der staatlichen Förderung, ein zinsloses Darlehen in Höhe der Fördersumme gewährt. Das Darlehen ist mit Auszahlung der staatlichen Zuwendung endfällig. Über das Darlehen ist der übliche Darlehensvertrag auszufertigen.
  2. Der Schützengesellschaft Ammerland, wird nach Abrechnung der Baukosten, ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 € gewährt, das in 50 gleichbleibenden Raten jährlich zu tilgen ist. Über das Darlehen ist der übliche Darlehensvertrag auszufertigen.
  3. Die Verrechnung des Zuschusses/Beihilfe der Gemeinde, erfolgt mit Auftragsausführung und Kostenaufteilung, gemäß dem Bauherrnvertrag nach Fertigstellung der Baumaßnahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Genehmigung der Bedarfsmitteilung 2023 Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 8

Sachvortrag

In einer Videokonferenz mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen der Regierung von Oberbayern Frau Stoll, Frau Bötsch und Frau Riepl, Dr. Raab, Bauamtsleiter Stephan Lanzinger und Kämmerer Hubert Kühn, wurden die einzelnen künftigen Vorhaben der Gemeinde auf Fördermöglichkeiten und Realisierbarkeit geprüft und besprochen. Beiliegendes Ergebnis wurde dabei erarbeitet. Damit die Beträge in das Städtebauförderungsprogramm mit aufgenommen werden können, ist ein Beschluss des Gemeinderats nötig.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die vorliegende Bedarfsmitteilung 2023 im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Antrag auf Baugenehmigung; Aufstellen eines Bauwagens für einen Waldkindergarten und eines Klo-Häuschens in Ried, Hinterfeld nahe Riedweg 15 (Fl.Nr. 3192)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 9

Sachvortrag

Die Verwaltung erinnert an das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung vom 10.11.2020. Eine Baugenehmigung konnte nicht erteilt werden, da der unvollständige Antrag, trotz Aufforderung, in angemessener Frist nicht vervollständigt wurde.

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild dargestellt.

Aus den Bauvorlagen ist ersichtlich, dass die Baugenehmigung zur Errichtung eines Bauwagens (12,30 m x 2,53 m / Gesamthöhe 3,61 m) als mobiles Materiallager für den Waldkindergarten und ein Toilettenhäuschen (1,15 m x 0,95 m / Wandhöhe 2,17 m) angestrebt wird. Die Planung unterscheidet sich zum Bauantrag vom 10.11.2020 lediglich in Bezug auf die Lage des Bauwagens. Dieser wurde geringfügig nach Norden verschoben. 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um kein privilegiertes Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB), sondern um ein sonstiges Vorhaben. Demnach ist § 35 Abs. 2 BauGB maßgebend.

Von der Zweckbestimmung her ist die bereits bestehende Nutzung darauf ausgerichtet, den Kindern in einem naturnahen pädagogischen Konzept den „Erlebnisraum Wald“ nahe zu bringen. Die Erziehung und Betreuung der Kinder findet ausschließlich in der freien Natur statt. Das lässt sich nur im Außenbereich verwirklichen, so dass das pädagogische Konzept nur dort ausgeführt werden kann. Das Vorhaben ist deshalb nach Lage der Dinge im Außenbereich „gesollt“.

Zudem ist die Anlage für Kinder und Jugendliche allgemein zugänglich. Das Vorhaben dient der gesamten Bevölkerung, also der Allgemeinheit. Es handelt sich aus Sicht der Gemeinde Münsing um eine Einrichtung mit besonderem pädagogischen Wert, die das Betreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter um einen weiteren Baustein ergänzt. Dies wird vom Gemeinderat grundsätzlich begrüßt. Für den Gesamtbedarf in der Großgemeinde ist der Waldkindergarten eine unbedingt notwendige Ergänzung.

Angesichts seiner Dimension und der in den Planunterlagen dargelegten Einbindung in das Gelände, wirkt das Vorhaben auch nicht verunstaltend und zieht voraussichtlich auch keine weiteren Bauvorhaben nach sich.

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben öffentliche Belange nicht entgegen, da das Vorhaben in flächensparender und den Außenbereich schonender Weise ausgeführt wird. Jedoch wird dringend angeregt, dass im weiteren Genehmigungsverfahren eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau der baulichen Anlagen bei dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung eingefordert wird.

Im weiteren Genehmigungsverfahren ist die untere Naturschutzbehörde und der zuständige Förster zu beteiligen. 

Beschluss

  1. Zum Bauantrag, nach den Plänen in der Fassung vom März 2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Der Gemeinderat fordert, dass im Baugenehmigungsbescheid eine Rückbauverpflichtung bei dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung aufgenommen wird.
  3. Es muss zudem sichergestellt sein, dass die Nutzung, dem Auftrag entsprechend, dauerhaft auf Kindererziehung bzw. Kinderbetreuung beschränkt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Antrag auf Vorbescheid; Wohnhaus mit Tiefgarage in Münsing, Südliche Seestraße 17 (Fl.Nr. 3130/5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 10

Sachvortrag

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des im ergänzenden Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 32/MÜNSING (Südl. Seestraße). Ein ergänzendes Verfahren muss durchgeführt werden, da im Rahmen einer Normenkontrollklage beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof Abwägungsfehler beanstandet wurden. Somit ist der Bebauungsplan derzeit nicht bestandskräftig. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als private Grünfläche dargestellt. Entlang der südlichen, östlichen und nördlichen Grundstücksgrenzen sind im Flächennutzungsplan zudem Bäume dargestellt. Ferner liegt das Baugrundstück innerhalb des Geltungsbereichs des Rahmenplanes für das Seeufer.

Mit Vorbescheid vom 29.10.2001 wurde die Errichtung eines Dreifamilienhauses mit Tiefgarage nach § 34 Abs. 1 BauGB genehmigt. Da keine Verlängerung beantragt wurde, ist die Geltungsdauer nach drei Jahren abgelaufen. 

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses (10,75 m x 16,50 m) mit einer Grundfläche von 177 m². Zur Belichtung der Wohnung im Dachgeschoss ist ein Quergiebel nach Süden geplant (7 m²). Die Gesamthöhe des Gebäudes beträgt 11,25 m und die Traufhöhe 7,50 m. Das Gebäude erhält im Westen eine Tiefgarage mit fünf Stellplätzen. Zusätzlich sind zwei oberirdische Stellplätze für Besucher geplant. Die Tiefgarage tritt oberirdisch nicht in Erscheinung.

Auf die Fragestellung im Erläuterungsschreiben des Architekten vom 19.12.2022 wird verwiesen.

Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Vergleichbare Werte sind in der Nachbarschaft des Baugrundstücks bereits vorhanden. Auch im Hinblick auf die übrigen Merkmale des § 34 BauGB (Art der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise) fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die geplante Baumaßnahme hält sich nach den vorliegenden Unterlagen in jeder relevanten Hinsicht noch innerhalb des Rahmens, der sich aus der umliegenden Bebauung herleiten lässt. Zudem hält sich der geplante Neubau, soweit aus den Bauvorlagen zum Vorbescheidsantrag erkennbar, weitestgehend an die Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanentwurfes bzw. der Rahmenplanung für das Seeufer (z.B. Firstrichtung zum See).

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid erteilt werden. Das Vorhaben lässt sich mit den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans, soweit erkennbar, vereinbaren. Die Planung steht den Vorgaben des künftigen Bebauungsplans nicht entgegen. Der Erlass einer Veränderungssperre ist somit nicht angebracht, da das Bauvorhaben die Verwirklichung des geplanten Bebauungsplans nicht beeinträchtigt.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Niederschlagswasser ist derzeit noch nicht nachgewiesen. Die weitere Erschließung ist gesichert. 

Im späteren Baugenehmigungsverfahren ist ein Stellplatznachweis vorzulegen. Die offenen Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Im Baugenehmigungsverfahren ist durch fachplanerische Stellungnahme darzulegen, welche Auswirkungen die Anlage der Tiefgarage auf den Natur- und Wasserhaushalt hat und auf welche Weise mögliche negative Auswirkungen ausgeglichen werden sollen.

Die Tiefgaragenzufahrt ist in landschaftsgerechter Weise zu gestalten. Es dürfen keine Stützmauern mit mehr als 1,50 m Höhe entstehen. Bei Bedarf sind entsprechende Abböschungen vorzunehmen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt landschaftsgärtnerisch zu gestalten. 

Eine abschließende Beurteilung, in Bezug auf die gestalterischen Festsetzungen bzw. Gestaltungsempfehlungen, ist erst im Baugenehmigungsverfahren möglich. 


 

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid, nach den Plänen in der Fassung vom 19.12.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Antrag auf Vorbescheid; Errichtung eines Gartenhauses mit Stellplatzüberdachung Carport in Münsing, auf dem Grundstück Hauserweg 20 (Fl.Nr. 53/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 11

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Gartenhauses mit Stellplatzüberdachung (3,19 m x 11,52 m / Wandhöhe 2,46 m bzw. 2,87 m) als Holzkonstruktion. Es ist eine harte Bedachung aus Metall und Glas vorgesehen.

Im planungsrechtlichen Innenbereich sind untergeordnete Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) allgemein zulässig.

Den Antragsunterlagen liegt ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen bei. Die notwendigen Abstandsflächen können auf die gesamte Gebäudelänge nicht eingehalten werden, da das Gebäude lediglich 10 cm von der nördlichen Grundstücksgrenze entfernt errichtet werden soll.

Aus Sicht der Verwaltung ist das Gebäude überdimensioniert. In Bebauungsplänen wird die Fläche von Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz1 BauNVO regelmäßig begrenzt. Hier sind z. B. 12 m² eine durchaus übliche Grenze. Das Ziel einer solchen Festsetzung ist es auch, unnötige Bodenversiegelung zu vermeiden. Das Baugrundstück befindet sich in einem wassersensiblen Bereich. Durch die Hanglage kann bei Starkregenereignissen vom Hang abfließendes Niederschlagswasser auftreten. Durch weitere Bodenversiegelung wird diese Situation noch verschärft.

Nach Art. 63 Abs. 1 Satz 2 BayBO können nur in begründeten Einzelfällen Abweichungen von den Anforderungen des Art. 6 BayBO (Abstandsflächen) zugelassen werden. Gründe, die für die Erteilung einer Abweichung sprechen, sind den Bauvorlagen nicht zu entnehmen. Aus Sicht der Verwaltung kann eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften nicht erteilt werden, da weder ein „atypischer Sachverhalt“ vorliegt noch die Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften zu einer vom Gesetz unbeabsichtigten und unbilligen Härte führt.

Es ist davon auszugehen, dass die Genehmigungsbehörde den Vorbescheid wegen der fehlenden Abstandsflächen nicht erteilen kann.

Beschluss 1

1. Zum Antrag auf Vorbescheid, nach den Plänen in der Fassung vom 22.11.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
(Somit ist das Einvernehmen nicht erteilt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

Beschluss 2

2. Zum Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 12

Sachvortrag

  1. In der Verwaltungsstreitsache wegen der beantragten Erweiterung eines Wohnhauses in der Seeleitn Hs. Nr. 39 in Seeheim wurde mit Schreiben vom 14.12.2022 vom Kläger Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

  1. In der Verwaltungsstreitsache wegen der Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung zweier Einfamilienhäuser in Wimpasing, Am Wallgraben 30, wurde mit Schreiben vom 05.01.2023 vom Kläger Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

c) Zum Antrag auf Baugenehmigung, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Keller, Fl.Nr. 3069/1, Gemarkung Münsing, Höhenweg 8, wurde in der Sitzung vom 25.10.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zu diesem Vorhaben wurden Anträge auf Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 3/MÜNSING (hier: Festsetzungen 6.3 und 6.4) nachgereicht.

Die dem Hauptgebäude angeglichene Holzbalkenkonstruktion bei der Garage erfordert einen höheren Dachaufbau, gegenüber konventioneller Garagen aus Stahlbeton. Um eine gleichwertige nutzbare Höhe zu erlangen ist es erforderlich, die OK des Carports um 10 cm anzuheben (Wandhöhe des Carports = 2,70 m).

Des Weiteren wird um Befreiung von der Festsetzung 6.4 (Dachform) gebeten, da die frühere Garage des Bestandsgebäudes und auch die bestehende Garage des benachbarten Grundstücks, Fl.Nr. 3069/7, mit einem Flachdach ausgeführt wurde. Zulässig laut Festsetzung sind nur Satteldächer.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Befreiungsantrag wird auf dem Verwaltungsweg erteilt.

zum Seitenanfang

13. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Außenanlagen für das Bürgerhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 13

Sachvortrag

Die Arbeiten für die Außenanlagen am Bürgerhaus Münsing wurden EU-weit ausgeschrieben. Sechs Firmen gaben ein Angebot ab. Ein Angebot musste aus formellen Gründen ausgeschlossen werden. Die nachgeforderten Unterlagen wurden vollständig vorgelegt. Das ver.de Landschaftsarchitekten – Stadtplaner hat die Angebote geprüft. Es ergibt sich folgende Bieterreihenfolge (Bruttopreise):

  1. Bert Peine und Wilhelm GmbH & Co. KG, Gilching            961.932,25 €
  2.   995.755,40 €
  3. 1.055.884,69 €
  4. 1.089.995,65 €
  5. 1.125.606,18 €
  6. 1.396.647,81 €

Der Zweitbieter hat ein Nebenangebot abgegeben, das mit 980.285,40 € brutto abschließt. Dieses Angebot ändert jedoch nichts an der Bieterreihenfolge.

Das Angebot der Firma Peine liegt 11,95 % unter dem Kostenbudget (1.092.451,66 € brutto). Die Einheitspreise sind ggf. knapp kalkuliert, aber dennoch auskömmlich. Die Informationsschreiben an alle Bieter wurden am 04.01.2023 versandt. Innerhalb der Zehn-Tagesfrist gingen keine Einwendungen ein. Es wird daher empfohlen, den Auftrag an den Erstbieter zu vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Außenanlagen am Bürgerhaus Münsing an die Firma Bert Peine und Wilhelm GmbH & Co. KG aus Gilching zu einer Auftragssumme in Höhe von 961.932,25 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Schlosserarbeiten im Bürgerhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 14

Sachvortrag

Die Schlosserarbeiten für das Bürgerhaus Münsing wurden EU-weit ausgeschrieben. Zwei Firmen gaben ein Angebot ab und keines der Angebote musste aus formellen Gründen ausgeschlossen werden. Die nachgeforderten Unterlagen wurden vollständig vorgelegt. Das Büro Peck.Daam Architekten hat die Angebote geprüft. Es ergibt sich folgende Bieterreihenfolge (Bruttopreise):

  1. Stahl-Metallbau Michael Will, Königsdorf                278.787,49 €
  2.       424.020,92 €

Das Angebot der Firma Will liegt 6 % unter dem Kostenbudget (296.580,73 € brutto). Die Firma Will ist fachlich geeignet, die Arbeiten auszuführen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auftrag für die Schlosserarbeiten an die Firma Stahl-Metallbau Michael Will aus Königsdorf zu vergeben. Da das Informationsschreiben erst am 24.01.2023 verschickt wurden, muss der Beschluss mit Vorbehalt (Zehn-Tagesfrist nach § 134 GWB) gefasst werden.

Beschluss

Vorbehaltlich etwaiger Einsprüche des Zweitbieters nach § 134 GWB, wird beschlossen, den Auftrag für die Schlosserarbeiten im Bürgerhaus Münsing an die Firma Stahl-Metallbau Michael Will aus Königsdorf zu einer Auftragssumme in Höhe von 278.787,49 € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Architektenleistungen der Leistungsphasen 5-9 zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Schießstand in Ammerland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 15

Sachvortrag

Für die Planungsleistung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Schießstand in Ammerland, hat der Gemeinderat bisher die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung), für eine Pauschalsumme in Höhe von 47.600,- € brutto, bereits im Mai 2022, vergeben. Die Genehmigung für den Neubau wurde noch im Dezember 2022 erteilt. Im Laufe des Februars sollen die ersten Ausschreibungen erfolgen, daher sollte das Büro nun zeitnah für die nächsten Leistungsphasen beauftragt werden.

Das Büro Bruckmair hat ein Angebot für die Leistungsphasen 5 – 9 erstellt. Folgende Honorarparameter sollen vereinbart werden:

  • Honorarzone III, Basishonorarsatz (früher Mindestsatz)
  • Volles Leistungsbild nach § 34 HOAI 2021 (LP 5-9 = 73 %)
  • Örtliche Bauüberwachung in Lph. 8 inkludiert
  • Nebenkosten 2 %
  • Besondere Leistungen nach Zeitaufwand zu den bekannten Stundensätzen

Die anrechenbaren Kosten betragen 1.332.891,02 € netto. Daraus ergibt sich für die LPH 5-9 ein Honorar in Höhe von 111.035,66 € netto.

Das Büro Bruckmair bietet die Leistung pauschal für 95.000,- € netto an. Die sich daraus ergebende Bruttosumme beträgt 113.050,- €. Die in der Kostenberechnung angesetzten Planungskosten für die Gebäudeplanung (Lph. 1-9) werden nach diesen Zahlen um 10 % unterschritten.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt die weiteren Planungsleistungen für das Feuerwehrhaus mit Schießstand in Ammerland, zu den im Sachvortrag genannten Konditionen, für eine Pauschalsumme in Höhe von 113.050,- € brutto, an das Büro Michael Bruckmair, Bau- und Tragwerksplanung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2023 09:30 Uhr