Datum: 28.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Genehmigung der Niederschrift Nr. 50 über die Sitzung des Gemeinderates vom 24.01.2023
6 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
7 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Entschlammung des Degerndorfer Weihers
8 Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Vergabe für Leitungsbau- und Kanalarbeiten zum Neubau des Hochbehälters in Weidenkam
9 Beratung und Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung eines Auslegermähers mit Astschere
10 Bestätigung der Kommandanten sowie deren Stellvertreter der Feuerwehren Münsing, Degerndorf und Holzhausen
11 Antrag auf Vorbescheid; Errichtung einer Kiesentnahmestätte mit evtl. Wiederverfüllung auf der Fl.Nr. 2027 in Münsing, Höhenrainer Straße
12 Antrag auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung eines bestehenden Hühnerstalles aus dem Jahre 1958 zu privaten Arbeitsräumen in Münsing, Weipertshausen 11 (Fl.Nr. 2619)
13 Informationen über Bauangelegenheiten

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5. Genehmigung der Niederschrift Nr. 50 über die Sitzung des Gemeinderates vom 24.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 50 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 24.01.2023 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 6

Sachvortrag

  1. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 07.03.2023, im Sitzungssaal des Rathauses, statt.

  1. Gemeinderätin Mair informiert darüber, dass der Landschaftspflegeverband inzwischen seine Arbeit aufgenommen hat. Geschäftsführer ist Herr Markus Henning.

  1. GRin Ruhdorfer berichtet kurz über die Informationsveranstaltung des Ostuferschutzverbandes am 16.02.2023, zum Thema Freiflächen-Photovoltaik.

f)         Dritte Bürgermeisterin Reitenhardt berichtet vom Neugeborenen-Empfang am 27.01.2023. Nach einer Pause von drei Jahren war das Interesse enorm. Ca. 30 Kinder, mit ihren Eltern, waren anwesend. Die Veranstaltung war ein großer Erfolg und sollte zu gegebener Zeit wieder durchgeführt werden.

g) Der Rechnungsprüfungsausschuss trifft sich am Montag, 09.10.2023, zur Vorbereitung der örtlichen Rechnungsprüfung. Zunächst war der 10.10.2023 vorgesehen.


Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:

  • Einladung des Fördervereins für Musikerziehung Münsing e.V. zur Mitgliederversammlung am 13.03.2023.

  • Wirtschaftspreis des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen 2023 – Vorschläge können bis 17.04.2023 eingereicht werden.

  • Gestaltungspreis der Wüstenrot Stiftung: Das Zukunftsfähige Einfamilienhaus? Prämierung bekannt gegeben – Projekt „Alle unter einem Dach“ Pallaufhof Münsing

  • Email vom 23.02.2023 von Herrn Kaschek von der unteren Naturschutzbehörde zum Beginn der Bauarbeiten für die Autobahnentwässerung an der Anschlussstelle Seeshaupt/Beuerberg ab 01.03.2023

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7. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Entschlammung des Degerndorfer Weihers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 7

Sachvortrag

Die Trockenentschlammung des Degerndorfer Weihers wurde öffentlich ausgeschrieben. Sieben Firmen gaben ein Angebot ab. Eines der Angebote musste aus formalen Gründen ausgeschlossen werden. Die Unterlagen sind nicht vollständig.

Zwei der sechs anbietenden Firmen gaben auch ein Nebenangebot ab. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch die SKI GmbH + Co. KG ergab sich folgende Bieterreihenfolge:

1. Fa. Holzer GmbH, Degerndorf, Nebenangebot           335.533,15 €
2. Fa. Holzer GmbH, Degerndorf, Hauptangebot           376.032,04 €
3. (Nebenangebot)           646.369,12 €
4.           775.583,21 €
5. (Hauptangebot)           977.183,72 €
6.        1.093.870,65 €
7.        1.159.963,85 €
8.        1.167.806,65 €

Es handelt sich um Bruttopreise. Der Nachlass beim Bieter Nr. 8 in Höhe von 2% wurde in der oben genannten Summe bereits berücksichtigt.

Die Preisspanne der einzelnen Angebote ist bei dieser Maßnahme enorm. Die SKI GmbH + Co. KG kommt zum Ergebnis, dass das Angebot der Firma Holzer das einzig wirtschaftliche Angebot ist. Das Hauptangebot liegt 20,79 % unter dem bepreisten LV (474.717,78 € br.), das Nebenangebot 29,32 %.

Die Angebote der weiteren Bieter liegen von 36,16 % bis 146 % über der Kostenberechnung.

Nach Prüfung und Wertung der Angebote und dem am 17.02.2023 durchgeführten Aufklärungsgespräch wird empfohlen, das Nebenangebot der Firma Holzer GmbH anzunehmen und die Entschlammung zu beauftragen.

Diskussionsverlauf

Dipl.Ing. Florian Barnerßoi erläutert dem Gemeinderat den vorgesehenen Ablauf der Arbeiten und die umfangreichen Vorarbeiten, die im Falle der Auftragsvergabe vom Auftragnehmer durchzuführen sind. U. a. muss ein Beprobungs- und Entsorgungskonzept ausgearbeitet werden. Hierbei sind die naturschutzfachlichen Auflagen und Auflagen zum Gewässerschutz zu berücksichtigen.

Auf die Frage zum zeitlichen Ablauf teilt Herr Barnerßoi mit, dass das vertragliche Ende der Arbeiten in der KW 28 vermutlich nicht einzuhalten ist. Es zeichnet sich ab, dass eine Bereitschaft der Landwirte zur Übernahme des Schlamms, zur Ausbringung auf Ackerflächen, erst nach der Ernte im Sommer bzw. Herbst bestehen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Nebenangebot der Firma Holzer GmbH, Degerndorf, zur Entschlammung des Degerndorfer Weihers an und vergibt den Auftrag zu einer Summe in Höhe von 335.533,15 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Vergabe für Leitungsbau- und Kanalarbeiten zum Neubau des Hochbehälters in Weidenkam

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 8

Sachvortrag

Die Arbeiten für Rohrleitungs- und Kanalbauarbeiten am Hochbehälter Weidenkam sind für die Monate März und April geplant. Der Abschluss dieser Arbeiten ist wichtige Voraussetzung, um mit dem Bau des Behälters im Frühsommer beginnen zu können. Ursprünglich war die Vergabe der Arbeiten für die Gemeinderatssitzung, am 14. Februar 2023, geplant. Da diese Sitzung nicht stattgefunden hat und die Vergabe im Gemeinderat nun für den 28. Februar 2023 geplant ist, sollte der Auftrag schnellstmöglich erfolgen und eine nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat angestrebt werden. Zudem endet die Bindefrist der Angebote am 24. Februar 2023 und müsste verlängert werden. Da der Erstbieter bereits im Tiefbau sehr ausgelastet ist, kann die Verlängerung der Bindefrist nicht sichergestellt werden.

Das Ingenieurbüro Dr. Blasy – Dr. Øverland hat die Angebote geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:

Im Rahmen der vorliegenden, beschränkten Ausschreibung nach VOB/A, wurden zwölf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung lagen 4 Angebote vor.

1        M. Haseitl, Schongau                291.625,49 € (brutto)
2.                                                326.736,93 €
3.                                                335.299,16 €
4.                                                413.366,05 €

Die Kostenberechnung der ausgeschriebenen Leistungen beträgt 308.210,00 €, somit liegt der günstigste Bieter 5,4 % unter der Berechnung. Aus dem Gesamtauftragswert entfallen 202.891,67 € auf den Wasserleitungsbau (Zubringerleitungen für den Hochbehälter). Für diese Leistung liegt die Kostenberechnung bei 228.480,-  € brutto. Die restliche Summe, in Höhe von 88.733,84 € brutto, wird für die ersten Arbeiten am Hochbehälter benötigt. Dabei geht es um die Kanalarbeiten, den Anschluss der Zubringerleitungen und die Vorbereitung des Baufelds. 

Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und ausreichende technische und wirtschaftliche Situation der Bieter der engeren Wahl, wurde bei der Auswahl der Bieter geprüft und ergibt keine Beanstandungen. Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt das Ingenieurbüro vor, die Leistungen an die Firma, M. Haseitl aus Schongau zu vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Rohrleitungs- und Kanalarbeiten am Hochbehälter Weidenkam nachträglich an die Firma M. Haseitl, Schongau, zu einer Summe in Höhe von 291.625,49 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Beratung und Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung eines Auslegermähers mit Astschere

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 9

Sachvortrag

Der Uni-Dücker Seitenmäher ist nun mittlerweile 14 Jahre alt. Durch den intensiven Gebrauch sind die Lager und die Schlegel sehr in Mitleidenschaft gezogen worden. Nach jedem Gebrauch muss das Gerät überholt und geschweißt werden. Teilweise sind schon Schlegel während des Einsatzes herausgeschleudert worden, was einen äußerst gefährlichen Zustand darstellt.

Man hat sich aufgrund der Qualität und der Erfahrungen zunächst wieder ein Dücker-Gerät ins Auge gefasst. Durch verschiedene Vorführungen ist man jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass anstatt des Randstreifenmähers ein Auslegermäher mit Astschere weitaus mehr Einsatzmöglichkeiten bietet. Da ein vergleichbarer Auslegermäher der Fa. Fiedler ca. 10.000 € günstiger ist und zudem die Verteilung der Achslast, die Vorderachse entlastet, würde man den Auslegermäher mit Schlegelmähkopf und Astschere der Fa. Fiedler bevorzugen.

Eine Angebotseinholung ist sehr beschränkt, weil diese Geräte i.d.R. nur über die Gebietsvertretung vertrieben werden. Das günstigste Angebot liegt von der Fa. Hans Völk, Antdorf zu einem Gesamtpreis von 53.464,65 € brutto vor. 

Beschluss

Die Ersatzbeschaffung eines Fiedler FFA-P 500 Frontausleger mit FSMK 1250SR Schlegelmähkopf und FAS 2200 Astschere zu einem Gesamtpreis, incl. Skonto von brutto 53.464,65 EUR, wird hiermit beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Bestätigung der Kommandanten sowie deren Stellvertreter der Feuerwehren Münsing, Degerndorf und Holzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 10

Sachvortrag

a)
Am 13. Januar 2023 sind in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Münsing Herr Christoph Lechner zum Feuerwehrkommandanten und Herr Valentin Mayr zum Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten gewählt worden. Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG sind diese im Benehmen mit dem Kreisbrandrat von der Gemeinde zu bestätigen.

Herr Kreisbrandrat Erich Zengerle hat für beide sein Einvernehmen mit der Auflage erklärt, dass Herr Valentin Mayr in angemessener Frist, den erfolgreichen Besuch des Lehrgangs für den Leiter einer Feuerwehr nachweisen muss.


b)
Am 28. Januar 2023 sind in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Degerndorf Herr Florian Wild zum Feuerwehrkommandanten und Herr Matthias Holzapfel zum Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten wiedergewählt worden. KBR Zengerle hat für beide Kommandanten gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG sein Einvernehmen erteilt.

c)
Am 06. Januar 2023 sind in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Holzhausen Herr Stefan Holzheu zum Feuerwehrkommandanten und Herr Alfred Menzinger zum Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten gewählt worden. Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG sind diese im Benehmen mit dem Kreisbrandrat von der Gemeinde zu bestätigen.

Herr Kreisbrandrat Erich Zengerle hat für beide sein Einvernehmen mit der Auflage erklärt, dass Herr Alfred Menzinger in angemessener Frist, den erfolgreichen Besuch des Lehrgangs für den Leiter einer Feuerwehr nachweisen muss.

Beschluss 1

a)
Herr Lechner und Herr Mayr erfüllen die Eignungsvoraussetzungen gem. Art. 8 Abs. 3 BayFwG i.V. mit § 7 Abs. 1 AVBayFwG. Versagungsgründe nach Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG sind nicht bekannt.
Herr Christoph Lechner und Herr Valentin Mayr werden als Feuerwehrkommandant bzw. Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Münsing bestätigt. Herr Valentin Mayr hat in angemessener Frist den Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr zu besuchen und diesen erfolgreich abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)
Herr Wild und Herr Holzapfel erfüllen die Eignungsvoraussetzungen gem. Art. 8 Abs. 3 BayFwG i.V. mit § 7 Abs. 1 AVBayFwG. Versagungsgründe nach Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG sind nicht bekannt.
Herr Florian Wild und Herr Matthias Holzapfel werden als Feuerwehrkommandant bzw. Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Degerndorf bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

c)
Herr Holzheu und Herr Menzinger erfüllen die Eignungsvoraussetzungen gem. Art. 8 Abs. 3 BayFwG i.V. mit § 7 Abs. 1 AVBayFwG. Versagungsgründe nach Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG sind nicht bekannt.
Herr Stefan Holzheu und Herr Alfred Menzinger werden als Feuerwehrkommandant bzw. Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Holzhausen bestätigt. Herr Alfred Menzinger hat in angemessener Frist den Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr zu besuchen und diesen erfolgreich abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Vorbescheid; Errichtung einer Kiesentnahmestätte mit evtl. Wiederverfüllung auf der Fl.Nr. 2027 in Münsing, Höhenrainer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 11

Sachvortrag

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 19/MÜNSING (Freiraum nördlich von Münsing) aus dem Jahre 2000. Das Vorhaben ist somit nach § 30 Abs. 3 i. V. mit § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Kiesentnahmestätte auf dem Flurstück Nr. 2027, Gem. Münsing. Das Baugrundstück befindet sich nördlich von Münsing und westlich der Kreisstraße nach Höhenrain (TÖL 20). Die beantragte Abbaufläche beträgt 27.032 m². Das Abbauvolumen wird mit 283.199 m³ angegeben. Auf die beiliegenden Erläuterungen des Antragstellers und des Grundstückseigentümers wird verwiesen.

In der Begründung des Bebauungsplanes ist Folgendes nachzulesen:

„Anlaß für die Aufstellung des Bebauungsplans war die Diskussion der Ziele für die ortsplanerische Entwicklung und Ordnung des Freiraums nördlich von Münsing im Rahmen des Flächennutzungsplan-Verfahrens.

Die Gemeinde Münsing beurteilt den Freiraum nördlich der Ortschaft Münsing als wichtiges landschaftliches Element, das es zu sichern und entwickeln gilt. Deshalb soll dieser Freiraum nicht nur in seinem Bestand erhalten, sondern in seiner Qualität hinsichtlich der natürlichen Gegebenheiten und des Landschaftsbildes unter Beachtung der landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten verbessert werden. Dazu gehören auch Regelungen für sonstige Nutzungen. Mit der verbindlichen Bauleitplanung sollen Ziele für die ortsplanerische Entwicklung und Ordnung des Freiraumes entwickelt, festgelegt und gesichert werden.“

Der Bebauungsplan setzt eine Konzentrationsfläche für Kiesabbau fest (F. A) Ziffer 7.1. Aufgrund der Konzentrationswirkung dieser Regelung ist der Kiesabbau im restlichen Plangebiet unzulässig.

Diese Festsetzung wurde im Bebauungsplan wie folgt begründet:

Die Gemeinde Münsing ist diesem Ordnungsbedarf nachgekommen und hat aus der Abwägung der in Kapitel 1 beschriebenen Gegebenheiten für das Planungsgebiet folgende Zielvorstellungen entwickelt:
– Erhalt und Fortentwicklung der Natur und Landschaft in ihrem überkommenen, auch durch die landwirtschaftliche Nutzung geprägten Zustand.
– Erhalt der derzeitigen landwirtschaftlichen Struktur und Nutzung – Sicherung ausreichender landwirtschaftlicher Betriebsflächen
– Sicherung des für die Erholungsfunktion der Gemeinde sehr wichtigen Landschaftsbilds - Keine Zersiedelung, Steuerung von Umfang und Lage von Kiesabbauflächen, Konzentration baulicher Nutzungen (Aussiedlerhöfe)
– Entwicklung der Qualität des Freiraums hinsichtlich des Landschaftsbilds sowie seiner Bedeutung für den Naturhaushalt - Aufwertung der Waldränder, Verbesserung der Flurdurchgrünung, Entwicklung des Landschaftsbilds im Bereich der Straßen und Aussiedlerhöfe, Entwicklung des landschaftlich herausragenden Hangbereichs am Toteiskessel, Stärkung ökologisch besonders bedeutsamer Bereiche, Schutz der reliefbedingten landschaftlichen Eigenart.

Die Umsetzung dieser Zielvorstellungen in Festsetzungen des Bebauungsplans geschieht auf der Grundlage des folgenden Planungskonzepts, in dem sich die Ergebnisse der einzelnen Abwägungsvorgänge niederschlagen:
– Es wird eine Konzentrationsfläche für Kiesabbau festgesetzt, die durch ihre Größe (ca. 5,5 ha) und Lage (im Nordosten des Planungsgebiets) einen gerechten Ausgleich zwischen den Erfordernissen der Landwirtschaft, den Anforderungen an das Landschaftsbild und den regionalen Wirtschaftsinteressen darstellt.
– Der überwiegende Teil des Planungsgebiets wird als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt und hiermit das Ziel des Schutzes der landwirtschaftlichen Nutzung betont.
– In Überlagerung vor allem der Landwirtschaftsflächen werden zur Pflege, zum Schutz und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Maßnahmen festgesetzt. Damit wird dem Ziel entsprochen, die Funktion des Freiraums für Erholung und Naturschutz zu sichern und zu entwickeln.
– Es wird eine Bauzone für Aussiedlerhöfe festgesetzt, die einen gerechten Ausgleich zwischen den - gesetzlich privilegierten - Ansprüchen der Landwirtschaft nach Möglichkeiten zum Aussiedeln und dem Schutz der Landschaft vor Zersiedelung und damit der Sicherung des für die Erholung so bedeutsamen Bilds einer unverbauten Landschaft schafft.“

Da durch die beantragte Abweichung aus Sicht der Verwaltung die Grundzüge der Planung berührt werden, kann zur entsprechenden Befreiung von den Festsetzung A)  Ziff. 7.1 des Bebauungsplanes Nr. 19/MÜNSING das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Im weiteren Genehmigungsverfahren ist die untere Denkmalschutzbehörde zu beteiligen. Aus den Unterlagen des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege ergibt sich, dass sich ein Bodendenkmal (Grabhügel mit Bestattungen der Hallstattzeit) auch auf einen Teil des Baugrundstücks erstreckt.

Beschluss

1. Zum Antrag auf Vorbescheid, nach den Plänen in der Fassung vom 20.05.2020, hier eingegangen am 18.01.2023, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.
2. Auch zur beantragten Befreiung von der Festsetzung A) Ziff. 7.1 des Bebauungsplanes Nr. 19/MÜNSING kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Baugenehmigung; Nutzungsänderung eines bestehenden Hühnerstalles aus dem Jahre 1958 zu privaten Arbeitsräumen in Münsing, Weipertshausen 11 (Fl.Nr. 2619)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 12

Sachvortrag

Im Rahmen der allgemeinen Bauüberwachung hat die Bauaufsichtsbehörde festgestellt, dass an einem Nebengebäude auf dem Grundstück Weipertshausen Nr. 11 (Hühnerstall) bauliche Veränderungen durchgeführt wurden. U. a. wurden Dachfenster sowie zwei Außenkamine eingebaut und mehrere Fenster erneuert.

Die Antragsteller haben nun einen Bauantrag auf Nutzungsänderung vorgelegt. Der Hühnerstall, (7,80 m x 21.50 m / Satteldach / DN 33°) der nach Angaben der Antragsteller 1958 errichtet wurde, soll zu privaten Arbeitsräumen (277 m² Nutzfläche, im KG, EG und DG) umgenutzt werden. Außer den oben genannten baulichen Veränderungen soll auch ein Holzbalkon entstehen.

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Nutzungsänderung eines ehem. als landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben genehmigten Gebäudes im Außenbereich, ist in § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB geregelt. Sofern die dort aufgeführten Voraussetzungen vorliegen, ist die Nutzungsänderung zulässig.

Insbesondere muss es sich um die zweckmäßige Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz handeln und nachgewiesen werden, dass das Bestandsgebäude seinerzeit zulässigerweise errichtet wurde (Legalitätsnachweis). Den Bauvorlagen liegt kein Legalitätsnachweis bei. Jedoch ist aus den archivierten Bauakten der Gemeinde zu entnehmen, dass 1978 der Umbau des Hühnerstalls zu einem Jungviehstall genehmigt wurde.

Inwiefern es sich um erhaltenswerte Bausubstanz handelt, ist den Bauvorlagen nicht zu entnehmen. Ferner wird die künftige Verwendung (private Arbeitsräume) nicht näher erläutert. Somit ist aus Sicht der Verwaltung aktuell leider nicht ausreichend belegt, dass die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB vollumfänglich vorliegen.

Zudem liegt den Bauvorlagen kein Stellplatznachweis bei.

Einer Genehmigung als „sonstiges Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2 BauGB ist unzulässig, da das Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigt. Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, der für den fraglichen Bereich kein Bauland aufweist, sondern diesen als landwirtschaftliche Fläche darstellt.

Das Vorhaben führt des Weiteren zu einer Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft sowie zu einer Beeinträchtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB).

Auch lässt das Vorhaben die Verfestigung bzw. Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB). Das geplante Vorhaben ist sowohl selbst als auch infolge seiner Vorbildwirkung für vergleichbar gelagerte Fälle (Bezugsfallproblematik) geeignet, einer weiteren Zersiedlung des landwirtschaftlichen Bereichs Vorschub zu leisten.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 14.04.2021, kann das gemeindliche Einvernehmen derzeit nicht erteilt werden, da die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB nicht in vollem Umfang vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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13. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 13

Sachvortrag

  1. Ein Vorhaben an der Hauptstraße 46 in Münsing (Flur Nr.207, Gemarkung Münsing) zum Neubau eines Wohngebäudes mit Tiefgarage wurde am 06.02.2020 vom Kreisbauamt genehmigt (einschließlich Austauschplanung). Da mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde und die Genehmigung zum 06.02.2023 abgelaufen ist, hat der Antragsteller am 26.01.2023 einen Verlängerungsantrag gestellt. Das gemeindliche Einvernehmen zur 1. Verlängerung wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt, da sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat.


  1. Das Dach an der bestehenden Mehrfachgarage, auf dem Grundstück, Oberer Kammerloh 6 in Münsing (Fl.Nr. 1999/5), soll angehoben werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 17/MÜNSING und ist nach §30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben bedarf einer Abstandsflächenübernahme. Für das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 1999/6 wurde die Abstandsfläche übernommen. Auch eine zweite Abstandsflächenübernahmeerklärung für das nördliche Nachbargrundstück liegt den Bauvorlagen bei. 
  
Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.         


  1. Auf dem Grundstück, Flur Nr. 1354, Gemarkung Münsing, soll eine Lagerhalle für Maschinen und Rundballen entstehen. Für die Baugenehmigung aus dem Jahre 2014 wurde die 3. Verlängerung beantragt. Das gemeindliche Einvernehmen hierzu wurde am 09.02.2023 auf dem Verwaltungsweg erteilt, da die Sach- und Rechtslage unverändert ist.


  1. Zu einem Vorhaben, auf dem Grundstück Nördliche Seestraße 41, in Münsing (Flur Nr. 3179/5), zum Umbau eines Bootshauses, wurde die Gemeinde durch das Landratsamt Starnberg um Zustimmung, bzw. Erteilung des Einvernehmens aufgefordert. Da das Gebäude nur zu einem kleinen Teil auf unserem Gemeindegebiet liegt, wurde das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg, mit Datum 09.02.2023, erteilt. Seitens der Gemeinde Münsing müssen keine Auflagen in den Genehmigungsbescheid mit aufgenommen werden.


  1. Für das Grundstück Fl.Nr. 1523/2, Gemarkung Holzhausen, Lasseweg 6, wurden im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens am 19.01.2023 die Bauvorlagen zum Abbruch und Neubau eines Wohnhaues mit Garage erneut, in minimal geänderter Form, vorgelegt. Am 12.07.2022 wurde der Gemeinderat erstmalig über das ursprüngliche Vorhaben informiert. 
Mit dem Vorhaben darf nun begonnen werden, da die Monatsfrist bereits abgelaufen ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2/HOLZHAUSEN (Ambach II) entspricht.


  1. Zum Vorhaben am Kloiberweg 10 und 12, zur Errichtung einer neuen Wohneinheit im Kellergeschoss (Fl.Nr. 3162/6, Gemarkung Münsing), wurde das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt. Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist nach §34 Abs. 1 BauGB zu bewerten. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen. Die erforderlichen 4 Stellplätze wurden in den Antragsunterlagen nachgewiesen. 

Datenstand vom 13.03.2023 10:33 Uhr