Datum: 07.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift Nr. 51 über die Sitzung des Gemeinderates vom 28.02.2023
2 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
3 Bebauungsplan Nr. 14/MÜNSING; Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Planentwurfs zur 7. Änderung und Durchführung der frühzeitigen Auslegung und Behördenbeteiligung
4 Sachstandsbericht und Informationen zum Neubau eines Bürgerhauses mit Tiefgarage und Versammlungsstätte durch die Fachberatung Peter Hacker Bauconsulting
5 Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung des Nachtragsangebots 01 im Rahmen der Zimmererarbeiten der Fa. Fleischmann
6 Beratung und Beschlussfassung über formlose Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemarkung Münsing
7 Informationen über Bauangelegenheiten

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1. Genehmigung der Niederschrift Nr. 51 über die Sitzung des Gemeinderates vom 28.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 52. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 51 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 28.02.2023 wird ohne Einwände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 52. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2023 ö beschließend 2

Sachvortrag

  1. Termine:
  • Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 28.03.2023, im Sitzungssaal des Rathauses, statt.
  • Erinnerung an den Arbeitskreis Trinkwasser am 21.03.2023, 19:30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses.
  • In den nächsten Tagen wird im Ratsinformationssystem der neue Sitzungskalender für das zweite Halbjahr veröffentlicht.

  1. Auf Nachfrage bestätigt die Verwaltung, dass beim Kreisbauamt in Bad Tölz ein Bauantrag (Tektur) zum Neubau eines Seniorenwohnstifts in Ambach eingegangen ist. Dieser wird in den nächsten Tagen geprüft und vermutlich in der nächsten Sitzung dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen vorgelegt. Bauaufsichtliche Maßnahmen des Kreisbauamtes im Zusammenhang mit den Abbrucharbeiten sind der Verwaltung nicht bekannt.

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3. Bebauungsplan Nr. 14/MÜNSING; Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Planentwurfs zur 7. Änderung und Durchführung der frühzeitigen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 52. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2023 ö beschließend 3

Sachvortrag

Zunächst wird an das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung vom 13.12.2022 erinnert. Hier wurde die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/MÜNSING (Weilbachweg) beschlossen. Der Geltungsbereich der 7. Änderung umfasst Grundstücke östlich des Weilbachweges in Münsing. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB.

Der nun vorliegende Planentwurf wird in der Gemeinderatssitzung von Frau Ute Wellhöfer vom Planungsbüro U-Plan aus Königsdorf und der Bauverwaltung erläutert. Der Planentwurf berücksichtigt bereits die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Kottermair GmbH aus Altomünster.

Diskussionsverlauf

Frau Wellhöfer beantwortet Fragen aus dem Gemeinderat zu einzelnen Festsetzungen, zur Art der baulichen Nutzung (Mischgebiet) sowie zur Eingrünung und zum Schallschutz.

Nach den Vorschriften im Ausführungsgesetz zum BGB, müssen Bäume zu landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, einen Mindestabstand von 4 m einhalten. Wenn dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist die Pflanzung abhängig von der Zustimmung des jeweiligen Nachbarn. Darauf wird in der Diskussion hingewiesen, da zu pflanzende Bäume grenznah im Bebauungsplanentwurf festgesetzt werden.

Im Hinblick auf die entlang der südlichen Grundstücksgrenze notwendige Schallschutzwand, sollte sich der Bauwerber mit dem betroffenen Grundstücksnachbarn über eine Eingrünung der Wand einig sein.

Beschluss

1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/MÜNSING (Stand: 20.02.2023).
2. Die Verwaltung wird gebeten, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange, gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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4. Sachstandsbericht und Informationen zum Neubau eines Bürgerhauses mit Tiefgarage und Versammlungsstätte durch die Fachberatung Peter Hacker Bauconsulting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 52. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2023 ö beschließend 4

Sachvortrag

Der letzte Bericht von Herrn Peter Hacker erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 25.10.2022.

Herr Hacker informiert anhand von Bildern über den Fortschritt der Bauarbeiten. Dabei geht er auf zahlreiche technische Details ein. U. a. erläutert er die hohen Anforderungen an die verbauten Bauelemente um die notwendigen Standards zum inneren und äußeren Schallschutz zu erreichen. Ähnlich komplex ist es, den Nachweis zu den Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz zu führen. Ziel ist es hier, evtl. auf die motorbetriebene Sonnenschutzanlage hinter dem Holzvorhang verzichten zu können.

Zum aktuellen Stand der Bauarbeiten wird von Herrn Hacker berichtet, dass die Arbeiten am Kanalanschluss zeitnah abgeschlossen werden können. Die Fassaden sind weitgehend verglast. Die Fassadendämmung und Schalung ist derzeit in Arbeit. Die Estricharbeiten werden voraussichtlich im April beginnen. Ab Mitte Mai kann mit der Errichtung der Außenanlagen begonnen werden. Die Ausbauarbeiten gehen zudem zügig voran. Der Bauablauf entspricht somit den Daten im Rahmenterminplan, sodass mit einer Fertigstellung zum Jahreswechsel 2023/2024 gerechnet werden kann.

Herr Hacker geht in seinem Bericht ferner auf folgende Punkte ein, die hier stichpunktartig wiedergegeben werden:

Stand Ausschreibungen und Vergaben:

  • In der Sitzung Ende März werden die Holz- und Metallbautüren vergeben.
  • Die Ausschreibung zu den Schreinerarbeiten II (Innenausbau, Trennwände, Bühne u. a. –
    EU-weite Ausschreibung) wird am 28.03.2023 versandt.
  • Die weiteren Gewerke werden wie folgt ausgeschrieben:
  • April: Fliesen, Maler- und Lackiererarbeiten und Bodenbelag Kunstharz
  • Mai: Bodenbelag Parkett
  • Juni: Schreiner III (Einbaumöbel), Bodenbelag Linoleum, Schließanlage
  • Juli: WC-Trennwände, lose Möbel (EU-weite Ausschreibung)
  • September: Grund- und Feinreinigung sowie Beschilderung
  • Die Feuerlöscher können nach jetzigem Stand über eine Direktvergabe beauftragt werden.


Kostenplanung und –Kostenentwicklung aktueller Stand:

Inzwischen sind 90 % der Bauleistungen entweder ausgeführt oder verbindlich vergeben. Soweit besteht Kostensicherheit. Noch offen sind Vergaben mit einem Kostenansatz von etwa 2 Mio. Euro.

Laut Herrn Hacker ist momentan weiter davon auszugehen, dass der Kostenrahmen in Höhe von 22 Mio. Euro eingehalten werden kann.

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5. Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung des Nachtragsangebots 01 im Rahmen der Zimmererarbeiten der Fa. Fleischmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 52. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2023 ö beschließend 5

Sachvortrag

Im August 2022 wurde von der Firma Fleischmann ein Nachtragsangebot in Höhe von 370.925,03 € brutto vorgelegt. Dieser Nachtrag über ca. 90 Einzelpositionen resultiert hauptsächlich aus einer fortgeschrittenen Planung, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannt war. Im Wesentlichen resultieren die Mehrkosten aus folgenden Punkten:

  • Veränderte Ausführungspositionen im Stahl- und Holzbau aufgrund fortgeschrittener Statik in der Werk- und Detailplanung
  • Oberflächenbehandlung der 3-Gelenksrahmen bzw. Holzschutz aufgrund Vorgaben durch die Bauphysik
  • Zulagen für Brandschutzbeschichtung (F-30 Beschichtung) der Stahlbauteile
  • Veränderte Montagebedingungen und erforderliche Arbeitsbühnen

Die Mehrkosten wurden in drei Verhandlungsrunden zwischen der Gemeinde und der Firma Fleischmann abschließend auf eine Summe in Höhe von 264.730,97 € brutto festgelegt. Diese Summe wurde in den vergangenen Kostenberechnungen, die Herr Hacker als Fachberater dem Gemeinderat vorgestellt hat, bereits berücksichtigt.

Die Fachbüros haben den Nachtrag geprüft und freigegeben. Es wird empfohlen, das endverhandelte Nachtragsangebot der Firma Fleischmann anzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das endverhandelte Nachtragsangebot Nr. 01 der Firma Fleischmann Holzbau GmbH & Co. KG in Höhe von 264.730,97 € brutto an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschlussfassung über formlose Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemarkung Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 52. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2023 ö beschließend 6

Sachvortrag

Auf die Anlagen wird verwiesen. Diverse Grundstückseigentümer zeigen Interesse für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf ihren Flächen.

a) Am 14.09.2022 ging eine formlose Anfrage im Bauamt für Grundstücke westlich von Münsing und östlich der Staatsstraße 2065 (Weipertshausener Straße) ein. Die Grundstücke (Fl.Nrn. 1616/1, 1616/2, 1616/12 und 1616/11, Gem. Münsing) haben eine Gesamtfläche von ca. 28.000 m². Die Flächen grenzen direkt an die Staatsstraße an.

b) Zuletzt hat die Verwaltung am 14.02.2023 eine „Anmeldung“ von Flächen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage erhalten. Hier sind Grundstücke nördlich von Münsing, im Bereich der Kiesgrube, mit einer Fläche von insgesamt 11,93 ha genannt. Es handelt sich um die Flurstücke Nrn. 2038, 2080, 2177 und 2083, Gem. Münsing. Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19/MÜNSING (Freiraum nördlich von Münsing).

Bauplanungsrechtliche Anforderungen:
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlagen, die im Außenbereich errichtet werden sollen, erfordert generell eine gemeindliche Bauleitplanung. D.h., grundsätzlich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Bei der Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen und gesetzlich notwendigen Ausgleichsflächen, sind insbesondere die Belange der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist auch bei PV-Freiflächenanlagen eine Umweltprüfung durchzuführen.

Nachfolgend werden die angefragten Standorte unter Einbeziehung der gemeindlichen Leitlinien und unter Anwendung des Handlungsleitfadens bewertet:

Zu a)
  • Der Standort liegt relativ nahe am nordwestlichen Ortsrand von Münsing, direkt an der Weipertshausener Straße. Wichtige Sichtbeziehungen werden beeinträchtigt.
  • Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt zwischen 150 und 300 m.
  • Für Flächen westlich von Münsing liegen bisher keine weiteren Anfragen vor.
  • Die Gesamtfläche hat ca. 2,8 ha.

Zu b)
  • Der Standort ist wenig einsehbar. Wichtige Sichtbeziehungen sind nicht beeinträchtigt.
  • Der Standort befindet sich im Bereich des Kiesabbaus bzw. in unmittelbarer Nähe dazu.
  • Die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage widerspricht den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.
  • Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt deutlich über 1 km.
  • Für Flächen im Umfeld dieses Standortes liegen bisher keine weiteren Anfragen vor.
  • Die in der Anfrage bezeichneten Grundstücke haben eine Fläche von insg. ca. 11,8 ha.

Der Gemeinderat wird um eine grundsätzliche Entscheidung gebeten, inwiefern die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Aussicht gestellt werden kann und ein Aufstellungsbeschluss von der Bauverwaltung vorzubereiten ist.

Für den Fall, dass der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Aussicht stellt, sollte der jeweilige Vorhabenträger ein Fachbüro mit der Vorhabenplanung beauftragen. Vorab ist eine Anfrage zum möglichen Netzeinspeisepunkt beim Energieversorger zu stellen. Erst nach Vorliegen eines Planentwurfs, einer visualisierten Darstellung der Anlage in der Landschaft sowie einer Aussage zum Einspeisepunkt, kann der Aufstellungsbeschluss von der Verwaltung vorbereitet werden.

Diskussionsverlauf

In der Beratung wird schnell deutlich, dass sich der Gemeinderat mehrheitlich für eine Anlage im Norden von Münsing, im Bereich der Kiesgrube ausspricht. Dabei werden die Flächen westlich und östlich der Kiesgrube eher kritisch bewertet. Das Grundstück direkt an der Kreisstraße TÖL 20 ist wegen der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes weniger geeignet. Zudem sollte die Anlage im Sinne einer verträglichen Verteilung auf das gesamte Gemeindegebiet eine Fläche von max. 5 ha nicht überschreiten.

Beschluss 1

Zu a) Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1616/1, 1616/2, 1616/12 und 1616/11, Gem. Münsing, wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

Beschluss 2

Zu b) Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2038, 2080, 2177 und 2083, Gem. Münsing, wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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7. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 52. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2023 ö beschließend 7

Sachvortrag

  1. Für das Grundstück, Fl.Nr. 1456, Gemarkung Holzhausen, Waldschmidtweg 2, wurde ein Antrag auf Tektur (2) zur Abweichung von der Garagen- und Stellplatzverordnung (§ 2 Abs. 1 GaStellV) gestellt. Die Aufstellflächenlänge vor Garagen beträgt zwischen 1,25 m und 3,5 m. Die Aufstellflächen liegen an einer sehr wenig befahrenen Anwohnerstraße an der Kurvenaußenseite. Die Fahrbahn kann beim Ausfahren sehr gut eingesehen werden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.

  1. Ein Vorhaben am Hartlweg in Münsing (Flur Nr.1340/2, Gemarkung Münsing) zur Erweiterung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung durch Umbau und Erweiterung der Einliegerwohnung zur Schaffung einer barrierefreien Wohneinheit, wurde am 07.06.2019 vom Kreisbauamt genehmigt. Da mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde und die Genehmigung zum 07.06.2023 abläuft, hat der Antragsteller am 17.02.2023 einen Verlängerungsantrag gestellt. Das gemeindliche Einvernehmen zur ersten Verlängerung wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt, da sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat.

  1. Zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Wohnhäusern mit Doppelgaragen auf dem Grundstück, Am Wallgraben 20, Gemarkung Münsing (Fl.Nr. 3021/16) wurde zum formlosen Antrag vom 27.02.2023 auf erneute Verlängerung, das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt. An der Sach- und Rechtslage hat sich auch hier nichts geändert.

Datenstand vom 29.03.2023 08:51 Uhr