Datum: 28.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Genehmigung der Niederschrift Nr. 52 über die Sitzung des Gemeinderates vom 07.03.2023
5 Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
6 Vorlage der Haushaltsrechnung 2022 nach Rechnungslegung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO und § 79 KommHV
7 Antrag auf Baugenehmigung (Tektur 1); Neuerrichtung eines Seniorenwohnstiftes in Massiv- und Holzbauweise mit 79 Appartements, Schwimmbad, Veranstaltungssaal und Tiefgarage. Abbruch und Neubau eines bestehenden Gebäudes ("Schlössl") zu Restaurant- und Verwaltungsgebäude in Ambach, Simetsbergweg 9-11, Pilotyweg 10 (Fl.Nr. 1457/8 und 1457/6)
8 Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung einer Schüttgut-Lagerhalle für Streusalz in Münsing, Degerndorfer Straße 38 (Fl.Nr. 312/1)
9 Antrag auf Baugenehmigung; Bau eines Schwimmteiches in Münsing, Kloiberweg 7 (Fl.Nr. 3038/2)
10 Antrag auf Vorbescheid; Neubau einer Fahrzeughalle für den Hebebühnenverleih und Errichtung einer Hackgutheizung in Degerndorf, Angerbreite (Fl.Nr. 363/5)
11 Informationen über Bauangelegenheiten
12 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Holzbautüren im Bürgerhaus Münsing
13 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Metallbautüren im Bürgerhaus Münsing

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4. Genehmigung der Niederschrift Nr. 52 über die Sitzung des Gemeinderates vom 07.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 52 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 07.03.2023 wird ohne Einwende genehmigt.
(GR Berger während der Beschlussfassung nicht anwesend.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Informationen des Bürgermeisters, Berichte von den Referenten, Verschiedenes, Anfragen an die Verwaltung, Termine und Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 5

Sachvortrag

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 18.04.2023, im Sitzungssaal des Rathauses, statt. Die Sitzung des Finanzausschusses mit den Haushaltsberatungen ist eine Woche später, am 25.04.2023, vorgesehen.


Der Gemeinderat erhält in der Umlaufmappe folgende Unterlagen zur Kenntnis:

  • Schreiben Dr. Gernot Lissack vom 31.01.2023, zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9/DEGERNDORF (Freiflächen-Photovoltaik)

  • Schreiben des Abwasserverbandes Starnberger See zur 213. Verbandsausschusssitzung (nicht öffentlich) am Donnerstag, 23.03.2023

  • Email von Robert Müller an den ersten Bürgermeister vom 28.03.2023. Ankündigung des Beginns der Baumaßnahme -  Schaffung eines barrierefreien Zuganges von der Nordseite zur Ostseite entlang der bestehenden Friedhofsmauer in Münsing.

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6. Vorlage der Haushaltsrechnung 2022 nach Rechnungslegung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO und § 79 KommHV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 6

Sachvortrag

Vom Rechenschaftsbericht 2022 hat der Gemeinderat über das Ratsinformationssystem Kenntnis genommen.

Haushaltsrechnung

für das Rechnungsjahr 2022

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 Abs. 3 KommHV)








Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamtergebnis
EINNAHMEN
EUR
EUR
EUR
Soll-Einnahmen
1)
16.426.385
 
6.824.265
 
23.250.650
+ Neue Haushaltseinnahmereste
 
0

0

0
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
 
0
 
0
 
0
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
 
0
 
12.823
 
12.823
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
 
16.426.385
 
6.811.442
 
23.237.827
AUSGABEN
 

2)
 
2)
 
Soll-Ausgaben
 
16.426.385
 
6.811.442
 
23.237.827
+ Neue Haushaltsausgabereste
 
0

0

0
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
 
0
 
0
 
0
./. Abgang alter Kassenausgabereste
 
0
 
0
 
0
Summe bereinigte Soll Ausgaben
 
16.426.385
 
6.811.442
 
23.237.827
Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen
./. bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag)
 
0
 
0
 
0
1) darin enthalten: Zuführungen zum Vermögenshaushalt:

5.154.172 €


2) darin enthalten: Überschuß nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV: 

5.761.839 €


Entnahme aus der allgem. Rücklage: 



108.981 €



Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister geht in seiner Einleitung kurz auf die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben ein. Sehr erfreulich ist weiterhin die Entwicklung bei den Einnahmen aus der Gewerbe- und Einkommenssteuer. Aber auch der sparsame Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln führt erneut zu einem insgesamt sehr erfreulichen Ergebnis.

Der Gemeinderat bedankt sich für den ausführlichen Rechenschaftsbericht und würdigt ausdrücklich die gute Arbeit des Kämmerers und der Finanzverwaltung. Die gute Arbeit zeigt sich auch darin, dass die Haushaltsansätze nicht nur eingehalten wurden, sondern auch die Ergebnisse den Haushaltsansätzen sehr nahe kommen. Diese Leistung ist in einer Zeit mit so vielen Entwicklungen, die nicht vorhersehbar waren, umso bemerkenswerter. Ein Beispiel ist die Zinsentwicklung in 2022. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war noch von der Niedrigzinspolitik die Rede.

Beschluss

Die vom ersten Bürgermeister vorgelegte Haushaltsrechnung für das Jahr 2022 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung übergeben. Bei der Prüfung ist nach Art. 102 GO zu verfahren. Über das Ergebnis ist gemäß Art. 103 GO eine Niederschrift aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung (Tektur 1); Neuerrichtung eines Seniorenwohnstiftes in Massiv- und Holzbauweise mit 79 Appartements, Schwimmbad, Veranstaltungssaal und Tiefgarage. Abbruch und Neubau eines bestehenden Gebäudes ("Schlössl") zu Restaurant- und Verwaltungsgebäude in Ambach, Simetsbergweg 9-11, Pilotyweg 10 (Fl.Nr. 1457/8 und 1457/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 7

Sachvortrag

Zum Bauantrag zur Errichtung eines Seniorenwohnstifts in Ambach hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 12.07.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigung erfolgt am 08.11.2022.

Der Vorhabenträger hat aus unterschiedlichsten Gründen Anpassungen an der Planung vorgenommen. Die aus Sicht der Verwaltung wesentlichste Änderung betrifft das sog. „Waldschlössl“. Zunächst war vorgesehen, diesen Gebäudeteil zu sanieren und zu einem Restaurant- und Verwaltungsgebäude umzubauen. Da die Gebäudesubstanz nicht erhalten werden kann, ist nun der Abbruch und Neubau vorgesehen. Im Zuge der Freilegung wurden wesentlich größere Schadensbilder als ursprünglich vermutet erkannt. Der Verwaltung liegt hierzu eine „Stellungnahme zum Außenmauerwerk“ der Wittmann Strukturmechanik AG vom 15.12.2022 vor. Diese ist dieser Sitzungsvorlage angefügt.

Die in den genehmigten Plänen dargestellte Gestaltung des „Waldschlössl“ wurde ohne Abweichungen in die Tekturplanung übernommen. D. h., die historische Fassade wird wieder originalgetreu rekonstruiert.

Zudem liegt den Bauvorlagen ein Befreiungsantrag zur Festsetzung A) Ziff. 5.1 u. 5.2 zum Bauraum für Haus 6 bei. Die Baugrenze wird um 1,53 m überschritten und somit der Abstand zur Grundstücksgrenze erhöht.

Da durch die beantragte Abweichung, aus Sicht der Verwaltung, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann zu der entsprechenden Befreiung von den Festsetzungen A) Ziff. 5.1 und 5.2 (Bauraum für Haus 6) des Bebauungsplanes VEP01/HOLZHAUSEN das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Die Abweichung ist städtebaulich noch vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Auch eine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ist nicht erkennbar.

Die weiteren Anpassungen sind aus Sicht der Verwaltung für die bauplanungsrechtliche Bewertung nicht relevant. Auf die Erläuterungen hierzu in der E-Mail des Architekten vom 17.03.2023 wird verwiesen.

Die Verwaltung verweist auf das Ergebnis der Beratung in der Sitzung vom 25.06.2019. Im Anschluss an die Vorstellung der Vorhabenplanung wurde das dort angekündigte Abrücken von der Holzbauweise deutlich kritisiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Holzbauweise im Planungswettbewerb ein wesentliches Kriterium war. Zudem wurde bei der Präsentation seinerzeit auch ausdrücklich auf die kürzere Bauzeit durch die Verwendung von Holzbaufertigteilen hingewiesen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat kritisiert die Überlegungen des Vorhabenträgers, nun doch auf eine Massivkonstruktion (Ziegelmauerwerk) in den Obergeschossen der Häuser 1, 2 und 3 zu setzen, sehr deutlich. Von einem Vertrauensbruch ist hier die Rede. Mehrfach wird an den Vorhabenträger appelliert, sich an seine Versprechungen zu halten.

Herr Gerhard Schaller als Vertreter des Vorhabenträgers erhält Gelegenheit, die Anpassungen an der Planung dem Gemeinderat zu erläutern. In seinen Ausführungen geht er hauptsächlich auf die statischen Notwendigkeiten und auf spätere Probleme im Betrieb nach etwaigen Wasser- oder Brandschäden ein.

Der Gemeinderat verweist darauf, dass es sich hier für den Vorhabenträger, der seit vielen Jahrzehnten viele solche Einrichtungen betreibt, um keine neuen Erkenntnisse handeln dürfte.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung (Tektur), nach den Plänen in der Fassung vom 10.02.2023 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen A) Ziff. 5.1 u. 5.2 zum Bauraum für das Haus 6 des Bebauungsplans VEP01/HOLZHAUSEN (Seniorenwohnstift Ambach) wird das gemeindliche Einvernehmen, im beantragten Umfang, ebenfalls erteilt.
  3. Der Gemeinderat legt besonderen Wert auf eine ökologische Bauweise unter Verwendung regionaler Materialien (insbesondere Holz).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

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8. Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung einer Schüttgut-Lagerhalle für Streusalz in Münsing, Degerndorfer Straße 38 (Fl.Nr. 312/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 8

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 

An das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag auf Vorbescheid wird erinnert. Das Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 30.08.2022 behandelt. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Betriebserweiterung des landwirtschaftlichen Lagerhauses Johann Graf GmbH, zur Errichtung einer Lagerhalle für Streusalz, erteilt. Der Vorbescheid wurde am 06.12.2022 durch das Kreisbauamt erteilt. Die bauplanungsrechtliche Bewertung des oben beschriebenen Bauvorhabens ist damit rechtsverbindlich geklärt worden. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens erfolgte nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB (angemessene Erweiterung eines gewerblichen Betriebes).

Die dem nun vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zugrundeliegenden Bauvorlagen ist zu entnehmen, dass die Schüttgut-Lagerhalle für Streusalz (12 m x 16 m / Wandhöhe 6,50 m / Dachneigung 24°) geringfügig verändert wurde. Das Volumen der Lagerhalle beträgt ca. 615 m³ bzw. 800 t Streusalz. Es sind keine zusätzlichen Stellplätze erforderlich, da durch die Errichtung der Lagerhalle, die Verkaufsfläche mit Besucherverkehr nicht erhöht wird. Das Streusalz wird ausschließlich durch das Lagerhaus ausgefahren.

Auf die Ausführungen im Erläuterungsschreiben vom 07.03.2023 wird verwiesen.

Die Erschließung des Baugrundstücks ist weiterhin gesichert.

An der Verpflichtungserklärung zum Rückbau der baulichen Anlagen bei dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung wird festgehalten. Weitere Erweiterungen des Betriebes scheiden aufgrund Platzmangels aus.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat stimmt auf Anregung von GR Berger über die Punkte des Beschlussvorschlags einzeln ab.

Beschluss 1

Zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen, in der Fassung vom 08.03.2023, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Nach Realisierung dieses Erweiterungsbaus wird die bauliche Entwicklung des Betriebes als abgeschlossen betrachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

Beschluss 3

Der Gemeinderat fordert, dass im Baugenehmigungsbescheid eine Rückbauverpflichtung bei dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung aufgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung; Bau eines Schwimmteiches in Münsing, Kloiberweg 7 (Fl.Nr. 3038/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 9

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Schwimmteiches (12,50 m x 5 m / 2 m tief) südwestlich des Bestandsgebäudes.

Aus Sicht der Verwaltung kann zum Vorhaben, nach den vorliegenden Planunterlagen, das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Ein Ausnahmetatbestand nach § 35 Abs. 4 BauGB liegt nicht vor. Das Vorhaben ist nicht außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB. Die Belange „Natur- und Landschaftsschutz“ und „natürliche Eigenart der Landschaft“ werden durch das Vorhaben tangiert (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB). Da das Vorhaben zudem die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt, sind nach § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB öffentliche Belange mehrfach beeinträchtigt. Ferner widerspricht die antragsgegenständliche Nutzung den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Unter die sog. „privilegierten Vorhaben“ i. S. d. § 35 Abs. 1 BauGB fällt die beabsichtigte Nutzung nicht.

Des Weiteren kann das geplante Vorhaben als Vorbild für Bezugnahmen in der näheren Umgebung, aber auch im gesamten Gemeindegebiet dienen. Im Ergebnis ist deshalb festzustellen, dass zum Vorhaben nach den vorliegenden Planunterlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 06.02.2023, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Vorbescheid; Neubau einer Fahrzeughalle für den Hebebühnenverleih und Errichtung einer Hackgutheizung in Degerndorf, Angerbreite (Fl.Nr. 363/5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 10

Sachvortrag

Der Antrag auf Vorbescheid wurde vom Antragsteller kurzfristig zurückgenommen. Eine Beratung und Beschlussfassung findet nicht statt.

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11. Informationen über Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 11

Sachvortrag

Zum Antrag auf Baugenehmigung zur energetischen Sanierung und Umbau des bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 838, Gemarkung Holzhausen, Seeleitn 55, wurde ein Tekturantrag (T1) vorgelegt. Die Tektur zur Baugenehmigung vom 05.11.2021 beinhaltet, dass im Nordosten ein Technikraum für die Wärmepumpe mit ca. 5,03 m² angebaut wird. Aus dem beantragten Technikraum wird eine Speisekammer. Des Weiteren wird die Dachform und Dachneigung (hier 39°Hauptdach; Garage 15°) zur effizienteren Nutzung der Photovoltaikanlagen geändert. Die bestehende Garage erhält zusätzlich eine Photovoltaikanlage, inkl. eines Technikraumes für Elektro und Photovoltaik Technik. Als Ausgang zum Bestandsgarten Süd wurde ein Steg vorgesehen. Die vorzeitig errichtete Trockenmauer zum Waldrand hin soll renaturiert werden.

Das gemeindliche Einvernehmen wird auf dem Verwaltungsweg erteilt.

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12. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Holzbautüren im Bürgerhaus Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 12

Sachvortrag

Die o. g. Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Von neun angefragten Firmen gaben drei ein Angebot ab. Keines der Angebote musste aus formalen Gründen ausgeschlossen werden. Vom Erstbieter wurden weitere Unterlagen nachgefordert. Diese gingen fristgerecht ein.

Der Drittbieter hat in einem Schreiben um Überprüfung gebeten, ob Gleichwertigkeit seines Angebotes zum Erstbieter besteht. Die Zulassungen und Prüfzeugnisse wurden beim Erstbieter im Rahmen der Nachforderung abgefragt und von diesem vorgelegt.

Mit Prüfung der Angebote durch die Architekten Peck.Daam GmbH ergab sich folgende Bieterreihenfolge:

1. Schreinerei Norbert Mayr, Prittriching        240.809,59 €
2.        267.917,79 €
3.        270.260,85 € (1% Nachlass bereits berücksichtigt)

Abzüglich der abgefragten Wartungskosten, die momentan nicht beauftragt werden, ergibt sich eine Angebotssumme von 239.571,99 € brutto. Das Kostenbudget liegt bei 232.508,15 € brutto. Somit liegt das Angebot der Fa. Mayr um 3,04 % über Budget.

Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Auftrag für die Holzbautüren im Bürgerhaus an die Schreinerei Norbert Mayr aus Prittriching zu vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Holzbautüren zu einer Auftragssumme i. H. v. 239,571,99 € brutto an die Schreinerei Norbert Mayr aus Prittriching.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Metallbautüren im Bürgerhaus Münsing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 13

Sachvortrag

Die Metallbautüren wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den fünf angeschriebenen Firmen gab lediglich die Firma Ohning Innenausbau GmbH aus Schwabach ein Angebot ab. Die Angebotssumme beträgt nach Abzug der Wartungskosten 124.563,85 € brutto.

Das Kostenbudget für die Türen liegt bei 65.426,20 € brutto. Somit liegt das Angebot der Firma Ohning Innenausbau GmbH um 90,39% über Budget.

Diese massive Abweichung ist aus Sicht der Verwaltung zu hoch, um das Angebot noch als wirtschaftlich zu betrachten. Es wird daher vorgeschlagen, die Ausschreibung gem. §17 Abs. 1 Ziffer 3 VOB/A aufzuheben und ein neues Vergabeverfahren einzuleiten.

Beschluss

  1. Die Ausschreibung für die Metallbautüren des Bürgerhauses wird gem. § 17 Abs. 1 Ziffer 3 VOB/A aufgehoben.
  2. Die Aufhebung ist der Firma Ohning Innenausbau GmbH, Schwabach, umgehend mitzuteilen.
  3. Ein neues Vergabeverfahren ist durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2023 14:15 Uhr