Landratsamt Freising, Wasserrecht, Freising mit Schreiben vom 04.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.12
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.12

Sachverhalt

Stellungnahme:

Der Fachbereich Gewässerausbau teilt mit:
Im Planungsgebiet befinden sich keine Gewässer, der Gewässerausbau ist nicht betroffen. Im Bebauungsplan werden sowohl Festsetzungen zur Versickerung von Niederschlagswasser als auch zur Einleitung in Oberflächengewässer getroffen, auch in der Begründung werden beide Möglichkeiten genannt. Lediglich die Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation wird nicht zugelassen, was begrüßt wird. Laut Bodengutachten ist eine Versickerung nicht möglich. Wir bitten, die Festsetzungen und die Begründung entsprechend anzupassen (s. dazu auch die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts München vom 30.09.2022). Sofern das gesammelte Niederschlagswasser von Baugrundstücken und Straßenflächen in den Graben Richtung Bründlbach geleitet wird, sollte hinsichtlich der zulässigen Grundflächen (130/140 qm mit Überschreitung bis zu einer GRZ von 0,6) und Straßenflächen dargelegt werden, dass die Voraussetzungen für das erlaubnisfreie Einleiten von Niederschlagswasser gemäß TRENOG erfüllt sind. Andernfalls sollte bereits im Bebauungsplanverfahren mit dem Landratsamt Freising und dem Wasserwirtschaftsamt geklärt werden, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis in Aussicht gestellt werden kann, da auf die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung kein Rechtsanspruch besteht.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Wasserrecht.

Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass der Gewässerbau durch die vorliegende Planung nicht betroffen ist, da sich im Planungsgebiet keine Gewässer befinden.

Zum Hinweis der nicht möglichen Versickerung teilt der Marktrat mit, dass in Folge mehrerer Baggerschürfe auf den Grundstücken die Sickerfähigkeit des Bodens nachgewiesen wurde. Die geplante Niederschlagswasserentsorgung wurde entsprechend auf Versickerung umgestellt und dazu ein Konzept im Einvernehmen mit dem WWA München erstellt. 

Die eine wasserrechtliche Erlaubnis ist somit nicht mehr erforderlich.

Die entsprechenden Textpassagen in den Festsetzungen und der Begründung zum Bebauungsplan werden entsprechend angepasst.

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Wasserrecht.

Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass der Gewässerbau durch die vorliegende Planung nicht betroffen ist, da sich im Planungsgebiet keine Gewässer befinden.

Zum Hinweis der nicht möglichen Versickerung teilt der Marktrat mit, dass in Folge mehrerer Baggerschürfe auf den Grundstücken die Sickerfähigkeit des Bodens nachgewiesen wurde. Die geplante Niederschlagswasserentsorgung wurde entsprechend auf Versickerung umgestellt und dazu ein Konzept im Einvernehmen mit dem WWA München erstellt. 

Die eine wasserrechtliche Erlaubnis ist somit nicht mehr erforderlich.

Die entsprechenden Textpassagen in den Festsetzungen und der Begründung zum Bebauungsplan werden entsprechend angepasst.

Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2023 15:46 Uhr