2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) vom 26.07.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 28.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

In § 6 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen des Marktes Nandlstadt wird die Gebührenhöhe für Geschwisterkinder festgelegt. Besuchen zwei Kinder derselben Familie gleichzeitig unsere Kindertageseinrichtungen, wird die Gebühr für das jüngste Kind voll festgesetzt und für das ältere Kind zu 65%. Besuchen hingegen drei Kinder derselben Familie gleichzeitig unsere Kindertageseinrichtungen, wird die Gebühr für das älteste Kind zusätzlich auf 40% festgesetzt. Ab dem vierten Kind werden keine Gebühren erhoben. Dies stellt keine neue Regelung dar, jedoch lies die bisherige Formulierung einige Missverständnisse zu. Um daher Klarheit für die Eltern zu schaffen, soll der Absatz um zwei weitere Sätze erweitert werden. 
Deshalb empfiehlt die Verwaltung die Formulierung in § 6 Absatz 2 Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wie vorliegend zu ergänzen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen vom 26.07.2019 und beschließt diesen als Satzung.

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen vom 26.07.2019 und beschließt diesen als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
TOP 7 - 2. Änderungssatzung zur Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (.pdf)
TOP 7 - Vorlage Marktrat Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (.pdf)

Datenstand vom 22.09.2022 08:49 Uhr