Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 1)
- Flur-Nr. 79/2 (Teilfläche) der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf 36 1/2
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 19.05.2022
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Marktrat Unger weist darauf hin, dass er bereits vor geraumer Zeit Bedenken gegen dieses Bauvorhaben angemeldet habe. Der Markt habe jedoch keine Überplanung veranlasst, so dass nun ein Fall des Innenbereichs vorliege, welcher durch das Landratsamt Freising entschieden werde. Ihm stoße auf, dass der Bauherr für seine Kinder bauen wollte, jetzt würden die Vorhaben jedoch verkauft.
Mit Zustimmung des Bauausschusses kommt Zuhörer Andreas Festner zu Wort, welcher sich gegen das Vorhaben ausspricht. Dies sei nicht gut für den Ort, zudem würde sich die Problematik bzgl. der PKWs auf dem Gelände massiv ausweiten.
Bauamtsleiter Pichlmaier entgegnet, dass dies ein typischer Fall der Innenraumverdichtung sei, welche vom Gesetzgeber explizit so gewünscht sei. Das Baurecht unterscheide nicht zwischen Hiesigen und Auswärtigen. Zudem habe man in Figlsdorf den nun gegebenen Innenbereich erst durch vorherige Bebauung geschaffen. Auch verweist er auf die mögliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Bauantragstellers bei unrechtmäßiger Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens.
Auf Nachfrage von Marktrat Mayer, ob es überhaupt Möglichkeiten gäbe, das Einvernehmen zu verweigern, entgegnet Bauamtsleiter Pichlmaier, dass hier rein baurechtliche Kriterien zu beurteilen seien, so z. B. die Innenraumverdichtung. Die Vorhaben gleichen sich an die umliegende Bebauung an. Bei Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens sei mit einer Ersatzvornahme durch das Landratsamt Freising zu rechnen.
Marktrat Nocker verweist noch einmal, dass der Antragsteller mit falschen Tatsachen (Bebauung für die Kinder) an den Markt herangetreten sei.
Marktrat Unger setzt dem entgegen, dass man sich als Bauausschuss bei einer Versagung des gemeindlichen Einvernehmens unglaubwürdig mache, da dem Vorbescheid zugestimmt wurde.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 1) auf Flur-Nr. 79/2 (Teilfläche) der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf 36 1/2, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4
Datenstand vom 23.05.2022 15:29 Uhr