Ausbau einer Garage zur Wohnraumerweiterung - Flur-Nr. 715/14 der Gemarkung Nandlstadt, Hopfenstr. 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 20.10.2022 ö beratend 3.1

Sachverhalt

Hier wird eine Befreiung von der Festsetzung 1.41 "Überbaubare Grundstücksflächen durch Baugrenzen" des Bebauungsplanes Nr. 8 "Nord-West" benötigt, da sich die auszubauende Garage und der Carport, auf dem die Dachterrasse entstehen soll, außerhalb der festgesetzten Baugrenzen befinden. Die Garage und der Carport wurden in vorhergehenden Verfahren genehmigt. Von Seiten des Bauamtes bestehen keine Bedenken. 
Genehmigungsgrundlage ist § 30 Abs. 1 BauGB.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den Ausbau einer Garage zur Wohnraumerweiterung auf der Flur-Nr. 715/14 der Gemarkung Nandlstadt, Hopfenstr. 16, wird unter Befreiung von der Festsetzung 1.41 des Bebauungsplanes Nr. 8 „Nord-West“ hinsichtlich der Baugrenzen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2022 17:54 Uhr