Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Fl.-Nr. 778/14, 778/15 und 778/16 jeweils der Gemarkung Nandlstadt, Korbinianstraße 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 26.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 22 „Korbinianstraße“. Anstatt des im Bebauungsplan vorgesehenen Doppelhauses soll ein Einfamilienhaus entstehen. Deswegen wird eine Befreiung von der Festsetzung A 2 „Maß der baulichen Nutzung“ benötigt. Da das Wohnhaus die festgesetzte Baugrenze 2 m Richtung Norden überschreiten soll, ist eine Befreiung von der Festsetzung A 3 „Baugrenze“ erforderlich. Das Wohnhaus wurde 8,99 m breit geplant anstatt 8 m, die Gartentiefe Richtung Süden beträgt ca. 7,50 m anstatt 6,50 m. Durch diese Änderung werden die festgesetzten Grundflächen nicht überschritten, die Abstandsflächen können eingehalten werden. Da anstatt der im Bebauungsplan festgesetzten Stellplätze bzw. Carports eine Doppelgarage errichtet werden soll, werden Befreiungen von den Festsetzungen A 6 „Nebenanlagen“ und C 4.1 „überbaubare Grundstücksflächen für Nebenanlagen“ benötigt. Hinsichtlich der Erteilung der benötigten Befreiungen bestehen von Seiten des Bauamtes keine Bedenken. Die Genehmigungsgrundlage ist § 30 Abs. 1 BauGB. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Fl.-Nr. 778/14, 778/15 und 778/16 jeweils der Gemarkung Nandlstadt, Korbinianstraße 11, wird unter jeweiliger Befreiung von der Festsetzung A 2 des Bebauungsplanes Nr. 22 „Korbinianstraße“ hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, von der Festsetzung A 3 des Bebauungsplanes Nr. 22 „Korbinianstraße“ hinsichtlich der Baugrenzen, von der Festsetzung A 6 des Bebauungsplanes Nr. 22 „Korbinianstraße“ hinsichtlich der festgesetzten Nebenanlagen und Flächen für Nebenanlagen, und von der Festsetzung C 4.1 des Bebauungsplanes Nr. 22 „Korbinianstraße“ hinsichtlich der festgesetzten Flächen für Nebenanlagen, erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Lageplan Korbinianstraße 11 (.pdf)

Datenstand vom 16.02.2023 16:33 Uhr