Bauantrag: Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, Garage und Stellplätzen - Fl.-Nr. 135, 160/3 und 145/1 jeweils der Gemarkung Nandlstadt, Zeilerbergstraße 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn liegt vor; genehmigungsfähig gemäß § 34 Abs. 1 BauGB.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, Garage und Stellplätzen, auf den Fl.-Nr. 135, 160/3 und 145/1 jeweils der Gemarkung Nandlstadt, Zeilerbergstraße 3, wird erteilt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten, Garage und Stellplätzen, auf den Fl.-Nr. 135, 160/3 und 145/1 jeweils der Gemarkung Nandlstadt, Zeilerbergstraße 3, wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Lageplan Zeilerbergstraße 3 (.pdf)

Datenstand vom 22.05.2023 09:23 Uhr