Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 27.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Der Fachbereich Gewässerausbau teilt mit: Im Planungsgebiet ist kein Gewässer betroffen. Das Niederschlagswasser soll auf den Baugrundstücken versickert werden. Dies ist zu begrüßen. Für die Niederschlagswasserversickerung auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist ein Regenwasserwasserrückhaltebecken geplant, für das ein Antrag auf wasserrechtliche Gestattung eingereicht wird. Auf den Parzellen 1-4 soll das Niederschlagswasser vor der Versickerung eventuell in Zisternen gespeichert werden. Wir weisen darauf hin, dass sofern Anlagen im Grundwasser errichtet werden, eine wasserrechtliche Gestattung zu beantragen ist. Da kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung besteht, sollte dies bereits im Bebauungsplanverfahren geklärt werden. Die Stellungnahme vom 19.05.2022 bleibt daher insoweit aufrechterhalten.
Der Fachbereich Hochwasserschutz teilt mit: Das von der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 Kronwinkt betroffene Gebiet (Fl.Nrn. 972/2 (T), 972/3, 972/6, 973/11 Gde. Nandlstadt Gmk. Baumgarten) befindet sich weder in einem festgesetzten noch einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet Auch faktische Überschwemmungsgebiete sind dort nicht bekannt und das Gebiet liegt nicht innerhalb eines wassersensiblen Bereichs.
Anzumerken ist aber, dass die FI.Nr. 936 Gde. Nandlstadt Gmk. Baumgarten nicht existiert. Stattdessen gibt es die FI.Nr. 936 Gmk. Nandlstadt. Es wird davon ausgegangen, dass anstelle der Fl.Nr. 936 die Fl.Nr. 263 Gde. Nandlstadt Gmk. Baumgarten gemeint ist?
Einwendungen bestehen daher grds. nicht gegen die geplante Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28.
Das von der 2.Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Gebiet (Fl.Nrn. 398 und 399 Gde. und Gmk. Nandlstadt) befindet sich weder in einem vorläufig gesicherten noch in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet Ein ermitteltes Überschwemmungsgebiet HQ100 oder HQextrem liegt dort unserem Kenntnisstand nach nicht vor. Die Flächen liegen jedoch im wassersensiblen Bereich. Darauf wurde bereits mit Stellungnahme vom 19.05.2022 hingewiesen. Außerdem wurde darüber informiert, dass wassersensible Bereiche ein erster Hinweis auf ein faktisches Überschwemmungsgebiet sein können, eine hinreichend konkrete Aussage oder Abgrenzung eines faktischen Überschwemmungsgebiets aber nicht daraus ableitbar ist. Es wurde damals darauf hingewiesen, dass -sofern der Gemeinde insbesondere durch fachliche Einwendungen Erkenntnisse über eine mögliche Betroffenheit HQ100-relevante Rückhalteflächen zugehen- der BayVGH (Urteil v. 16.12.2016, 15 N 15.120 I) von den Gemeinden vor Schlussabwägung und Satzungsbeschluss weitere Ermittlungen und Bewertungen verlangt. Dies soll sicherstellen, dass der für die Abwägung zugrunde zu legende Sachverhalt (keine Betroffenheit von 1-HQ100-relevanten Rückhalteflächen durch die Planung) richtig ist, um die abstimmenden Gemeinderatsmitglieder hierüber in einen entsprechenden Kenntnisstand zu versetzen. In den Unterlagen wird hierzu festgehalten, dass die betroffenen Grundstücke in einem wassersensiblen Bereich liegen, HQ100-relevante Rückhalteflächen aber nicht betroffen sind.
Einwendungen gegen das geplante Vorhaben zur 2. Änderung des FNP bestehen daher grds. ebenfalls nicht.
Rechtsgrundlage: WHG, BayWG
Möglichkeiten der Überwindung: vgl. oben
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Wasserrecht, vom 01.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme vom 19.05.2022 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt.
Das Planungsbüro wird beauftragt, die Flurnummer und Gemarkung zu prüfen und gegebenenfalls redaktionell zu ändern.
Die Abschnitte, die die 2. Änderung des Flächennutzungsplans betreffen, werden in der Abwägung des genannten Verfahrens behandelt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Wasserrecht, vom 01.02.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme vom 19.05.2022 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2022 bereits abgewogen. Die Inhalte werden nicht erneut behandelt.
Das Planungsbüro wird beauftragt, die Flurnummer und Gemarkung zu prüfen und gegebenenfalls redaktionell zu ändern.
Die Abschnitte, die die 2. Änderung des Flächennutzungsplans betreffen, werden in der Abwägung des genannten Verfahrens behandelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.05.2023 09:23 Uhr