Tektur zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage - Flur-Nr. 751/29 der Gemarkung Nandlstadt, Am Bergnerfeld 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Aufgrund von Baumängeln möchte der Antragsteller im Rahmen einer energetischen Sanierung eine zusätzliche Außendämmung mit einer Stärke von 12 cm anbringen. Dadurch wird jedoch die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze um 12 cm überschritten, weshalb zusätzlich zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur geplanten Tektur auch eine Befreiung vom Bebauungsplan „Nord-West II“ hinsichtlich der Baugrenzen unter Punkt 3.1 erforderlich wird.

Beschlussempfehlung

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB zur Tektur zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf der Flur-Nr. 751/29 der Gemarkung Nandlstadt, Am Bergnerfeld 21, wird mit einer Befreiung hinsichtlich der Baugrenzen nach Punkt 3.1 des Bebauungsplans „Nord-West II“ wie beantragt erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Abs. 1 BauGB zur Tektur zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf der Flur-Nr. 751/29 der Gemarkung Nandlstadt, Am Bergnerfeld 21, wird mit einer Befreiung hinsichtlich der Baugrenzen nach Punkt 3.1 des Bebauungsplans „Nord-West II“ wie beantragt erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
doc04124820230719083758 (.pdf)

Datenstand vom 10.08.2023 10:41 Uhr