Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 27.07.2023
Beratungsreihenfolge
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, und nimmt die Hinweise zur Kenntnis, dass entlang von landschaftlichen Grundstücken die Bepflanzungen so durchzuführen sind, dass bei der Nutzung keine Beeinträchtigungen, vor allem durch Schatteneinwirkung und Wurzelwerk entstehen, und dass die Grenzabstände zu landwirtschaftlichen Grundstücken nach Art. 48 AGBGB zu berücksichtigen sind.
Die Marktgemeinde teilt mit, dass der Punkt bezüglich der Arbeiten der landwirtschaftlichen Betriebe und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke ausgehenden Immissionen, insbesondere Geruch, Lärm, Staub, Licht und Erschütterungen auch an Sonn- und Feiertagen und in der Nachtzeit, falls die Wetterlage während der Erntezeit solche Arbeiten erzwingt, bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (10)“ enthalten ist.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass die Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Fläche gesichert wird und dass die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe in ihrem Bestand und ihrer Entwicklung nicht behindert werden.
Der Marktgemeinde ist grundsätzlich bewusst, dass die Ausgleichsflächen auf bereits extensiv genutzten Flächen ausgewiesen werden sollten, um den weiteren Verlust von landwirtschaftlichen Flächen einzuschränken. Solche Flächen sind jedoch nicht im Besitz des Bauherrn. Die Schaffung eines abgestuften Waldmantels entlang eines Fichtenforstes mit Laubbäumen, Sträuchern und Krautsaum stellt eine sinnvolle ökologische Aufwertung dar.
Zusammenfassend nimmt die Marktgemeinde auf, dass die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht eingeschränkt wird.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, und nimmt die Hinweise zur Kenntnis, dass entlang von landschaftlichen Grundstücken die Bepflanzungen so durchzuführen sind, dass bei der Nutzung keine Beeinträchtigungen, vor allem durch Schatteneinwirkung und Wurzelwerk entstehen, und dass die Grenzabstände zu landwirtschaftlichen Grundstücken nach Art. 48 AGBGB zu berücksichtigen sind.
Die Marktgemeinde teilt mit, dass der Punkt bezüglich der Arbeiten der landwirtschaftlichen Betriebe und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke ausgehenden Immissionen, insbesondere Geruch, Lärm, Staub, Licht und Erschütterungen auch an Sonn- und Feiertagen und in der Nachtzeit, falls die Wetterlage während der Erntezeit solche Arbeiten erzwingt, bereits in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (10)“ enthalten ist.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass die Erschließung der landwirtschaftlich genutzten Fläche gesichert wird und dass die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe in ihrem Bestand und ihrer Entwicklung nicht behindert werden.
Der Marktgemeinde ist grundsätzlich bewusst, dass die Ausgleichsflächen auf bereits extensiv genutzten Flächen ausgewiesen werden sollten, um den weiteren Verlust von landwirtschaftlichen Flächen einzuschränken. Solche Flächen sind jedoch nicht im Besitz des Bauherrn. Die Schaffung eines abgestuften Waldmantels entlang eines Fichtenforstes mit Laubbäumen, Sträuchern und Krautsaum stellt eine sinnvolle ökologische Aufwertung dar.
Zusammenfassend nimmt die Marktgemeinde auf, dass die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht eingeschränkt wird.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Buchberger war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
Datenstand vom 10.08.2023 10:41 Uhr