Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Maximilianstraße 39, 80538 München, vom 12.05.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 27.07.2023 ö beschließend 4.1.6

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 12.05.2023. 
Die Marktgemeinderat nimmt die Stellungname der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, zur Kenntnis. In dieser teilt die Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, mit, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Sie nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass sich diese Stellungnahme nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und den Umgriff der Satzung bezieht. Die baurechtliche Beurteilung obliege dem Landratsamt. 
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 12.05.2023. 
Die Marktgemeinderat nimmt die Stellungname der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, zur Kenntnis. In dieser teilt die Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, mit, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Sie nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass sich diese Stellungnahme nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und den Umgriff der Satzung bezieht. Die baurechtliche Beurteilung obliege dem Landratsamt. 
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Buchberger war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 10.08.2023 10:41 Uhr