Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf den Flurnummern 1102 und 1117 der Gemarkung Airischwand - Vorbescheid des Landratsamtes Freising vom 09.10.2023, eingegangen am 23.10.2023 - Beschlussfassung über die Einlegung von Rechtsmitteln


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 16.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 16.11.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Landratsamt Freising hat mit Bescheid vom 09.10.2023, eingegangen beim Markt Nandlstadt am 23.10.2023, den Antrag auf Zurückstellung des Marktes zurückgewiesen und den Vorbescheid für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf den Flur-Nummern 1102 und 1117 der Gemarkung Airischwand mit der beantragten Höhenänderung erteilt.
Gegen diesen Bescheid wäre erneut die Einlegung von Rechtsmitteln (Klage) möglich. 
Die Geschäftsleitung spricht sich jedoch ausdrücklich gegen eine Klage aus, da diese im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung und Argumentation in den anhängigen Verfahren beim Verwaltungsgericht München sowie dem Oberverwaltungsgericht wohl keine Aussicht auf Erfolg hätte und lediglich zu unnötigen Kosten und weiteren Verzögerungen beim dringend erforderlichen Ausbau der Windenergie führen würde.
Stattdessen sollten mit den Betreibern Gespräche hinsichtlich einer Bürgerbeteiligung und der größtmöglichen Akzeptanz geführt werden.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Vorbescheid des Landratsamtes Freising vom 09.10.2023 für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf den Flurnummern 1102 und 1117 der Gemarkung Airischwand.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verliest kurz die Stellungnahme der Geschäftsleitung. 

Marktrat Schranner führt aus, man habe vor Gericht zwar verloren, aber im Verfahren sei es um wesentlich niedrigere Windräder gegangen. Dass bei einer Erhöhung von gut 50 m das Einvernehmen des Marktgemeinderates laut Landratsamt Freising überhaupt nicht erforderlich sei, sei erschreckend.

Es folgt eine grundsätzliche Diskussion über das Für und Wider von Windrädern dieser Größenordnung. Anschließend stellt Marktrat Klier den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern, dass die Betreiber der geplanten Windräder in das Gremium eingeladen werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Vorbescheid des Landratsamtes Freising vom 09.10.2023 für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf den Flurnummern 1102 und 1117 der Gemarkung Airischwand. Die Vertreter der Firma tetra r.e. GmbH werden in den Marktgemeinderat eingeladen, um die Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung und einer größtmöglichen Akzeptanz des Projektes zu erörtern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Datenstand vom 12.12.2023 14:19 Uhr