Stellungnahme von Martin Kürzinger, Airischwand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 18.04.2024 ö beschließend 3.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:

Zu den angeblichen Zielen der Planung:

Der Markt Nandlstadt begründet die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Notwendigkeit, "die Struktur des Ortes zu sichern und Abwanderungen von einheimischen Bürgern zu verhindern". Das will man durch eine "verträgliche Innenraumverdichtung" erreichen.

Die Wirklichkeit sieht aber anders aus. Die Einwohnerzahl in unserem Ort hat sich in der Vergangenheit nicht wesentlich verändert, lag immer bei knapp 50. Derzeit sind es etwa 45.
Gleichzeitig ist viel neuer Wohnraum entstanden. Auf jeder Hofstelle ist in den vergangenen Jahrzehnten neu gebaut worden, meist ohne die alten Häuser abzureißen. Noch nie hatte die airischwander Bevölkerung so viel Wohnraum zur Verfügung wie heute. Wenn also Bürger aus dem Ort abwandern, dann nicht, weil sie keinen Platz haben, sondern ganz einfach deswegen, weil sie weg wollen - besonders die Jungen. Aus beruflichen Gründen, aus privaten Gründen.

Außerdem wird zwangsläufig immer wieder Wohnraum frei, weil die Leute halt nicht ewig leben. Dann muss die nächste Generation diesen freigewordenen Wohnraum weiter nutzen,
sonst stehen die alten Bauernhäuser irgendwann leer. Und wenn's denn wirklich mal eng werden würde, kann man sich immer noch Wohnraum auf der eigenen Hofstelle schaffen. Platz wäre genügend vorhanden. Und es wäre verträglich.

Es gibt keine Rechtfertigung für eine ganze Siedlung am Ortsrand!

Alleine die Anzahl der geplanten neuen Bauparzellen lässt darauf schließen: hier geht's nicht um das Verhindern von Abwanderung, hier geht's um Zuzug und Neuansiedlung. Hier geht's um den Verkauf von Bauland. Die versprochene Eigennutzung der geplanten Bauparzellen durch hiesige Leute ist deshalb stark anzuzweifeln.

Die vielzitierte "Nachverdichtung der Ortskerne" bezieht sich laut Gesetzgeber nicht auf die
Ortsteile einer Gemeinde, sondern auf den Hauptort selbst. Will heißen: Nandlstadt soll die Lücken schliessen, ohne groß Flächen am Ortsrand zu verbrauchen. Die dörflichen Bereiche,
wo intensiv Landwirtschaft und Gewerbe betrieben werden (in Airischwand: zwei aktive Landwirte, Tierhaltung, zwei brennholzverarbeitende Betriebe, zwei Gasthäuser mit Außenbewirtung, ein Getränkemarkt, zwei Verputzfirmen) soll man in Ruhe lassen. Die Arbeit bestimmt hier das Geschehen, nicht das Wohnen. Gerade hier sind freie Flächen sehr wichtig. Sonst ist der Dorffrieden gefährdet und – ganz wichtig - das Dorf verliert sein Gesicht und ändert seinen Charakter in Richtung Einheitsbrei.

Zum Bebauungsplan:

Auf Flurnummer 26, also direkt an der Ostseite meines Betriebs sollen vier Bauparzellen entstehen. Direkt im Abluftbereich unseres Tierstalles, wo Geflügel und Schweine gemästet
werden und wo sich auch der Misthaufen befindet. Direkt an unserer Hofstelle, wo jährlich an die 100 Ster Brennholz gespalten und zersägt werden und wo es deshalb richtig laut wird und wo manchmal wegen Saisonarbeiten die Ruhezeiten nicht eingehalten werden können. Direkt neben unserem Gasthaus mit Saal und Biergarten, wo Ruhestörungen nachts und an den Wochenenden zu erwarten sind. Ausgerechnet hier soll in großem Umfang gebaut werden?

In der Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans wird kein Wort über die Anwesenheit unseres Betriebs verloren. Es heißt ganz lapidar, die Bewirtschaftung der angrenzenden Felder im Norden und Osten des Maßnahmengebiets muss weiterhin uneingeschränkt möglich sein. Und die gehören - (was für eine Überraschung!) – dem Antragsteller, der als Mitglied des Bauausschusses im Marktrat inhaltlich für den Bebauungsplan mitverantwortlich ist. Er sichert sich also gegen sein eigenes Baugebiet ab, damit ihn niemand bei der Arbeit stören kann! Die Interessen aller anderen Anrainer bleiben unerwähnt.

Und zu guter Letzt: Flurnummer 26 höchst selbst:

Auf der Fläche befand sich früher der eingetragene Löschweiher von Airischwand, und zwar
im südöstlichen Bereich. In den älteren Flurkarten ist der Weiher deutlich eingezeichnet. Nach Westen hin fiel das Gelände steil ab und ergab eine Sumpfwiese bis hin zur Grenze, wo sich heute der Graben befindet. Nach einem Streit mit der Gemeinde ließ der damalige Eigentümer Löschweiher und Sumpf ohne Genehmigung auffüllen. Es wurde in kürzester Zeit alles verfügbare Material aus der näheren Umgebung herangeschafft, um das Gelände auf das heutige Niveau anzuheben, vorwiegend Bauschutt unbekannter Herkunft und Zusammensetzung. Beton, Baustahl, Ziegel, Eternit... damals, in den 1970er Jahren hat man
es nicht so genau genommen mit der Beseitigung von solchen Sachen. Keiner weiß heute noch genau, was da alles vergraben ist. Aber es ist vieles vergraben, meterdick. (Einzelne Brocken sind bis heute noch an der Oberfläche sichtbar.) Dann wurde Erde darüber gekippt -
und fertig war die Wiese.

Das Ganze ist kein gewachsener Boden. Es ist auch keinesfalls - wie in der Begründung zur
Aufstellung des Bebauungsplanes behauptet - ein "gut bearbeitbarer Boden". Es ist eine Deponie. Tiefbau für Fundamente, Keller, Ver- oder Entsorgungsleitungen sind in diesem Bereich schwer vorstellbar. Flurnummer 26 wäre eher ein Fall für die Umweltbehörde oder
für das Wasserwirtschaftsamt. Nicht für die Baubehörde.

Ich verweise nochmals auf meine Stellungnahme vom 6.12.2016 gegen die Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes, die damals zur Herausnahme der strittigen Fläche aus dem Innenbereich geführt hat.

Und ich fordere die Rücknahme dieses unerträglichen und rücksichtslosen Planentwurfs,
sowie die Einstellung aller Versuche, auf Flurnummer 26 eine Wohnbebauung zu etablieren.

Beschlussempfehlung

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 

Als Nachverdichtung bezeichnet man das Nutzen freistehender oder mindergenutzter Flächen innerhalb bereits bestehender Bebauung. Ein Vorteil der Nachverdichtung ist die Nutzung bereits vorhandener Infrastruktureinrichtungen und die Möglichkeit zur städtebaulichen Aufwertung von Quartieren. Dementsprechend kann nicht nur Nandlstadt, sondern auch dessen Eingemeindungen nachverdichtet werden. Das Ziel der Gemeinde, die Abwanderung der Einwohner von Airischwand zu verhindern ist durchaus plausibel, ein gewachsener Ortsteil soll ja nicht aussterben. Ebenso kann die nächste Generation selbst entscheiden, wo und wie sie leben möchte. 

Bei den Dorfgebieten handelt es sich um ein Nebeneinander von Wohn-, gewerblicher und landwirtschaftlicher Nutzung. Richtig ist, dass landwirtschaftliche Nutzung Vorrang hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Wohnen mehr und mehr aus den Dörfern verschwindet. Im Falle von Airischwand wird auf die bestehende Landwirtschaft geachtet. Es entstehen nicht vier Bauparzellen, sondern zwei. Ebenso wird von der Landwirtschaft in der Nachbarschaft örtlich abgerückt, was auch noch einmal eine Art Pufferzone schafft. Der Passus zur uneingeschränkten landwirtschaftlichen Nutzung wird weiter ausgeführt. 

Bezüglich der Bebaubarkeit wird bei Antragstellung ein Bodengutachten erstellt, welches über diese entscheidet. 

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 

Als Nachverdichtung bezeichnet man das Nutzen freistehender oder mindergenutzter Flächen innerhalb bereits bestehender Bebauung. Ein Vorteil der Nachverdichtung ist die Nutzung bereits vorhandener Infrastruktureinrichtungen und die Möglichkeit zur städtebaulichen Aufwertung von Quartieren. Dementsprechend kann nicht nur Nandlstadt, sondern auch dessen Eingemeindungen nachverdichtet werden. Das Ziel der Gemeinde, die Abwanderung der Einwohner von Airischwand zu verhindern ist durchaus plausibel, ein gewachsener Ortsteil soll ja nicht aussterben. Ebenso kann die nächste Generation selbst entscheiden, wo und wie sie leben möchte. 

Bei den Dorfgebieten handelt es sich um ein Nebeneinander von Wohn-, gewerblicher und landwirtschaftlicher Nutzung. Richtig ist, dass landwirtschaftliche Nutzung Vorrang hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Wohnen mehr und mehr aus den Dörfern verschwindet. Im Falle von Airischwand wird auf die bestehende Landwirtschaft geachtet. Es entstehen nicht vier Bauparzellen, sondern zwei. Ebenso wird von der Landwirtschaft in der Nachbarschaft örtlich abgerückt, was auch noch einmal eine Art Pufferzone schafft. Der Passus zur uneingeschränkten landwirtschaftlichen Nutzung wird weiter ausgeführt. 

Bezüglich der Bebaubarkeit wird bei Antragstellung ein Bodengutachten erstellt, welches über diese entscheidet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr