Wasserwirtschaftsamt München (20.09.2023)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Lage am Gewässer:
Das Planungsgebiet befindet sich wie in der Begründung unter Ziffer A.4.6 zutreffend genannt, innerhalb des wassersensiblen Bereichs. Ein namenloses, verrohrtes Gewässer 3. Ordnung quert das Planungsgebiet. Es ist geplant, das verrohrte Gewässer zu öffnen. Dies entspricht den wasserwirtschaftlichen Grundsätzen gemäß § 6 WHG und wird von Seiten des WWA München stark begrüßt . Das geöffnete Gerinne sollte als Doppeltrapezprofil mit einem Niedrigwasserverlauf und einer etwas erhöhten, beidseitig des Gewässers verlaufenden Hochwasserablaufmulde gestaltet werden. Beidseitig des Gewässers sollte mindestens ein
Abstand von 5m von jeglicher Bebauung im Bereich der Hochwassermulde freigehalten werden .
Wir schlagen vor, auch den weiter südlichen Bereich des verrohrten Gewässers durch geringfügige Verlegung an den Rand der Fl. -Nr. 26 Gmk. Airischwand, zu öffnen. Sollte die Öffnung des Gewässers nicht als naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahme dienen, so könnte der ökologische Ausbau des Gewässers bis zu einem Prozentsatz von 90% vom
Wasserwirtschaftsamt München gefördert werden. Bitte nehmen Sie dazu möglichst frühzeitig Kontakt mit dem WWA München auf.
Wir bitten um Korrektur der Aussage unter Ziffer A.4.6 der Begründung, dass das Plangebiet sich außerhalb eines Überschwemmungsgebietes befindet. Es existiert zwar kein rechtlich verbindliches Überschwemmungsgebiet (kein vorläufig gesichertes oder festgesetztes Überschwemmungsgebiet) mit Sicherheit aber ein faktisches Überschwemmungsgebiet . Dies wird in den textlichen Hinweisen des Bebauungsplans unter dem Stichwort Hochwasser auch zutreffend beschrieben.
Niederschlaqswasser:
Unter Ziffer 9 der textlichen Festsetzungen wird festgesetzt, dass das anfallende Niederschlagswasser über einen Regenwasserkanal aus dem Baugebiet zu entwässern ist.
Aufgrund der Lage im tertiären Hügelland ist eine Versickerung vermutlich nicht möglich und deshalb die Einleitung über einen Regenwasserkanal die beste Alternative. Es sind dann die Vorgaben der TRENOG sowie des DWA M153 zu beachten und ggf. eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen. Vor Einleitung in das Oberflächengewässer ist vermutlich ein Regenrückhaltebecken erforderlich. Die Fläche für das Regenrückhaltebecken sollte bereits durch Planzeichen im Bebauungsplan festgesetzt werden, damit die Erschließung als gesichert betrachtet werden kann. Wir bitten darum, bis zur nächsten Beteiligung im Verfahrensschritt gern. § 4 Abs. 2 BauGB, das Regenrückhaltebecken, falls erforderlich, im Plan darzustellen.
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass das Planungsgebiet sich wie in der Begründung unter Ziffer A.4.6 zutreffend genannt, innerhalb des wassersensiblen Bereichs befindet. Die damit verbundenen Maßnahmen werden seitens des Marktes Nandlstadt vollumfänglich durchgeführt. Bezüglich des verrohrten Bereichs im Süden wird der Markt Nandlstadt nochmal gesondert auf das Wasserwirtschaftsamt zukommen.
Bezüglich der Belange des Wasserwirtschaftsamtes München ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass das Planungsgebiet sich wie in der Begründung unter Ziffer A.4.6 zutreffend genannt, innerhalb des wassersensiblen Bereichs befindet. Die damit verbundenen Maßnahmen werden seitens des Marktes Nandlstadt vollumfänglich durchgeführt. Bezüglich des verrohrten Bereichs im Süden wird der Markt Nandlstadt nochmal gesondert auf das Wasserwirtschaftsamt zukommen.
Bezüglich der Belange des Wasserwirtschaftsamtes München ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr