Regierung von Oberbayern 26.07.2023)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme zur o.g. Bauleitplanung ab.
Sachverhalt
Der Markt Nandlstadt beabsichtigt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Wohnbebauung zu schaffen. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Airischwand und umfasst ca. 1 ha. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich bereits als gemischte Baufläche (Dorfgebiet) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung von sechs Einfamilienhäusern.
Bewertung
Das Plangebiet füllt im wesentlichen bestehende Lücken im Osten des Ortsteils Airischwand auf und rundet diesen sinnvoll ab. Aus landesplanerischer Sicht sind gegen die Planung grundsätzlich keine Einwände zu erheben. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich nach Informationen des Rauminformationssystems Bayern (RIS) unmittelbar nordöstlich des Plangebiets eine Fläche für einen Bentonit-Tagebau „Airischwand-Ost“ der Fa. Clariant befindet. Eine Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden wird empfohlen.
Ergebnis
Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass aus landesplanerischer Sicht gegen die Planung grundsätzlich keine Einwände zu erheben sind. Der Hinweis auf den Bentonit-Tagebau wird beachtet.
Bezüglich der Belange der Regierung der Oberpfalz ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass aus landesplanerischer Sicht gegen die Planung grundsätzlich keine Einwände zu erheben sind. Der Hinweis auf den Bentonit-Tagebau wird beachtet.
Bezüglich der Belange der Regierung der Oberpfalz ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr