Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen zur vorliegenden Planung bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass sich in dem überplanten Bereich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse auf. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden.
Die weiteren Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen werden vom Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis genommen.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in der Begründung ergänzt wird.
Des Weiteren wird der Hinweis, dass für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden, redaktionell in der Begründung aufgenommen.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass zur elektronischen Erschließung der kommenden Bebauung die Errichtung einer neuen Transformatorenstation erforderlich ist und die entsprechende Fläche von 35m² (min. 7m x 5m) der Bayernwerk Netz GmbH für den Bau und Betrieb einer Transformatorenstation in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Verfügung zu stellen ist. Ein Standort im westlichen Bereich des Bebauungsplanes an der Gemeindeverbindungsstraße Nandlstadt – Figlsdorf wird eingeplant.
Die Hinweise, dass bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude verbindlich gewährleistet sein muss, dass die Bayernwerk Netz GmbH über die Stationsgrundstücke verfügen können, und dass zu dem Zeitpunkt befestigte Verkehrsflächen vorhanden sein müssen, die von LKW mit Tieflader befahren werden können, nimmt der Marktgemeinderat ebenfalls zur Kenntnis.
Zudem teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ beachtet werden.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen zur vorliegenden Planung bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass sich in dem überplanten Bereich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse auf. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden.
Die weiteren Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen werden vom Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis genommen.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in der Begründung ergänzt wird.
Des Weiteren wird der Hinweis, dass für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden, redaktionell in der Begründung aufgenommen.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass zur elektronischen Erschließung der kommenden Bebauung die Errichtung einer neuen Transformatorenstation erforderlich ist und die entsprechende Fläche von 35m² (min. 7m x 5m) der Bayernwerk Netz GmbH für den Bau und Betrieb einer Transformatorenstation in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Verfügung zu stellen ist. Ein Standort im westlichen Bereich des Bebauungsplanes an der Gemeindeverbindungsstraße Nandlstadt – Figlsdorf wird eingeplant.
Die Hinweise, dass bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude verbindlich gewährleistet sein muss, dass die Bayernwerk Netz GmbH über die Stationsgrundstücke verfügen können, und dass zu dem Zeitpunkt befestigte Verkehrsflächen vorhanden sein müssen, die von LKW mit Tieflader befahren werden können, nimmt der Marktgemeinderat ebenfalls zur Kenntnis.
Zudem teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ beachtet werden.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr