Erzbischöfliches Ordinariat München R1, FB Pastoralraumanalyse Kapellenstraße 4, 80333 München, vom 12.02.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Erzbischöflichen Ordinariats München und nimmt zur Kenntnis, dass hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.30 „Kitzberger Feld II“ keine Einwände bestehen.
Die Stellungnahme des erzb. Ordinariats zur 4. Flächennutzungsplanänderung wird durch den Marktrat zur Kenntnis genommen.
Es wird dazu mitgeteilt, dass die Interessen der Pfarrpfründestiftung gehört werden, diese Interessen jedoch in den vergangenen 27 Jahren seit der erstmaligen Schaffung des Gewerbegebiets „Kitzberger Feld“ im Jahre 1997 nicht mit den Interessen des Marktes Nandlstadt in Einklang gebracht werden konnten. Eine weitere Realisierung des Bebauungsplanes auf der bisher vorgesehenen Fläche war folglich nicht möglich. Daher kann die Grundlage der unterschiedlichen Eigentümerinteressen als erfüllt betrachtet werden, insbesondere, dass die Pfarrpfründestiftung seit dieser Zeit keine ernsthaften Absichten einer Bebauung, beispielsweise durch Stellung eines Bauantrages oder einer Bauvoranfrage zu erkennen gegeben hat. Rechtliche Ansprüche der Pfarrpfründestiftung sind durch diesen Zeitraum nicht mehr gegeben. Unabhängig davon liegt eine Schlechterstellung der Pfarrpfründestiftung nicht im Interesse des Marktes Nandlstadt. Unter Abwägung der jeweiligen Interessen wird daher beschlossen, die betroffenen Flächen der Pfarrpfründestiftung nicht der geplanten Umplanung zu unterziehen und für die Flurnummer 366/0, Gemarkung Nandlstadt, den derzeitigen Status zu erhalten. Der zugrundeliegende Interessenkonflikt zwischen Grundstückseigentümer und der Marktgemeinde besteht jedoch weiterhin fort und in Anbetracht der bereits verstrichenen Zeit seit Satzung des Bebauungsplanes im Jahre 1997 ist eine Konfliktlösung nicht auf absehbare Zeit zu erwarten. Der Markt Nandlstadt ist dennoch weiterhin bestrebt, Flächen in gleicher Größe nutzbar zu machen und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde dadurch voranzubringen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Erzbischöflichen Ordinariats München und nimmt zur Kenntnis, dass hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.30 „Kitzberger Feld II“ keine Einwände bestehen.
Die Stellungnahme des erzb. Ordinariats zur 4. Flächennutzungsplanänderung wird durch den Marktrat zur Kenntnis genommen.
Es wird dazu mitgeteilt, dass die Interessen der Pfarrpfründestiftung gehört werden, diese Interessen jedoch in den vergangenen 27 Jahren seit der erstmaligen Schaffung des Gewerbegebiets „Kitzberger Feld“ im Jahre 1997 nicht mit den Interessen des Marktes Nandlstadt in Einklang gebracht werden konnten. Eine weitere Realisierung des Bebauungsplanes auf der bisher vorgesehenen Fläche war folglich nicht möglich. Daher kann die Grundlage der unterschiedlichen Eigentümerinteressen als erfüllt betrachtet werden, insbesondere, dass die Pfarrpfründestiftung seit dieser Zeit keine ernsthaften Absichten einer Bebauung, beispielsweise durch Stellung eines Bauantrages oder einer Bauvoranfrage zu erkennen gegeben hat. Rechtliche Ansprüche der Pfarrpfründestiftung sind durch diesen Zeitraum nicht mehr gegeben. Unabhängig davon liegt eine Schlechterstellung der Pfarrpfründestiftung nicht im Interesse des Marktes Nandlstadt. Unter Abwägung der jeweiligen Interessen wird daher beschlossen, die betroffenen Flächen der Pfarrpfründestiftung nicht der geplanten Umplanung zu unterziehen und für die Flurnummer 366/0, Gemarkung Nandlstadt, den derzeitigen Status zu erhalten. Der zugrundeliegende Interessenkonflikt zwischen Grundstückseigentümer und der Marktgemeinde besteht jedoch weiterhin fort und in Anbetracht der bereits verstrichenen Zeit seit Satzung des Bebauungsplanes im Jahre 1997 ist eine Konfliktlösung nicht auf absehbare Zeit zu erwarten. Der Markt Nandlstadt ist dennoch weiterhin bestrebt, Flächen in gleicher Größe nutzbar zu machen und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde dadurch voranzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr