Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Immissionsschutz, vom 10.01.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des SG41 Immissionsschutz.
Der Marktrat teilt zu weiteren vorgebrachten Punkten mit, dass dem Vorschlag der UIB, eine Betriebsleiterwohnung auf Fl.-Nr. 447/1 als weiteren Immissionsort zur Bemessung bzw. Beurteilung der Gesamt-Immissionen aus allen Gewerbegebietsteilen zu berücksichtigen, nicht gefolgt wird, weil dies innerhalb des Beurteilungsverfahrens der DIN 45691 unpraktikabel ist. An Immissionsorten innerhalb der Gewerbegebiete sind (ohnehin) die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einzuhalten. Zur Sicherheit wird dazu ein Satz für die "Begründung" vorgeschlagen.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass die als Kontingentflächen für den Ansatz der Emissionskontingente die Grundstücksflächen (Gesamtflächen) der SO und GE beibehalten werden, wie sie sich aus dem Rechenprogramm ergaben, das für die schalltechnische Untersuchung vom 30.10.2023 genutzt wurde: SO: 13.314 m²; GE: 7.992 m²."
Der Marktgemeinderat folgt dem Vorschlag der der UIB, die vorgeschlagenen Texte für die Hinweise und die Begründung bzgl. der Gesamt-Schalldämm-Maße der Außenbauteile von Büroräumen übernommen zu übernehmen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des SG41 Immissionsschutz.
Der Marktrat teilt zu weiteren vorgebrachten Punkten mit, dass dem Vorschlag der UIB, eine Betriebsleiterwohnung auf Fl.-Nr. 447/1 als weiteren Immissionsort zur Bemessung bzw. Beurteilung der Gesamt-Immissionen aus allen Gewerbegebietsteilen zu berücksichtigen, nicht gefolgt wird, weil dies innerhalb des Beurteilungsverfahrens der DIN 45691 unpraktikabel ist. An Immissionsorten innerhalb der Gewerbegebiete sind (ohnehin) die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einzuhalten. Zur Sicherheit wird dazu ein Satz für die "Begründung" vorgeschlagen.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass die als Kontingentflächen für den Ansatz der Emissionskontingente die Grundstücksflächen (Gesamtflächen) der SO und GE beibehalten werden, wie sie sich aus dem Rechenprogramm ergaben, das für die schalltechnische Untersuchung vom 30.10.2023 genutzt wurde: SO: 13.314 m²; GE: 7.992 m²."
Der Marktgemeinderat folgt dem Vorschlag der der UIB, die vorgeschlagenen Texte für die Hinweise und die Begründung bzgl. der Gesamt-Schalldämm-Maße der Außenbauteile von Büroräumen übernommen zu übernehmen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr