Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Abteilung Landes- und Regionalplanung, Maximilian Straße 39, 80538 München, vom 19.01.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, und nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.
Der Hinweis auf die Lage der der Fläche am äußersten Rand des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets wird ebenfalls vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Ein Verweis auf das landschaftliche Vorbehaltsgebiet findet sich bereits in der Begründung zum Bebauungsplan. Die Belange der Natur- und Landschaft werden mit besonderem Gewicht in der gemeindlichen Abwägung berücksichtigt werden.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, und nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.
Der Hinweis auf die Lage der der Fläche am äußersten Rand des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets wird ebenfalls vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Ein Verweis auf das landschaftliche Vorbehaltsgebiet findet sich bereits in der Begründung zum Bebauungsplan. Die Belange der Natur- und Landschaft werden mit besonderem Gewicht in der gemeindlichen Abwägung berücksichtigt werden.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr