Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, vom 04.01.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Infektionsschutzgesetz§§ 37, 38, 41;
Die Gebäude sind an die öffentliche Kanalisation sowie an die zentrale Wasserversorgung anzuschließen.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, vom 04.01.2024.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zum Infektionsschutzgesetz Paragraph 37,38,41 zur Kenntnis. Die Gebäude werden an die öffentliche Kanalisation und die zentrale Wasserversorgung angeschlossen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, vom 04.01.2024.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zum Infektionsschutzgesetz Paragraph 37,38,41 zur Kenntnis. Die Gebäude werden an die öffentliche Kanalisation und die zentrale Wasserversorgung angeschlossen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.06.2024 17:15 Uhr