Antrag auf isolierte Befreiung zur Erstellung eines Gartenzaunes - Flur-Nr. 932/98 der Gemarkung Baumgarten, Weiß-Ferdl-Str. 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2024 ö informativ 4

Sachverhalt

Bauvorhaben:
Geländeangleichung mit L-Betonwinkelsteinen, Errichtung eines Zaunes über den Betonfertigteilen bis zu einer Gesamthöhe von 1,96 – 2,00 m ab OK-Gelände Nachbargrundstück:
Weiß-Ferdl-Str. 8, Fl.-Nr. 932/98, Gemarkung Baumgarten, 85405 Nandlstadt 

Antrag für eine Isolierte Befreiung Fam. Heun, Weiß-Ferdl-Str. 8, 85405 Nandlstadt 
Behandlung in der Sitzung des Marktgemeinderates am 14.11.24 zur Erteilung einer Befreiung gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kollerhölzl.

Antragsteller:
Ingolf Heun und
Porras Rodriguez de Heun
Weiß-Ferdl- Str. 8
85405 Nandlstadt

Mit Antrag vom 15.10.2024 beantragen die Antragsteller die Erstellung eines Gartenzaunes auf der zur Angleichung des Geländehöhenunterschiedes erstellten L-Winkelstützwand. Ab Oberkante Gelände Nachbargrundstück haben die Betonfertigteile eine Bauhöhe von 0,80 m, mit der Montage des Holzlattenzaunes wird eine Gesamthöhe von 1,96 m. erreicht. Entsprechend Art. 57 Abs. 7 a, BayBO ist die Erstellung eines Gartenzaunes incl. Fundament bis zu einer Höhe von 2,00 m verfahrensfrei. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Kollerhölzl ist lediglich ein Holzlattenzaun mit einer Gesamthöhe einschl. Fundament ab Gelände von 1,00 m festgesetzt. Wenn aus der umliegenden Nachbarschaft dem Antrag zur Abweichung zugestimmt wird, kann die Genehmigung als Angelegenheit der Verwaltung ohne Beschluss per Bescheid und Gebühr erteilt werden. Ist ein Einwand von Seiten eines Nachbarn vorliegend, wie in unseren konkreten Fall, ist die Abweichung bzw. Befreiung beschlussmäßig zu behandeln. Da es sich hier um eine gemeindliche Satzung ( B-Plan Kollerhölzl) handelt, ist eine Beschluss für diese Abweichung bzw. Befreiung gegenüber den Festsetzungen Nr. 1.81 des Bebauungsplanes Kollerhölzl nach Art. 63 Abs. 3 BayBO zwingend erforderlich. 

Die Verwaltung empfiehlt der Abweichung zuzustimmen, da in der angrenzenden Nachbarschaft bereits vor drei Jahren eine Sichtschutzwand genehmigt und erstellt wurde. Die nachbarliche Genehmigung wurde zwar verweigert, dies jedoch ohne jegliche sachliche Begründung, insbesondere ohne Hinweise auf öffentlich-rechtliche Belange der Nachbarn.

Beschlussempfehlung

Die isolierte Befreiung für die Errichtung eines Zaunes über den bestehenden Betonfertigteilen auf der Flur-Nr. 932/98 der Gemarkung Nandlstadt, Weiß-Ferdl-Str. 8, wird mit einer Befreiung gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kollerhölzl“ erteilt.

Diskussionsverlauf

Marktrat Stöckeler ist generell gegen hohe Zäune, sieht aber in diesem Fall eine unbedingt erforderliche Absturzsicherung.
Marktrat Schranner merkt an, dass es gut gewesen wäre, wenn man vor der Errichtung des Zauns miteinander spricht. Marktrat Nocker (ausführende Firma der Baumaßnahme) erklärt die Hintergründe nochmals etwas genauer.

Beschluss

Die isolierte Befreiung für die Errichtung eines Zaunes über den bestehenden Betonfertigteilen auf der Flur-Nr. 932/98 der Gemarkung Nandlstadt, Weiß-Ferdl-Str. 8, wird antragsgemäß erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2024 13:40 Uhr