Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 23.08.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 14.11.2024
Beratungsreihenfolge
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten und nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen sind und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.
Die Ausgleichsflächen auf den Fl.Nr. 662 und 663, Gemarkung Airischwand grenzen an Wald i.S.d. Gesetzes an. Dadurch ist mit Einwirkungen durch den vorhandenen Waldbestand wie Schatten-, Laub-, Astabwurf oder ähnlichem zu rechnen. Als Ausgleichsmaßnahme sehen wir auf der Fl.Nr. 663, Gemarkung Airischwand, aufgrund der Waldnähe, einen gestuften, strukturierten Waldrand in
Absprache mit dem AELF Ebersberg-Erding als besser geeignet.
Auf Flurnummer 663, Gemarkung Airschwand wird die Ausgleichsfläche dementsprechend angepasst und in einen gestuften, strukturierten Waldrand umgeplant. Der Ausgleichsflächenplan wird dahingehend redaktionell geändert.
Auf dem Blatt 2 „Ausgleichsflächenplanung“ wurde zunächst bei den Ausgleichsflächen „Gemarkung Nandlstadt“ angegeben. Dies wurde nun durch „Gemarkung Airischwand“ ersetzt.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten und nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen sind und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.
Die Ausgleichsflächen auf den Fl.Nr. 662 und 663, Gemarkung Airischwand grenzen an Wald i.S.d. Gesetzes an. Dadurch ist mit Einwirkungen durch den vorhandenen Waldbestand wie Schatten-, Laub-, Astabwurf oder ähnlichem zu rechnen. Als Ausgleichsmaßnahme sehen wir auf der Fl.Nr. 663, Gemarkung Airischwand, aufgrund der Waldnähe, einen gestuften, strukturierten Waldrand in
Absprache mit dem AELF Ebersberg-Erding als besser geeignet.
Auf Flurnummer 663, Gemarkung Airschwand wird die Ausgleichsfläche dementsprechend angepasst und in einen gestuften, strukturierten Waldrand umgeplant. Der Ausgleichsflächenplan wird dahingehend redaktionell geändert.
Auf dem Blatt 2 „Ausgleichsflächenplanung“ wurde zunächst bei den Ausgleichsflächen „Gemarkung Nandlstadt“ angegeben. Dies wurde nun durch „Gemarkung Airischwand“ ersetzt.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Stellungnahme AELF (.pdf)
Datenstand vom 05.12.2024 13:40 Uhr