Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, Tiefbauamt, vom 23.08.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 14.11.2024 ö beschließend 5.1.2.7

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt vom 23.08.2024.

Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. 

Der Marktgemeinderat teilt mit, dass keine Verbreiterung der Kreisstraße auf 6,0m geplant ist. Da die Darstellung im Lageplan missverständlich ist, wird die Fläche der Straße redaktionell auf die vorhandene Straßenbreite angepasst.
Ein Gehweg auf der südlichen Seite befindet sich in Planung. Der Marktgemeinderat wird diesbezüglich auf das Tiefbauamt zukommen.

Der Marktgemeinderat wird darauf achten, dass die Sichtfelder in allen Einmündungsbereichen zu den Kreisstraßen über eine Höhe von 80cm einzuhalten sind.

Der Marktgemeinderat informiert darüber, dass die Erschließung zu dem Flurstück 644, Gemarkung Airischwand nicht über die FS 25 geplant ist, sondern über die FS41. Eine Erschließung über die FS 25 ist bereits durch die Planzeichen (s. Planzeichen 4.4) ausgeschlossen.
Ebenso ist eine gemeinsame Zufahrt der Parzellen 5 und 6 geplant. Dies wird redaktionell im Lageplan dargestellt.

Der Marktgemeinderat lässt wissen, dass die Grundstücke so zu gestalten sind, dass anfallendes
Niederschlagswasser nicht auf den öffentlichen Grund oder auf angrenzende Privatgrundstücke gelangen kann. Dieser Punkt ist textlich im Lageplan unter 7.1.4 aufgeführt.

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass Versorgungsleitungen, Zufahrten/Straßenanschlüsse vor Baubeginn, Versetzungen von Ortsschildern mit den entsprechenden Behörden abzustimmen sind. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt vom 23.08.2024.

Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. 

Der Marktgemeinderat teilt mit, dass keine Verbreiterung der Kreisstraße auf 6,0m geplant ist. Da die Darstellung im Lageplan missverständlich ist, wird die Fläche der Straße redaktionell auf die vorhandene Straßenbreite angepasst.
Ein Gehweg auf der südlichen Seite befindet sich in Planung. Der Marktgemeinderat wird diesbezüglich auf das Tiefbauamt zukommen.

Der Marktgemeinderat wird darauf achten, dass die Sichtfelder in allen Einmündungsbereichen zu den Kreisstraßen über eine Höhe von 80cm einzuhalten sind.

Der Marktgemeinderat informiert darüber, dass die Erschließung zu dem Flurstück 644, Gemarkung Airischwand nicht über die FS 25 geplant ist, sondern über die FS41. Eine Erschließung über die FS 25 ist bereits durch die Planzeichen (s. Planzeichen 4.4) ausgeschlossen.
Ebenso ist eine gemeinsame Zufahrt der Parzellen 5 und 6 geplant. Dies wird redaktionell im Lageplan dargestellt.

Der Marktgemeinderat lässt wissen, dass die Grundstücke so zu gestalten sind, dass anfallendes
Niederschlagswasser nicht auf den öffentlichen Grund oder auf angrenzende Privatgrundstücke gelangen kann. Dieser Punkt ist textlich im Lageplan unter 7.1.4 aufgeführt.

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass Versorgungsleitungen, Zufahrten/Straßenanschlüsse vor Baubeginn, Versetzungen von Ortsschildern mit den entsprechenden Behörden abzustimmen sind. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Stellungnahme Tiefbau LRA FS Tiefbau (003) (.pdf)

Datenstand vom 05.12.2024 13:40 Uhr