Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 42 Naturschutzbehörde, vom 13.08.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 14.11.2024
Beratungsreihenfolge
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.
Die Ausgleichsflächen werden unverzüglich nach Inkrafttreten der Satzung an das Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde gemeldet. Die Flächen, die nicht der Marktgemeinde gehören, müssen dinglich gesichert werden. Dies geschieht durch Eintragung von Unterlassungs- und Handlungspflichten des Grundstückseigentümers in das Grundbuch. Die dingliche Sicherung wird als beschränkt persönliche Dienstbarkeit gemäß § 1090 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zusätzlich wird der Ausgleich je nach Zweck als Reallast gemäß § 1105 BGB ausgestaltet.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.
Die Ausgleichsflächen werden unverzüglich nach Inkrafttreten der Satzung an das Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde gemeldet. Die Flächen, die nicht der Marktgemeinde gehören, müssen dinglich gesichert werden. Dies geschieht durch Eintragung von Unterlassungs- und Handlungspflichten des Grundstückseigentümers in das Grundbuch. Die dingliche Sicherung wird als beschränkt persönliche Dienstbarkeit gemäß § 1090 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zusätzlich wird der Ausgleich je nach Zweck als Reallast gemäß § 1105 BGB ausgestaltet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.12.2024 13:40 Uhr