Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bewohner der Ortschaften Gründl und Kollersdorf und teilt dazu folgendes mit:
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Versorgung der Bürger des Marktes Nandlstadt ist ein vorrangiges Ziel der Marktverwaltung, dazu ist es auch erforderlich die notwendigen Flächen zur Entwicklung von Gewerbe- und Handelsbetrieben bereitzustellen. Die Marktverwaltung hat jedoch keinen Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen von einzelnen Betrieben und deren Mitarbeitern bzw. keinen Möglichkeiten diese spezifischen Entscheidungen unmittelbar zu beeinflussen. Die Einschätzung über die Möglichkeiten der Arbeitsmarktsituationen kann nur durch die Betriebe und Unternehmen eigenverantwortlich überprüft werden. Grundsätzlich ist der Markt Nandlstadt bestrebt leerstehende Geschäftsräume im Ortsbereich mit neuen Angeboten zu füllen. Allerdings sind die Flächenanforderung moderner Einzelhandelsbetriebe mit den verfügbaren, freien Gewerbeflächen im Ortszentrum nicht in Einklang zu bringen. Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt keine typische „Urlaubsregion“ ist und es sei darauf verwiesen, dass in den typischen Urlaubsregionen Geschäftsbetrieb zumeist saisonal stattfindet und die betreffenden Betriebe außerhalb der Saison meist komplett geschlossen sind. Dies erscheint nicht als erstrebenswertes Ziel für das Ortsbild des Marktes.
Der Hinweis auf die Bodenqualitäten im betreffenden Bereich wird zur Kenntnis genommen. Dazu sei auf die Hinweise zum Bebauungsplan verwiesen, in denen der richtige und sinnvolle Umgang mit dem Schutzgut Boden erläutert wird.
Die tatsächlichen Erfahrungen und Bedenken werden vom Marktrat sehr ernst genommen. Auch werden die Forderungen nach Hochwasserschutzmaßnahmen durch den Marktrat zur Kenntnis genommen und im Zuge eines separaten, integralen Hochwasserschutzkonzepts bearbeitet werden. Dieses Konzept ist jedoch nicht Teil des in Rede stehenden Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplanes.
Durch Anlage von Rückhaltebecken innerhalb des Geltungsbereichs wird Vorsorge getroffen, dass zukünftig anfallendes Niederschlagswasser nur gedrosselt in den Kühbach eingeleitet wird.
Die Bemessung der Rückhaltebecken soll sich an den Erfordernissen eines 20-jährigen Regenereignisses orientieren und geht damit über die rechtlich notwendigen Bemessungsvorgaben deutlich hinaus.
Somit ergibt sich für die Unterlieger des Bachlaufs keine Verschlechterung gegenüber der bestehenden Situation, bei der anfallendes Niederschlagswasser ungedrosselt und unkontrolliert in den Kühbach gelangen kann.
Der Ausgleich für den Eingriff entspricht den gesetzlichen Vorgaben und Verfahrensabläufen.
Während der Planungsphase wurden mehrere mögliche Arten von Querungshilfen auf Ihre Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit an der betreffenden Stelle geprüft und mit den entsprechenden Stellen im LRA Freising beraten. Die Einrichtung einer Bedarfsampelanlage stellte dabei die am besten umsetzbare und für den Fußgängerschutz wirksamste Lösung dar. Außerdem wirkt diese nur im Bedarfsfall als ein Eingriff in den Verkehrsfluss. Des Weiteren sei angemerkt, dass jegliche Form einer Querungshilfe Unterhalts- bzw. Pflegekosten auslöst, die entsprechend zu tragen sind.
Vorhalteflächen für Rückhaltebecken werden im Bebauungsplan aufgenommen, eine weitere Änderung der Planung auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.