Festlegung über die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Mitglieder der Wahlvorstände bei der Bundestagwahl am 23.02.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 28.01.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten nach § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) für ihre Tätigkeit am Wahltag ein Erfrischungsgeld. Die Höhe des Erfrischungsgeldes beträgt nach dieser Vorschrift 35,00 € für den Vorsitzenden und 25,00 € für die übrigen Mitglieder. Dies sind notwendige Kosten der Kommunen und werden vom Bund im Wege der Einzelabrechnung ersetzt. Eine darüber hinaus gehende Aufwandsentschädigung ist bundesrechtlich nicht vorgesehen und wäre nicht erstattungsfähig. Die Verwaltung plant für die Bundestagwahl am 23.02.2025 derzeit mit einer Einteilung in vier Urnenwahlbezirke und vier Briefwahlbezirke. Der Wahlvorstand besteht aus acht Personen (Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer, stellvertretender Schriftführer und vier Beisitzer). Bei der Bundestagwahl 2021 wurde für jedes Mitglied des Wahlvorstands, ungeachtet seiner Funktion, sowie für die Wahlsachbearbeiter/-innen 40,00 € Erfrischungsgeld gewährt. Die Mehrkosten für den Markt Nandlstadt betragen bei diesem Vorgehen 800,00 €. 

Beschlussempfehlung

Der Marktrat beschließt, jedem Mitglied des Wahlvorstandes ungeachtet seiner Funktion sowie den Wahlsachbearbeitern/-innen im Rathaus 40,00 € Erfrischungsgeld zu gewähren.

Beschluss

Der Marktrat beschließt, jedem Mitglied des Wahlvorstandes ungeachtet seiner Funktion sowie den Wahlsachbearbeitern/-innen im Rathaus 40,00 € Erfrischungsgeld zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.02.2025 18:19 Uhr