Wasserwirtschaftsamt München, Abteilung 5 - Landkreis Freising, Heßstraße 128, 80797 München, vom 22.01.2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum vorliegenden Bebauungsplan „Kitzberger Feld II“ haben wir uns bereits mit Stellungnahme vom 14.02.2024 im Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB geäußert.
Wir hatten Ihnen in der frühzeitigen Beteiligung zwei Hinweise gegeben. Unserer ersten Einwendung bzgl. der Festsetzung der Flächen für Regenrückhaltebecken haben Sie mit Abwägungsbeschluss vom 28.11.2024 entsprochen und im aktuell vorliegenden Bebauungsplanentwurf zwei Regenrückhaltebecken ergänzt.
Wir bedauern, dass unsere zweite dringende Empfehlung, der Festsetzung von Gründächern für Flach- und flach geneigte Pultdächer, nicht entsprochen wurde.
Wir erheben keine weiteren Einwendungen, weisen aber darauf hin, dass spätestens zur Einreichung eines Bauantrags ein Überflutungsnachweis gem. DIN 1986-100 geführt werden sollte. Wir empfehlen, einen Überflutungsnachweis mindestens für ein 100-jährliches Regenereignis durchzuführen.
Für Rückfragen stehen wir auch gerne den Bauherren zur Verfügung.
Eine Kopie dieses Schreibens senden wir in cc an das Landratsamt Freising.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Florian Hinz
Bauoberrat
Beschlussempfehlung
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München und nimmt zur Kenntnis, dass die in der Planung bereits eingefügten Regenrückhaltebecken durch das WWA München positiv bemerkt wurden.
Hinsichtlich der empfohlenen Festsetzung von Gründächern für Flach- und flachgeneigte Pultdächer wird mitgeteilt, dass sich der Marktrat unter Abwägung der Vor- und Nachteile einer solchen Festsetzung dazu entschieden hat, insbesondere da Dachflächen vorrangig für den Aufbau von Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen, hier von einer solchen verbindlichen Festsetzung abzusehen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch das WWA München keine weiteren Einwände erhoben werden. Ebenso wird der Hinweis auf den ggf. notwendigen Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 wird vom Marktrat zur Kenntnis genommen und redaktionell in den Hinweisen zum Bebauungsplan ergänzt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München und nimmt zur Kenntnis, dass die in der Planung bereits eingefügten Regenrückhaltebecken durch das WWA München positiv bemerkt wurden.
Hinsichtlich der empfohlenen Festsetzung von Gründächern für Flach- und flachgeneigte Pultdächer wird mitgeteilt, dass sich der Marktrat unter Abwägung der Vor- und Nachteile einer solchen Festsetzung dazu entschieden hat, insbesondere da Dachflächen vorrangig für den Aufbau von Photovoltaikanlagen genutzt werden sollen, hier von einer solchen verbindlichen Festsetzung abzusehen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch das WWA München keine weiteren Einwände erhoben werden. Ebenso wird der Hinweis auf den ggf. notwendigen Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 wird vom Marktrat zur Kenntnis genommen und redaktionell in den Hinweisen zum Bebauungsplan ergänzt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.03.2025 15:28 Uhr