Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 3. OG, 80335 München vom 30.01.2025, 30.01.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 4.2.6

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Beteiligung an o. g. Verfahren.

Die vorgelegte Planung wird aus regionalplanerischer Sicht kritisch beurteilt. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die im vorangegangenen Verfahrensschritt noch geplante Herausnahme von rund 2,3 ha rechtswirksam dargestellter gewerblicher Baufläche im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebietes in der aktuell vorliegenden Planfassung wieder enthalten ist.

Gemäß RP 14-Ziel B II 4.1 sind bei der Siedlungsentwicklung die Möglichkeiten der Innenentwicklung, d.h. Flächen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen vorrangig zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Entwicklung ist nur zulässig, wenn auf diese Potenziale nicht zurückgegriffen werden kann. Die Planunterlagen geben Auskunft darüber, dass eine bauliche Nutzung größerer Flächenanteile im Geltungsbereich des bestehenden Gewerbegebietes praktisch nicht umsetzbar ist.

Konsequenterweise sollte dann im Gegenzug zur geplanten Neudarstellung die Rücknahme dieser nicht nutzbaren Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan eingehend geprüft werden.

Bei etwaigen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Marc Wißmann
Geschäftsführer

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes München.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der RPV die Änderung der Planung aus regionalplanerischer Sicht kritisch sieht.
Wie in der Stellungnahme richtig angemerkt wird, sollten gemäß Regionalplan und Landesentwicklungsprogramm, die zur Verfügung stehenden Flächenpotentiale genutzt werden. Dies entspricht auch dem Willen des Marktes Nandlstadt, weshalb man sich seit fast 30 Jahren um die Potentialflächen im Bereich des Gewerbegebiets bemüht hat. Leider blieben diese Versuche erfolglos und der Markt Nandlstadt möchte nun im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit seine planerischen Absichten im Bereich des Kitzberger Feldes ändern. Die Rücknahme der der nicht zur Verfügung stehenden Flächen wird daher nach wie vor angestrebt, muss aber in einem separaten Bauleitverfahren durchgeführt werden, weshalb man sich im Rahmen der zweiten Auslegung entschieden hat, die Rücknahmeflächen zunächst in der aktuellen Darstellung zu belassen, bis das Rücknahmeverfahren abgeschlossen wurde. Eine entsprechende Erläuterung dazu wird in der Begründung zur 4. Flächennutzungsplanänderung redaktionell ergänzt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Diskussionsverlauf

Die Fraktion GOL sieht das Planungsvorhaben – ebenso wie auch der RPV – nach wie vor kritisch und stimmt daher gegen den Abwägungsvorschlag.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes München.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der RPV die Änderung der Planung aus regionalplanerischer Sicht kritisch sieht.
Wie in der Stellungnahme richtig angemerkt wird, sollten gemäß Regionalplan und Landesentwicklungsprogramm, die zur Verfügung stehenden Flächenpotentiale genutzt werden. Dies entspricht auch dem Willen des Marktes Nandlstadt, weshalb man sich seit fast 30 Jahren um die Potentialflächen im Bereich des Gewerbegebiets bemüht hat. Leider blieben diese Versuche erfolglos und der Markt Nandlstadt möchte nun im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit seine planerischen Absichten im Bereich des Kitzberger Feldes ändern. Die Rücknahme der der nicht zur Verfügung stehenden Flächen wird daher nach wie vor angestrebt, muss aber in einem separaten Bauleitverfahren durchgeführt werden, weshalb man sich im Rahmen der zweiten Auslegung entschieden hat, die Rücknahmeflächen zunächst in der aktuellen Darstellung zu belassen, bis das Rücknahmeverfahren abgeschlossen wurde. Eine entsprechende Erläuterung dazu wird in der Begründung zur 4. Flächennutzungsplanänderung redaktionell ergänzt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 11.03.2025 15:28 Uhr