Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unsere Ausführungen in der Stellungnahme vom 08.02.2024 behalten nach wie vor ihre Gültigkeit.
Des Weiteren möchten wir nochmal folgendes mitteilen:
- Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Kreisstraße FS 32 darf zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt werden. Die Erschließung des Gewerbegebiets (einschließlich Sondergebiet Einzelhandel mit Gastronomie hat zwingend über die Verbindungsstraße zwischen FS 32 und FS 43 zu erfolgen.
- Wir weisen auf die Anbauverbotszonen nach Art. 23 ff. BayStrWG hin.
- Die neuen Pläne zeigen die Aufstellflächen für die Bushaltestellen nicht. Die entpsrechenden Aufstellflächen und eventuelle Busbuchten sind in die Planung einzutragen.
- Durch den Einkaufsmarkt ist mit einem erhöhten Aufkommen von Linksabbiegern auf der FS 32 zu rechnen. Für den Fall, dass die Unfallzahlen auf der FS 32 sich negativ verändern sollten, ist auf der FS 32 eine Abbiegespur nachträglich herzustellen. Die möglichen Kosten wären durch den Investor oder die Gemeinde zu tragen.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 08.02.2024 weiterhin Gültigkeit behält.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. Der Markt Nandlstadt wird Vereinbarungen für die Querung der Fußgänger auf der Kreisstraße FS32 mit Ampelschaltung und der geplanten Bushaltestelle mit dem Kreis Freising abschließen. Die entsprechende Aufstellfläche der Ampel und die voraussichtliche Platzierung der Bushaltestelle wurden bereits zur öffentlichen Auslegung konzeptionell in die Planung mit aufgenommen.
Die Verkehrssicherheit der Fußgänger ist für den Markt Nandlstadt unabdingbar, deshalb werden die Sichtfelder der Querenden freigehalten und notwendige Fußwege realisiert.
Es entspricht dem planerischen Willen des Marktrats eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h im Bereich der Bushaltestelle einzurichten, s. Zusatzblatt „Fußgängerüberquerung“. An dieser Stelle kann sich der Marktgemeinderat sogar eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h vorstellen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit wird mit dem Sachgebiet 33 – Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Bezüglich der kreuzenden Leitung unter der Kreisstraße, die ggf. für die Oberflächenwasserentsorgung notwendig sein wird, wird sich der Markt Nandlstadt mit dem Tiefbauamt in Verbindung setzen.
Es wird der Hinweis zur Kenntnis genommen, dass die geplante Werbeanlage entlang der Kreisstraße FS 32 die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährdet darf. Das Tiefbauamt wird im Baugenehmigungsverfahren beteiligt.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis und die Bitte zur Kenntnis, dass eine direkte Erschließung des Gewerbegebietes mit Pkws an der FS 32 nicht gestattet ist und, dass die Erschließung über die Gemeindestraße mit dem größtmöglichen Abstand zu Kreuzungsbereich auszubilden ist. Entsprechende Festsetzungen wurden bereits im Bebauungsplan getroffen.
Der Hinweis auf die Anbauverbotszone nach Art. 23 ff. BayStrWG wird ebenfalls zur Kenntnis genommen und mitgeteilt, dass die entsprechende Zone bereits per Planzeichen im Bebauungsplan eingetragen ist.
Die zukünftigen Bushaltestellen befinden sich außerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplanes, weshalb eine planerische Darstellung im Bauleitplanverfahren nicht zwingend geboten ist. Hinsichtlich der Planung und Ausführung wird jedoch durch die Gemeinde die Abstimmung mit dem Tiefbauamt erfolgen.
Der Marktrat rechnet nicht mit einer stark erhöhten Zahl von Linksabbiegern im Bereich der Kreuzung, da mit dem meisten Fahrzeugaufkommen aus dem Ortsbereich von Nandlstadt zu rechnen ist. Sollten sich dennoch entsprechende Entwicklungen zeigen, werden durch den Markt in Abstimmung mit dem Investor entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Hier ist anzuführen, dass das geplante Tempolimit von 60 km/h und die Errichtung der Fußgängerampel bereits bremsend auf den Verkehr wirken und somit eine Unfallhäufung nicht zu erwarten steht.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt und nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme vom 08.02.2024 weiterhin Gültigkeit behält.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. Der Markt Nandlstadt wird Vereinbarungen für die Querung der Fußgänger auf der Kreisstraße FS32 mit Ampelschaltung und der geplanten Bushaltestelle mit dem Kreis Freising abschließen. Die entsprechende Aufstellfläche der Ampel und die voraussichtliche Platzierung der Bushaltestelle wurden bereits zur öffentlichen Auslegung konzeptionell in die Planung mit aufgenommen.
Die Verkehrssicherheit der Fußgänger ist für den Markt Nandlstadt unabdingbar, deshalb werden die Sichtfelder der Querenden freigehalten und notwendige Fußwege realisiert.
Es entspricht dem planerischen Willen des Marktrats eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h im Bereich der Bushaltestelle einzurichten, s. Zusatzblatt „Fußgängerüberquerung“. An dieser Stelle kann sich der Marktgemeinderat sogar eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h vorstellen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit wird mit dem Sachgebiet 33 – Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Bezüglich der kreuzenden Leitung unter der Kreisstraße, die ggf. für die Oberflächenwasserentsorgung notwendig sein wird, wird sich der Markt Nandlstadt mit dem Tiefbauamt in Verbindung setzen.
Es wird der Hinweis zur Kenntnis genommen, dass die geplante Werbeanlage entlang der Kreisstraße FS 32 die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährdet darf. Das Tiefbauamt wird im Baugenehmigungsverfahren beteiligt.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis und die Bitte zur Kenntnis, dass eine direkte Erschließung des Gewerbegebietes mit Pkws an der FS 32 nicht gestattet ist und, dass die Erschließung über die Gemeindestraße mit dem größtmöglichen Abstand zu Kreuzungsbereich auszubilden ist. Entsprechende Festsetzungen wurden bereits im Bebauungsplan getroffen.
Der Hinweis auf die Anbauverbotszone nach Art. 23 ff. BayStrWG wird ebenfalls zur Kenntnis genommen und mitgeteilt, dass die entsprechende Zone bereits per Planzeichen im Bebauungsplan eingetragen ist.
Die zukünftigen Bushaltestellen befinden sich außerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplanes, weshalb eine planerische Darstellung im Bauleitplanverfahren nicht zwingend geboten ist. Hinsichtlich der Planung und Ausführung wird jedoch durch die Gemeinde die Abstimmung mit dem Tiefbauamt erfolgen.
Der Marktrat rechnet nicht mit einer stark erhöhten Zahl von Linksabbiegern im Bereich der Kreuzung, da mit dem meisten Fahrzeugaufkommen aus dem Ortsbereich von Nandlstadt zu rechnen ist. Sollten sich dennoch entsprechende Entwicklungen zeigen, werden durch den Markt in Abstimmung mit dem Investor entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Hier ist anzuführen, dass das geplante Tempolimit von 60 km/h und die Errichtung der Fußgängerampel bereits bremsend auf den Verkehr wirken und somit eine Unfallhäufung nicht zu erwarten steht.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.03.2025 15:28 Uhr