Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Siemensstraße 20, 84030 Landshut, vom 28.01.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.1.8

Sachverhalt

Sehr geehrter Herr Wacker , 

unsere Stellungnahme vom 24.01.2024 gilt unverändert weiter.

Können Sie uns bereits Termine/Daten zum o. g. Vorhaben nennen?

Wenn ja ,würde ich Sie bitten die beigefügte Anlage „Eckdaten zum Neubaugebiet“, auch wenn noch nicht alle Daten bekannt sind, baldmöglichst an uns zurückzusenden bzw. an den Vorhabensträger/Eigentümer weiterzuleiten.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Elke Meierbeck
DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH 


Stellungnahme vom 24.01.24:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Information. Das Schreiben ist am 04.01.2024 per E-Mail bei uns eingegangen. Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei Unwirtschaftlichkeit oder einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-lnfrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten.

Zur genannten Planung bestehen keine Einwände.

Im Geltungsbereich befinden sich derzeit keine Telekommunikationslinien der Telekom. Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen daher Folgendes sicherzustellen:
  • dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich ist,
  • dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt.
  • Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung, Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 6 Monaten benötigt.
  • In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 28.01.2025 und nimmt zur Kenntnis, dass zur genannten Planung „Kitzberger Feld II“ und der 4. Flächennutzungsplanänderung weiterhin keine Einwände bestehen.
Es wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass die Stellungnahme vom 24.01.24 weiterhin Gültigkeit hat und wird daher wie folgt beantwortet:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Telekom derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüft. Es wird zur genommen, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Die Punkte, die dafür sichergestellt werden müssen, nimmt der Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis.

Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in die Begründung ergänzt wird.

Termine und Daten werden der Telekom Technik GmbH so bald wie möglich mitgeteilt werden und die angefragten Eckdaten werden ebenfalls baldestmöglich zur Verfügung gestellt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 28.01.2025 und nimmt zur Kenntnis, dass zur genannten Planung „Kitzberger Feld II“ und der 4. Flächennutzungsplanänderung weiterhin keine Einwände bestehen.
Es wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass die Stellungnahme vom 24.01.24 weiterhin Gültigkeit hat und wird daher wie folgt beantwortet:

Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Telekom derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüft. Es wird zur genommen, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Die Punkte, die dafür sichergestellt werden müssen, nimmt der Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis.

Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in die Begründung ergänzt wird.

Termine und Daten werden der Telekom Technik GmbH so bald wie möglich mitgeteilt werden und die angefragten Eckdaten werden ebenfalls baldestmöglich zur Verfügung gestellt.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2025 15:28 Uhr