Landratsamt Regensburg, Untere Naturschutzbehörde, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, vom 12.12.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.2.5

Sachverhalt

Sehr geehrter Herr Wacker,
sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem im LK Regensburg grundsätzlich das LRA die Behördenbeteiligung durchführt und mir Ihre Vorgehensweise nicht vertraut ist, erlaube ich mir die Rückmeldung als Cc zugleich an meine Fachkollegin der UNB im LK Freising und an Herrn Pichlmaier, Gde. Nandlstadt.
Zur Ausgleichsplanung auf dem Flurstück 340 der Gmkg. Schönach, der vom Grundsatz her bereits zugestimmt wurde, ist Folgendes anzumerken:

  • Wie bereits wiederholt vorgetragen handelt es sich bei dem betroffenen Grundstücksteil um einen stillgelegten Acker. Die Einstufung als lntensivwiese ist unzutreffend.
  • Im Maßnahmenplan (oben) wird außer dem Waldrand und der Hecke eine K 133 (nicht 113 wie angegeben) mit 10 WP als Zielzustand angegeben. In der Legende wird dagegen Schilf und Pfeifgengraswiese zusätzlich genannt. Da die K 133 vermutlich nur in den Mulden entstehen kann, ist hier eine Klarstellung erforderlich. Ein jährliches Mähen und Schilfbestand sind zudem nicht schlüssig.
  • Ebenso oben auf dem Plan wird eine dreireihige Hecke aufgeführt, in der Legende ist sie nur zweireihig. Dreireihig war m.W. bereits mit Herr Thom (inzwischen bei uns ausgeschieden) vereinbart worden.
  • Zweifel bestehen hinsichtlich einer B 113 Hecke (feuchter bis nasser Standort) entlang des Weges. Dieser Bereich wird ja nicht abgegraben, sollte also trockener sein. Vermutlich dann eher mesophil, also B 112.
  • Die Pflanzung eines Waldmantels ist zwar nicht zu beanstanden, er wäre hier aber auch nicht nötig. Grauerlen sind zudem nicht standortheimisch, Schwarzerlen dürften von allein aufkommen.
  • Das Saatgut ist bereits im B-Plan festzulegen. ,,Nach Rücksprache mit der UNB" (wie es formuliert wurde) ist nicht der Anspruch eines baurechtschaffenden Bauleitplanes.
  • Eher eine Frage: woraus ergibt sich die geplante 30cm Abgrabungstiefe? Ist dadurch mit einem periodischen Gewässer zu rechnen oder wie verhält es sich mit dem Flurabstand (Grundwasser)?
  • Anlage und Pflege des Grünlandes (unklares Ziel, s.o.). Die vorrangigen Naturschutzziele für den Planungsbereich wären genauso erreicht, wenn man die Fläche zwischen Hecke und Wald nach Abgrabung sich selbst überließe (Ausnahme: Neophytenmanagement). Grünland (welches dann auch immer) wäre weder mit gleichen oder ähnlichen Strukturen im Umfeld vernetzt, noch hätte es eine Größe, die eine genetische Verarmung nicht schon von vornherein besorgen ließe. Vielmehr würde man eine 2000 bis 3000 qm „große" zumal schattige Insel schaffen. Da die angedachte Bewirtschaftung Geld und Energie verbraucht und das Mahdgut vermutlich zu Abfall würde, sollte man die Maßnahme überdenken und stattdessen nur weiträumig abgraben und mittel - bis langfristig Wald entstehen lassen.
  • Für die Abgrabung(en) ist eine baurechtliche Genehmigung (des LRA Regensburg) erforderlich einschließlich der darin enthaltenen Erlaubnis nach der LSG-VO. Bitte reichen Sie den entsprechenden Antrag frühzeitig bei uns ein.
  • Die Ausführungsfrist der Ausgleichsmaßnahmen sollte auf den Beginn der Baugebietserschließung festgesetzt werden. Für eine Mitteilung darüber wären wir dankbar.

Zur Eingriffsplanung einschließlich der sAP erfolgt zuständigkeitshalber keine Äußerung.

Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Lemper

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Regensburg.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten Punkte zur Ausgleichsflächenplanung werden zur Kenntnis genommen und wie folgt beantwortet.
  • Bei der in Rede stehenden Fläche (Flurnummer 340, Gemarkung Schönach) handelt es sich um eine Ackerfläche und nicht wie in der Stellungnahme angeführt, um eine stillgelegte Ackerfläche. Entsprechend wurden die Einstufung und Bewertung der Fläche vorgenommen.
  • Die gewünschte Klarstellung hinsichtlich der K133 wurde redaktionell im Maßnahmenplan vorgenommen. Eine jährliche Mahd soll nur in den Bereichen ohne Schilfbestand erfolgen.
  • Die Legende hinsichtlich der dreireihigen Hecke wurde redaktionell geändert
  • Die Klassifizierung der zu pflanzenden Hecke als B112 wurde redaktionell angepasst.
  • Der nach Ansicht der UNB nicht nötige Waldmantel wurde redaktionell entfernt und ist nun eine Sukzessionsfläche 
  • Hinsichtlich des zu wählenden Saatgutes wird mitgeteilt, dass eine Auswahlliste im Rahmen des BBP als nicht sinnvoll erachtet wird. Grundsätzlich wird in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 16. die Wahl von autochtonem Saatgut festgesetzt. Eine in ihrer Genauigkeit darüberhinausgehende Bestimmung wird im Rahmen des Bebauungsplanes als nicht sinnvoll erachtet.
  • Die Abgrabungen dienen der Bildung größerer Feuchtmulden zur Entwicklung feuchter Hochstaudenfluren und Schilfflächen. Durch die Ausbildung von Mulden ist eine bessere Durchfeuchtung der Böden bei Niederschlägen und periodische Gewässerbildung zu erwarten. 
  • Dem Vorschlag der UNB die Ausgleichsfläche sich weitestgehend selbst zu überlassen kann gefolgt werden. Die mittel- bis langfristige Entstehung von neuer Waldfläche wird auch vom Marktrat positiv gesehen.
  • Sofern baurechtlich erforderlich, wird eine entsprechende Antragsunterlage rechtzeitig beim LRA Regensburg eingereicht werden.
  • Eine Festsetzung der Ausführungsfrist für die Ausgleichsflächen wird vom Marktrat nicht gewünscht. Die entsprechenden Fristen sind gesetzlich geregelt und dadurch bereits ausreichend definiert. Die UNB wird jedoch wie gewünscht über die Herstellung der Ausgleichsflächen informiert werden. 
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Regensburg.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten Punkte zur Ausgleichsflächenplanung werden zur Kenntnis genommen und wie folgt beantwortet.
  • Bei der in Rede stehenden Fläche (Flurnummer 340, Gemarkung Schönach) handelt es sich um eine Ackerfläche und nicht wie in der Stellungnahme angeführt, um eine stillgelegte Ackerfläche. Entsprechend wurden die Einstufung und Bewertung der Fläche vorgenommen.
  • Die gewünschte Klarstellung hinsichtlich der K133 wurde redaktionell im Maßnahmenplan vorgenommen. Eine jährliche Mahd soll nur in den Bereichen ohne Schilfbestand erfolgen.
  • Die Legende hinsichtlich der dreireihigen Hecke wurde redaktionell geändert
  • Die Klassifizierung der zu pflanzenden Hecke als B112 wurde redaktionell angepasst.
  • Der nach Ansicht der UNB nicht nötige Waldmantel wurde redaktionell entfernt und ist nun eine Sukzessionsfläche 
  • Hinsichtlich des zu wählenden Saatgutes wird mitgeteilt, dass eine Auswahlliste im Rahmen des BBP als nicht sinnvoll erachtet wird. Grundsätzlich wird in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 16. die Wahl von autochtonem Saatgut festgesetzt. Eine in ihrer Genauigkeit darüberhinausgehende Bestimmung wird im Rahmen des Bebauungsplanes als nicht sinnvoll erachtet.
  • Die Abgrabungen dienen der Bildung größerer Feuchtmulden zur Entwicklung feuchter Hochstaudenfluren und Schilfflächen. Durch die Ausbildung von Mulden ist eine bessere Durchfeuchtung der Böden bei Niederschlägen und periodische Gewässerbildung zu erwarten. 
  • Dem Vorschlag der UNB die Ausgleichsfläche sich weitestgehend selbst zu überlassen kann gefolgt werden. Die mittel- bis langfristige Entstehung von neuer Waldfläche wird auch vom Marktrat positiv gesehen.
  • Sofern baurechtlich erforderlich, wird eine entsprechende Antragsunterlage rechtzeitig beim LRA Regensburg eingereicht werden.
  • Eine Festsetzung der Ausführungsfrist für die Ausgleichsflächen wird vom Marktrat nicht gewünscht. Die entsprechenden Fristen sind gesetzlich geregelt und dadurch bereits ausreichend definiert. Die UNB wird jedoch wie gewünscht über die Herstellung der Ausgleichsflächen informiert werden. 
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.03.2025 15:28 Uhr