Landratsamt Freising, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, Untere Immissionsschutzbehörde, vom 26.02.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.03.2025 ö beschließend 7.1.1

Sachverhalt

Unter Nr. 8 der Festsetzungen sind Ausführungen zum Immissionsschutz enthalten. Im ersten Absatz wird auf den "Schallimmissionsschutz TA Lärm" verwiesen. Der nachfolgende Sachverhalt bezieht sich dann aber auf den Straßenlärm. Die TA Lärm ist die Beurteilungsrichtlinie für Anlagenlärm (z.B. Beurteilung der Lärmimmissionen durch die FFW und gewerbliche Nutzungen). Das passt nicht zusammen.
Im nächsten Absatz wird ein Schalldämmmaß für Außenbauteile aufgrund des Straßenverkehrslärms genannt. Es ist nicht nachvollziehbar, wie der Wert ermittelt wurde, da keine Ausführungen in der Begründung dazu enthalten sind. Wir empfehlen, die Festsetzung und die Begründung zu überarbeiten. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der UIB vom 28.08.2024 verwiesen.

Beschlussempfehlung

Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde.
Der in der Stellungnahme vorgebrachte Hinweis auf die versehentliche Erwähnung der TA-Lärm im Zusammenhang mit dem Straßenlärm wird zur Kenntnis genommen und redaktionell im Bebauungsplan korrigiert werden. 
Weiterhin werden die im Bebauungsplan unter 8. Immissionsschutz getroffenen Festsetzungen redaktionell korrigiert und hin zu den Vorgaben einer schalltechnisch optimierte Grundrissgestaltung und Lüftung von schutzbedürftigen Räumen über eine zur Straße abgewandte Seite überarbeitetet werden.

Datenstand vom 16.04.2025 10:26 Uhr