Landratsamt Freising, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, Tiefbauamt, vom 26.02.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 25.03.2025 ö beschließend 7.2.1

Sachverhalt

Wir bitten um weitere Beachtung unserer Stellungnahme vom 23.08.2024.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit, durch den Knotenpunkt mit der FS 41 sowie die unzureichenden Sichtverhältnisse, ist eine Ausfahrt auf die FS 25 aus den beiden Flurstücken 646 und 647/1 jeweils Gemarkung Airischwand auf die Kreisstraße nicht möglich. Die Erschließung der beiden Flurstücke muss über das Flurstück 647/2 erfolgen. Für die Grundstückszufahrt zu dem Flurstück 647/2 sind die erforderlichen Sichtbeziehungen für 50 km/h nachzuweisen. Die Zufahrt zu dem Flurstück 647/2 ist entsprechend zu planen.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt. Zu der Stellungnahme vom 23.08.2024 wird nach wie vor mitgeteilt:

Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. 
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass keine Verbreiterung der Kreisstraße auf 6,0m geplant ist. Da die Darstellung im Lageplan missverständlich war, wurd die Fläche der Straße redaktionell auf die vorhandene Straßenbreite angepasst.
Ein Gehweg auf der südlichen Seite befindet sich in Planung. Der Marktgemeinderat wird diesbezüglich auf das Tiefbauamt zukommen.
Der Marktgemeinderat wird darauf achten, dass die Sichtfelder in allen Einmündungsbereichen zu den Kreisstraßen über eine Höhe von 80cm einzuhalten sind.
Der Marktgemeinderat informiert darüber, dass die Erschließung zu dem Flurstück 644, Gemarkung Airischwand nicht über die FS 25 geplant ist, sondern über die FS41. Eine Erschließung über die FS 25 ist bereits durch die Planzeichen (s. Planzeichen 4.4) ausgeschlossen. Ebenso wurde eine gemeinsame Zufahrt der Parzellen 5 und 6 geplant. Dies wurde redaktionell im Lageplan dargestellt.
Der Marktgemeinderat lässt wissen, dass die Grundstücke so zu gestalten sind, dass anfallendes Niederschlagswasser nicht auf den öffentlichen Grund oder auf angrenzende Privatgrundstücke gelangen kann. Dieser Punkt ist textlich im Lageplan unter 7.1.4 aufgeführt.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass Versorgungsleitungen, Zufahrten/Straßenanschlüsse vor Baubeginn, Versetzungen von Ortsschildern mit den entsprechenden Behörden abzustimmen sind. 

Ebenso bedankt sich der Markt für die Stellungnahme vom 26.02.2025 welche wie folgt beantwortet wird.
Der Hinweis des Tiefbauamtes hinsichtlich der Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken Flurnummer 646 und 647/1 wird zur Kenntnis genommen. Der Marktrat teilt dazu mit, dass die Zufahrt für das Grundstück FlNr 647/1 ohnehin bereits über die Flurnummer 647/2 geplant ist. Die Zufahrt zum Grundstück FlNr 647/2 wurde für die Geschwindigkeit von 50 km/h überprüft. Entsprechend der nachstehenden Grafik sind die Freihaltezonen (violette Schraffur) hier gemäß den Vorgaben der RASt06 eingehalten.
Für die Zufahrt zum Grundstück Flurnummer 646 teilt der Marktrat mit, dass hier ebenfalls die notwendigen Freihalteflächen geprüft wurden und dies auch Eingang in die Planung gefunden hat. Zusätzlich wurde ein öffentlicher Grünstreifen entlang der Erschließungsstraße vorgesehen, um sicherstellen zu können, dass die notwendigen Sichtflächen auch wirklich von Bepflanzung und Bebauung freigehalten werden. Entsprechend sieht der Markt Nandlstadt alle Voraussetzungen gegeben, um dem Flurstück 646 eine eigene Zufahrt zu ermöglichen. Weiterhin ist es aufgrund der Grundstücksverhältnisse weder möglich noch zumutbar, eine Erschließung zum Flurstück 646 über das Flurstück 647/1 herzustellen. Unter Abwägung der zuvor angeführten Aspekte unter- und gegeneinander hat sich der Markt Nandlstadt zu der vorliegenden Planung entschlossen.

Eine Änderung der Planung auf Grund der Stellungnahme nicht veranlasst.


Datenstand vom 16.04.2025 10:26 Uhr